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Katja Meier

21.07.2021 Sitzungen 7/34

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es gehört, der Ausschuss für Verfassung, Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung hat sich sehr ausführlich mit diesem Gesetzentwurf befasst. Wir hatten – Herr Modschiedler hat es ausgeführt – nicht nur eine Anhörung, sondern haben es auch sehr intensiv in den Ausschusssitzungen beraten. Dabei und heute in der Aussprache ist, glaube ich, deutlich geworden, weshalb alle Fraktionen – ausgenommen der AfD natürlich – und die Staatsregierung den Gesetzentwurf ablehnen. Der Gesetzentwurf der AfD ändert das in unserer Verfassung vorgesehene kooperative Verhältnis von direkter und repräsentativer Demokratie in beträchtlicher Weise. Wenn mit nur 5 % der Wahlberechtigten ein Gesetz zu Fall gebracht werden soll, scheint ein Mindestmaß an demokratischer Legitimation unterschritten. Auf diesen Punkt bin ich bereits im Ausschuss eingegangen und daran hat sich nichts geändert. Darüber hinaus – darauf ist Herr Modschiedler eingegangen – ist die Formulierung im Artikel 70 a Abs. 1 des Entwurfs deutlich zu kritisieren. Hier sind – abgesehen von Ihrem Änderungsantrag – keinerlei Einschränkungen für infrage kommende Gesetze vorgesehen. Damit könnte zum Beispiel – das war auch ein Argument, das im Ausschuss diskutiert und heute wieder genannt wurde – die zwingende Umsetzung von EU-Recht torpediert werden. Vertragsverletzungsverfahren wären die unausweichliche Folge. Problematisch erscheint auch, dass Verfassungsänderungen durch Volksentscheid nicht mehr eine Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten voraussetzen soll, sondern nur noch eine Mindestbeteiligung von 25 % – Herr Lippmann hat es ausgeführt. Diese Neufassung wird auch dadurch nicht akzeptabel, dass für eine Verfassungsänderung durch Volksentscheid eine Zweidrittelmehrheit verlangt wird; denn es kann damit zu Verfassungsänderungen kommen, die von weniger als 20 % der Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden. Das wird der Bedeutung unserer Verfassung nicht gerecht. Im Ausschuss und heute hat sich gezeigt, dass die zusätzlich vorgeschlagene qualifizierte Massenpetition keinen wirklichen Nutzen hat und der Gesetzentwurf insgesamt regelungstechnisch schlicht nicht gut gemacht ist. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir als Staatsregierung oder kann ich Ihnen als Ministerin nur eine Nichtzustimmung empfehlen; denn – das will ich Ihnen auch sagen – selbstverständlich machen wir uns als Koalition ebenfalls auf den Weg. Auch wir haben uns vereinbart, die Instrumente der direkten Demokratie zu stärken, um damit den Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirkung zu erleichtern. Dabei muss aber immer die bestehende verfassungsmäßige Ordnung beachtet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf tut das nicht, und deshalb kann ich Ihnen, wie gesagt, nur die Ablehnung empfehlen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Meier. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Erweiterung der sachunmittelbaren Demokratie im Freistaat Sachsen“, Drucksache 7/2702, Gesetzentwurf der Fraktion AfD. Meine Damen und Herren! Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist der Gesetzentwurf die Grundlage für die Abstimmung. Es liegt folgender Änderungsantrag der Fraktion AfD vor: Drucksache 7/7095. Wird noch Einbringung gewünscht? (Alexander Wiesner, AfD: Nein!) Ist bereits eingebracht. Meine Damen und Herren, gibt es Redebedarf zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag der AfDFraktion ab. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine, somit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen, bevor wir in die Schlussabstimmung gehen, und schlage Ihnen diesbezüglich vor, dass wir im Block abstimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Diesen Widerspruch sehe ich nicht. Da es sich um ein verfassungsänderndes Gesetz handelt, bedarf es nach Artikel 74 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen der Zustimmung von zwei Drittel der Mitglieder des Landtages. – Das als Hinweis. Das gilt sowohl für die Abstimmung artikelweise als auch für die namentliche Schlussabstimmung, die ebenfalls in unserer Geschäftsordnung im § 105 Abs. 2 verankert ist. Das heißt, wir stimmen jetzt im Block ab über die Überschrift, über Artikel 1 „Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen“, Artikel 2 „Aufhebung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid“, Artikel 3 „Gesetz über Initiativen und Referenden“ und Artikel 4 „Inkrafttreten“. Wer diesen Artikeln bzw. der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine, somit haben die Artikel und die Überschrift keine Zweidrittelmehrheit erreicht und sind abgelehnt worden. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung des Gesetzes. Nach § 105 Abs. 2 der Geschäftsordnung muss über Verfassungsänderungen in der Schlussabstimmung namentlich abgestimmt werden. Es ist zwar von der AfD-Fraktion beantragt worden, muss aber ohnehin gemacht werden, ohne dass es eines gesonderten Antrages bedarf. Deshalb stelle ich nun den Entwurf „Gesetz zur Erweiterung der sachunmittelbaren Demokratie im Freistaat Sachsen“, Drucksache 7/2702, Gesetzentwurf der Fraktion AfD, als Ganzes zur namentlichen Schlussabstimmung. Gestatten Sie mir hierzu folgende Hinweise: Nach dem Aufruf Ihres Namens durch Frau Kollegin Hammecke antworten Sie jeweils laut mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Einführung eines Drucksache 7/4895, Gesetzentwurf Drucksache 7/7112, für Energie, Klimaschutz, Bevor die Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erhalten, frage ich Herrn Dr. Gerber als Berichterstatter, ob er vorab dazu sprechen möchte. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich in der ersten Runde an die Fraktion DIE LINKE, danach CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Kollege Böhme. Bitte schön. Der amtierende Schriftführer wird die Antwort wiederholen. Erfolgt keine Antwort, so stellt der amtierende Schriftführer fest, dass sich das entsprechende Mitglied nicht an der Abstimmung beteiligt. Danach stellen die amtierenden Schriftführer das Ergebnis fest, welches dann von mir verkündet wird. Ich übergebe nun das Wort an Frau Kollegin Hammecke. Bitte schön.

Protokoll ↗