Rico Gebhardt
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion stiehlt uns heute wieder einmal Zeit (Zurufe von der AfD: Aaach!) mit einem mehr als missglückten „Gesetzentwurf zur Erweiterung der sachunmittelbaren Demokratie im Freistaat Sachsen“– so der Titel Ihres Gesetzentwurfs. Missglückt deshalb – Herr Modschiedler hat bereits einige Ausführungen dazu gemacht –, weil ich den Eindruck nicht loswerde, dass Sie es mit der Gleichberechtigung der beiden in der Sächsischen Verfassung vorgesehenen Gesetzgeber – nämlich das Parlament und das Volk – nicht so genau nehmen, und das, obwohl Sie ja eigentlich in Ihrem Gesetzentwurf ausdrücklich auf das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 17. Juli 1998 verweisen. Im Übrigen: Ihr Änderungsantrag, Herr Wiesner, macht es auch nicht besser. Ihr Gesetzentwurf leidet an dem generellen Fehler, dass er die in unserer Verfassung so angelegte Gleichrangigkeit der beiden Verfassungsorgane ganz klar zugunsten des Volkes verschiebt und damit die Verfassung bricht. Dies kommt insbesondere bei dem von Ihnen vorgeschlagenen fakultativen Referendum zum Ausdruck. (André Barth, AfD: Mehr Demokratie!) Sie wollen, dass die Umsetzung und Anwendung eines jeden vom Landtag beschlossenen Gesetzes ausnahmslos automatisch für eine bestimmte Frist angehalten und ausgesetzt wird; Herr Modschiedler hat dazu gerade ausgeführt. Das würde nach Ihren Vorstellungen schon allein deshalb passieren, weil hiernach das Volk innerhalb von zwei Monaten nach der Schlussabstimmung im Landtag das Recht haben soll, ein aufhebendes Referendum zum betreffenden Gesetz zur Abstimmung zu stellen. Solange dürften die Gesetze nicht vollzogen werden. Der zur öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfs geladene Sachverständige Prof. Dr. Hermann Heußner hat dazu deutlich gemacht, dass dieses Instrument äußerst stark in die Rechte des Parlaments eingreift. Dieser Eingriff wird auch durch Ihre marginalen Änderungen der Quoren und Fristen in Ihrem Änderungsantrag nicht geheilt. Stattdessen würde jedes vom Landtag verabschiedete Gesetz per se angezweifelt werden, und es könnte erst zwei bis vier Monate später in Kraft treten, aber nur, wenn es kein oder ein nicht erfolgreiches Referendum gibt. Dies könne nicht im Interesse der Volksgesetzgebung sein. Prof. Dr. Heußner dazu wörtlich: „Dadurch wird das Parlament hinter die Volksgesetzgebung zurückgestuft.“ Er sprach auch von einer Degradierung des Parlamentes. Abschließend kritisierte er, dass die Parlamentarier der AfDFraktion durch die eigene Gesetzgebung eine gewisse Aversion gegen das Parlament aufzeigen würden. (Zuruf von der AfD: Was?) Er sprach wörtlich von einer Missachtung des Parlamentes. Das halte ich für bedenklich. Andererseits, muss ich sagen, stimmt das mit meiner Wahrnehmung überein. So, wie Sie hier agieren, seitdem Sie im Sächsischen Landtag sind, ist das eine Missachtung der Parlamentsarbeit. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Andererseits kann man es auch so sehen: Offenkundig hat die AfD-Fraktion akuten Zweifel an der Qualität ihrer eigenen Arbeit beim Schreiben von Gesetzentwürfen, was ich wiederum nachvollziehen kann, wenn ich mir die heute zu debattierende missglückte Gesetzesvorlage anschaue. Ja, die Volksgesetzgebung im Freistaat Sachsen braucht unbedingt einen Modernisierungsschub. Ja, die Volksgesetzgebung im Freistaat Sachsen gehört aktuell nicht zu den attraktivsten. Das ist korrekt und richtig. Und indirekt hat die Mehrheit im Parlament im Jahr 1992 mit der Beschlussfassung und ihrer bis heute unveränderten Bestimmung zur Volksgesetzgebung gegenüber dem Volk ein großes Misstrauen offenbart; denn schon damals waren die Hürden viel zu hoch – erstens für den Antrag auf eine Volksinitiative und zweitens für die Abstimmung über ein in einem mehrstufigen Verfahren vom Volk nach Volksantrag und Volksbegehren eingebrachtes Gesetz. Im Übrigen war es die gleiche Mehrheit, also die dauerregierende CDU, die das Volk für ihren Mut und ihre Courage in den Jahren 1989/1990 bis heute vollkommen zu Recht lobt und würdigt. Heute, nach dem deutlichen Rückgang der Zahlen von abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, sind die Quoren noch unerreichbarer geworden. Seit dem Jahr 2003 hat es nicht eine Volksgesetzesinitiative in Sachsen gegeben, mit einer Ausnahme: dem mit enormem Kraftaufwand und dem Engagement eines breiten Bündnisses eingebrachten Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ im Jahre 2019. Es besteht also akuter Handlungsbedarf. Ja, meine Fraktion und die Vorgängerfraktionen haben wiederholt Gesetzentwürfe vorgelegt, die unter anderem eine deutliche Senkung der Quoren zum Ziel hatten. Es ging uns vor allem darum, nicht nur die Volksgesetzgebung zu erleichtern, sondern auch Volksinitiativen, die in anderen Bundesländern schon lange geübte Praxis sind, zu ermöglichen. Meine Fraktion hat in den vielen Jahren aber niemals einen so handwerklich schlechten Gesetzentwurf vorgelegt, wie ihn uns die AfD-Fraktion heute hier anbietet. (Zuruf von der AfD) Ja, wir als Linksfraktion halten an dem Ziel fest, dass wir mehr Mitbestimmung, mehr Mitentscheidung auch auf der Landesebene brauchen und nicht nur eine Entscheidung alle fünf Jahre an der Wahlurne. Dazu brauchen wir aber keinen Gesetzentwurf, der so viel Misstrauen gegenüber dem sächsischen Parlament zum Ausdruck bringt und der mit der Verfassung, die er zu ändern gedenkt, nicht zu vereinbaren ist. Juristen – ich bin keiner – nennen so etwas regelmäßig „verfassungswidriges Verfassungsrecht“. Dafür sind wir nicht zu haben, und wir lehnen aus den vorgetragenen Gründen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion inklusive dem vorgelegten Änderungsantrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollege Gebhardt. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Lippmann, Fraktion BÜNDNISGRÜNE. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, tritt ans Rednerpult und wendet sich dem Schriftführer zu.)
