Volkmar Winkler
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Zwerg, auf Ihren – jetzt nutze ich Ihren Ausdruck – Bullshit einzugehen oder darauf zu reagieren, das ist wie Eulen nach Athen zu tragen. Ich habe das in der Debatte vorhin, in der vorletzten, erlebt. Deshalb lasse ich das. Es besteht für uns keine Frage, ob wir massiv mehr Klimaschutz voranbringen sollen, sondern es geht nur noch um das Wie. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja!) Für uns Sozialdemokraten steht im Mittelpunkt – das ist wohl auch unsere Rolle bei dem Thema – die Frage: Wie kann man Wirtschaft, Klimaschutz und Soziales und hierbei die Folgen für die Menschen, auch derer mit kleinem Einkommen, zusammen denken? Ich will es gleich vorwegnehmen – das ist auch kein Geheimnis –, wir werden den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE heute ablehnen, so wie wir es auch schon im Ausschuss getan und wie wir es begründet haben. Grundsätzlich begrüßen wir aber das Anliegen und respektieren den Aufwand, den die Fraktion DIE LINKE hier betrieben hat, die mit dem Änderungsantrag auch noch einmal nachgesteuert hat, aufgrund der Novelle zum Bundes-Klimaschutzgesetz und infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben zu dem Gesetzentwurf im EKULA angehört und dabei sehr wohl vernommen, dass ein Landes-Klimaschutzgesetz – als Mantelgesetz wohlgemerkt! – eine durchaus sinnvolle Sache sein kann, wenn es sich auf die Punkte konzentriert, die auf Landesebene tatsächlich geregelt werden können. Diesbezüglich wurde der Gesetzentwurf in der Anhörung unter anderem auch vom eigenen Sachverständigen der LINKEN infrage gestellt, ob er auf der Maßnahmenebene nicht zu voll und überfrachtet sei, auch bei den ambitionierten Sektorenzielen. Etliche Regelungen und Eingriffe beispielsweise bei Förderprogrammen für den ÖPNV und auch bei der Vergabe sind sicherlich gut gemeint, greifen aber ganz tief in andere Zuständigkeiten und Rechtsmaterien ein und müssen im Hinblick darauf wie auch die damit verbundene Praxistauglichkeit auf den Prüfstand gestellt werden. Weitere Knackpunkte des Gesetzentwurfes sind der darin formulierte Soziallastenausgleich und die Klimafolgenhilfen sowie der Mehrbelastungsausgleich für die Kommunen. Vor allem der soziale Ausgleich zugunsten der Bevölkerung ist durchaus in einem sozialdemokratischen Sinn, aber dieser wurde nicht kalkuliert. Für den Mehrbelastungsausgleich wurde mit 50 Millionen Euro pro Jahr anscheinend eine Zahl gegriffen, der eine kalkulatorische Untersetzung fehlt. Wir haben aus der Anhörung weiterhin mitgenommen, dass wir für das Energie- und Klimaprogramm einen guten und umfassenden Maßnahmenplan erarbeiten müssen, der ein Klimaschutzgesetz aufgrund des Gesetzesvorbehalts für viele Eingriffe vielleicht nicht obsolet macht, in dem aber zumindest auf Landesebene im Hinblick auf Energie, Wärme und die Verkehrswende wichtige Punkte geregelt werden, die geregelt werden müssen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorbehalten, ein Klimaschutzgesetz als Artikelgesetz einzuführen, wenn es zur Klarstellung erforderlich ist. Trotz der Ablehnung an dieser Stelle: Ja, wir müssen beim Klimaschutz vorankommen. Wir müssen massiv Infrastruktur ausbauen, damit die Leute kostengünstig und praktikabel umsteigen können. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, der bevorstehende Wahlkampf sowie ganz aktuell die Extremwetterereignisse haben der Klimaschutzdebatte eine ganz neue Dynamik verliehen. Noch einmal: Es besteht nicht mehr die Frage des Ob, sondern des Wie. Alle demokratischen Parteien treten in einen Wettbewerb der Ideen ein, wie wir das umsetzen und gleichzeitig gesellschaftliche Spaltung verhindern können. Selbst bisherige Bremser und Blockierer wollen plötzlich schon immer für den Klimaschutz gewesen sein, auch wenn Sie uns leider nicht sagen, wie Sie es schaffen wollen und alle Maßnahme ablehnen, die andere vorschlagen. Als SPD brauchen wir uns nicht zu verstecken. Wir sind es gewesen, die in den Koalitionsverhandlungen im Bund mit der Union das Klimaschutzgesetz, die Kohlekommission und zusätzliche Ausschreibungen für die erneuerbaren Energien überhaupt durchgesetzt haben. Die SPD hat in Regierungsverantwortung das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit Hermann Scheer und unter Rot-Grün auf den Weg gebracht. Sie hat die gesetzlichen Voraussetzungen für den Atom- und Kohleausstieg geschaffen. Sie hat das Klimaschutzgesetz vorgelegt und dank – das muss man auch sagen – des Verfassungsgerichts noch einmal nachbessern können. Das ist eine Tatsache. Keine andere Partei in Regierungsverantwortung hat so viel für den nachhaltigen Klimaschutz geleistet wie die SPD. (Heiterkeit im Saal) Dass wir mehr machen müssen, ist keine Frage. Einen Punkt aus der Anhörung möchte ich zuletzt noch aufgreifen. Das war auch in der Aktuellen Debatte schon angeklungen. Etliche Sachverständige haben sich für große Investitionspakete in Sachen Klimaschutz und Klimawandelanpassung ausgesprochen, was wiederum ein Schlaglicht auf die sächsische Antwort auf die Frage nach der Ausgestaltung der Schuldenbremse und einen großen Investitionsfonds, wie von der SPD vorgeschlagen, wirft. Der im Rahmen des aktuellen Doppelhaushaltes von der Koalition aufgelegte Klimafonds – ich habe es vorhin schon einmal gesagt – ist ein guter Anfang, aber eben nur das. Es braucht mehr und vor allem langfristige Perspektiven. Wir sind gut beraten, alle miteinander eine zukunftsfähige Lösung zu finden. Ich bedanke mich. (Beifall bei SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Winkler sprach für die SPD-Fraktion. Ich frage in die Runde: Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Es gibt keinen Redebedarf seitens der Fraktionen. Ich übergebe das Wort an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Günther, bitte schön.
