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Katja Meier

21.07.2021 Sitzungen 7/34

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle vier Jahre legt die Sächsische Staatsregierung dem Landtag einen Bericht zur Situation der Frauen im öffentlichen Dienst vor, so sieht es das Sächsische Frauenförderungsgesetz von 1994 vor, und dem möchte ich natürlich auch im Jahr 2021 nachkommen. Ein Hinweis vorab sei mir gestattet: Durch den Turnus der Datenerfassung bildet der Bericht noch die Lage vor der Corona-Pandemie ab. Die meisten Zahlen wurden 2018 und 2019 erfasst. In diesem Zeitraum waren Frauen im öffentlichen Dienst in Sachsen insgesamt nach wie vor mit einem Anteil von 65 % – wir haben es gehört – repräsentiert. Dies liegt weit über dem Vergleichswert des Bundes und auch über dem Wert zahlreicher Bundesländer; wir haben es aus einigen Ländern gehört, Frau Hammecke hat es dargelegt. Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit. An anderer Stelle kehrt sich dieses Bild nämlich um. Das heißt, Frauen sind zugleich deutlich unterrepräsentiert, Beispiel: die Verbeamtung. Hier sinkt die Zahl der Anwärterinnen sogar und liegt momentan bei etwa einem Drittel. Dies hat sich schon im letzten und im vorletzten Frauenförderungsbericht angedeutet. Wenn wir hier nicht endlich gegensteuern, zum Beispiel mit einer Ausbildungsoffensive, die sich speziell an junge Frauen richtet, dann wird sich dieses Problem in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen; und das ist nicht der einzige kritische Wert, der seit Jahren stagniert. Wenn man dies ins Positive ziehen wollte, könnte man sagen: Wir haben an vielen Stellen seit 20 Jahren stabile Verhältnisse. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt auch Stabilität, auf die wir gut und gerne verzichten können. Damit meine ich vor allem die Unterrepräsentation von Frauen in den obersten Leitungsfunktionen. Machen Sie sich diesen Unterschied noch einmal klar: Frauen machen fast zwei Drittel aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Sachsen aus, aber bei den obersten Leitungsfunktionen kommen sie nicht einmal auf 50 %, in einigen Ressorts nicht einmal auf ein Viertel. Genau dort besteht immer noch die viel beschworene Gläserne Decke, über die wir gerade schon von Frau Kliese einiges gehört haben. Diese müssen wir – ich denke, darin sind wir uns einig – durchbrechen. Im Moment legen wir nur eine Leiter an, die gerade einmal hoch genug ist, damit wir uns die Gläserne Decke etwas besser aus der Nähe betrachten können; aber das reicht natürlich nicht. Die Gläserne Decke muss durchbrochen werden, schon allein, weil es im öffentlichen Dienst in Sachsen viele Kolleginnen gibt, die fähig und bereit sind, leitende Verantwortung zu tragen, Kolleginnen, die hoch motiviert und selbstverständlich auch hoch qualifiziert sind, aber auch deshalb, weil die Interessen und Bedürfnisse von Frauen – mithin der Hälfte der Bevölkerung – nur dann effektiv berücksichtigt werden können, wenn sie auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung gleichberechtigt vertreten sind. Wir haben es hierbei also mit einem klaren Missverhältnis zu tun: einerseits ein hoher Frauenanteil bei den Beschäftigten, andererseits ein geringer Frauenanteil in den Führungspositionen. Wenn wir dieses Missverhältnis beheben wollen, müssen wir uns als Staatsregierung auch selbst in die Pflicht nehmen. Zwar ist es eine positive Entwicklung, dass sowohl bei beförderten als auch bei höhergruppierten Bediensteten der Anteil der Teilzeitbeschäftigten gestiegen ist. Das ist für die Frauenförderung wirklich ein wichtiges Signal; denn 85 % aller Menschen, die in Sachsen in Teilzeit im öffentlichen Dienst arbeiten, sind Frauen – Frauen, die Beruf, Familienleben und häufig auch Ehrenamt unter einen Hut bekommen wollen. Dennoch ist hier Vorsicht geboten, weil die Arbeit in Teilzeit die Chancengleichheit von Frauen gleichzeitig auch gefährden kann. Teilzeitbeschäftigte verfügen etwa im Schnitt über geringere Einkommen, können sich unter Umständen weniger weiterbilden, haben nach wie vor geringere Aufstiegschancen und leisten weniger Sozialabgaben, was die Gefahr von Altersarmut erhöht. Auch das haben wir gehört. Um hier gegenzusteuern bedarf es unter anderem einer