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Thomas Schmidt

21.07.2021 Sitzungen 7/34

Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. – Dann können auch hier im parlamentarischen Verfahren weitere Änderungen vorgenommen werden. Ich halte den Antrag deshalb für überflüssig und empfehle, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Dr. Rolf Weigand, AfD, begehrt eine Kurzintervention.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Staatsminister Schmidt. – Herr Weigand, wenn Sie jetzt noch mal kurzintervenieren wollen, muss ich leider sagen: Das wird nichts mehr, Sie hatten schon zwei zu diesem Tagesordnungspunkt. (Sören Voigt, CDU: Wir zählen mit!) – Wir zählen mit, genauso ist es. Wir könnten jetzt, meine Damen und Herren, zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung mit der Drucksachennummer 7/6705, ein Gesetzentwurf der Fraktion AfD. Meine Damen und Herren, da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor und wir können jetzt entweder artikelweise abstimmen oder wie vorhin schon im Block. Die Frage ist, ob Sie damit einverstanden wären, wenn wir im Block abstimmen. – Dann stimmen wir jetzt Tagesordnungspunkt Kindertageseinrichtungen Bedarfen gezielt unterstützen Drucksache 7/7097, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte jetzt Herrn Kollegen Holger Gasse für die einreichenden Fraktionen als Erstes ans Rednerpult. (Präsidentenwechsel) über die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2 ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit dagegen ist der ersten Abstimmung so nicht entsprochen und wir verfahren jetzt genauso wie vorhin. Ich möchte aber trotzdem fürs Protokoll noch einmal mitteilen, dass sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, und trotzdem findet jetzt eine Schlussabstimmung statt, die tatsächlich durch die AfD auch als namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Wir verfahren nach § 105 Abs. 1 der Geschäftsordnung; das ist Ihnen bekannt. Wir steigen jetzt – weil ich dagegen keinen Widerspruch sehe – wieder in das übliche Verfahren von vorhin ein und ich übergebe das Wort an meinen Schriftführer Frank Richter, der durch die Abstimmung führt. Bitte schön.

Protokoll ↗