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Plenarprotokoll 18/93

11.09.2025 · 322 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (39)SPD (30)AfD (30)GRÜNE (19)FDP (19)fraktionslos (8)

Hendrik Hering

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich willkommen zur 93. Plenarsitzung! Entschuldigt haben sich für den heutigen Tag Kollege Noss und Kollegin Rauschkolb und ab 17 Uhr Kollege Illing. Staatsministerin Eder hat sich für den Zeitraum von 16.30 bis 18.30 Uhr entschuldigt. Staatsminister Teuber wird um 10.15 Uhr kommen. Entschuldigt sind die Staatssekretäre Dr. Alt, Andy Becht, Dr. Frey und Dr. Rose. Dann will ich einen Hinweis geben. Heute ist Warntag. Um 11 Uhr werden wir sehen, wer vorbildlich von Ihnen die Apps installiert hat. Wenn dann Ihre Handys klingeln, ist alles in Ordnung. Ansonsten werden wir damit um 11 Uhr angemessen umgehen. Die Entwarnung wird um 11.45 Uhr sein. Wir kommen zu Punkt 7 a) der Tagesordnung: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Arbeitsplätze sichern, Zukunft gestalten: Eine Gemeinschaftsaufgabe auf Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/12889 – Für die antragstellende Gruppe spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die aktuelle Arbeitslosenstatistik des Landesarbeitsamts Rheinland-Pfalz-Saarland gibt mir Anlass zur Sorge. Für Ende August wurden 129.572 arbeitslose Menschen gemeldet. Das sind 3.800, also ein Plus von 3 %, mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Dagegen stehen 32.700 offene Stellen. Das sind 6 00 weniger als im Juli. Auch wenn die Arbeitslosenquote durchschnittlich nur von 5,5 auf 5,6 % gestiegen ist, müssen wir aktuell damit rechnen, dass sich die Situation im Winter weiter verschärfen wird. Leider geht seit Oktober 2024 auch die Gesamtzahl der gemeldeten Ausbildungsstellen zurück. Sie liegt jetzt bei 23.033, was ein Minus von 3,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet. Dazu passt, dass die Zahl von unbesetzten Ausbildungsstellen um 1.600 – das sind 21,6 % – auf 5.800 zurückgegangen ist. Auf den ersten Blick passt nicht dazu, dass gleichzeitig 4.500 junge Menschen im Land eine Ausbildungsstelle suchen. Wir haben offensichtlich in Rheinland-Pfalz ein Matching-Problem. Natürlich gibt es starke regionale Unterschiede. Während die Arbeitslosenquoten für Pirmasens und Ludwigshafen bei 12,3 bzw. 7,3 % liegen, wird für den Landkreis Cochem-Zell eine Quote von 3,5 % genannt. Die Stadt Worms liegt bei 8,9 %. Schauen wir uns die Zahlen der Arbeitsagentur Ludwigshafen genauer an. Hier waren im August 17.112 Arbeitslose gemeldet, davon 10.200 ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Zur besseren Einsortierung: In Bendorf leben etwa 17.500 Menschen. Ohne den Jobmotor BASF sähe es in Ludwigshafen noch schlimmer aus. Trotz der Ankündigung, sich schlanker aufzustellen, hat das Unternehmen, das im Bereich Industrie der größte Arbeitgeber im Land ist, zum Stichtag 1. September 530 jungen Menschen die Chance gegeben, als Azubis ins Berufsleben einzusteigen. Ein Bekenntnis zum Standort gibt es auch. Das ist gut für uns alle und für Rheinland-Pfalz. Trotz dieser positiven Signale müssen wir uns eine zentrale Frage stellen: Wie bringen wir 129.600 Menschen wieder in Arbeit? Bei der Suche nach Antworten hilft es nicht, nach Schuldigen zu suchen. Wir sollten stattdessen zusammenrücken und darüber nachdenken, wie wir unser Land attraktiver machen können. Sie, Herr Ministerpräsident, haben beim Wirtschaftsempfang der Industrieund Handelskammer Koblenz darüber gesprochen, wie überflüssige Maßnahmen und Verordnungen abgebaut wurden und werden. Doch das allein wird nicht ausreichen. Wir wissen alle, dass vielen Kleinunternehmen und Mittelständlern infolge steigender Kosten die Luft ausgeht. Wir müssen uns fragen: Wie können wir alle helfen? Ich denke, dass wir trotz aller Differenzen ein Vorbild sein können, gemeinsam Wege zu entwickeln. Wir können uns dabei positiv vom Bundestrend absetzen, gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen. Wir haben fast 130.000 Menschen, die wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden müssen. Auf diese Aufgabe sollten wir uns konzentrieren. Weiteres gibt es in der zweiten Runde. Danke. (Beifall der Abg. Lisa-Marie Jeckel und Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Horstmann.

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Lana Horstmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! „Arbeitsplätze sichern, Zukunft gestalten: Eine Gemeinschaftsaufgabe“ lautet der Titel der heutigen Aktuellen Debatte der FREIEN WÄHLER. Zunächst einmal möchte ich festhalten, der Titel ist gut gewählt; denn mit diesem Titel stellen sie heraus, was Wesenskern rheinland-pfälzischer Arbeitsmarktpolitik ist – Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Vor ziemlich genau einem Jahr, im September 2024, hatten wir als SPD-Landtagsfraktion daher eine Aktuelle Debatte ins Plenum eingebracht, die den Titel „Wandel gelingt nur gemeinsam“ trug. Worauf wir damit abzielten, hatten wir damals im folgenden Dreiklang zusammengefasst: Beschäftigte in Rheinland-Pfalz stärken, Arbeitsplätze sichern, Transformation gestalten. Es ist ein rheinland-pfälzisches Erfolgsrezept, unterschiedliche Akteure an einen Tisch zu bringen – Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Unternehmen, Kammern und Gewerkschaften und nicht zu vergessen die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit. So wird das mit dem Ovalen Tisch des Ministerpräsidenten zur Fachkräftestrategie gehandhabt, und so wird das auch im Rahmen des Transformationsrats gehandhabt. Offen, wertschätzend und konstruktiv – trotz bzw. gerade wegen manchmal unterschiedlicher Perspektiven und Herangehensweisen ist das das rheinland-pfälzische Modell. Dazu gehört eine eigenständige Arbeitsmarktpolitik mit Landesmaßnahmen zur Beschäftigungssicherung, zur Gestaltung der Transformation, zur Weiterbildung und Qualifizierung und zur Unterstützung arbeitsloser Menschen. (Beifall der SPD sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP –

