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Sebastian Wippel

AfD 21.07.2021 Sitzungen 7/34

Sehr geehrtx Präsidentx! Sehr geehrtx Kollegx Abgeordnetx! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um das Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz. Es regelt im Wesentlichen die verschiedenen Zuständigkeiten und Aufgaben für die Durchführung des Zensus. Die Durchführung des Zensus ist aufgrund der EUVerordnung und deren nationaler Umsetzung verpflichtend. Im Zuge der Corona-Maßnahmen wurde die Erhebung der Daten um ein Jahr verschoben. Die Einbeziehung der kommunalen Ebene ist zur Durchführung des Zensus 2022 daher unverzichtbar. Die Haushaltsbefragungen starten laut Fahrplan Ende des dritten Quartals 2021. Für uns stellt sich allerdings die Frage: Welchen Plan hat die Staatsregierung im Benehmen mit der Bundesregierung für den Fall, dass ein weiterer Lockdown dies nicht zulässt? Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, um einige Worte zum zugrunde liegenden Zensusgesetz als solches zu verlieren. Nach der Erfahrung mit zwei Diktaturen hat der Datenschutz in Deutschland eine besondere Stellung, und im Zweifel sollten wir den Staat lieber etwas weniger über uns wissen lassen als zu viel. Im Rahmen des Zensus werden vielfältige Fragen, zum Beispiel zum Wohnraum, gestellt. Wozu ist das gut? Wozu braucht der Staat diese detaillierten Kenntnisse? Da braucht man sich über Enteignungsbefürchtungen, die nicht glaubwürdig entkräftet werden können, nicht zu wundern; schließlich wird bereits von einigen Politikern laut über einen sogenannten Lastenausgleich im Zuge der Corona-Lage fantasiert. Ähnlich verhält es sich mit der Mobilität. Diese soll offensichtlich im Namen der Umwelt vollständig kontrolliert werden. Das wäre dann das Ende des freien Bürgers. An dieser Stelle sollten alle genau aufhorchen und das Volk sollte sich genau überlegen, welche Parteien 2021 mit teuren Forderungen zu Wohnraum, Energie und Politik unterwegs sind. An anderen Stellen wird hingegen eine sehr ungewöhnliche Zurückhaltung gezeigt. Sowohl die Bundesregierung als auch die FDP wollen nur die Zugehörigkeit zu öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften erfassen. Dies entspricht dem absoluten Mindeststandard, den die EU für den Zensus vorgibt. Warum werden aber nur die öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften erfasst, die in ihrer Bandbreite ja nun schon lange nicht mehr die Realität in Deutschland widerspiegeln? Selbst der Bundesrat verlangte, dass im Rahmen des Zensus auch das Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung erfasst wird. Hiervon versprechen sich die Länder einen herausragenden Mehrwert für die integrationspolitischen Fragestellungen. – Leider wurde dies nicht umgesetzt. Hier hätte man viel für den Erkenntnisgewinn tun müssen. Stattdessen siegte am Ende offensichtlich mal wieder die politische Korrektheit. Zumindest kann man positiv feststellen, dass neben der Staatsangehörigkeit nun auch der Geburtsort und das eventuelle Datum eines Zuzugs in die Bundesrepublik erfasst werden. Hierbei ist erfreulicherweise auch eine Forderung der AfD-Fraktion aufgenommen worden. Das Zensusgesetz könnte an vielen Stellen besser sein, das ist klar. Klar ist aber auch, dass der Zensus ohne Frage notwendig ist, um die Politik auf der Basis gesicherter Erkenntnisse mit Informationen zu versorgen. Die AfD-Fraktion wird sich trotz der hier deutlich gemachten Bedenken der Sache nicht verschließen, und wir werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht Kollege Schultze für die Fraktion DIE LINKE.

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