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Wolfram Günther

21.07.2021 Sitzungen 7/34

Erstens sind wir verpflichtet, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Das haben wir im Klimaschutzgesetz des Bundes festgelegt – nur so viel sei einmal zum rechtlichen Rahmen, in dem wir uns bewegen, gesagt. Zweitens fand heute früh schon eine Aktuelle Debatte dazu statt, in der wir uns mit Folgen des Klimawandels auseinandergesetzt haben. Das sind Millionen Schäden. Vielleicht haben Sie mitbekommen, dass wir allein im Freistaat seit dem Jahr 2002 schon 3,6 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investieren mussten. Dahinter steckt ein riesiges Volumen. Wir haben heute Vormittag schon gemerkt, dass Ihnen ein bisschen schwerfällt, sich damit zu beschäftigen. Sie können sich ganz leicht – das ist für alle in gedruckter und in digitaler Form zugänglich – damit auseinandersetzen, was jedes Grad Erwärmung über 1,5 Grad bis 2 Grad und darüber hinaus für Folgen hätte. Genau deshalb bewegen wir uns auf dem Pfad der Klimaneutralität. (Zurufe von der AfD: Fragen beantworten! – Gegenrufe von den LINKEN: Blablabla!) Im Moment scheiden wir nämlich noch zusätzliche klimaschädliche Gase aus. Genau das möchten wir bis spätestens bis zum Jahr 2045 beenden. Deswegen gibt es auch die Klimawandelfolgen. Wir möchten im Prinzip das Schlimme, in dem wir bereits stecken, abmildern. (Zurufe von der AfD) Das ist das einzige Ziel. Mehr ist nämlich mit Blick auf den heutigen Stand nicht mehr zu erreichen. Einfach einmal Informationen, die leicht zugänglich sind, in einfacher Sprache nutzen. Danke schön. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage?

Protokoll ↗