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Michael Hüttner SPD

So ist es!) Exemplarisch genannt seien an dieser Stelle die Transformationsagentur und die Transformationsbegleiterinnen und -begleiter, aber eben auch Programme zur gezielten, ganzheitlichen Unterstützung von Arbeitssuchenden wie beispielsweise Jobcoach 24+ oder das Bedarfsgemeinschaftscoaching. Der Erfolg gibt uns recht; denn nach wie vor ist Rheinland-Pfalz das Land mit der bundesweit drittniedrigsten Arbeitslosenquote, und nach wie vor hat Rheinland-Pfalz eine der bundesweit höchsten Tarifbindungsquoten. Laut IAB-Betriebspanel 2024 liegen wir hier auf Platz zwei, laut Statistischem Bundesamt auf Platz vier. Das genügt aber noch nicht; denn wir wissen sehr genau, wie der Trend in Deutschland seit Jahren ist. Es gibt immer weniger Tarifbindung. Diesen Trend gilt es umzukehren. Daher wollen wir in Bund und Land die Tariftreue weiter stärken. Ich bin deshalb sehr froh, dass das Bundeskabinett erst vor wenigen Wochen einen neuen Anlauf für ein Bundestariftreuegesetz unternommen und einen entsprechenden Entwurf beschlossen hat. Somit gilt künftig: Öffentliche Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. (Beifall und Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) Dadurch gelangen wir zu mehr Lohngerechtigkeit und mehr Fairness im Wettbewerb; denn Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, dürfen nicht länger benachteiligt werden. Es ist darüber hinaus aber auch ganz wichtig, rheinland-pfälzische Unternehmen und Betriebe und vor allem ihre Beschäftigten zu unterstützen, wenn sie in Schieflage geraten. Wir haben es an dieser Stelle schon öfters gesagt. Gerade in schwierigen Situationen braucht es Lösungen gemeinsam mit den Beschäftigten, niemals gegen die Beschäftigten. Nur so lässt sich ein Unternehmen auch langfristig zukunftsfest aufstellen. Ja, die Herausforderungen, denen sich Unternehmen angesichts der vielfältigen Transformationsprozesse stellen müssen, sind immens. Es ist daher nicht hoch genug einzuschätzen, wenn sich Unternehmen, wie sie es in RheinlandPfalz vielfach in bewundernswerter Weise tun, auf den Weg machen, Zukunft zu gestalten. Die Innovationskraft und Innovationsbereitschaft unserer rheinland-pfälzischen Wirtschaft ist enorm. Als Land versuchen wir, diese Kraft und diese Bereitschaft so gut es geht zu unterstützen. Bereits mit dem Doppelhaushalt 2025/26 hatten wir unter anderem eine halbe Milliarde Euro vorgesehen, um die Innovationsbemühungen von Unternehmen weiter zu unterstützen. Ich bin überzeugt, dass nicht zuletzt das Sondervermögen und der Rheinland-Pfalz-Plan mit seinen immensen Investitionen in die Infrastruktur vor Ort entscheidend dazu beitragen werden, dass wir klug in die Zukunft unseres Landes investieren und damit auch oder gerade Arbeitsplätze sichern, damit Beschäftigte mit Vertrauen und Zuversicht in die Zukunft blicken können. Genau das ist unser Auftrag. Daran wollen wir weiterarbeiten – im Bund, im Land und in den Kommunen und im Miteinander aller arbeitsmarktpolitischen Akteure, kurzum: gemeinsam. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die Arbeitslosenzahlen Grund geben, diese heutige Debatte zu führen, ist von der Vorrednerin und dem Vorredner ausgeführt worden. Natürlich ist es eine Gemeinschaftsaufgabe zu überlegen, wie man Arbeitsplätze sichern und Wirtschaft nach vorne bringen kann. Arbeitsplätze kann Politik am ehesten sichern, indem wirtschaftsfördernde Rahmenbedingungen gesetzt werden. Wer mit Unternehmen im Land spricht, der weiß, dass es dabei vor allem um vier Punkte geht: verlässliche Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen, Fachkräfte, Bürokratielasten und Infrastruktur. Wenn wir sagen, es ist eine Gemeinschaftsaufgabe, muss man sich natürlich klar machen, Aufgaben kann man als Gemeinschaft am besten lösen, indem jeder und jede das einbringt, was er oder sie besonders gut kann. Schauen wir also mal, was die Ampelregierung in Rheinland-Pfalz tut – Thema Fachkräfte. Bildungspolitik ist eindeutig Ländersache. In Rheinland-Pfalz kritisieren die Unternehmen aber unisono, dass Schulabgänger oft nicht ausbildungsreif sind und auf Kosten der Unternehmen erst einmal Nachhilfe bekommen müssen, um die Grundfähigkeiten vermittelt zu bekommen. Gute Bildungspolitik würde die jungen Menschen aber auf das Leben außerhalb der Schule und darauf vorbereiten, sich auf dem Arbeitsmarkt, also im Wettbewerb, zu behaupten. Was macht die Landesregierung? Nicht nur, dass sie seit Jahren unsere guten Anträge in Sachen Bildungspolitik ablehnt, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) nein, der neue Bildungsminister verbietet erst einmal unangekündigte Hausaufgabenüberprüfungen. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ah, sehr gut! –

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Michael Hüttner SPD

Guter Mann!) Meine Damen und Herren, wer tatsächlich glaubt, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Das hat jetzt was mit der Arbeitsmarktsituation zu tun?) dass ein Verbot überraschender Prüfungssituationen eine gute Vorbereitung auf die Arbeitswelt ist, der hat offensichtlich noch nie Berührungen zur Marktwirtschaft gehabt. (Beifall der CDU – Zuruf von der SPD: Sie haben wohl noch nie unterrichtet? Das ist eine Frechheit!) Zweiter Punkt: Abbau der Bürokratielasten. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Wie eine unangekündigte HÜ die Arbeitslosigkeit senkt, das wäre was! – Unruhe bei der SPD) – Jetzt werden die wenigstens mal wach hier. Es geht also darum, was Rheinland-Pfalz bei den Bürokratielasten beitragen kann. (Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) Einmal kann die Landesregierung helfen, dass die Entscheiderinnen und Entscheider zu einem bürger- und wirtschaftsfreundlichen Vollzug motiviert werden. Unseren Antrag diesbezüglich haben Sie aber abgelehnt. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Wie immer aus gutem Grund! –

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Marcus Klein CDU

Sehr schade!) Natürlich könnten neue Bürokratielasten vermieden werden. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Das ist aber auch nicht das Thema!) Dazu bedarf es aber eines systemischen Ansatzes, der schon bei neuen Gesetzen ansetzt und weit über das – vom Grundsatz her nicht falsche, aber eben nicht ausreichende – Sammeln von einzelnen Bestandsregelungen, die dann korrigiert werden, wie es die Landesregierung bisher macht, hinausgeht. Wir sind die einzigen, die einen systemischen Ansatz vorgeschlagen, ein Konzept vorgetragen und hier eingebracht haben. Die Ampel hat es aber abgelehnt und baut stattdessen erst einmal zusätzliche Bürokratie weiter auf, wie zuletzt beim Landesklimaschutzgesetz, und lässt bestehende Belastungen wie beim Wassercent – um nur mal ein Beispiel zu nennen – weiterlaufen. (Beifall der CDU –

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Michael Hüttner SPD

Jetzt haben wir alle Themen, außer Arbeit! –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Wir bauen Bürokratie ab mit dem Landesklimaschutzgesetz! Ab!) Dritter Punkt: Infrastruktur. Der riesige Instandhaltungsstau bei der Infrastruktur im ganzen Land wurde gestern schon ausdrücklich angeprangert. Jetzt hofft die Landesregierung, dass mit den Mitteln des Sondervermögens des Bundes das Problem angegangen werden kann. Natürlich, das viele Geld vom Bund ist toll. Es gilt das Sprichwort: Wenn es Brei regnet, soll man den Löffel raushalten. Man muss aber Zweifel haben, ob diese Landesregierung überhaupt einen Löffel hat, (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) also konkret, ob die Strukturen und die Planungen und das Baurecht überhaupt vorhanden sind, um das viele Geld zu verbauen; (Abg. Marco Weber, FDP: Oh je!) denn in der Vergangenheit wurden nicht einmal die ordentlichen Haushaltsansätze komplett verbaut. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Das ist jetzt wirklich ein Kessel Buntes!) Das Geld kam schon bisher nicht auf die Straße, meine Damen und Herren. (Abg. Marco Weber, FDP: Und warum?) Deswegen muss man sich Sorgen machen, dass das auch künftig nicht besser wird. Deswegen zusammengefasst: (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ich habe das Thema verfehlt! Ich habe die falsche Rede!) Wir haben zu den relevanten Themen, die relevant sind für die Sicherung von Arbeitsplätzen, auch wenn das einzelne Kollegen nicht begriffen haben, konkrete Vorschläge eingebracht. Sie haben sie alle abgelehnt. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welche waren das noch mal? Ich kann mich nicht erinnern! Ach, die Schwimmcontainer!) Deswegen gehe ich davon aus: Diese Ampelregierung kann keinen wirksamen Beitrag zur Gemeinschaftsaufgabe Arbeitsplatzsicherung und Zukunftsgestaltung leisten. Wenn sie es könnte, würde Rheinland-Pfalz nach 34 Jahren SPD besser dastehen. Vielen Dank. (Beifall der CDU –

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Dr. Oliver Kusch SPD

Grundthema war die Arbeitslosigkeit, ganz deutlich!)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben vernommen, dass in den August-Arbeitsmarktzahlen die Bundesagentur zum ersten Mal seit zehn Jahren wieder 3 Millionen Arbeitslose in Deutschland ausgewiesen hat. Ich habe mir gesagt, das kann Zufall sein, dass das jetzt der Fall ist, wo die CDU wieder die Bundesregierung anführt, (Heiterkeit des Abg. Michael Ludwig, CDU) und vor zehn Jahren die CDU auch die Bundesregierung angeführt hat. 3 Millionen Arbeitslose, das scheint so ein bisschen Ergebnis der Wirtschaftspolitik von unionsgeführten Bundesregierungen zu sein. (Heiterkeit der AfD –

