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Nico Brünler

Die Linke 21.07.2021 Sitzungen 7/34

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es um Finanzen geht, möchte ich hier nicht über einzelne Zahlen referieren. Diese sind im vorliegenden Bericht enthalten, und ich gehe – vielleicht leichtsinnigerweise – davon aus, dass tatsächlich jeder hier im Hohen Haus die entsprechende Drucksache des Finanzministeriums gelesen hat und somit weiß, worum es geht. Es geht schließlich, auch wenn die Zeit schon weit vorangeschritten ist, um keine Lappalie, sondern um den Jahresabschluss 2020 des vom Landtag im April letzten Jahres mit großer Mehrheit beschlossenen Sondervermögens „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“. Insgesamt rund 4,6 Milliarden Euro wurden daraus im Jahr 2020 vom Haushalts- und Finanzausschuss für verschiedene Zwecke bewilligt. Rund 3,2 Milliarden Euro wurden davon bis zum 31.12.2020 tatsächlich verausgabt. Aber ich will, wie bereits gesagt, hier nicht die durchaus beeindruckenden Zahlen vortragen, sondern einige grundsätzliche Bemerkungen machen: Ja, wir haben als LINKE die Einrichtung des Fonds mitgetragen, und ja, wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss einen großen Teil der Corona-Hilfsmaßnahmen mitgetragen, auch wenn wir Regelungen im Detail immer wieder kritisiert oder hinterfragt haben. So fanden wir es von Anbeginn an nicht richtig, dass der größte Teil des Fonds von vornherein der Kompensation der eigenen Steuerausfälle und nicht der Hilfe für Dritte diente. Die Steuermindereinnahmen hätten in unseren Augen über eine separate Kreditaufnahme kompensiert werden müssen. Das wäre sauberer, transparenter und gegenüber der Bevölkerung ehrlicher gewesen. Wir haben das bereits damals bei der Errichtung des Corona-Fonds angemahnt und in einem Entschließungsantrag vorgeschlagen. Allerdings war das von der Staatsregierung und den sie tragenden Koalitionsfraktionen so nicht gewollt. Wahrscheinlich ging es darum, mit dem Hilfsfonds eine möglichst imposante Summe in den Raum zu stellen. Das ist mit den in der Öffentlichkeit kommunizierten 6 Milliarden Euro letztlich gelungen. Etwas hinten herunter fiel dabei die Tatsache, dass de facto zwei Drittel zum Stopfen von Steuermitteln gleich wieder abgezwackt wurden. So war es von Anfang an eine Nebelkerze, die vielerorts falsche Erwartungen weckte und dann Enttäuschungen produzierte. Sachsen hat nicht besonders großzügig geholfen, sondern war standhaft das einzige Land, das seine Soforthilfen für geschlossene Unternehmen nicht als Zuschüsse gewährt hat, und ja, so muss man es sagen, Soloselbstständige und Kleinunternehmer im Regen stehen gelassen hat. Eingesprungen ist dann zwar mit mehrwöchiger Verzögerung zumindest in Teilen der Bund, aber andere Länder haben selbst gehandelt. Auch der Umgang mit jenen, die plötzlich als systemrelevante Leistungsträger galten, war kein Ruhmesblatt. Viele mussten erleben, dass zwar für sie geklatscht wurde, aber dass warme Worte seitens der Politik noch lange keine finanzielle Hilfe im Schlepptau haben. Ich erinnere an das peinliche Gezerre um den Pflegebonus. Dafür wurden aus dem Corona-Hilfsfonds im Gegenzug durchaus Dinge finanziert, die zwar im Sinne des Landes sinnvoll waren und immer noch sind, die jedoch nur mit breiter und kreativer Auslegung mit dem Zweck des Fonds, nämlich der Beseitigung der Folgen sowie der Verhinderung weiterer Schäden durch die Covid-19-Pandemie, in Deckung zu bringen sind. Bisweilen konnte man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier galt, dass so manches, das in den regulären