Wolfram Günther
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf von der Fraktion hier ganz rechts (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) erfüllt im Prinzip das, was man dort regelmäßig hat: die Lösung für ein Problem, das überhaupt nicht vorhanden ist. Wir haben hier in Sachsen klare Aussagen in der Koalition, dass wir gerade keine Windkraft im Wald wollen. Die Instrumente auch einer Regionalplanung – Vorrang- und Eignungsgebiete – hat der Kollege von Breitenbuch schon sehr deutlich ausgeführt. Ich spare es mir, das zu wiederholen; denn ich glaube, dass Sie hier rechts sowieso nicht richtig zuhören. (Zuruf von der AfD) Ich habe schon beim Verfolgen der Debatte bemerkt, dass wir eine sehr große Diskussion haben, vor allen Dingen von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern, ganz egal ob sie in Verbänden organisiert sind, und auch in Verbänden. Das hat Kollege Winkler sehr ausführlich dargelegt. Das heißt, die Debatte findet statt, aber die planungsrechtlichen Instrumente sind in Sachsen sehr deutlich, weil wir einen Landesentwicklungsplan haben, in dem unverändert steht, dass es grundsätzlich im Wald nicht stattfindet. Entsprechend planen auch die Regionalen Planungsverbände. Deswegen findet das dort auch nicht statt. Deshalb hat der Kollege von Breitenbuch genau richtig darauf hingewiesen, dass das die rechtlichen Grundlagen sind. Die landes- und regionalplanerischen Grundlagen sind in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern einfach anders. Deswegen kann man schön zitieren, was in anderen Bundesländern und woanders in der Welt passiert. Das entspricht aber nicht der Situation, die wir hier in Sachsen haben. Deswegen ist es einfach eine völlig verfehlte Debatte. Kein Mensch braucht so ein Gesetz. Der Weg wurde auch schon angesprochen; Kollege Hartmann hat es mir vorweggenommen. Was einen ein bisschen traurig macht, das ist das Instrumentalisieren von eigentlich sehr guten Beweggründen. Der Naturschutz ist etwas, was uns immer bewegt, aber jedes Mal, wenn wir hier vorn Debatten führen, wenn aus der Staatsregierung, wenn aus dem SMEKUL ganz konkrete Vorschläge kommen, wenn Maßnahmen beschlossen werden und hierüber auch im Landtag debattiert wird, in denen es genau um Naturschutz geht, dann kommt von rechts regelmäßig relativ wenig, sondern wird hinterher stereotyp immer von grüner Ideologie gesprochen. Damit müssen Sie selber klarkommen, wie das miteinander vereinbar ist. Um es ganz klar zu sagen: Sowohl im Koalitionsvertrag als auch in unserem Landesentwicklungsplan haben wir ganz entgegen dem, was Sie hier behaupten, sogar eine Waldmehrung verabredet. Wir unternehmen gerade größte Anstrengungen hier im Freistaat, unsere Wälder weiter zu qualifizieren. Das Ganze läuft unter der Überschrift des Waldumbaus, sowohl im Sachsenforst als auch bei den privaten Waldbesitzern, wobei wir im Moment mit mehreren Millionen genau das anschieben. Das sind die realen Aufgaben. Das heißt, wir arbeiten alle gemeinsam daran, dass unsere Wälder besser, stärker und widerstandsfähiger werden. Dabei nützt Ihr Gesetzentwurf nichts, ein Waldgesetz ausgerechnet und das auch noch parallel, wobei wir gerade einen ganz breiten Beteiligungsprozess im Land mit der Gesellschaft führen, indem wir sehr viele Hinweise aufnehmen, wie wir unser Waldgesetz weiterentwickeln, Bürgerbeteiligung im reinsten Sinne des Wortes. Quer von der Seite hineingeschossen, jetzt schreiben wir so etwas hinein, das nützt wirklich überhaupt nichts. Das hat weder etwas mit Wald, mit Naturschutz, mit Bürgerwillen und Bürgerbeteiligung noch mit dem Willen der Waldbesitzenden zu tun. Es hat nichts damit zu tun. Es ist eine rein überflüssige Showveranstaltung auf dem Rücken von wichtigen Themen. (Carsten Hütter, AfD: So ein Unsinn!) Deswegen empfehle ich dem Hohen Haus, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Günther. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen mit der Drucksachennummer 7/6704, ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen uns keine Änderungsanträge vor. Wir könnten artikelweise abstimmen oder – es ist im Prinzip die gleiche Situation wie vorhin –, wenn es für Sie in Ordnung wäre, auch erst einmal im Block, um dann die Schlussabstimmung, wie beantragt, namentlich durchzuführen. Hat jemand etwas dagegen, dass wir im Block abstimmen? (Zuruf: Nein!) – Das sehe ich nicht. Dann würde ich kurz vorlesen. Es handelt sich um die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer diesen seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür, aber trotzdem einer Mehrheit dagegen, ist dem nicht entsprochen worden. Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf – das hatte ich schon angekündigt – gemäß § 47 unserer Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag der Einbringerin statt. Auch zu diesem Gesetzentwurf liegt mir, wie schon erwähnt, ein Antrag der Fraktion der AfD auf namentliche Abstimmung nach § 105 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, den ich zugleich als Antrag auf Durchführung einer Schlussabstimmung auslege, die eben namentlich erfolgen soll. Dagegen sehe ich keinen Widerspruch und stelle nun das Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen als Ganzes zur namentlichen Abstimmung. Das Verfahren nach § 105 ist Ihnen vorhin schon erläutert worden. Deswegen würde ich jetzt gern darauf verzichten und übergebe das Wort an dieser Stelle an meinen Schriftführerkollegen Frank Richter, bitte.
