Marco Böhme
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist aus meiner Sicht die gleiche Sinnlos-Debatte, wie wir sie gerade zur Windenergie im Wald hatten; denn im Koalitionsvertrag steht: Wind im Wald schließen wir aus. Außerdem steht im Koalitionsvertrag: Wir wollen 1 000 Meter Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung. Ich frage mich: Wie kommen Sie eigentlich darauf, dass diese Koalition auch nur irgendetwas im Koalitionsvertrag daran ändern wolle? Wovor haben Sie eigentlich Angst? Wogegen wollen Sie hier Stimmung machen? Ich bin ja der Meinung, dass etwas geändert werden müsste und der Koalitionsvertrag in diesen beiden Punkten falsch ist. Ich habe Ihnen auch gerade bei Wind im Wald unsere differenzierte Meinung dargestellt, und ich kann es auch noch einmal zu dieser absurden Forderung von 1 000 Metern Mindestabstand sagen; denn wir finden, dass so eine völlig frei erfundene Zahl – 1 000 Meter –, egal, wie hoch das Windrad ist, zu irgendeinem Gebäude, egal, was es für eines ist, nicht richtig sein kann. Das ist auch einfach nicht logisch. Deshalb frage ich mich erstens: Wie kommt diese Zahl, 1 000 Meter, zustande? Warum nicht 1 350 oder 750 oder 530? Warum 1 000? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das lässt sich besser rechnen!) Erklären Sie mir doch bitte einmal, wenn Sie andere Dinge vergleichen, die näher an Wohngebäuden stehen: Warum sind dann 1 000 Meter für Sie das Ausschlaggebende, wenn doch zum Beispiel ein Braunkohlekraftwerk in Sachsen bzw. in ganz Deutschland 700 Meter neben einem Wohngebäude stehen darf? Ist dieses nicht viel größer und viel emissionsreicher, auch vom Schattenwurf her, von der Lautstärke, vom Verkehr, den es erzeugt, usw., und beeinträchtigt es nicht den ganzen Ort viel mehr? Oder eine Mülldeponie – die stinkt in der Regel und darf 500 Meter neben einem Wohngebäude stehen. Oder ein Tagebau – auch mit Lärm und Staub verbunden: Dort können Gebäude 300 Meter an der Abbruchkante stehen. Ich finde, diese Debatten, die Sie hier wieder bringen, und auch das, was im Koalitionsvertrag steht, ist aus meiner Sicht falsch, und so etwas lehnen wir ab. (Thomas Thumm, AfD: Dan hätten Sie das beantragen können! Das kann jede Fraktion!) Meiner Meinung nach genügt es, das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Naturschutzgesetz anzuwenden. Darin stehen klare Regeln, wie Anwohner geschützt werden, wie die Natur geschützt wird und wie Abstände entsprechend der Höhe und den Bedürfnissen von Mensch und Natur einzuschätzen sind. Ansonsten verweise ich auf unser Windenergiegesetz, das wir während der letzten Legislaturperiode dargestellt haben. Darin geht es vor allem um Teilhabe und Beteiligung. Denn natürlich kann ich jeden verstehen, der etwas gegen Windräder hat. Es ist ja auch Ihre Klientel, die Sie hier vertreten wollen. Ich kann es verstehen; denn warum sollten die Menschen, wenn sie im ländlichen Raum wohnen, für Windräder sein? Sie haben ja überhaupt nichts davon. Genau daran muss sich etwas ändern. Die Menschen müssen erstens mitgenommen werden, wenn es darum geht, wo die Anlagen hingebaut werden, und zweitens müssen sie eine Teilhabemöglichkeit haben. Sie müssen also auch finanziell an den Windenergieanlagen gewinnbringend beteiligt werden. Nur so kann man erreichen, dass Menschen Windenergie im ländlichen Raum wieder mehr positiv sehen. Dass jetzt eine Mehrheit dagegen ist, kann ich nachvollziehen; denn sie hat überhaupt nichts davon. Das muss sich ändern, und dafür brauchen wir Gesetze, aber nicht solche billigen: Ich schreibe mal einen Satz und nenne es Gesetzentwurf. Anträge, die nicht einmal eine Anhörung hatten, finden wir sinnlos. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Sie müssen Ihre eigenen Gesetze anhören lassen. Das macht doch nicht die Opposition oder die Staatsregierung. Wo leben Sie denn? Also wirklich! (Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Ich bitte nun Herrn Dr. Gerber für die BÜNDNISGRÜNEN ans Mikrofon. (Unruhe) Ich glaube, Herr Dr. Gerber möchte jetzt beginnen.
