Holger Hentschel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen Abgeordnete! Lassen Sie mich mit dem Zitat aus einer Pressemitteilung des umweltpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion in Thüringen, Herrn Thomas Gottweiss, beginnen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) 1 000 Meter sind das Minimum, Herr Gebhardt. Das Zitat lautet wie folgt: „Der Schutz der Anwohner vor Immissionen muss im Mittelpunkt unserer Politik stehen. Wir sind überzeugt: Das Vorrücken in den Nahbereich zur Wohnbebauung schadet der Akzeptanz der Windkraft, wie an vielen Orten zu beobachten ist.“ Der CDU-Abgeordnete weist in der genannten Pressemitteilung weiter darauf hin, dass die Möglichkeit der regionalen Planungsgemeinschaften individuelle Mindestabstände auch von mehr als 1000 Metern festzulegen, ausdrücklich erhalten bleiben sollen. Zitat: „Diese zusätzlichen Vorsorgeabstände können und sollen in den Regionalplänen auch weiterhin festgeschrieben werden.“ Deshalb hat die Thüringer CDU-Fraktion mit der Drucksache 7/1584 dort einen Gesetzentwurf eingebracht, der einen Abstand von 1 000 Metern von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung ab dem ersten Wohngebäude vorschreibt und von der dortigen AfD-Fraktion unterstützt wird. Auch wir, die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, wollen die Bürger vor weiteren schädlichen Einflüssen durch Windkraftanlagen schützen und haben ebenfalls einen entsprechenden Gesetzentwurf in den hiesigen Landtag eingebracht. Dieser geht im Sinne der Bürger an das Maximum des bundesrechtlich Möglichen – etwas, was die Staatsregierung nach zwei Jahren immer noch nicht hinbekommen hat. Doch was mussten wir erleben? Die regierungstragenden Fraktionen aus CDU, SPD und GRÜNEN, die eben genau einen solchen Mindestabstand 2019 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten, (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) lehnten unseren Entwurf mit absurden Begründungen und ohne eine Anhörung zu beantragen einfach ab. Dabei haben des Entwurfs Sächsischen Bauordnung Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Regionalentwicklung Sie doch selbst in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben, dass Sie eine solche Regelung wollen. Warum also lassen Sie, liebe Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, uns das nicht gemeinsam im Sinne aller Bürger des Freistaates in Gesetzesform gießen? Sieht für Sie so eine verantwortungsvolle Politik aus, geschätzte Kollegen? Oder sind Ihnen die Abgeordneten der Thüringer CDU-Fraktion zu rechts, wenn sie einen solchen Entwurf in den dortigen Landtag einbringen? Zudem hätten Sie problemlos eine Anhörung beantragen oder auch Änderungsanträge einbringen können. Die Geschäftsordnung gibt Ihnen das Recht dazu. Das vermeintliche Argument, dass die Staatsregierung einen ähnlichen Gesetzentwurf derzeit in der Verbandsanhörung hat, lässt sich also nur als kümmerliche Ausrede werten. Darum blicke ich hier auch besonders auf die Kollegen der CDU. Zeigen Sie den Sachsen, dass Sie zu Ihren Versprechen stehen! Beweisen Sie sich und Ihren Wählern, dass Sie sich nicht von den GRÜNEN an die Wand spielen und am Nasenring durch die politische Arena führen lassen! (Beifall bei der AfD) Lassen Sie einen Ruck durch die CDU-Fraktion gehen und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Wir helfen Ihnen gern dabei und beantragen hiermit die namentliche Abstimmung über unseren Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Hentschel für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt Herrn Wähner für die CDU-Fraktion nach vorn.
