Christian Piwarz
Aber immerhin bin ich bis zum Pult gekommen. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Tändler-Walenta, Sie haben, sagen wir einmal, mit Ihrem zweiten Redebeitrag den Themenbereich der heutigen Debatte doch sehr frei interpretiert. Ich habe so ein bisschen das Gefühl, dass die LINKEN heute eine Koalitionsfragestunde veranstalten. Wir stehen dafür gern bereit, müssen aber einmal überlegen, ob hier das richtige Auditorium dafür ist. Zu dem Thema, das Sie angesprochen haben – der Fachkräftebedarf im Bereich der Kitas –, möchte ich nur daran erinnern, dass dieses Hohe Haus vor nicht allzu langer Zeit eine wichtige gesetzgeberische Entscheidung getroffen hat, mit dem Bildungsstärkungsgesetz insbesondere Maßnahmen zu unterstützen, wie es uns gelingen kann, mehr junge Menschen – und vielleicht auch etwas im Alter fortgeschrittene Menschen – für den Erzieherberuf zu begeistern und die Bedingungen dafür zu schaffen, dass sie nicht nur mit der Ausbildung anfangen, sondern sie auch erfolgreich zu Ende bringen. Damit steht und fällt es weiterhin. Man kann sich natürlich darüber beklagen, dass der Betreuungsschlüssel in Sachsen zu schlecht sei, und sich gleichzeitig darüber beklagen, dass zu wenige Erzieher da seien. Insgesamt ergibt das kein rundes Bild, das Sie zeichnen, oder Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass wir gerade in den letzten Monaten gemeinsam in dieser Koalition, aber auch schon in der Vorgängerkoalition Maßnahmen ergriffen haben, um mehr Erzieherinnen und Erzieher auszubilden. Das wird Stück für Stück auch in den Kitas wirksam. Jetzt versuche ich aber einmal, zum eigentlichen Thema und zu meiner Rede zurückzukommen. Jedes Kind verfügt über unterschiedliche Fähigkeiten und wertvolle Talente. Dass sie ihre Begabungen bestmöglich entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie Kinder aufwachsen, welche Anregungen und welche Förderung sie erhalten. Wenn Kinder mit den gleichen Fähigkeiten auch die gleichen Chancen haben sollen, dann müssen wir insbesondere dort eingreifen, wo das Umfeld die Talente eines Kindes ausbremst. Nicht für alle Eltern stehen die Zukunftschancen ihrer Kinder gleichermaßen im Mittelpunkt. Nicht alle verfügen über das Wissen und über die Reserven, um für ihre Kinder die Tür zu Bildung und letztlich zu guten Bildungsperspektiven aufzustoßen. Ich besuche derzeit ganz gezielt sachsenweit Bildungseinrichtungen, in denen sich die Konzentration besonderer Problemlagen einzelner Straßenzüge oder Stadtteile spiegelt. Darum begrüße ich den Antrag der Koalitionsfraktionen, Kindertageseinrichtungen und Schulen mit besonderen Bedarfen gezielt zu unterstützen und dafür soziale Indikatoren zu nutzen. Nur wenn wir die sozialen Lebenswelten in ihrer Unterschiedlichkeit nicht nur begreifen, sondern auch systematisch erfassen, können wir Hilfe genau dort leisten, wo zusätzliche Unterstützung notwendig ist. In den Krippen, in den Kindergärten, in den Horten und Schulen leisten die pädagogischen Fachkräfte und die Lehrkräfte hervorragende Arbeit. Das bedarfsgerechte Angebot der Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit. Möglichkeiten der Übernahme von Elternbeiträgen durch die Jugendämter sichern auch den Kindern einen Zugang, deren Eltern sonst finanziell überfordert wären. Es braucht in den Kitas und Schulen in herausfordernden Lagen aber oft zusätzliche Köpfe, die mitdenken, und zusätzliche Hände, die mit anpacken können. So können Barrieren beseitigt werden, Barrieren, die viele dieser Kinder trotz all ihrer Talente nicht überwinden können. In dem vorliegenden Antrag wird deutlich: Es geschieht schon eine Menge im Freistaat Sachsen. Das alles sind Maßnahmen, die den Kindern den Weg zu einer guten Bildung freimachen und Brücken schlagen. Zu nennen wären erstens die 14 Eltern-Kind-Zentren, deren Finanzierung dieses Hohe Haus mit dem Beschluss über den Doppelhaushalt bis zum Jahr 2022 sichergestellt hat. Zweitens werden in mehr als 70 Willkommens-Kitas mit finanziellen Mitteln des Freistaates mehr als 1 000 Erzieherinnen und Erzieher im Umgang mit Kindern und Eltern geschult, die mit Migrationshintergrund und oft auch mit Fluchterfahrung auf unsere Kultur treffen. Drittens. In rund 300 sächsischen Sprach-Kitas wird im Rahmen des entsprechenden Bundesprogramms eine zusätzliche Fachkraft tätig, und die Netzwerkarbeit wird durch Fachberatung unterstützt. Viertens. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates wurden bislang mit dem Programm „Kinder stärken“ für rund 130 Kindergärten die Personalausgaben für Kitasozialarbeit gefördert. Wir wollen in der neuen Förderperiode die Zahl der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Unterstützung der Fachkräfte deutlich aufstocken, trotz sinkender Förderkulissen. Verteilt werden die Fördermittel und damit die Stellen nach sozialen Kriterien, die sich unter anderem am Anteil von Kindern in Bedarfsgemeinschaften mit ALG-II-Bezug, am Anteil von Kindern, deren Elternbeiträge ganz oder teilweise übernommen werden, und am Anteil der Kinder mit nicht deutscher Familiensprache in der jeweiligen Kita orientieren. Lassen Sie mich zu den Unterstützungsmaßnahmen in den Schulen kommen, die jenseits des eigentlichen Unterrichts dabei helfen, Bildungs- und damit Lebensperspektiven zu eröffnen. Die Stichworte gibt der Antrag der Koalitionsfraktionen vor. Erstens. An 253 Oberschulen sind Praxisberaterinnen und Praxisberater tätig. Sie sollen Kinder der 7. und 8. Klassen bei der Berufsorientierung unterstützen. Sie werden jeweils zur Hälfte aus Mitteln der Agentur für Arbeit und des Freistaates finanziert. Zweitens. An 235 Schulen trägt der Freistaat die Kosten für Inklusionsassistenten. Sie unterstützen als zusätzliche Fachkräfte schulische Inklusionsprozesse und die Elternarbeit. Drittens. Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter helfen in dem ESF-finanzierten Förderprogramm rund 1 100 Förderschülern und 900 Oberschülern beim Erwerb des Schulabschlusses, wenn er konkret gefährdet ist. Viertens. Rund 450 pädagogische Schulassistentinnen und -assistenten sollen zum Ende des Jahres an den sächsischen Schulen tätig sein; bisher waren es rund 200. Das Aktionsprogramm „Aufholen“ des Bundes hat es uns ermöglicht, über die ohnehin geplanten 60 Stellen hinaus weitere 190 Assistenzkräfte schon in diesem Jahr einzustellen. Ausgewählt werden die Schulen nach einem hohen Anteil von Hauptschülern an den Oberschulen, nach dem Anteil der Schüler mit sozialpädagogischem Förderbedarf, nach dem Anteil der DaZ-Schüler und nach dem Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund. Das sind soziale Indikatoren – wie im Antrag intendiert. Die Unterstützung kommt nicht nur einzelnen Schülerinnen und Schülern, sondern im Rahmen multiprofessioneller Teams der gesamten Schulgemeinschaft zugute. Fünftens. Im Umgang mit herausfordernden Lebenslagen leistet die Schulsozialarbeit eine wirksame Unterstützung, die in der Zuständigkeit der öffentlichen Jugendhilfe und damit des Sozialministeriums liegt. Grundsätzlich wird an den Oberschulen ein höherer Unterstützungsbedarf als bei anderen Schularten gesehen. 287 Schulsozialarbeiter an sächsischen Oberschulen werden aktuell zu 100 % durch den Freistaat finanziert. Eine solche Vollfinanzierung kenne ich aus keinem anderen Flächenland. Schließlich sechstens. Weitere 320 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei anderen Schularten und an Schulen in freier Trägerschaft fördert der Freistaat zu 80 % über die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Ausgewählt werden die Schulen von den Landkreisen und kreisfreien Städten auch nach sozialen Kriterien. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Bewältigung der Aufgabe, die Sie mit Ihrem Antrag formulieren, werden wir auf dem, was schon da ist, aufbauen. Deshalb habe ich es auch so deutlich dargestellt. Wir werden Vorhandenes systematisieren und strukturieren, Neues ergänzen und Wege aufzeigen, wie auf herausfordernde Lagen über die Geltungsdauer von Doppelhaushalten und ESF-Förderperioden hinweg zu reagieren ist. Ich bin mir sicher, hierfür wird in besonderer Weise die Zusammenarbeit mit unseren kommunalen Partnern gefordert sein. Diese wissen genau, wo und wie sich in Städten und Gemeinden die herausfordernden Lagen häufen. Sie reagieren schon heute auf der Grundlage ihrer Jugendhilfeplanung und zunehmend auf der Grundlage einer integrierten Sozialplanung auf diese konkreten Erfordernisse. Wir werden auch die Konzepte und Ansätze aus anderen Bundesländern prüfen und differenziert bewerten, welche Ansätze davon Erfolg versprechend erscheinen. Im Ergebnis der Beratung über den Antrag wird die Staatsregierung detailliert über die bestehenden Angebote und über neue Maßnahmen berichten. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