Haushaltsverhandlungen nicht durchgesetzt werden kann, über den Corona-Fond umgesetzt wurde. Damit meine ich im Gegensatz zu meinem Vorredner nicht die Unterstützung im Kulturbereich, aber ich erinnere an Programme zur Umstrukturierung der Landwirtschaft, Digitalisierungsvorhaben in der Justiz oder die Finanzierung des Wachschutzes im Ausbildungszentrum Bobritzsch. Solche Vorhaben haben nicht umsonst im HFA regelmäßig für Debatten gesorgt. Wenn man ehrlich ist, unabhängig davon, wie man inhaltlich dazu steht, muss man konstatieren: Sie haben und hatten im Corona-Hilfsfonds eigentlich nichts zu suchen. Zum Schluss muss ich noch zu einem Punkt kommen, der im Bericht am Ende mit wenigen Zeilen unter Tilgungsverpflichtungen abgehandelt wird. Wenn ich zu Beginn gesagt habe, dass wir die Errichtung des Sondervermögens damals mitgetragen haben, so gehört auch die Ergänzung dazu, dass wir bereits damals, im April des letzten Jahres, angemahnt haben, dass die derzeit geltende Regelung in der Sächsischen Verfassung zur Schuldenbremse hier dringend auf den Prüfstand gehört. Auch dazu haben wir in unserem bereits erwähnten Entschließungsantrag damals den Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen mit dem Ziel gefordert, die Bestimmungen abzuändern, wonach Kredite völlig unabhängig von ihrer Höhe und von der Tragfähigkeit des Landeshaushaltes binnen acht Jahren zu tilgen sind. Dafür haben wir keinen Rechenschieber oder Excel-Tabellen gebraucht, Kollege Barth, das haben wir damals auch so erkannt. Wie gesagt, Sie haben unseren Antrag damals zwar abgelehnt, aber trotzdem hatten wir zumindest aus Teilen der Koalition große Bereitschaft vernommen, sich damit zu befassen und diese letztlich nur ideologisch motivierte Tilgungsfrist abzuändern. Nur passiert ist seither erkennbar nichts. Nach der derzeitigen Verfassungsregelung ergibt sich allein für die im letzten Jahr gezogenen Gelder ab 2023 ein jährlicher Tilgungsbedarf von über 290 Millionen Euro. Wenn der Fonds dann geschlossen wird, wird es jährlich mehr als das Doppelte sein. Wir haben den aktuellen Doppelhaushalt erst vor wenigen Wochen beschlossen. Ich hoffe, dass jeder noch weiß, welche Bremsspuren eine solche Tilgungssumme hinterlassen würde. Der Volksmund würde sagen, dass wir hier beim Umdrehen mit dem Hintern das wieder einreißen würden, was wir gerade mit unseren Händen – sprich: den CoronaHilfsmitteln – aufgebaut haben. Das haben inzwischen auch jene erkannt, die eine Schuldenbremse sonst grundsätzlich als richtig empfinden. So sagte auch das ifo-Institut, dass die derzeitige Achtjahresfrist den Freistaat stranguliert und eine Frist von 20 bis 30 Jahren angemessen sei. Herausforderungen wie eine derart einschneidende Pandemie sind nichts, was man danach mit Business as usual einfach weglächelt, sondern es ist eine Generationenaufgabe und muss auch finanziell so abgegolten werden. Um es kurz zu machen: Die Verfassungsbestimmung, wonach die Kredite binnen acht Jahren zu tilgen sind, muss weg. Die CDU muss sich endlich bewegen; denn es wird unmöglich sein, die Tilgung nach zwei Jahren zu beginnen und dann in sechs Jahren zu beenden. Alternativ dazu erleben wir ab 2023 massive Kürzungen in fast allen Bereichen inklusive des Personals. Das wäre eine Neuauflage der Debatte zum Lehrer- und Polizistenmangel von vor vier Jahren; denn diese Situation hatte ihren Ursprung in genau der gleichen Auffassung von Finanzpolitik wie das Festhalten an der starren Tilgungsfrist der Schuldenbremse. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Franziska Schubert, bitte.

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