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Markus Wolf CDU

Ich glaube eher, das war der HabeckEffekt!) Dann habe ich mir aber gedacht, das ist vielleicht zu platt, aber nach dem Beitrag eben, Herr Dr. Martin, muss ich ganz ehrlich sagen, ich glaube schon, dass das eine mit dem anderen ein bisschen was zu tun hat. Das waren sozial- und wirtschaftspolitisch doch ein bisschen zu viele Luftblasen und zu wenige konkrete Vorschläge. Wir dürfen auch nicht vergessen, unter dem grünen Wirtschaftsminister im November 2024: 46,1 Millionen Erwerbstätige in Deutschland, Allzeithoch. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das habt Ihr abgebaut!) Das muss man auch mal sehen. Diese Erwerbstätigenquote ist so hoch wie noch nie. Wir haben das Phänomen, dass wir auf der einen Seite durchaus steigende Zahlen bei Erwerbslosen haben und auf der anderen Seite einen Fachkräftemangel. Herr Kollege Schwab, wir werden die Herausforderungen nicht dadurch meistern, dass wir hier die Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur vorlesen. Das können wir alle nachlesen. Dass Sie jetzt die Augustzahlen, dass es da leicht gestiegen ist, hier zum Drama erhoben haben, zeigt, wie lange Sie sich schon mit dem Thema beschäftigen. Sie haben im August, in den Sommerferien, immer steigende Zahlen. Das hat etwas mit Urlaub zu tun, mit Ferien. (Abg. Joachim Paul, AfD: Dann können wir uns alle wieder schlafen legen! Das ist eine Zumutung!) Das hat etwas damit zu tun, dass Schulabgänger noch keinen Anschluss haben, genauso wie Hochschulabgänger. Dann kommen Sie mit den Ausbildungsplatzzahlen. Ja, auch über die Ausbildungssituation können wir reden, und da gibt es große Themen, gar keine Frage. Ich glaube aber, es gibt keine Monatszahlen, die ungeeigneter sind, über den Ausbildungsmarkt zu reden, als die Augustzahlen; denn das Ausbildungsjahr beginnt am 1. September. Deswegen haben Sie überhaupt keine Aussage darüber, was im Moment den Ausbildungsmarkt angeht. Das kurz nur zur Einsortierung. Ich will die Herausforderungen aber überhaupt nicht kleinreden. Die Herausforderungen sind riesengroß, aber das ist nichts Neues. Wir müssen da rangehen, aber Kollege Dr. Martin, erlauben Sie mir den Seitenhieb: Wenn der einzige Vorschlag der Union für die Zukunftsfähigkeit von jungen Menschen für den Arbeitsmarkt ist, wieder unangekündigte HÜs einzuführen, dann ist das schon ein Armutszeugnis. Das muss ich ganz ehrlich sagen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) Wir müssen, gerade wenn wir über die Ausbildung reden, die Instrumente nennen, die wir haben. Kollegin Horstmann hat viele genannt; ich will einmal eines nennen, das Thema Jobfux, ein ganz, ganz wichtiges Programm in unseren Schulen, in den Mittelstufen, wo frühzeitig schon mit Acht-, Neuntklässlern gearbeitet und die Fragen gestellt werden: Was sind Deine Fähigkeiten? Wo sind Deine Hürden? Was willst Du einmal als Ausbildungsberuf machen? Es werden Praktika vermittelt, Kontakte zu Unternehmen, gerade bei den jungen Menschen, die es von zu Hause aus nicht so einfach haben, wegen der sozialen Hintergründe, wegen Integrationsthemen oder Sprachbarrieren. Hürden der Integration abbauen: Wir haben bei uns in den Ausbildungsmarktzahlen viele Menschen, die noch nicht länger als drei, vier, fünf Jahre in Deutschland leben. Das ist der Fall. Wir sehen aber mit der Zeit, dass diese Menschen ein unheimlich hohes Potenzial haben und in unserem Arbeitsmarkt bleiben. Es sind aber die Hürden Sprachkurse, Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und, ja, manchmal auch etwas Zeit und Geduld. Wir haben das ganz große Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gerade bei Frauen, die dem Arbeitsmarkt gerne mehr zur Verfügung stehen würden, es aber nicht können. Deswegen ist es gut, dass wir in Rheinland-Pfalz Rekordzahlen haben bei der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern. Das ist auch nachhaltige Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Natürlich haben wir ein Riesenthema in der Wirtschaft mit der Transformation hin zur Dekarbonisierung. Da ist das größte Problem die Planungsund Investitionssicherheit: raus aus dem Verbrennungsmotor, rein in den Verbrennungsmotor, rein in die Klimaziele, raus aus den Klimazielen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Raus! Raus!) Das ist das Problem. Wenn Sie sich anschauen, was in Darmstadt gerade der Grund für den Jobabbau bei BorgWarner ist, dann ist der Grund, dass es keine klare Strategie in der EU gibt für die Elektromobilität und deswegen die Bestellungen zurückgehen. Das ist das Hauptproblem. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Das Problem ist, dass der Klimaschutz immer wieder infrage gestellt wird. Das produziert am Ende wirtschaftliche Probleme und leider auch Arbeitslose. Das muss man angehen, wenn man zukunftsgerichtete Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik machen will für Deutschland und für Rheinland-Pfalz. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zum ersten Mal seit Februar 2015 überstieg die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland wieder die 3-Millionen-Marke. Während man sich darüber streiten kann, ob der Anstieg von Juli zu August rein saisonal war, ist eindeutig, dass wir seit 2022 einen klaren Trend nach oben haben. Im Mai 2022 lag die bundesweite Arbeitslosenquote noch bei 4,9 %. Nun sind es, wie schon erwähnt worden ist, 6,4 %. In Rheinland-Pfalz verlief die Entwicklung parallel zum Bund. Dass das Niveau der Arbeitslosigkeit etwas niedriger ist als im Bund, liegt einzig an den vielen Pendlern in unserem Bundesland. Die negative Entwicklung wäre in Deutschland noch schlechter, wenn nicht in vielen Bereichen weiter massiv neue, unnötige Stellen auf Steuerzahlerkosten geschaffen worden wären. Im verarbeitenden Gewerbe, in der Metall-, Elektro- und Stahlindustrie sowie bei der meist industrienahen Arbeitnehmerüberlassung gingen dagegen allein zwischen Juni 2024 und Juni 2 025 bundesweit insgesamt 307.000 Arbeitsplätze verloren. Das heißt aber auch: Industriearbeitsplätze mit hoher Produktivität fallen weg, während neue Arbeitsplätze, wenn überhaupt, nur noch im öffentlichen Sektor mit niedriger Produktivität entstehen. Das ist eine Entwicklung, die nicht weiter tragbar ist und sofort gestoppt werden muss; denn was wir erleben, ist nicht mehr und nicht weniger als eine beschleunigte Deindustrialisierung unseres Landes. Vor allem die Vertreter der linken Parteien haben bislang bestritten, dass eine Deindustrialisierung stattfindet oder aber, dass Deindustrialisierung ein Problem ist. Ihr Euphemismus an dieser Stelle lautet einfach Transformation. Meine Damen und Herren von SPD und Grünen, erkennen Sie endlich die wirtschaftlichen Realitäten an. Die Industrie schließt oder geht, und das kann man nicht kompensieren durch neue Arbeitsplätze bei linken NGO. Dass man so kein Wirtschaftswachstum schafft, haben wir die letzten drei Jahre eindeutig gesehen. Im zweiten Quartal dieses Jahres war die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland abermals rückläufig. Damit ist das Bruttoinlandsprodukt jetzt 1,6 % niedriger als vor drei Jahren, während die Bevölkerung dagegen gewachsen ist. Ein Ende der Deindustrialisierung wäre besonders für Rheinland-Pfalz wichtig, da wir noch immer einen größeren Anteil an Industrie haben als die meisten Bundesländer. Die Maßnahmen, die wir dafür brauchen, liegen auf der Hand. Als erstes brauchen wir eine Senkung der Steuer- und Abgabenlast. Dies geht nicht ohne Senkung der Kosten für Sozialleistungen. Die Sozialleistungsquote lag 2024 bei 31,2 % und war damit in der Geschichte der Bundesrepublik – abgesehen von den Corona-Jahren – noch nie so hoch. Ich erinnere daran, dass Gerhard Schröder 2003 bei einer Sozialleistungsquote von weniger als 30 % die Notbremse gezogen hat. Als Zweites müssen wir die Energiewende schnellstmöglich beenden. Die Kosten laufen uns aus dem Ruder. Wir müssen eine günstige und zuverlässige Energieversorgung für die Industrie sicherstellen. Wir brauchen einen Energiemix, der auch Kernenergie beinhaltet. Schließlich muss die bürokratische Belastung der Wirtschaft deutlich reduziert werden. Das erste Bürokratieabbaupaket der Landesregierung war unzureichend, und auch von dem angekündigten zweiten Paket erwarten wir nicht viel. Der Fehler dieser Pakete liegt gleich im Ansatz, nämlich darin, dass er den einzelnen Fachressorts das Vorschlagsrecht gegeben hat. Damit hat man den Bock zum Gärtner gemacht. Stattdessen brauchen wir für den Bürokratieabbau einen unabhängigen Normenkontrollrat, wie von unserer Fraktion bereits gefordert. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, Unternehmen brauchen gute Bedingungen und keine Standortnachteile. Wir brauchen dringend eine echte Entbürokratisierungsoffensive und gute Rahmenbedingungen für die Firmen. Bleibt es beim Weiter so, werden wir immer mehr Arbeitsplätze in diesem Bundesland verlieren. Ich möchte noch einmal kurz auf den Kollegen Martin eingehen. Ich kann inhaltlich nichts an der Rede kritisieren. Das hat alles gestimmt. Ich stelle mir aber eine entscheidende Frage. Ich kaufe Ihnen das persönlich ab, was Sie sagen. Ich glaube wirklich, dass Sie das so sehen, aber letztlich sitzen Sie nächstes Jahr wieder mit den Sozialdemokraten am Verhandlungstisch, und dann lassen Sie sich über den Tisch ziehen. (Heiterkeit des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Da wird nicht Ihre Wirtschaftspolitik gemacht, sondern die Wirtschaftspolitik der Sozialdemokraten. Das heißt, wir bleiben beim Status quo. Dementsprechend ist das halt nicht glaubwürdig. Danke schön. (Beifall der AfD –

