Sarah Buddeberg
Herr Präsident! Werte Kolleg(inn)en! Zu später Stunde reden wir heute über den Frauenförderungsbericht. Ich halte es für ganz wichtig, dass wir das tun und uns die Zeit dafür nehmen. Deshalb werde ich weder Teile meiner Rede noch die gesamte Rede zu Protokoll geben, sondern werde sie einfach halten. Alle, die hier im Haus behaupten, es gebe keine strukturelle Benachteiligung von Frauen – wir haben es gerade wieder gehört –, müsste man eigentlich zum Nachsitzen verpflichten, (Holger Hentschel, AfD: Zuhören!) damit sie den Bericht noch einmal ganz aufmerksam lesen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Worum geht es? Seit 1994 gibt es das Sächsische Frauenförderungsgesetz. Das Ziel ist die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Das ist natürlich ein sehr guter Ansatz. Der Freistaat verpflichtet sich mit einem Gesetz, in dem Bereich, auf den er unmittelbaren Einfluss hat, nämlich dem öffentlichen Dienst, Gleichstellung voranzubringen und Benachteiligung abzubauen. Das Gesetz hält hierfür spezifische Instrumente vor und schreibt konkrete Maßnahmen vor. Eine dieser Maßnahmen ist eben der Frauenförderungsbericht, über den wir reden. Er soll alle vier Jahre vorgelegt werden und die Frage beantworten: Wie sieht es denn aus mit der Gleichstellung im öffentlichen Dienst? Sind wir den Zielen, die das Gesetz vorgibt, eigentlich nähergekommen? Hier bleibt mit einiger Frustration zu konstatieren, dass der Bericht ernüchternd ist. Wirkliche Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegen immer noch in weiter Ferne. Das Ergebnis des Berichtes ist ein Armutszeugnis. Dabei gibt es nicht einmal eine große Ratlosigkeit, was zu tun sei. Die Handlungsempfehlungen sind klar und eindeutig. Vor allem sind sie gar nicht neu. Das liegt nicht daran, dass es keine Instrumente gebe, sondern daran, dass diese Instrumente nicht genutzt werden. Schon gar nicht liegt es an den engagierten Frauenbeauftragten, sondern daran, dass sie nicht ordentlich arbeiten können, weil sie keine Sanktionen zur Hand haben und weil es manchmal nicht einmal die notwendigen Entlastungsregelungen gibt, die Voraussetzung für eine wirksame Arbeit der Frauenbeauftragten wären. Auch das ist alles nichts Neues; denn die Zahlen unterscheiden sich nicht wesentlich von denen der vorhergehenden Berichte. Ich verweise auf den Fünften, also den vorhergehenden Bericht, zu dem wir in der letzten Legislatur einen Entschließungsantrag hier im Landtag eingebracht haben. Die Forderungen, die wir dort gestellt haben, könnten wir fast wortgleich wieder stellen. Das ist bitter und zeigt, wie notwendig diese Forderungen waren und sind. Sie wurden aber abgelehnt. Ich möchte nur exemplarisch ein paar Ergebnisse des Berichtes nennen. Obwohl im öffentlichen Dienst deutlich mehr Frauen als Männer arbeiten, nämlich ungefähr zwei Drittel Frauen und ein Drittel Männer, sind diese vielen Frauen eben nicht in der Leitungsebene repräsentiert, von der oberen Leitungsebene ganz zu schweigen. Dort kann man die einfache Faustformel nehmen: je höher die Besoldungsgruppe, desto geringer der Frauenanteil. Ähnlich sieht es bei der Verbeamtung aus. Auch hier ist der Frauenanteil unterdurchschnittlich und liegt nicht einmal bei 50 %. Das ist doch eine eklatante Ungerechtigkeit. Das wird sich auch nicht ändern, wie der Blick auf den Nachwuchs, also die Beamt(inn)en in Ausbildung, zeigt. Hier liegt ganz offensichtlich eine strukturelle Diskriminierung vor. Das Argument, dass sich hier einfach keine Frauen finden oder insgesamt zu wenige Frauen in der Branche arbeiten, greift ja nicht. Die Zahlen zeigen, dass der Weg nach oben für Frauen deutlich steiniger als für Männer ist. Hier sind wir wieder bei der gläsernen Decke. Dabei sieht das Gesetz doch vor, genau diese Ungleichheit zu beseitigen, aber seit zehn Jahren ändert sich so gut wie nichts. Auch bei der Vollzeitbeschäftigung setzt sich der