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Dr. Claudia Maicher

GRÜNE 21.07.2021 Sitzungen 7/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Petition der Lehrbeauftragten widmet sich einigen lange bekannten Problemen. Sie kommt zu einer Zeit, in der prekäre Bedingungen brennglasartig noch prekärer wirken und daher Aufmerksamkeit erfordern. Die Petition stellt die besonderen Bedingungen künstlerischer und musischer Studiengänge in Präsenz und enger Begleitung der Studierenden heraus. Die Petition reiht sich in die bundesweiten Bemühungen der Interessenvertretung ein, die Frage nach der grundlegenden Bereitstellung des Lehrangebots an den Kunst- und Musikhochschulen zu klären und eine Veränderung in der Personalstruktur herbeizuführen. Sie zeigt nicht zuletzt die besonderen Schwierigkeiten von künstlerisch und selbstständig tätigen Menschen bei der Durchführung ihrer Tätigkeit und die damit sichtbar gewordene Notwendigkeit von besserer Absicherung. Das Herzstück der Petition ist der Ruf nach Fairness und Anerkennung für die wichtige Leistung der Lehrbeauftragten. Wir teilen die Ansicht, dass der Lehrauftrag ursprünglich dafür gedacht war, anderweitig im Haupterwerb angestellte Praktikerinnen und Praktiker für den Lehrbetrieb zu gewinnen, durch ihre Perspektive den Lehrbetrieb zu bereichern und wesentliche Fähigkeiten aus der Praxis zu vermitteln, oder auch, um besonders bekannte Persönlichkeiten an die Hochschulen zu holen. Das Leitbild war der Lehrauftrag im Nebenerwerb. Gewissermaßen wurde aber aus einem Aushängeschild, einem Blick in die Praxis durch kurzfristige und flexible Bedarfsdeckung eine Dauerlösung, die sich nicht selten in langjährigen Kettenverträgen äußert und zur Absicherungsfunktion der Lehre dient. Von der Notwendigkeit, einen flexiblen und bedarfsorientierten Einsatz der Lehrbeauftragten zu ermöglichen und damit auf möglichst lose Bindungen zur Hochschule hinzuwirken, kann daher nur noch eingeschränkt die Rede sein. Vieles deutet darauf hin, dass ein Großteil der Lehrbeauftragten im Haupterwerb tätig ist, oftmals sogar an mehreren Hochschulen, um den Lebensunterhalt existenzsichernd bestreiten zu können. Neben eine faire Vergütung müssen daher bessere Bedingungen zur Durchführung des Lehrauftrags treten. Die Wertschätzung der künstlerischen Ausbildung muss auch die Anerkennung der Leistungen der Lehrenden umfassen. Der Lehrauftrag ist eine qualitativ hochwertige Tätigkeit im Lehr- und Prüfungsbetrieb. Die Lehrbeauftragten haben maßgeblichen Anteil an der Ausbildung der Studierenden und nehmen damit hoheitliche Tätigkeiten wahr. An dieser Stelle reicht oft ein Danke-und-weiter-so nicht aus, sondern als Folge der Petition sollten konkrete Verbesserungen diskutiert werden. So divers die Gruppe und die Interessen der Lehrbeauftragten sein mögen, so gleichgerichtet ist ihr Interesse an einer fairen Vertragsgestaltung; denn das ist der Grundsatz jedes Vertragsschlusses und ein Minimalkonsens, der umgesetzt werden muss. Damit verbunden ist auch das berechtigte Interesse an existenzsichernden Honoraren. Hierfür ist der erfolgte Aufwuchs in Höhe von 1,5 Millionen Euro im Rahmen des Doppelhaushalts 2021/2022 ein wichtiger Schritt zur längst überfälligen Erhöhung. So konnte beispielsweise das Honorar an der HfM Dresden rückwirkend zum 01.01.2021 um 6 Euro pro Stunde erhöht werden, was einer Steigerung von 17 % entspricht. Des Weiteren müssen die Lehrbeauftragten in die Lage versetzt werden, zukünftig Honorarrichtlinien und -standards durch ihre Interessenvertretung im Dialog mit den Hochschulen aushandeln zu können. Vieles an dieser Petition ist für uns nachvollziehbar und bedarf der weiteren politischen Diskussion. Eine Überprüfung der gewachsenen Personalstruktur an den Kunst- und Musikhochschulen ist sinnvoll, um eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, den quantitativen Einsatz der Lehrbeauftragten zur Absicherung der grundständigen Lehre und damit auch von Daueraufgaben zu evaluieren und auf der Basis dieser Erhebung konkrete Handlungsschlüsse abzuleiten. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass im Rahmen der anstehenden Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes die Rechte der Lehrbeauftragten als Angehörige der Hochschulen gestärkt werden. Dafür haben wir BÜNDNISGRÜNEN uns eingesetzt, und das wollen wir jetzt auch umsetzen. Die vorliegende Petition ist ein erneuter Weckruf zum Handeln im ehrlichen politischen Dialog mit der Interessenvertretung der Lehrbeauftragten. Das sollten wir aufnehmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier)

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