landtag.sachsen.de ↗

Martin Modschiedler

CDU 21.07.2021 Sitzungen 7/34

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute will die AfD über eine Änderung der Verfassung sprechen: Wir diskutieren über die sachunmittelbare Demokratie. Die einbringende Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der, ich würde einmal sagen – das habe ich auch im Ausschuss schon gesagt –, ein wahres Potpourri verfassungsändernder Stilmittel und Werkzeuge enthält. Wir haben dazu im Ausschuss eine intensive Anhörung durchgeführt, in der die verfassungsrechtlichen, aber auch die verfassungspolitischen Komponenten kontrovers diskutiert wurden, und, Herr Wiesner, vorab: Verfassungsrechtlich sind wir uns einig; denn die Werkzeuge sind in der Demokratie absolut möglich, darüber brauchen wir überhaupt nicht zu sprechen. Die Frage ist: Wie setzen wir die Mittel, die Möglichkeiten und die genannten Werkzeuge der unmittelbaren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger rechtspolitisch ein? Denken wir daran: Wir leben in einer parlamentarischen Demokratie; Sie haben es gesagt. Das Schweizer Modell, das dem entgegengestellt wird, ist immer wieder als Referenz genannt worden. Die Schweiz ist aber anders aufgebaut und anders strukturiert. Die unmittelbare Beteiligung des Volkes ist dort – das wissen wir alle – in vielen Jahrhunderten gewachsen und hat sich entwickelt. Das müssen wir immer im Auge behalten, wenn wir über unsere Verfassung sprechen. (Sebastian Wippel, AfD: Dann können wir ja mal anfangen!) Ich bin überzeugter Parlamentarier. Ich halte die Gewaltenteilung für existenziell, und der Föderalismus ist für uns ein sehr wichtiger Teil unseres Rechtssystems. Diese Punkte müssen wir beachten, wenn wir die sachunmittelbare Demokratie, dieses Instrument, in unsere parlamentarische Demokratie einbauen. Wir müssen aufpassen, dass durch diese Änderungen und Ergänzungen der Parlamentarismus nicht ausgehebelt wird oder eventuell sogar in eine Schieflage gerät. Das müssen wir nicht verfassungsrechtlich, sondern verfassungspolitisch abwägen; das haben uns auch die Sachverständigen in der Anhörung ins Stammbuch geschrieben. Wir dürfen nicht vergessen: Wir ändern hier nicht mal eben ein Gesetz und schauen mal, wie es funktioniert. Nein, wir ändern hier unsere – unsere! – Sächsische Verfassung und fügen in diese Verfassung neben dem Volksbegehren und dem Volksantrag – Sie haben es gesagt: seit 1992 steht es schon darin – mit seinen bestehenden Quoren, an denen wir arbeiten können, noch weitere Werkzeuge ein, beispielsweise den von Ihnen angeführten neuen Artikel 70 a der Verfassung, das sogenannte fakultative Referendum. – Dort beginnen meiner Ansicht nach schon die hausgemachten Probleme. Aus Artikel 70 a Abs. 2 geht zurzeit überhaupt nicht hervor, wann eine Antragstellung erfolgreich war. Es steht da: „nach erfolgreicher Antragstellung“. Der Artikel enthält nur diese vage Formulierung von einem „Verlangen des Volkes“ – und ein Verlangen des Volks kann vieles sein. Wann und wie, das müssen wir genau klären. Dabei sind immer – das ist das Problem, wenn wir über Gesetze sprechen, insbesondere über eine Verfassung – Missverständnisse vorprogrammiert. Das wissen Sie nur allzu gut mit Ihren immer wieder verspäteten Anträgen nach der Geschäftsordnung, und darin stehen sogar Fristen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: ..., die sie nicht lesen können!) In Abs. 1 des Artikels werden zudem überhaupt keine Einschränkungen gemacht, welche Gesetze von einem fakultativen Referendum ausgenommen