Abwärtstrend fort. Teilzeit ist nach wie vor überwiegend weiblich, in Zahlen: 85 %. Das sind genau die Gründe, die auch im öffentlichen Dienst zu einem geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschied, dem Gender-Pay-Gap, führen. Das ist nicht nur entscheidend im Hinblick auf die Frage, wer wie viel im Portemonnaie hat, sondern eben und vor allem darauf, wer wie viel Rente bekommt. Wir reden also von einer lebenslangen Ungerechtigkeit. Das liegt nicht daran, dass Frauen zu dumm oder zu faul wären, um mehr oder Vollzeit zu arbeiten, sondern es liegt daran, dass sie unbezahlte Sorgearbeit leisten, vor allem in den Familien. In Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist – gelinde gesagt – noch viel Luft nach oben. Auch dazu stehen im Bericht mal wieder konkrete Handlungsempfehlungen: Arbeitszeitflexibilisierung, familienfreundliche Personalpolitik, Verbesserung der Familienfreundlichkeit in Führungspositionen. Das wird alles auf dem Silbertablett in mundgerechten Häppchen präsentiert. Trotzdem ist das schwere Fazit des Berichts: Stagnation. Dabei sollte doch gerade der öffentliche Dienst Vorbildfunktion für die freie Wirtschaft haben. Er bietet die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und Maßnahmen zu erproben, die dann an andere Branchen herangetragen werden könnten, innovativ und kreativ. Dabei ist Frauenförderung ein Thema, das in der freien Wirtschaft an vielen Stellen schon fest verankert ist. Der öffentliche Dienst, der eine Vorbildfunktion haben sollte und könnte, hinkt hier an vielen Stellen hinterher. Ich möchte zwei Beispiele nennen. Die Berliner Verkehrsbetriebe bemühen sich per Zielvereinbarung um eine Erhöhung des Frauenanteils in der Belegschaft. Sie koppeln die Erreichung dieser Ziele an Bonuszahlungen im Management. Es gibt also einen konkreten monetären Anreiz. Die Deutsche Entwicklungsgesellschaft, DEG, hat mit externer Beratung und viel Aufwand eine Analyse der Repräsentation von Frauen in den eigenen Führungspositionen durchgeführt, genauer gesagt über die Unterrepräsentanz. Heraus kam, dass der Knackpunkt die informellen Besetzungsregelungen waren. In der Konsequenz werden nun Potenzialworkshops für Frauen samt Mentoring durchgeführt, um einen Pool an leistungsstarken und ermutigten Managerinnen für Stellenneubesetzungen zu haben. Aber beim öffentlichen Dienst sieht es weiterhin düster aus. Jetzt möchte ich noch auf einen Punkt eingehen, der mir an dieser Stelle wirklich am Herzen liegt, nämlich, dass die CDU in ihrem Positionspapier gesagt hat, sie finde das mit der Gleichstellung von Frauen und Männern total wichtig, nur bei der Sprache eben nicht. An dieser Stelle zeigt sich aber, dass es damit nicht weit her ist. Warum sind die Instrumente in diesem Frauenförderungsgesetz so unwirksam? Das liegt daran, dass das Frauenförderungsgesetz selbst in die Jahre gekommen ist, dass es keine Sanktionen bietet und dass es erneuert werden muss. Das stand schon im Koalitionsvertrag von 2014. An diesem Vorhaben hat sich in der letzten Legislaturperiode Petra Köpping die Zähne ausgebissen. Dabei gab es dafür Beteiligungsworkshops, es gab eine breite Vorbereitung, und es gab den Gleichstellungsausschuss, der einen Minimalkonsens erarbeitet hat, um wenigstens irgendetwas zu erreichen. Gescheitert ist das am Widerwillen der CDU. Das ist genau der Punkt. (Zuruf von der CDU) Wenn Sie echte Gleichstellungspolitik machen wollen, dann sorgen Sie dafür, dass das, was jetzt im neuen Koalitionsvertrag wieder vereinbart worden ist, nämlich die Erarbeitung eines Gleichstellungsgesetzes, endlich umgesetzt wird. Machen Sie daraus echte Gleichstellungspolitik. Wir werden Sie an Ihren Taten messen und nicht an Ihren Worten. Wir wünschen Ministerin Meier starke Nerven bei den Verhandlungen mit der CDU; denn das wird nicht einfach. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt sehe ich für die BÜNDNISGRÜNEN Lucie Hammecke.