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste begrüßen, zunächst Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Mainz Oberstadt, die Klasse 10 d. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Dann dürfen wir neue Mitarbeitende der Landtagsverwaltung bei uns begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Es sind Mitglieder des afemdi-projekte Deutschland e. V. bei uns. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Und die Mitglieder des SV Lahr „Rollendes Glück“. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht Abgeordneter Wink für die FDP-Fraktion.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestern sprachen wir über Finanzen, Sozialausgaben, Herausforderungen für Staat, Gesellschaft, Politik. Selbstverständlich sind wir uns alle einig – das habe ich bei der Vorrednerin und den Vorrednern gehört –, dass die Arbeitsplätze den Aufschwung schaffen. Wenn viele Menschen in Arbeit sind, gibt es Aufschwung, es gibt persönliche Teilhabe, es gibt Existenzsicherung, und natürlich schützt es auch den Sozialstaat in Gänze. Zu Beginn möchte ich sagen, dass es natürlich überwiegend die Unternehmen im Land sind, 153.000 kleine und mittelständische Unternehmen, die 71 % der Auszubildenden ausbilden und das täglich mit viel Engagement tun. Dafür haben Sie von dieser Stelle aus einen Dank verdient. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Wer diese Auszubildendenplätze oder Arbeitsplätze sichern will, muss auch den Unternehmen den Rücken stärken. Da kommt ein Stück weit der Staat, die Gemeinschaftsaufgabe ins Spiel, indem er nicht reguliert, außer dort, wo es nötig ist, und indem er die Leitplanken gibt und die Chancengeber, damit sich die Unternehmen entwickeln können, egal in welchem Bereich, damit gerade auch in Zukunft junge Menschen einen Ausbildungsplatz finden oder nach dem Studium oder der Ausbildung einen Arbeitsplatz finden, also individuelle Berufswege einschlagen und sich selbst verwirklichen können. Ich glaube, das ist die große Gemeinschaftsaufgabe, dass wir das ermöglichen. Es gibt mehrere Maßnahmen, die für sich alleine erst einmal winzig klingen, die aber natürlich ineinandergreifen und verschiedene Möglichkeiten bieten. Wenn ich in die ländliche Region gehe und sage, ich brauche hier Start-ups in diversen Bereichen, oder ich brauche Innovation – das ist im Bereich der Transformation der Oberbegriff, es ist immer sehr wichtig, dass es neue Innovationen gibt, dass wir dranbleiben an der Welt –, dann gibt es diese Innovationspreise, mit denen innovative Ideen gefördert und Anreize für eigene Ideen und Motivation geschaffen werden. Eigene Leistung kann motivierend sein, und eigene Leistung macht stolz, und das in jedem Beruf. Ein Handwerker, der sieht, was er gebaut hat, ist darauf stolz. Es gehört also auch Eigenleistung zur Arbeitswelt, Eigenverantwortung, und das muss vom Staat gefördert werden. Wir haben aber auch die Zusammenarbeit regionaler Zukunftszentren, zum Beispiel gerade im Bereich der Digitalisierung, was für jede Berufssparte heutzutage sehr wichtig ist. Es geht darum, dass Möglichkeiten geschaffen werden, damit Unternehmerinnen und Unternehmer, Start-ups oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Digitalisierung – alles, was vor der Matte liegt, vielleicht auch Verunsicherung mit sich bringt – eigenverantwortlich nutzen können. Es wurde vorhin angesprochen: Energie, Bürokratieabbau, Fachkräfte, Standortattraktivität. Das ist alles richtig, aber wenn Sie ansprechen, dass die Unternehmen ein Stück weit die Leistung der Auszubildenden kritisieren, dann reden die oftmals auch von Resilienz, also der persönlichen Widerstandsfähigkeit. Ich weiß nicht – man kann diese Debatte führen, wahrscheinlich werden wir das an anderer Stelle tun müssen –, ob Hausaufgabenüberprüfungen allein die persönliche Resilienz fördern. Daran hängt nämlich noch viel mehr, an solch einer persönlichen Resilienz, um auf eine Stresssituation zu reagieren. Wenn ich mich an meine Zeit zurückerinnere, mit Hausaufgabenüberprüfungen – ich glaube, so ging es jedem –: Ich war relativ schlau genug, um zu erkennen, wann der Lehrer vielleicht mit der HÜ ums Eck kommt. (Heiterkeit des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer) Ich habe ziemlich punktuell lernen können, und in der restlichen Zeit habe ich gesagt, so, jetzt habe ich noch mal zwei Wochen Luft, und dann schaue ich mir das Ganze noch einmal von vorne an. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) So lief das die letzten Jahre, und ich glaube, keiner hier im Saal kann sagen, dass es bei ihm anders war. Die Debatte allein zu führen und zu sagen, das ist der Punkt, dass Auszubildende in Unternehmen resilienter sind und die Unternehmen, die auch gewisse Ansprüche haben, mit denen besser arbeiten können, (Heiterkeit des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer) ich glaube, dieser Punkt allein wird nicht ausreichen, um über die Zukunft zu debattieren. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Das ist ein Punkt, den wir brauchen. Man kann darüber diskutieren, wie man das fördert; die Debatte ist an anderer Stelle bildungspolitisch zu führen. Bildungspolitisch ist das sowieso ein wichtiger Aspekt, weil ich finde, Bildungspolitik hat den Auftrag, dass die Schülerinnen und Schüler ausbildungs- oder studienfähig aus der Schule kommen. Das fördert dann auch ein Stück weit die Leistung, die ich selbst erbringen kann. Da kann man immer besser werden, das ist klar. Die Unternehmen haben aber auch andere Herausforderungen: Geopolitik, Digitalisierung, Lieferketten; es wird immer so begrenzt auf Deutschland oder Rheinland-Pfalz heruntergebrochen. Ein anderer Punkt ist Chancen durch Qualifizierung; mehr dann in der zweiten Runde. Wenn wir in der Transformation sind, brauchen wir die Weiterbildung. Herr Schwab hat wieder Pirmasens angesprochen. Das ist immer so das Paradebeispiel, das genommen wird dafür, dass in Rheinland-Pfalz alles mies ist. In Pirmasens hat das andere Gründe. Das verarbeitende Gewerbe ist in den letzten 30 Jahren um 52 % gesunken – Schuhfabrik und Militär. Pirmasens hat diesbezüglich also eine Ausnahmestellung. Wir haben dann ein Problem mit diesen Menschen, die damals in der Schuhfabrik ohne Ausbildung gearbeitet haben. Die gibt es. Dann bin ich in der Transformation, und dann komme ich an den Punkt des lebenslangen Lernens, der Weiterbildung, der Transformation – Transformation im Sinne von Bildung, Fortbildung, (Glocke des Präsidenten) in die neue Arbeitswelt hineinbringen. – Ja, ich habe es gerade gemerkt, ich bin schon viel zu weit. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Ich mache in der zweiten Runde mehr, aber ein Projekt kann ich hier noch nennen: „Die Pfalz qualifiziert“, das konzentriert sich zum Beispiel darauf. Das wollte ich noch erwähnt haben. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Sozialministerin Schall.