sind. Das ist ein sehr wichtiger Aspekt. Derzeit können nämlich alle Gesetze durch das Volk aufgehoben werden, und dann sind wir als Parlamentarier komplett handlungsunfähig. Haushaltsgesetze, Abgeordnetengesetz, sogar die Zustimmung zu Staatsverträgen – alles kann aufgehoben werden. Diese Gesetze – das bitte ich zu bedenken – werden auch im Schweizer Gesetzgebungsverfahren aus dem plebiszitären Referendum herausgenommen. Es müssen nämlich gerade in Dingen wie dem Gewaltmonopol, dem Haushalt und der parlamentarischen Selbstverwaltung, das heißt, bei Entscheidungen unseres Parlaments in eigenen Dingen, Entscheidungen getroffen werden, die nicht jedem gefallen; aber sie müssen getroffen werden. Dazu werden wir Parlamentarier für die Legislaturperiode, also auf eine gewisse Zeit, gewählt. Wir werden in den Landtag entsandt, wir sind hier, wir sind wählbar, aber nach der Legislaturperiode auch abwählbar; und ohne die Herausnahme dieser essenziellen Gesetze kann und wird unser Parlament keine bestandskräftigen Entscheidungen mehr treffen können. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Ich glaube sogar, dass aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen – seien sie konstruktiv oder auch völlig destruktiv – keine belastbaren Entscheidungen mehr möglich sind, und damit zerstören wir nicht nur uns als Parlament, sondern wir zerstören die ganze Demokratie. Wir schütten das Kind mit dem Bade aus, und das ist das Gegenteil von gut gemeint. Denken wir weiter an die Umsetzung der gemeinsamen EU-Normen in innerdeutsches Recht, Artikel 23. Wir tun das als Parlamentarier, und dann wird unter Umständen durch ein Referendum die Umsetzung aufgehoben. Wir wollen und müssen Gesetze vollziehen, können es aber gar nicht, weil, obwohl wir uns vertraglich dazu verpflichtet haben, das Referendum diese Entscheidung wieder aushebelt. Wir laufen damit sehenden Auges in ein Vertragsverletzungsverfahren mit der EU und können es nicht korrigieren. Deshalb sind diese konkreten Einschränkungen umso wichtiger. Auch über die Quoren bei den Referenden, die die Verfassung ändern – nicht die normalen Quoren, sondern wir sprechen über verfassungsändernde Quoren –, müssen wir nachdenken. Es muss durchdacht und gegenübergestellt werden. Beispiel Zweidrittelmehrheit: Ist sie ausreichend? Unter welchen Bedingungen ist sie ausreichend? Wir sprechen hier nicht von einer Zweidrittelmehrheit unserer Parlamentarier, die wir in einer normalen Verfassung ändern würden, sondern von einer Zweidrittelmehrheit von Bürgerinnen und Bürgern, die entscheiden können, es aber nicht müssen. Sie müssen nicht zur Wahl gehen. Welche zwei Drittel meinen Sie dann? Was ist die Zweidrittelmehrheit der Bürgerinnen und Bürger? Die Zweidrittelmehrheit jener, die zur Wahl gehen, oder aller Wähler, die zur Wahl gegangen sind? Ist das überhaupt angemessen? Das ist zu prüfen, und darüber muss angehört werden. Wir müssen das ausbalancieren, und dabei ist vor allem Fingerspitzengefühl gefragt. Man kann das nicht einfach mit dem Füllhorn ausgießen. Wir in der Koalition sind gerade dabei, die Volksgesetzgebung ausbalanciert und abwägend zu ändern. Wir wollen sie anpassen und erweitern – aber bitte mit Fingerspitzengefühl und mit Maß und Mitte! Das können wir nicht mal eben mit diesem Gesetzentwurf tun, vor allem nicht mit diesem. Deshalb werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Katja Meier) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Fraktion DIE LINKE, Herr Abg. Gebhardt.

Alle Reden von Martin Modschiedler Protokoll ↗