Holger Mann
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu so fortgeschrittener Stunde werde ich bestimmt keine 10 Minuten über die Ausgestaltung, Anwendung und Wirkung von Lehraufträgen an sächsischen Hochschulen sprechen, aber dennoch kurz zur Petition. Der Petitionsausschuss – das ist gerade schon vorgetragen worden – gibt uns neben der Beschlussempfehlung, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann, ein zweites, sehr starkes Votum auf den Weg: Die Petition wird der Staatsregierung bereits zur Erwägung überwiesen. Kurzum, diese Beschlussempfehlung sagt bereits, dass die Petition eben nicht als völlig unbegründet angesehen wird. Genau deshalb soll das zuständige Staatsministerium prüfen, ob dem Gesuch nicht stattzugeben ist bzw. auf welchem Weg diese durchführbar ist oder umgesetzt werden kann. Damit wären wir beim Kern der Debatte. Über den Inhalt und das Anliegen der Petition dürften sich große Teile des Hohen Hauses einig sein, denn der klassische nebenberufliche Lehrauftrag hat sich im Laufe der letzten Jahre gewandelt. Gerade für viele Lehrbeauftragte an den Musikhochschulen ist ein Lehrauftrag eine Haupterwerbsquelle. So war es nicht gedacht. Deshalb hat sich die Koalition im geltenden Koalitionsvertrag bereits auf drei wesentliche Ziele verständigt: Erstens. Wir wollen die gewachsene Personalstruktur, insbesondere an den Kunst- und Musikhochschulen, überprüfen, um Daueraufgaben entsprechend abzusichern. Zweitens. Wir wollen auch dazu neue Personalkategorien schaffen. Drittens. Wir wollen die Lehrbeauftragten als Angehörige der Hochschulen stärken und gemeinsam mit den Hochschulen Honorarrichtlinien und Mindeststandards schaffen. Genau diese drei Ziele können wir als Koalition mit der nun anstehenden Novellierung des Hochschulgesetzes angehen und diese Aspekte sowie weitere in der Petition aufgeworfene Fragen im Detail berücksichtigen. Natürlich kommt es bei all dem auf die konkrete gesetzliche Ausgestaltung an. Insofern nochmals: Es ist völlig richtig, dass die Petition zur Erwägung an das Ministerium überwiesen wird. Ich bin mir sicher, dass in dem vor uns stehenden Novellierungsprozess auch erneut zu diesem Thema gesprochen werden wird, dann aber auch ausreichend Raum und Zeit für eine fachliche Vertiefung gegeben sein wird. Die SPD-Fraktion wird das Thema in jedem Fall weiter im Blick behalten. Deshalb werbe ich heute um Zustimmung auf Basis der hier vorliegenden Beschlussempfehlung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Sebastian Gemkow)
