Rico Gebhardt
Das stimmt allerdings!) Ich könnte es mir jetzt sehr leicht machen und diesen Gesetzentwurf mit einer ganz einfachen Begründung ablehnen. Ich tue es einfach mal: Wie Sie in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf richtig festgestellt haben, wurde im Koalitionsvertrag ein Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von 1 000 Metern vereinbart, der mit der gerade im Prozess befindlichen Novellierung der Sächsischen Bauordnung – das hat Ronny Wähner vorhin bereits gesagt – auch umgesetzt wurde. Punkt. Der Entwurf ist vom Kabinett am 01.06. freigegeben worden und befindet sich zurzeit in der Verbändeanhörung; das ist auch schon gesagt worden. In der zweiten Jahreshälfte wird er dem Landtag zugeleitet. (Holger Hentschel, AfD: Nach der Bundestagswahl!) Es hat deshalb etwas länger gedauert, weil viele Dinge geregelt werden sollen, die der Koalition wichtig sind. Das hat mit Wahlen nichts zu tun, sondern einfach mit der Fülle der Dinge, die in dieser Ordnung geregelt werden sollen. (Holger Hentschel, AfD: Weil Bundestagswahl ist! – Gegenruf des Abg. Sören Voigt, CDU: Deshalb die namentliche Abstimmung! Wahlkampf!) Aber so leicht sollten wir es uns nicht machen. Ich begründe das jetzt mal, und vielleicht verstehen Sie es. Ich weiß zwar nicht, wie ich das in einfacher Sprache formulieren soll, aber ich versuche es ganz einfach: Ihre Gesetzesinitiative ist unausgegoren; denn es bleiben Dinge unberührt, die man den Betroffenen in einer Anhörung darlegen und zu der man die Meinung von denjenigen einholen muss, die es berührt, zum Beispiel den Planungsverbänden. (Holger Hentschel, AfD: Wir haben schon alles abgestimmt; Sie waren doch auch im Ausschuss!) –Ja, schon, aber es geht hier in dem Gesetzentwurf um weitergehende Vorsorgeabstände, die mit geklärt werden müssen. Die haben Sie gar nicht geklärt. (Thomas Thumm, AfD: Das Bundesbaugesetzbuch lässt nicht mehr zu als 1 000 Meter!) Schon aus diesem Grund – ich wiederhole es gern – ist eine Anhörung zwingend notwendig. Zwingend notwendig! Denn mit den Abstandsregeln verbinden sich in den meisten Fällen Konflikte – das wissen wir; das haben wir ja gehört –, die vor einer Beschlussfassung durch den Landtag ausgeräumt werden müssen; das sagen uns zum Teil auch die Sachverständigen. Dabei setze ich immer auf die Planungsverbände, die in ihrer Arbeit damit umgehen. Das ist einfach so. Gerade Änderungen des Bezugs zur Wohnbebauung im Außenbereich, zu der Sie im Übrigen überhaupt keine Angaben machen, müssen auf einer gesicherten, nachvollziehbaren und rechtlich eindeutigen Grundlage anwendbar sein, und das geht mit diesem Gesetzentwurf nicht. Außerdem sollte auch der räumliche Bezugspunkt für die Bemessung des Mindestabstandes im Sinne der Normenklarheit geklärt werden. In diesem Zusammenhang müssen wir auch über die Aufnahme einer Öffnungsklausel oder einer Überleitungsvorschrift reden. Kommen Sie nicht gleich wieder mit: Jetzt wollen Sie den Abstand reduzieren. (Holger Hentschel, AfD: In Thüringen ging es doch auch!) – Nein, es geht einfach darum, vorhandene Plangebiete von dieser Regelung auszunehmen. Denn warum sollen sie die Anlagen zurückbauen, wenn sie jetzt 750 Meter entfernt stehen? Solche Dinge sind einfach nicht geregelt. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Müssen auch nicht!) Wir müssen Ausnahmeregelungen einbringen. Es gibt durchaus Regionen wie Leisnig, Ablaß, Mutzschen – aus einer solchen komme ich –, wo die Bevölkerung nichts gegen kürzere Abstände in den geplanten Gebieten hat. Auch diese Möglichkeit muss man einräumen, wenn sich die Mehrheit der Bürger dafür ausspricht, weil nämlich genau diejenigen, die den Park repowern, dafür Voraussetzungen treffen, dass drei, vier Vereine in diesem Ort am Leben bleiben. Das ist das, was Herr Böhme gesagt hat: Wir müssen Angebote machen. Es geht um Akzeptanz. (Jörg Dornau, AfD: Nachfragen!) – Können Sie gern machen. (Dr. Joachim Keiler, AfD: … ist nicht verhandelbar!) – Können Sie gern machen. – Generell sollten Ausnahmen möglich sein, gerade was die Bevölkerung der Anliegerorte betrifft. Wie Sie anhand dieser sehr wenigen Beispiele feststellen, bleiben mit Ihrem Vorschlag zur Änderung der Sächsischen Bauordnung genügend Konfliktpunkte offen, die eine breite Anhörung der Anwender und Planungsträger notwendig machen und eine Beschlussfassung regelrecht verbieten. Danke schön. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Jetzt kommt Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion mit einer zweiten Runde.
