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Georg-Ludwig von Breitenbuch

CDU 21.07.2021 Sitzungen 7/34

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt wird es sachlich und ruhiger. (Beifall bei der CDU und der SPD) Mit einer technisch machbaren Anlagenhöhe von bis zu 200 Meter ist die Errichtung von Windenergieanlagen über Waldflächen heute grundsätzlich möglich. Andere Bundesländer machen das intensiv. (Zuruf von der AfD) Sie wird in jüngerer Zeit zunehmend vorangetrieben, insbesondere von den Waldbesitzern, die hier selbstverständlich Geld verdienen wollen und vielleicht in diesen Zeiten auch müssen, um die Schäden im Wald, die sie irgendwie finanzieren müssen, auszugleichen. Insofern gibt es dort intensives Begehren. Das ist aus deren Sicht verständlich. (Zurufe von der SPD – Zurufe von der AfD) Der Nutzungsdruck auf Waldflächen nimmt deshalb deutlich zu. Ich habe gehört, dass jetzt sogar Solaranlagen auf Kahlflächen in Wäldern der Lausitz diskutiert werden. Das war mir neu. Aber auch dort ist insgesamt eine Diskussion im Gang, nicht nur in Freiflächen, sondern auch in Waldflächen mit erneuerbaren Energien unterwegs zu sein. Angesichts der hochgesteckten Ausbauziele für erneuerbare Energien ist ein grundsätzlicher Ausschluss der Windkraftnutzung über Wald einerseits nur schwer denkbar. Andererseits sind Wälder komplexe Ökosysteme, Lebensraum für verschiedene – auch bedrohte – Arten sowie eine wesentliche Grundlage für die menschliche Erholung und Naturerfahrung. Wälder erbringen damit viele weitere lebenswichtige Dienstleistungen, deren Bereitstellung vielfach mit ihrer standorttypischen ausgeprägten Diversität im Zusammenhang steht. Sowohl das neue Energie- und Klima-Programm auf Seite 48 als auch der geltende Koalitionsvertrag finden klare Worte: Kein Ausbau der Windkraft über Wald. – Trotzdem gibt es diese Diskussion im Land. Der geltende Landesentwicklungsplan 2013 ist die Grundlage für die strategische Landesentwicklung. Gemäß Grundsatz 5.1.5 des LEP 2013 soll die Nutzung von Waldgebieten für Windenergieanlagen grundsätzlich vermieden werden. Herr Prantl, Sie hatten das ausgeführt. Dies gilt insbesondere für Waldflächen mit Schutzstatus nach Naturschutzrecht und mit ausgewählten Waldfunktionen. Diese Vorgabe des LEP trägt der großen Bedeutung des Waldes für den Naturhaushalt und die Erholung insgesamt Rechnung. Nach § 8 Sächsisches Waldgesetz darf Wald nur mit Genehmigung der Forstbehörde auf Dauer in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Die Forstbehörde hat dabei die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers mit den Belangen der Allgemeinheit abzuwägen. Die Errichtung einer Windenergieanlage über Wald ist zum einen von der planungsrechtlichen Ausweisung des Standortes im Regionalplan und zum anderen insbesondere von der Prüfung einer forstrechtlichen Umwandlungsgenehmigung abhängig. Zusätzlich unterliegt die Errichtung von Windenergieanlagen neben den Vorgaben von Planungs- und Forstrecht weiteren Restriktionen, insbesondere nach Naturschutz, Immissionsrecht, Wasserrecht und Bodenrecht. In der genehmigungsrechtlichen Umsetzung der genannten Rechtskreise sind bereits jetzt die verfassungsrechtlich festgesetzten Belange des Allgemeinwohls, insbesondere die der Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen, ausreichend gewährleistet. Ebenso wird eine räumliche Steuerung der Standorte für Windenergieanlagen zur Minimierung des Nutzungskonflikts erreicht. Zusammenfassend betrachtet ist eine gesonderte Regelung – und die wollen Sie ja – für die Errichtung von Windenergieanlagen im Sächsischen Waldgesetz weder sinnvoll noch notwendig, um den beschriebenen Gesetzeszweck, nämlich den Walderhalt, zu gewährleisten. Am Beispiel einer Autofabrik in Brandenburg möchte ich sagen: Dann müssten Sie bei nächster Gelegenheit das Thema Autofabrik auch ins Waldgesetz hineinnehmen. Das ergibt insgesamt keinen Sinn. Die Wälder werden bereits seit Generationen bewirtschaftet. Das heißt, das Waldgesetz regelt die unmittelbare Waldfunktion, Dichte, Bewirtschaftung etc. Was in diesen Zeiten modern ist und uns vielleicht punktuell beschäftigt, muss unserer Meinung nach nicht im Waldgesetz geregelt werden. Wie gesagt, wir haben uns in der Koalition dazu abgestimmt. Die Diskussion im Lande läuft. Schauen wir einmal, wie sie sich entwickelt. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Aber insgesamt ist das Waldgesetz der falsche Anker, um hier Ihre Ziele durchzubringen. Deshalb lehnen wir Ihren Vorschlag ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr von Breitenbuch für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Toni Mertsching.

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