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Dörte Schall

Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aktuell erleben wir, wie die Transformation von Wirtschaft und Arbeit Rheinland-Pfalz verändert. Daher war es sehr vorausschauend, dass die Transformation auch fachlich in einem Ministerium angelegt wurde, um den Wandel der Arbeitswelt in die neue Zeit zu begleiten. Transformation als grundlegender Wandel der Arbeitswelt durch Digitalisierung, Klimawandel, demografische und gesellschaftliche Veränderungen, davon sprechen wir. In meinen Gesprächen mit Beschäftigten, mit Betrieben, mit Branchenvertretern und Betriebsräten wird deutlich, wie es in RheinlandPfalz, genauso wie in Deutschland, um Betriebe gerade in der Industrie steht. Ich erlebe den Druck, und ich erlebe auch die Sorgen um die Zukunft. Es gibt äußere Umstände, die wir in Rheinland-Pfalz nicht verändern können. Das sind Veränderungen in der Zollpolitik, das ist das Sich-Verabschieden von großen Volkswirtschaften von Partnerschaften und Verlässlichkeit, das sind die Themen Krisen und auch Krieg. Deswegen ist es mehr als richtig, dass wir als Land die Transformation gemeinsam gestalten, dass wir sie in die Hand nehmen, mit Unternehmen und mit Beschäftigten gestalten, dass wir Zukunft, Arbeitsinhalte, Beschäftigungsformen sowie Weiterbildung und Qualifizierung selbst in die Hand nehmen. Als Landesregierung stehen wir dafür ein, dass Rheinland-Pfalz ein Land der guten Arbeit bleibt. Dazu gehört gelebte Sozialpartnerschaft, dazu gehört Augenhöhe, dazu gehört Engagement und entschiedener Einsatz für die Gemeinschaft. Eine starke Mitbestimmung ist ein besonders wichtiger Punkt in kritischen Phasen der Transformation. Wir sehen, dass in Betrieben, in denen die Expertise der Beschäftigten einbezogen wird, nicht nur ein demokratisches Betriebsklima geschaffen wird, sondern wir sehen durch die gute Zusammenarbeit auch die Innovationen, die im eigenen Haus gefördert werden. Gerade in der Entwicklung des Nutzfahrzeugbaus, in der Erfindung in der Pharma waren und sind die Beschäftigten der Motor, die Erfindungen machen, qualifizieren und diesen Motor zünden. So wird die Entwicklung in Rheinland-Pfalz vorangetrieben, um Arbeitsplätze zu halten und Innovationen weiterzuentwickeln. Rheinland-Pfalz steht für eine aktive, eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik. Das Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist es, die Bestimmungen so zu gestalten, dass alle Menschen nach ihren Fähigkeiten gefördert werden, dass eine Beschäftigung aufgenommen und auch beibehalten wird. Mit dieser Beschäftigung soll der selbstständige Lebensunterhalt gesichert werden, und gesellschaftliche Teilnahme muss ermöglicht werden. Deswegen hat Rheinland-Pfalz eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, die bundesweit nachgeahmt werden. Wir erreichen Beschäftigte, wir verändern ihr Arbeitsumfeld, und wir können sie darin unterstützen, die Tätigkeiten zu bewältigen. Wir begleiten arbeitslose Menschen dabei, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Jugendliche werden unterstützt beim Übergang Schule - Beruf. Es werden Angebote zur Berufsorientierung geschaffen, und es wird dafür gesorgt, dass die angestrebte Ausbildung erfolgreich beendet wird. Gerade beim Thema Fachkräftesicherung in der Pflege setzen wir uns mit der Fachkräftesicherung bewusst dafür ein. Dieser Schwerpunkt wird ganz massiv von uns gesetzt; denn wer pflegt, bewegt. Wir sind angesichts des demografischen Wandels mehr denn je auf alle verfügbaren Arbeitskräfte angewiesen. Die Projekte, die wir als Landesprojekte auch mit ESF-Plus-Mitteln fördern, die die Erwerbsbeteiligung von jungen Menschen, von Frauen, von Menschen mit Fluchtgeschichte und auch von Menschen 50+ besonders fördern, stehen nicht allein. Sie sind Teil der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Wir arbeiten partnerschaftlich zusammen mit den Sozialpartnern, den Kammern, den Berufsverbänden und natürlich mit der Agentur für Arbeit. Diese erfolgreichen Projekte, die Abgeordnete Horstmann gerade schon angesprochen hat, sind der Transformationsrat, der Ovale Tisch zur Gewinnung von Fachkräften. Da wird gemeinsam Erfolgsgeschichte geschrieben. Der Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz ist daher trotz der bundesweit leicht steigenden Zahl stabil. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten liegt mit 1,49 Millionen zwar auf hohem Niveau, trotzdem haben wir die drittniedrigste Arbeitslosenquote im Bundesgebiet. Das ist das Ergebnis der aktiven und eigenständigen Arbeitsmarktpolitik. Das zeigt, dass wir mit unseren Förderprogrammen und Projekten den Beitrag leisten, um Menschen auf den Weg zu bringen, Arbeit zu unterstützen und die Gesellschaft in der Transformation zu begleiten. Wir fördern gezielt die betriebliche und berufliche Weiterbildung, und genau das werden wir als Landesregierung auch so fortsetzen. Wir reagieren auf die Herausforderungen des Arbeitsmarkts. Wir sichern die Beschäftigung in Rheinland-Pfalz. Gemeinsam machen wir Weiterbildung möglich. Wir gestalten die Transformation, und wir gestalten die Zukunft. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem mein Kollege Helge Schwab eben zu Recht diesen negativen Trend, die Zahlen dargelegt hat, war ich doch gespannt darauf, welche Antworten aus dem Plenum kommen. Meines Erachtens war Kollege Helmut Martin am treffsichersten. (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) Ich teile die Auffassung, dass die wirtschaftsfördernden Rahmenbedingungen letztlich nicht optimal sind in diesem Land. Auch, dass die fehlende Ausbildungsreife der Schulabgänger ein Problem darstellt, ist ein Thema, das man immer wieder hört. Insofern hat mich schon gewundert, Herr Köbler, dass Sie gerade dann auf die CDU zeigen. Das ist doch eigentlich gewagt, nachdem Herr Habeck trotzig die Bühne verlässt, nachdem er drei Jahre die Chance hatte zu gestalten, die Rahmenbedingungen zu setzen und letztlich Schiffbruch erlitten hat. Passend dazu, meines Erachtens, auch die Ausführungen zur Investitionssicherheit, die Sie getätigt haben, dass die erforderlich sei. Das deckt sich mit dem, was wir eben von Lana Horstmann und Steven Wink gehört haben, dass das alles hier in diesem Land in Butter sei. Ich erinnere daran, dass wir vor der Sommerpause das Landesklimaschutzgesetz verabschiedet haben. Ich hatte letzte Woche einen Termin bei der LVU, die mir eben genau dieses Gesetz nochmals als Negativbeispiel genannt hat, nämlich dafür, dass dadurch gerade keine Investitionssicherheit in dieses Land kommt. Das sind hausgemachte Probleme. Kollege Dr. Martin nickt an der Stelle; denn er wird die gleichen Erfahrungen wie ich im Gespräch mit Unternehmerinnen und Unternehmern gesammelt haben. Man sieht, dass manche Sachen auch hier im Land, obwohl Habeck es negativ vorgemacht hat, nochmals verschlimmert wurden. Wenn angesprochen wird von Lana Horstmann, der Wandel gelingt nur gemeinsam, und auf Erfolgsrezepte und Transformationsrat, Ovaler Tisch und Weiteres verwiesen wurde, hat mir letztlich gefehlt: Was kommt bei diesem Ovalen Tisch, Transformationsrat und diesen Dingen am Ende des Tages heraus? Ein Elefant steht im Raum, das ist die künstliche Intelligenz. Die wird in Zukunft wahnsinnig viele Arbeitsplätze kosten – ich komme zum Schluss, Herr Präsident –, ein Thema, das mir in der Debatte viel zu kurz kam. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Ich glaube, das wird viele Kolleginnen und Kollegen hier in der nächsten Periode intensiv beschäftigen müssen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Dr. Helmut Martin, CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Kollegin Horstmann.

