landtag.sachsen.de ↗

Daniela Kuge

CDU 21.07.2021 Sitzungen 7/34

Voranzustellen ist, dass der vorliegende Bericht den Sachstand aus dem Jahr 2018 wiedergibt. Es lässt sich kurz zusammenfassen, dass die generelle Repräsentation von Frauen im öffentlichen Dienst sehr gut ist. So sind von rund 216 000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst rund 66 % weiblich. Der Anteil von Frauen in leitender Funktion liegt mittlerweile sogar ebenfalls bei rund 66 %. Problematisch wird es erst, wenn man sich die Repräsentation des weiblichen Geschlechts in oberster Leitungsfunktion anschaut. Der Frauenförderungsbericht stellt nämlich eine sogenannte Gläserne Decke zwischen oberer und oberster Leitungsebene fest. Nur wenige Frauen üben eine oberste Leitungsfunktion aus. Zwar liegt ihr Anteil bei rund 46 %, doch muss man diesen Anteil mit dem Frauenanteil der im öffentlichen Dienst Beschäftigten insgesamt vergleichen. Da dieser bei 66 % liegt, ist ganz klar: Frauen sind in der obersten Führungsebene unterrepräsentiert. Darüber hinaus zeigt sich außerdem: Der Frauenanteil auf dieser Ebene hat sich seit dem Jahr 2013 kaum verändert. Er lag auch damals schon bei rund 46 %. Auffällig sind außerdem die Unterschiede zwischen den einzelnen Ressorts. So liegt der Frauenanteil in der obersten Leitungsfunktion Führungskräfte ein geschlechtergerechtes Beurteilungswesen vorsehen. Führungskräfte sollen verstärkt vom Homeoffice und von Teilzeitmodellen Gebrauch machen können. Zur praktischen Umsetzung dieser Gesetzesziele wollen wir unter anderem die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten stärken, klare Freistellungsregelungen formulieren und auf die Fortbildung setzen. Wer über Einstellung und Beförderung entscheidet, sollte darüber informiert sein, wie allgegenwärtig Stereotypen sind. Deswegen müssen wir jetzt hier heran. Das Gleichstellungsgesetz ist in Arbeit. Wir sind – wir haben es gehört – aktuell in der Abstimmung mit den Häusern, und ich freue mich auf die Diskussion hier im Hohen Haus. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Meier. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit der Drucksachennummer 7/7098. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit dafür ist damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses entsprochen worden und der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll im Bereich der Schulen bei 69 %, während er im Bereich der Polizei nur 13,8 % beträgt. Der Bericht attestiert außerdem, dass 19 % der sächsischen Dienststellen keine qualifizierten Frauenförderpläne erstellt haben, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. In § 4 Abs. 1 SächsFFG ist festgelegt, dass jede Dienststelle, die einen eigenen Stellenplan bewirtschaftet und in der mindestens zehn Frauen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, für jeweils vier Jahre einen Frauenförderplan erstellen muss, der innerhalb dieses Zeitraums nach zwei Jahren an aktuelle Entwicklungen anzupassen ist. Vor allem diese Zahlen schlagen sich deshalb zu Recht auch in den Handlungsempfehlungen des Berichts nieder. Doch zu den Empfehlungen später mehr; denn abgesehen von den genannten Ergebnissen gibt der Frauenförderungsbericht auch durchaus positive Rückmeldungen: Die Beförderungen bzw. Höhergruppierungen von Teilzeitkräften haben deutlich zugenommen. Unter einer Teilzeitbeschäftigung versteht man eine Tätigkeit, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche volle Wochenarbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung beträgt. Da ein Großteil der Frauen im öffentlichen Dienst – nämlich 85 % – eine Teilzeit-Beschäftigung ausübt, lässt sich hier durchaus ein Mentalitätswandel erahnen. Die Karriere lässt sich auch in Teilzeit-Modellen erfolgreich gestalten. Nun müssen diese Modelle auch auf Führungsebene selbstverständlich werden. Davon würden nicht nur die Frauen profitieren. Auch Männer äußern immer häufiger den Wunsch, mehr Zeit mit der Familie verbringen zu können. Dafür kann das geplante Gleichstellungsgesetz, an dem zurzeit gearbeitet wird, einen wertvollen Beitrag leisten. Kommen wir nun wieder zu einem Punkt, an dem der Frauenförderungsbericht Handlungsbedarf sieht: Frauen werden seltener verbeamtet als Männer. Zurzeit liegt der Anteil der weiblichen Beamten bei knapp 44 %. Zum Vergleich: Bei den Arbeitnehmern sind fast 69 % weiblich. Der Anteil der weiblichen Beamten droht auch noch zu sinken, weil der Frauenanateil bei den Anwärtern sinkt – und das leider schon seit Jahren. Waren im Jahr 2007 noch fast die Hälfte der Anwärter Frauen – 48 % –, sind es nun nur noch rund 32 %. Ich kann mich deshalb der Forderung der Ministerin nur anschließen: Der Freistaat muss Frauen bei Ausbildungsinitiativen noch stärker berücksichtigen. Abschließend möchte ich drei der Handlungsempfehlungen des Frauenförderungsberichts noch einmal gesondert unterstreichen: Erstens. Die Dienststellen des Freistaates müssen die gesetzlichen Regelungen zur Erstellung von Frauenförderplänen einhalten. Zweitens. Frauenbeauftragte müssen gestärkt werden. Das betrifft beispielsweise einen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben angemessenen Freistellungszeitrahmen, welchen wir im Rahmen des anstehenden Gleichstellungsgesetzes thematisieren wollen. Darüber hinaus besteht Entwicklungspotenzial hinsichtlich der Beteiligung der Frauenbeauftragten an den gleichstellungsrelevanten Maßnahmen der Dienststelle. Insbesondere die frühzeitige Beteiligung der Frauenbeauftragten sowie eine hinreichend lange Frist zur Abgabe des Votums ist notwendig. Drittens. Zur Darstellung des Istzustandes ist auch eine angemessene und regelmäßige Datenerhebung der Geschlechterverteilung in den Gremien des Freistaates notwendig. Ein Punkt, der leider seitens der Staatsregierung noch nicht genug Aufmerksamkeit bekommen hat, ist die Besetzung der Aufsichtsgremien der Unternehmen des Freistaates bzw. den Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist. Hierzu verweise ich auf meine Kleine Anfrage 7/3171 und deren beiden Nachfragen. Es ist mehr als enttäuschend, welche Ausreden es gibt, warum weniger Frauen in den Gremien des Freistaates vertreten sind. Insgesamt bin ich dankbar dafür, dass der Freistaat alle vier Jahre zu diesem Frauenförderungsbericht verpflichtet ist, denn er zeigt auf, wo Sachsen steht und wo es Handlungsbedarf gibt. Dieser Frauenförderungsbericht gibt uns auch wichtige Hinweise für das anstehende Gleichstellungsgesetz.

Alle Reden von Daniela Kuge Protokoll ↗