Valentin Lippmann
Hier läuft Redezeit herunter. Wenn das meine ist, dann stoppen Sie das gefälligst. (Schriftführer Ivo Teichmann: Das ist nicht Ihre!) Na dann; das fällt auf. (Schriftführer Ivo Teichmann: Mehr Höflichkeit, bitte!) Es fällt auf. – Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn die AfD über direkte Demokratie redet, dann ist genau wie bei allen anderen mehr oder minder rechtsextremen Populisten Vorsicht geboten. So auch bei diesem Gesetzentwurf; (André Barth, AfD: Hetzer!) denn gerade prototypisch zeigt sich anhand des vorliegenden Vorschlags, wie unterschiedlicher die Auffassungen über die Rolle direkter bzw. korrekter sachunmittelbarer Demokratie in einem parlamentarischen Regierungssystem kaum sein können. Auf der einen Seite steht der konstruktive Ansatz sachunmittelbarer Demokratie – jener Ansatz, in dem es darum geht, aus der Bevölkerung heraus Ideen zu entwickeln und Mehrheiten dafür zu gewinnen; ein Ansatz, der Selbstwirklichkeitserfahrungen der Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie zum Wohle der Gesellschaft und der Gemeinschaft zum Ziel hat; ein Ansatz, dem wir BÜNDNISGRÜNE uns verbunden fühlen und aus diesem Grund seit vielen Jahren für die Senkung von Quoren der Volksgesetzgebung und bei Bürgerentscheiden eintreten. Es geht in diesem Fall darum, die parlamentarische Demokratie in den Grundfesten durch die Volksgesetzgebung zu stärken und zu ergänzen. Ja, hierbei müssen wir definitiv überlegen, wo bei den bestehenden Instrumentarien der Volksgesetzgebung Änderungen oder sinnvolle Ergänzungen gemacht werden müssen. Denn das hat zuletzt der Volksantrag zu den Gemeinschaftsschulen gezeigt: Die Hürden sind in Sachsen nach wie vor viel zu hoch, und das darf so nicht bleiben. Auf der anderen Seite steht aber der destruktive Ansatz der direkten Demokratie – ein Ansatz, in dem es nicht um die Gestaltung, sondern um die Obstruktion als Weg und als Ziel geht, in dem es darum geht, das Parlament in die Ketten eines vermeintlichen Willens des Volkes zu legen, es zu schwächen, ja gar zu lähmen. Diesem destruktiven Ansatz folgt die AfD eindeutig mit ihrem Gesetzentwurf. Denn die AfD verlässt bewusst die verfassungsmäßig verankerte Gleichrangigkeit des Parlamentsgesetzgebers und des Volksgesetzgebers durch eine bewusste Fehlbalancierung der Aspekte der direkten Demokratie eindeutig zugunsten der Destruktion. Um Ihnen das einmal zu verdeutlichen: Während die Hürden für Volksbegehren, die positiv etwas ändern wollen, nur geringfügig sinken und mit 7 % im Rahmen des vertretbaren Mittelmaßes operieren, wird die Möglichkeit, beschlossene Gesetze des Landtages durch kassatorischen Volksentscheid zu obstruieren, auf die Stimmen von zunächst nur 0,5 % der Stimmberechtigten und somit auf ein geradezu absurd niedriges Niveau abgesenkt. Ihre Anhebung mit dem Änderungsantrag auf 2,0 % der Stimmen macht es nicht besser, denn es bleibt beim beschriebenen Ungleichgewicht zwischen konstruktiver und destruktiver Macht des Volkes gegenüber dem Parlament, wie vor allem die Verkündungssperre, die Sie nach wie vor vorsehen, zeigt. Allein dieses Missverhältnis macht deutlich, wie wenig der AfD an der Idee des Volkes wirklich gelegen ist. Kern des Vorhabens ist es vielmehr, das Parlament vorzuführen und zu lähmen. Das widerspricht unserer bündnisgrünen Auffassung von der Volksgesetzgebung in dieser Form zutiefst und kann daher nur mit einer klaren Ablehnung begegnet werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleiches gilt bei Ihrem Vorhaben, bei Verfassungsänderungen ein obligatorisches Referendum vorzusehen. Dieses obligatorische Referendum wäre bei jeder kleinsten Änderung der Verfassung nötig. Sie belohnen nun also vor allem diejenigen, die gegen Veränderungen sind, auch dann, wenn diese zwingend notwendig sind. Dabei geht es, sofern Sie sich einmal die Änderungen des Grundgesetzes in den letzten Jahrzehnten vor Augen geführt haben, nicht immer um den Kern unseres Staates, wie Herr Wiesner behauptet hat, sondern mitunter um Nachsteuerung in Details und um kleine Verbesserungen, die Sie nun dem Damoklesschwert einer zwingend notwendigen Volksabstimmung unterwerfen wollen. Zu welchen Problemen eine solche Regelung führen kann, hat der langwierige Prozess gezeigt, die Todesstrafe aus der hessischen Landesverfassung zu verbannen, die ja – nun hoffentlich unstrittig – verfassungswidrig ist und bei der man sich trotzdem gescheut hat, dazu das Volk zu befragen. Außerdem sind die von Ihnen vorgesehenen Quoren für eine Verfassungsänderung aus unserer Sicht ebenfalls eklatant zu niedrig angesetzt. Wenn wir der Bedeutung der Verfassung gerecht werden wollen, ist es geboten, entsprechende Hürden beizubehalten. Wir halten die momentane Regelung mit der Hälfte der Stimmberechtigten für sinnvoll. Herr Wiesner, ich weise Sie auf Ihren eigenen Widerspruch zum Thema Bedeutung der Verfassung und gleichzeitige Absenkung der Hürden für ihre Änderung hin. Fernab verfassungsrechtlicher und verfassungspolitischer Fragen stellen sich übrigens viele handwerkliche Fehler bei diesem Gesetzentwurf ein; es ist bereits mehrfach angesprochen worden. So, wie der Gesetzentwurf in § 51 VVG das Verfahren nach Beschlussfassung im Landtag und Veröffentlichung einerseits und dem fakultativen Referendum andererseits darstellt, kann und wird es nicht funktionieren. Das, was funktioniert, ist allenfalls, dass das parlamentarische Verfahren blockiert wird. Dort beginnt für mich der Punkt, wo ich mir nicht mehr sicher bin, ob das nur schlampige Arbeit oder genau das Ziel dieses Gesetzentwurfs war. Sie sind also wieder beim Herumstümpern oder beim schlecht verpackten Opponieren gegen unsere parlamentarische Demokratie erwischt worden. Beides passt bei der AfD ja bekanntlich zusammen; denn seit Jahren versuchen Sie von der AfD erfolglos, dieses Hohe Haus durch schlichte Unfähigkeit zu trollen – nach dem Motto: Wenn wir es schon nicht mit dem Zorn von außen schädigen können, dann versuchen wir es mit der inneren eigenen Unfähigkeit zu torpedieren. Werte Kolleginnen und Kollegen der AfD! Dieses Unterfangen wird – darin können Sie sicher sein – genauso erfolglos sein wie der vorliegende Gesetzentwurf, den wir ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall der Staatsministerin Katja Meier) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. Nun erteile ich der SPD-Fraktion das Wort; Frau Kollegin Friedel.
