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Marco Böhme

Die Linke 21.07.2021 Sitzungen 7/34

Danke, Herr Präsident. Der Änderungsantrag liegt Ihnen vor. In Punkt 1 geht es darum, dass wir die natürlichen Kohlenstoffsenken noch einmal genauer definiert haben und da zum Beispiel CCS ausschließen. In Punkt 2 geht es darum – das hatten wir vorhin schon in der Debatte –, dass eben schon 2045 95 % Reduktion erfolgt sein sollen. Dazu will ich noch einmal kurz auf Herrn Gerber eingehen. Im Pariser Klimaschutzabkommen steht, dass bis zur Hälfte dieses Jahrhunderts Klimaneutralität erreicht sein muss. Mitte des Jahrhunderts ist 2050. Das war also vorher schon in unserem Gesetzentwurf enthalten. Wir haben das jetzt nur auf 2045 verstärkt, weil wir den Beschluss der Bundesregierung – und damit letztlich ihren Beschluss – übernommen haben. Ansonsten kann ich nur sagen, dass es im Grunde egal ist, welches Endzeitalter für die Klimaneutralität festgelegt ist. Das Wichtige ist doch, ab wann man damit anfängt. Man kann nicht nur schreiben, dass 2045 oder 2050 die Klimaneutralität erreicht ist, sondern man muss auch schreiben, wann man damit anfängt. Man kann ja nicht erst zwei Jahre vor diesem Enddatum damit anfangen, CO einzusparen. Man muss es weit im Voraus machen, damit in den Jahren bis dahin möglichst wenig CO ausgestoßen wird. Genau das haben wir in unserem Gesetzentwurf dargestellt – mit 70 % bis 2030. Zeigen Sie mir einmal Ihr Regierungsprogramm oder das eines anderen Landes, wo Sie in der Regierung sind, in dem Sie das umgesetzt oder dargestellt haben. Kommen Sie mir also nicht und sagen, dass Sie dem nicht zustimmen könnten, weil es nicht ambitioniert genug wäre. Das ist völliger Quatsch. Das war das eine. Nun zu Ihnen, Herr Rohwer. Sie sagten vorhin, Verantwortung solle jeder für sich haben und nicht der Staat. Genau das ist falsch. Es reicht eben nicht aus, dass jeder nur für sich handelt. Wir haben uns zum Beispiel als Gesellschaft auch eine Straßenverkehrsordnung gegeben. Das ist ein Gesetz mit klaren Regeln für alle. Genauso brauchen wir beim Klimaschutz klare Regeln für alle, damit sich nicht einzelne Idioten, reiche Leute oder sonst wer aus dem gemeinsamen Beschluss heraushalten können. Deshalb brauchen wir ein Klimaschutzgesetz, das einklagbar ist, für dessen Verletzung man zur Verantwortung gezogen werden kann. Zu Herrn Zwerg: Ich habe eigentlich überhaupt keine Zeit, Ihren Mist zu kommentieren. Also nur ein Satz: Natürlich gibt es weltweit Initiativen und Länder, die ganz stark vorangehen. Aber es gibt auch Länder, die es nicht schaffen voranzugehen; das ist auch in Deutschland so. Zum Thema Arbeitsplätze kann ich nur immer wieder sagen, dass es mehr Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien gibt als im Bereich aller fossilen Energien zusammen. Das ist schon seit über zehn Jahren so. Sie ignorieren vollkommen, dass auch die Plätze im Bereich der erneuerbaren Energien gefährdet sind, wenn wir hier nicht vorangehen. Ein letzter Satz zu Herrn Minister Günther: Sie haben gesagt, dass das Klimaschutzgesetz jetzt nicht gebraucht werde, weil das durch das EKP alles bereits vorhanden sei. Ich sehe das eben nicht. Sie haben das konkrete Maßnahmenpaket, das Sie noch schuldig sind, noch nicht im Kabinett beschlossen. Ich bezweifle, dass dabei auch nur annähernd diese harten und ambitionierten Vorgaben wie in unserem Gesetz am Ende herauskommen werden, die aber für den Klimaschutz in Sachsen dringend nötig sind. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Böhme brachte für die Fraktion DIE LINKE den Änderungsantrag ein. Gibt es hierzu Redebedarf bei den Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Dafür-Stimmen, aber einer großen Anzahl von Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Ausführung des (Sächsisches Zensusausführungsgesetz Drucksache 7/6667, Gesetzentwurf Drucksache 7/7111, Beschlussempfehlung Bevor ich den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache übergebe, frage ich den Berichterstatter Herrn Wippel, ob er dazu sprechen möchte. – Er möchte nicht dazu sprechen. Dann werden wir in der ersten Runde nach folgender Reihenfolge verfahren: Es beginnt die CDU, danach AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe an die CDU-Fraktion, Herrn Kollegen Markert. Bitte schön.

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