gerechteren Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern, etwa, indem mehr männliche Beschäftigte stärker für flexible und familienfreundliche Beschäftigungsmodelle gewonnen werden. Zudem müssen die Rahmenbedingungen hierfür in der öffentlichen Verwaltung stetig verbessert werden. Wenn man bedenkt, dass derzeit lediglich 15 % der Teilzeitbeschäftigten Männer sind, dann ist dies noch ein langer Weg. Dass es wirklich in der Mehrzahl Frauen sind, denen bei der Bewältigung von Sorgearbeit neben dem Beruf oder aber bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen innerhalb der Familie so viel abverlangt wird, ist nichts, was ich mir als Gleichstellungsministerin ausdenke, sondern dafür gibt es klare Belege. Wer macht von Beurlaubung ohne Bezüge Gebrauch, wenn es nötig wird? Es sind vor allem Frauen: zu fast 90 % bei den Arbeitnehmenden. Das ist nur ein Beleg dafür, dass wir beim Thema Vereinbarkeit von Beruf Familien Nachholbedarf haben. Hier wird sich in den nächsten Jahren auch zeigen, ob wir aus der Corona-Pandemie die richtigen Lehren gezogen haben. Schon vor Corona haben sich rund 70 % der Beschäftigten in Sachsen für das Thema Homeoffice interessiert, aber es wurde kaum angeboten. Während der Pandemie haben wir dann gesehen, was auf einmal möglich wird, wenn es die Situation dringend erfordert: flexiblere Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Regelungen – all das haben wir hinbekommen, um handlungsfähig zu bleiben. Das ist eine wirklich wichtige Erkenntnis: Die Effektivität der Arbeitsergebnisse und die Arbeitseinstellung der Mitarbeiter(innen) haben darunter nicht gelitten, im Gegenteil. Die positiven Erfahrungen müssen wir auch für die Zukunft nutzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sechste Frauenförderungsbericht des Freistaates Sachsen umfasst 250 Seiten, 100 Seiten davon sind reine Datentabellen. Dabei besteht die Gefahr, dass man irgendwann den Wald vor lauter Diagrammen nicht mehr sieht oder inmitten des reinen Zahlenwerks den Blick für die größeren strukturellen Probleme verliert. Deswegen möchte ich Ihnen noch konkret mit auf den Weg geben, wo wir ansetzen müssen. Der Bericht macht klar, dass es vielerorts an einem Bewusstsein für Gleichstellungsfragen fehlt und dass die Instrumente des Frauenförderungsgesetzes nicht so wirksam sind, wie sie es sein könnten und vor allem sein müssten. Zum Beispiel erstellen nur 80 % aller Dienststellen, die dazu verpflichtet werden, einen vollständigen und dem Gesetz entsprechenden Frauenförderplan. Wenn man dann nachfragt, warum das eigentlich so ist, warum sie keinen Frauenförderplan erstellen, dann heißt es: Ja, das ist doch nicht nötig, weil beim Gesamtanteil von Frauen in der Dienststelle schon über 50 % erreicht sind. Wir müssen uns dann auch nicht wundern, wenn Frauen auf manchen Funktionsebenen nicht angemessen vertreten sind. Ein anderes Beispiel: Die Frauenbeauftragten sollten ihre Energie in die Gleichstellungsarbeit investieren können. Mangels angemessener und gesetzlich festgelegter Freistellungen und Ausstattungen ist ihnen das aber in vielen Fällen gar nicht möglich. All das ist schon seit vielen Jahren hinlänglich bekannt, und all das wollen wir Ihnen beim nächsten Frauenförderungsbericht nicht wieder mühselig von vorn darlegen müssen. Daher gibt der Ihnen vorliegende Bericht Handlungsempfehlungen für die Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst. Beispiele sind die Konkretisierung und Strukturierung der Einstellung von Frauenförderplänen und die Stärkung der personellen Ressourcen hierfür in den Dienststellen, die Stärkung der Frauenbeauftragten, Ausbau flexibler Arbeitszeiten, Stärkung der Ausrichtung der Personalpolitik, gezielte Ansprache von Frauen für Führungspositionen und die Einführung regulärer Datenerhebung zu Gremienbesetzungen. Um diesen Handlungsempfehlungen nachzukommen, braucht es klare gesetzliche Regelungen. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, ein modernes Gleichstellungsgesetz vorzulegen, damit wir Chancengerechtigkeit schaffen und auch die Ebene der obersten Leitungsfunktionen endlich erreicht wird. So sollen Frauen bei objektiv gleicher Eignung für Leitungspositionen bevorzugt berücksichtigt werden. Das Gesetz soll als wesentlicher Baustein zur Förderung weiblicher Erklärungen

Protokoll ↗