Ingo Flemming
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das hier nicht in die Länge ziehen. Ich möchte nur ausführen, dass sich der Petitionsausschuss sehr gewissenhaft mit dieser Petition beschäftigt hat. Wir haben die Stellungnahme aus der Staatsregierung eingeholt und sie mit großer Mehrheit verabschiedet. Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Lehrbeauftragten eine sehr inhomogene Gruppe mit sehr individuellem Hintergrund darstellen. Wir haben aktive Künstler, die selbstständig hauptberuflich oder in festen Beschäftigungsverhältnissen tätig sind. Wir haben künstlerischen Nachwuchs. Wir haben Lehrbeauftragte, die ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen mit Lehraufträgen bestreiten, aber dann in einer größeren Breite. Deshalb sind diese Gruppen auch sehr unterschiedlich zu behandeln. Lehrbeauftragte ermöglichen es den Hochschulen, in speziellen Fächern Leistungen in geringem Umfang für eine befristete Zeit durch Lehrbeauftragte abzudecken. Der Bedarf kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Deshalb ist es sinnvoll, diese Beschäftigungsverhältnisse nicht als Dauerbeschäftigungsverhältnisse auszubilden. Dafür sind natürlich die bekannten Personalkategorien vorgesehen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Hochschulen bei diesen dauerhaften Beschäftigungen sozusagen einen großen Teil ihrer Flexibilität verlieren würden, weil das im größeren Umfang Mittel binden würde. Die rechtliche Auffassung der Linksfraktion wird dort in keiner Weise geteilt. Die Aussagen zur Honorierung sind ebenfalls zu hinterfragen; denn das Ministerium sagt uns, dass die Vergütungen an den Musikhochschulen in einer Bandbreite von 32 bis 42 Euro vorgesehen und in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Deshalb ist es ein Unsinn zu sagen, es wäre weniger als ein Drittel, was regulär angestellte Beschäftigte verdienen. Ich habe das einmal hochgerechnet. Ein festangestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter müsste demnach zwischen 9 000 und 10 000 Euro im Monat verdienen. Das ist Quatsch. Wir haben dieses Thema durchaus auch in der Regierungskoalition aufgenommen. Im aktuellen Doppelhaushalt sind Mittel für die Erhöhung der Honorierungen eingestellt worden. Wenn man das überschlägig auf den Stundensatz berechnet, dann sind das ungefähr 6 Euro, um die man den Stundensatz erhöhen könnte. Wenn wir im Moment einen mittleren Stundensatz von 36 oder 37 Euro haben, kann dieser um 6 Euro mit der Zuweisung im aktuellen Doppelhaushalt erhöht werden. Ich kann mir dazu eine Bemerkung nicht verkneifen: Das ist deutlich mehr als das, was in der sehr kontrovers diskutierten Erhöhung der Grundentschädigung für das Hohe Haus beschlossen worden ist. Ich glaube, eine solche Erhöhung von 16 oder 17 % erfüllt vielleicht nicht die Erwartungen aller, die das betrifft, aber es ist auch nicht so, dass es so wenig wäre. Danke schön. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)
