landtag.sachsen.de ↗

Mirko Schultze

Die Linke 21.07.2021 Sitzungen 7/34

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist jetzt sehr viel gesagt worden, was das Zensusgesetz ist. Klar – es ist europäisches und Bundesrecht, und klar ist, dass wir es hier nur mit einem Ausführungsgesetz zu tun haben. Insoweit könnte man sagen: Okay, warum diskutieren wir lange darüber? Stimmen wir einfach darüber ab! Dies ändert aber nichts an der grundsätzlichen Kritik, die man an einer Volkszählung haben kann. Die vielleicht berühmteste Volkszählung, an die wir alle immer wieder erinnert werden, ist jene, die zwei Menschen dazu gebracht hat, in ihre Heimatstadt zurückzugehen und dann ihr Kind zu gebären, was heute quasi sinnstiftend für eine ganze Religionsgemeinschaft ist. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Danach wird es ein bisschen schwierig. In den Achtzigerjahren gab es in der Bundesrepublik Deutschland eine Volkszählung, gegen die stark protestiert worden ist. (Zurufe des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Danach gab es andere Methoden – – Ach, Herr Pallas, wir kriegen uns wieder ein, oder? – Es gab andere Methoden und andere Entscheidungen. Auch der Bundesgerichtshof hat dazu etwas entschieden. Klar ist, dass die Frage bleibt: Müssen wir im 21. Jahrhundert die Daten noch in dieser Art, in dieser Umfänglichkeit erfassen? Ich will dabei nicht nur einen kritischen Punkt nennen. Der Zugang von Befragerinnen und Befragern zu privatem Wohnraum ist schon während des letzten Zensus sehr kritisiert worden, weil es keine Überprüfung gab und ich eigentlich verpflichtet war, die- oder denjenigen in meine Wohnung zu lassen, egal welche Eignung sie bzw. er an dieser Stelle mitgebracht hat. Es gab ein wenig Veränderung. Ich finde nach wie vor, dass wir darüber noch einmal reden müssen und dass wir im 21. Jahrhundert neue Methoden finden sollten. Gut finde ich – ich will auch eine Sache loben –, dass jetzt kleinere Orte von unter 10 000 Einwohnern einbezogen werden und sich dadurch die Lebenswirklichkeit in Sachsen ein Stück weit widerspiegelt. Aber es gibt weiterhin Kritiken, die letztlich nicht nur in der Datensicherheit, sondern auch in der erfassten Datenmenge und der Sinnhaftigkeit der Daten, die erfasst werden, münden. Man kann sagen, okay, ein Zensus wird unbedingt gebraucht, damit man weiß, wie es ist. Aber ich erinnere gerne an die Verwerfungen, die nach dem Zensus 2011 in vielen Kommunen entstanden sind, und die Fehler, die korrigiert werden mussten, zum Beispiel in Löbau und Ähnliches. Insoweit sollten wir ihn in seiner Entstehung kritischer begleiten – im Bundesrat und mit unseren Möglichkeiten, die wir im Rahmen der Europäischen Union haben. Ich hoffe darauf, dass wir eine Möglichkeit finden, die Daten so sicher zu erheben, sodass wir die Art und Weise des Zensuserhebens, wie sie auch in diesem Jahr wieder der Fall sein wird, irgendwann einmal zur Geschichte erklären können. Ich denke, wir sind dabei auf einem guten Weg. Wir als Fraktion werden uns enthalten, aus einem ganz simplen Grund: Natürlich stellen wir uns nicht, wie wir heute schon von anderen gehört haben, gegen Bundes- und europäische Gesetzgebung, sondern wir reden hier über ein Ausführungsgesetz. Dem ist aber mit einer Enthaltung Genüge getan. Die Regierungskoalition soll bitte ihr Ausführungsgesetz durch dieses Parlament bringen, und dafür bedarf es nicht der Unterstützung der Opposition. Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Kritik, die wir an dem Zensusverfahren haben. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herr Lippmann.

Alle Reden von Mirko Schultze Protokoll ↗