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Lana Horstmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz: Wir haben nicht gesagt, dass alles in Butter ist, sondern wir haben schon festgestellt, dass es Herausforderungen gibt, die es natürlich gemeinsam mit allen Akteuren, die dazugehören, zu gestalten gilt. Ich wollte aber noch auf Sie, Herr Dr. Martin, eingehen, zwei Punkte. Das Thema Bürokratieabbau: Sie haben das eben so lapidar abgetan, als wenn überhaupt nichts passiert. Zwei große Bürokratieabbaupakete sind beschlossen worden, das erste mit 57 konkreten Maßnahmen und das zweite mit dem Schwerpunkt Kommunen, auch in Abstimmung mit Ihnen. Von daher finde ich es nicht richtig, einfach zu sagen, hier funktioniert nichts, hier passiert nichts. Das ist nicht von heute auf morgen lösbar bzw. umsetzbar – das wissen Sie auch –, aber es ist viel, was angegangen wird. Von daher wollte ich das hier noch einmal richtigstellen. Bürokratieabbau an der Stelle heißt hoffentlich nicht Abbau von Sozialstandards, Mitbestimmung oder Arbeitsstandards. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abstimmung des zweiten Bürokratieabbaupakets mit uns muss so vertraulich gelaufen sein; selbst ich weiß nichts davon. (Beifall bei der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) Schön wäre es, wenn es so gewesen wäre, weil wir dann wenigstens echte Fortschritte hätten. Bisher ist dieses zweite Paket für uns eine Black Box. Da gab es eine Pressemitteilung mit einem oder zwei Aspekten. Wenn Sie sich das erste anschauen, was von den 57 Maßnahmen als vom Bund zu lösen definiert ist, dann reduziert das den eigenen Anspruch schon sehr deutlich. Wir haben ein klares Konzept, und wir sind jederzeit zur Abstimmung über den richtigen Weg mit Ihnen bereit. Das nur zur Klarstellung. (Beifall der CDU) Ich sage einen Satz zum Kollegen Köbler. Also, wer sich offensichtlich als wirtschaftspolitischer Sprecher hier hinstellt und seine Kompetenz dadurch nachweist, (Abg. Martin Haller, SPD: Legen kann er sich nicht!) indem er eine Verantwortung der neu gewählten Bundesregierung, die gerade mal gut 100 Tage im Amt ist, für die aktuellen Arbeitslosenzahlen herstellt, zu dem sage ich, viel besser kann man sich hier nicht als einer, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hat er nicht!) der völlig unbeleckt ist von wirtschaftlicher Politikkenntnis, darstellen. Das muss man leider schon einmal sagen. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Wer diesen Zusammenhang überhaupt andenkt, meine Damen und Herren, und wer dann noch, um die eigene argumentative Schwäche zu überdecken, behauptet, ich hätte den Punkt mit den unangekündigten HÜ als einziges Rettungsinstrument dargestellt und nicht differenziert, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) dass das ein Beispiel in einer ganzen Kette leistungsverweigernder Ansätze ist, zeigt doch, worum es Ihnen geht, nämlich mangels argumentativer Kraft durch Polemik irgendwas zu bewegen. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER –

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Marcus Klein CDU

Das ist ja bald vorbei!) Jetzt würde ich auch gern noch etwas sagen zum Thema Gemeinschaft. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Jetzt haben Sie aber keine Zeit mehr!) Das hat Kollegin Horstmann so betont. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Gute Frau!) Meine Damen und Herren, wenn Sie das ernst meinen würden, dass in Rheinland-Pfalz alle mitgenommen werden, dann wären Sie nicht mit der gesamten Wirtschaft, der LVU an der Spitze, und den Gewerkschaften so umgegangen, wie Sie beim Landesklimaschutzgesetz mit ihnen umgegangen sind. (Glocke des Präsidenten) Das hat doch gezeigt, was hier wirklich los ist. Sie machen es, wie Sie wollen, und später sagen Sie, ich habe doch alle mitgenommen. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Kollege Dr. Martin, bleiben wir bei den Fakten. (Beifall bei der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER – Heiterkeit bei der CDU und vereinzelt bei der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf von der CDU: Jetzt sind wir aber gespannt!) Sie schaffen es nicht, mehr gegen die grüne Wirtschaftspolitik zu argumentieren oder gegen die Leistung von Robert Habeck, als dass er bei den Grünen ist. Das ist das einzige, was Ihnen einfällt. Deswegen bleibe ich dabei. 46,1 Millionen Arbeitstätige, Erwerbstätige in Deutschland ist der absolute Höchstwert in der Geschichte des Arbeitsmarkts der Bundesrepublik Deutschland, und das am Ende der Amtszeit. (Abg. Markus Wolf, CDU: Herzlichen Dank an die Ampel!) Das hat etwas mit einer nachhaltigen und klugen Wirtschaftspolitik zu tun. Ich habe an den statistischen Zahlen nur festgestellt, seitdem die CDU im Bundeskanzleramt und im Wirtschaftsministerium sitzt, gehen die Zahlen bergab. Ich habe nicht gesagt, dass Sie daran schuld sind. Es ist eine reine Feststellung. Sie können jetzt beweisen, ob Sie was draufhaben. Ich werde Ihnen sagen, mit Diskussionen über Kürzung von Bürgergeld werden Sie den Arbeitsmarkt nicht retten. Damit werden Sie keinen einzigen in Arbeit bringen, aber Millionen in Armut. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Herr Kollege Wefelscheid, vielen Dank für die differenzierte Leistungsbeurteilung meiner Ausführungen. Ich habe gar nicht gewusst, dass die Aktuelle Debatte eine unangekündigte Überprüfung durch die FREIEN WÄHLER war, aber gut. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Bestanden!) Eine ehemalige Fraktion, die beim Streit um Dienstwagen dafür gesorgt hat, dass Menschen tatsächlich ihren Job verloren haben, sollte sich vielleicht überlegen, mit was sie in eine Aktuelle Debatte geht. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Heiterkeit des Abg. Michael Hüttner, SPD)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. (Zurufe aus dem Hause: Doch!) – Entschuldigung. Abgeordneter Weber hat das Wort.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Kollege Wefelscheid über Treffsicherheit spricht und bis jetzt keiner mit einem Jagdschein gesprochen hat, fordert er mich indirekt ein bisschen heraus. Meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Vorredner, wenn wir über Rahmenbedingungen und Dinge, die man politisch, egal auf welcher Ebene, vereinbart hat, spricht, und dann vor einer Herausforderung steht, dann möchte ich gern zwei Beispiele bringen. Die eine oder andere Aufgabe, die wir politisch auch auf Bundesebene zum Thema Verbandsklagerecht beschlossen haben, hat dazu geführt, dass wir zum Beispiel bei einer Ansiedlungsmöglichkeit zur Schaffung von knapp 1.000 Arbeitsplätzen in der Eifel, in Bitburg etwas erlebt haben mit Blick auf einen ehemaligen Flugplatz, Konversion. Ich will hier keinen anschauen oder keine Namen nennen. Das betriff das Thema Verbandsklagerecht und beim Bund politisch eröffnete Möglichkeiten. Wir haben erlebt, dass wir über zweieinhalb Jahre einen Investor vertrösten müssen, bis diese Ansiedlung höchstrichterlich auf den Weg gebracht werden kann. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Wer hat das denn beurteilt?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann werden unsere Möglichkeiten, unsere Hebelmöglichkeiten in der Politik meiner Meinung nach außer Kraft gesetzt. Da können wir gerne über die HÜ diskutieren. Wir können gerne über den einen oder anderen Faktor reden, aber einen Investor zweieinhalb Jahre bei der Stange zu halten mit 1.000 Arbeitsplätzen, das ist schon eine Herausforderung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das zweite Beispiel sind nicht zweieinhalb Jahre, sondern über 40 Jahre. Investoren in die Eifel zu locken und bei der Stange zu halten, um ein Verkehrsinfrastrukturprojekt dann nicht umzusetzen, hat etwas damit zu tun, dass wir vielleicht politisch darüber nachdenken müssen, wieso, weshalb, warum Dinge nicht weiter vorangehen. Über Planungsgeschwindigkeiten und über Rechte und Pflichten (Glocke des Präsidenten) sollten wir politisch nicht nur im Land, sondern auch auf anderen Ebenen neu diskutieren. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Jetzt liegt aber keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, und wir sind mit dem ersten Teil der Aktuellen Debatte am Ende. Wir kommen zu Punkt 7 b) der Tagesordnung – hier hat die SPD-Fraktion von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht –: Bestattungsgesetz (BestG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12058 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit – Drucksache 18/12850 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12896 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12902 – Die erste Plenarberatung erfolgte mit Aussprache am 14. Mai. Es erfolgte Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Gesundheit und mitberatend an den Rechtsausschuss, ein Anhörverfahren im Ausschuss für Gesundheit, und die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Kusch.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zum Bestattungsgesetz. Nach 41 Jahren modernisieren wir das Landesbestattungsgesetz. Die Frage ist, warum wir das tun. In den letzten 41 Jahren hat sich in unserer Gesellschaft viel auf gesellschaftlicher, kultureller und individueller Ebene getan. Auch der Umgang mit Leben und Sterben hat sich verändert. Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Unter Wahrung der allergrößten Pietät gegenüber den Verstorbenen, den Hinterbliebenen und selbstverständlich der gesamten Bevölkerung wollen wir im Landesbestattungsgesetz auf diese Veränderungen reagieren und das Gesetz anpassen. Das Gesetz überlässt jedem die Art, wie er trauert, zeigt Respekt vor klassischen, aber auch vor neuen Bestattungsformen, die teilweise vor dem Gesetz schon Realität gewesen sind. So wurde schon bei Kremierungen im Ausland Asche mit nach Hause genommen, in Diamanten gepresst oder auf See bestattet, was teilweise nach dem alten Gesetz nicht gesetzeskonform war. Die Menschen mussten in ihrer Trauer noch ein schlechtes Gewissen und zusätzlichen Stress haben, weil sie Dinge gemacht haben, die nicht durch das Recht abgedeckt waren. Das neue Gesetz wird das ändern und den Menschen eine würdige Trauer zugestehen, ohne das Gefühl haben zu müssen, etwas Unrechtmäßiges zu tun. Wichtig ist mir dabei, es wird sich wahrscheinlich wenig ändern. Es werden keine bisherigen Vorgehensweisen abgeschafft, sondern das Gesetz eröffnet neue Möglichkeiten. So wird ermöglicht, dass Sternenkinder endlich einen eigenen Ruheplatz finden und so ein Trauerort für die Angehörigen geschaffen wird. Ebenso können nun gemeinsame Bestattungen von Kindern mit einem zeitnah verstorbenen Elternteil stattfinden. Wir sorgen mit dem Gesetz dafür, dass rheinland-pfälzische Bundeswehrsoldaten, die im Auslandseinsatz gefallen sind, ein dauerhaftes Ruherecht bekommen. Neue Bestattungsformen werden nun möglich sein. Alle Bürgerinnen und Bürger werden die Möglichkeit haben, sich zu Lebzeiten zu äußern, ob sie die bisherigen traditionellen Bestattungsformen wünschen oder ob sie nach ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen an anderen Orten ruhen möchten. Künftig kann die Asche eines Verstorbenen, wenn er es zu Lebzeiten so gewünscht oder über eine sogenannte Totenfürsorgeverfügung verfügt hat, an Angehörige ausgehändigt werden, oder er kann im eigenen Garten unter dem geliebten Apfelbaum seine letzte Ruhe finden. Eine Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn und Saar sowie Tuchbestattungen auf dem Friedhof werden für alle Menschen ohne religiösen Hintergrund möglich sein. In der Diskussion wurde viel Raum gelassen. Alle Gruppen wurden zwischen dem ersten Entwurf und heute angehört. Nach der Anhörung vom 17. Juni im Gesundheitsausschuss wurden bis heute noch einmal viele Änderungen am Gesetz vorgenommen. Vielen Dank noch einmal an die Anzuhörenden, die uns viele Aspekte aus ihrer Sicht dargelegt haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das Bestattungsgesetz regelt nicht die Trauer, sondern den Umgang mit Verstorbenen und gibt den Verstorbenen viele Möglichkeiten, wie der Umgang mit dem eigenen Leichnam gewünscht werden kann. Bislang haben wir viele positive Rückmeldungen und Reaktionen zum geplanten Gesetz aus der Bevölkerung erhalten, die zeigen, dass sich viele Menschen mit dem Thema, das uns am Ende unserer irdischen Zeit alle angeht, auseinandersetzen. In vielen Nachbarländern gibt es schon einen sehr viel individuelleren Umgang mit Tod, Trauer und dem selbstbestimmten Umgang mit dem eigenen Körper über das Leben hinaus. Viele Menschen aus Deutschland haben davon Gebrauch gemacht. Nun wird es glücklicherweise auch in Deutschland möglich sein. Es wird jedem und jeder der Abschied, den er sich wünscht, ermöglicht. Somit kann jeder Mensch nach seinen eigenen Vorstellungen seine letzte Reise antreten. Das ist, finde ich, gut so. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Gensch.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Die Menschen, die von diesem Gesetz betroffen sind, begegnen mir jede Woche in der Praxis und im Pflegeheim. Es ist einmal der ältere Herr, der auf seinem Friedhof in seinem Dorf bestattet werden möchte, im Familiengrab bei seiner Frau, der sozialisiert ist vor Ort, im Sportverein, bei seiner Skatrunde, dessen Grab auch Begegnungsstätte für seine Mitmenschen und Zeitgenossen sein wird. Es ist die ältere Dame, die in den letzten Jahren ihres Lebens sehr gebrechlich geworden ist, die immer mehr Hilfe hat in Anspruch nehmen müssen, was ihr sehr unangenehm war, und deren führender Gedanke schon zu Lebzeiten ist: Ich möchte niemandem mehr zur Last fallen. Stellt mich, meine Urne irgendwohin. Ich will Euch nicht zur Last fallen. Genau für diese Menschen aus der Mitte der Gesellschaft ist diese Gesetzesnovelle eine Gefahr. Dieses Gesetz setzt dem Umgang mit Toten wenig bis keine Grenzen. Die Novelle beerdigt die Bestattungskultur in diesem Land. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos –

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Michael Frisch fraktionslos

Sehr richtig!) Dieses Gesetz gefährdet den Fortbestand der Friedhöfe im Land. Dieses Gesetz wird würde- und pietätvolle Bestattungen auf dem Friedhof unerschwinglich teuer machen. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Herr Minister, wenn Sie diese Menschen der Mitte ernst- und wahrnehmen würden, dann hätten Sie sie über die entsprechenden Verbände, Institutionen und Kirchen in diesen Prozess mit eingebunden. Das haben Sie nicht getan. (Beifall bei der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Es hätte bei solch gravierenden Änderungen im Bestattungswesen statt eines unabgestimmten Verwaltungsentwurfs der Landesregierung eines breiten gesellschaftlichen Diskurses und Partizipationsprozesses im Vorfeld der Novelle bedurft. Meine Damen und Herren, wir reden hier über Urnen im Wohnzimmer, Verstorbene als Schmuckstück, über Beisetzungen in Rhein und Mosel, über zahlreiche neue Bestattungsformen, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau!) über Ascheteilungen, über drastische Verkürzungen von Ruhezeiten, über das anonyme Verstreuen der Asche, über den Wegfall der Sargpflicht und, und, und – (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) wahrlich keine kleinen Veränderungen. (Beifall bei der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Wir sehen aufgrund der Geschwindigkeit dieses Gesetzgebungsprozesses ohne die Möglichkeit, die öffentliche Meinungsbildung in den parlamentarischen Prozess vernünftig miteinzubeziehen, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ha!) das Risiko einer Beschädigung unserer gemeinsamen Trauerkultur. Herr Minister, bei diesem Gesetz geht es nicht um kurzfristige Zustimmung, hier geht es um langfristige Akzeptanz. Dafür muss Politik sorgen. Sie verwechseln bei Ihrer Novelle teilweise Moderne mit Zeitgeist. Politik muss nicht jedem Trend folgen (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) bzw. ihn gesetzgeberisch verstärken. Religiöse Rituale, festgelegte Orte der Bestattung sind keine unverhältnismäßige Einschränkung individueller Freiheitsrechte, sondern stabilisierende Leitplanken für die Menschen, die Halt geben und die die Zeit überdauernde Orte der Erinnerung an einen Menschen schaffen. Das, was Sie hier machen, geht uns zu weit. Sie verändern Trauerkultur in unserem Bundesland im Hauruckverfahren fundamental und missachten den Grundsatz, Pietät und Würde vor Zeitgeist und Individualismus. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Herr Minister, Sie schaffen mit diesem Gesetz mittel- bis langfristig die Friedhöfe in Rheinland-Pfalz ab. Der Arbeitskreis Kommunaler Friedhöfe schätzt, dass es in Rheinland-Pfalz einen Rückgang von 20 bis 30 % bei Sarg- und Urnenbeisetzungen in Friedhöfen geben wird. Auch der Gemeinde- und Städtebund rechnet mit einem signifikanten Rückgang. Das sind Zahlen, die Friedhöfe in existenzielle Nöte bringen, ein Rückgang, der Bestattungen teurer macht, der das immaterielle Weltkulturerbe deutsche Friedhofskultur gefährdet. Herr Minister, Sie sind der Totengräber unserer Friedhöfe. (Beifall bei der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Sie werden mir nun antworten: Na ja, wenn der Rückgang von 20 bis 30 % tatsächlich stattfindet, dann ist es die freie Entscheidung der Menschen, dann sind es weltanschauliche Gründe, kulturelle Gründe. – Die sind es nicht. Ich sage es Ihnen und bin damit auch im Einklang mit zahlreichen Experten, es werden monetäre Gründe sein. Finanzschwächere Menschen, Menschen, die ihren Angehörigen subjektiv zu Lebzeiten zur Last gefallen sind, werden auf eine Bestattung im Sarg oder im Urnengrab verzichten und die private Urnenaufbewahrung wählen. Sie verschwinden. Da hilft ihnen auch keine Totenfürsorgevollmacht, mit der die betroffenen Personen im Vorfeld selbst die Entscheidung treffen können. Keinen Satz – ich hatte es initial schon erwähnt – hören Sie in der Praxis häufiger als: Ich möchte keinem mehr zur Last fallen. (Abg. Markus Wolf, CDU: Ja!) Die geöffnete Tür zur privaten Aufbewahrung erzeugt einen gesellschaftlichen Druck, den Sie nicht sehen und billigend in Kauf nehmen. Ärmere Menschen verschwinden in Rheinland-Pfalz in Zukunft schneller aus dem Gedächtnis der Mitmenschen. Sie haben keinen Ort des Gedenkens mehr, der den Tod überdauert. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf eines fraktionslosen Abgeordneten: So ist das!) Wir als CDU fordern Sie auf: Nehmen Sie die Kirchen, die betroffenen Institutionen, die Verbände mit ins Boot. Führen Sie eine öffentliche Debatte unter Einbeziehung der Bevölkerung, und stellen Sie am Ende dieses Prozesses einen Gesetzentwurf vor, (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) über den wir weiterdiskutieren, der die Mitte der Bevölkerung ins Zentrum rückt. Berücksichtigen Sie hierbei die zentrale Rolle der Friedhöfe für die Trauerkultur der Menschen als Ort der Begegnung, als Ort des Abschiednehmens. Schließen Sie sich unserem Änderungsantrag an. Die Änderungen, die sofort greifen können, die wir für sinnvoll halten hinsichtlich der Bestattung beispielsweise von Sternenkinder in § 11 Abs. 2, die tragen wir sofort mit. Wir als CDU-Fraktion begrüßen auch die Schaffung von Ehrengräbern mit dauerhaftem Ruherecht für Angehörige der Bundeswehr, die ihr Leben im Auslandseinsatz verloren haben, die Sie in § 7 Abs. 1 regeln. Wir halten es allerdings für notwendig, diese Ehrengräber mit dauerhaftem Ruherecht in Rheinland-Pfalz auch für im Einsatz verstorbene Einsatzkräfte der Blaulichtfamilie zu schaffen, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Auch diese Berufsgruppen setzen in einem sehr exponierten Maß ihr Leben für unsere Sicherheit aufs Spiel. Das sollte gewürdigt werden. Respekt für Dich, Respekt für unsere Einsatzkräfte, gerade wenn sie das Wertvollste für die Allgemeinheit gegeben haben. Das sollten wir ihnen erweisen. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Es gibt zwei Kurzinterventionen, zunächst von Abgeordnetem Dr. Kusch.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir noch einmal wichtig, darauf hinzuweisen, dass die alten Möglichkeiten der Bestattung nicht abgeschafft werden, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) sondern bestehen bleiben. (Zuruf des Abg. Micheal Frisch, fraktionslos) Wenn sich jemand in einem Sarg beerdigen lassen will und einen Stein auf dem Friedhof haben möchte, dann kann er das auch tun. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau!) Wenn die CDU jetzt immer von Pietät und Würde spricht, muss ich sagen, ich finde, das ist kein Thema, mit dem man polemisch umgehen sollte, (Abg. Martin Haller, SPD: Ja!) und dann zu einem Minister sagt, er sei der Totengräber der Friedhöfe. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Dabei haben sich vor diesem neuen Gesetz schon ganz viele Orte auf den Weg gemacht, auch der kleine Ort in der Pfalz, aus dem ich komme, der heißt Rothselberg. Dort gibt es schon ganz viele Möglichkeiten, sich beerdigen zu lassen. Schon vor dem neuen Gesetz hat man angepasst, weil sich Gesellschaft verändert. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Ich habe nichts dagegen, wenn man konservativ ist, aber konservativ heißt, mit Sachen, die neu kommen, kritisch umzugehen. (Abg. Martin Haller, SPD: Jawohl!) Sie aber negieren doch komplett eine Veränderung in der Gesellschaft, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ja!) die dieses Gesetz notwendig macht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Sehr richtig! – Zuruf von der SPD: Unglaublich!) Wissen Sie, Herr Gensch, auch ich kenne diese Menschen, von denen Sie gesprochen haben, weil auch ich noch in meiner Praxis tätig bin. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Ich kenne aber auch die, die ein Kind verloren haben und dann mit der Asche ins Ausland gefahren sind, weil sie einfach diesen Diamanten haben pressen lassen wollen. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Das ist doch nicht der Kritikpunkt!) Diese Menschen nimmt man aus der Unrechtszone heraus, indem man ihnen diese Möglichkeit gibt. Ich weiß nicht, was daran jetzt schlimm ist und ein Kulturbruch sein soll, wenn man Menschen Dinge ermöglicht, mit sich oder ihren Verstorbenen, ihren Liebsten umzugehen nach dem Tod, so, wie sie das möchten, und so, wie sie das gerne hätten. Das ist für mich alles andere als nicht pietätvoll. Ich würde wirklich bitten, dass wir von der Polemik diesbezüglich wegkommen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Wir haben zwei Kurzinterventionen. Ich werde das bei der Antwortzeit berücksichtigen. Abgeordneter Wefelscheid für eine weitere Kurzintervention. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Dr. Gensch, Ihre Ausführungen bezüglich des Ministerpräsidenten, davon zu sprechen, Totengräber der Friedhöfe, hat mich dazu provoziert, die blaue Karte zu ziehen; (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) denn ich muss Ihnen wirklich sagen, das Gegenteil ist der Fall. Das wird sehr aus dem ländlichen Blickwinkel betrachtet. Wir haben in Städten ganz andere Situationen. Ich nehme Sie gerne einmal mit zu unserem Stadtteilfriedhof nach Lützel. Wir haben dort einen ganz hohen Migrationsanteil. Wir müssen Antworten finden, auch im Hinblick auf den muslimischen Anteil der Bevölkerung, wie wir diesem Bevölkerungsteil eine Bestattungskultur ermöglichen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Wenn wir das nicht schaffen, für den muslimischen Teil der Bevölkerung Antworten in Ballungsgebieten zu geben, dann werden die Friedhöfe sterben. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Deswegen kann ich aus städtischer Sicht nur explizit noch einmal darauf hinweisen, dass die Veränderungen notwendig sind. Ansonsten werden wir in den Großstädten schwarzsehen, dann gibt es keine Friedhöfe mehr. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Zur Erwiderung Abgeordneter Dr. Gensch.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Herr Wefelscheid, vieles ist schon jetzt möglich. Wir haben Tuchbestattungen aus religiösen Gründen. Wir haben Begräbniswälder. Wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten unsere Trauerkultur schon für alternative Bestattungsformen geöffnet. Wir befinden uns in einem Prozess. Das bisherige Bestattungsgesetz kann man novellieren. Ich halte das auch grundsätzlich für sinnvoll, darüber zu sprechen, aber wenn, dann muss man das in einem gesellschaftlichen Prozess machen, in den man Verbände, Institutionen und Kirchen einbezieht, Begriffe wie Trauerkultur, wie Bestattungsformen definiert und sich basierend auf diesen Erkenntnissen und diesen Prozess dann hinsetzt und eine Gesetzesnovelle entwickelt, die man dann im parlamentarischen Prozess einbringt und mit der wir uns dann beschäftigen. Das hier, Herr Wefelscheid, ist völlig anders gelaufen. Das ist ein unabgestimmter Gesetzentwurf, der alle überrascht hat, der eigentlich schon im April hätte ins Plenum kommen sollen. Die Anhörung, die durchgeführt wurde, wurde auf CDU-Betreiben durchgeführt. Eigentlich hatte man uns auch vorgeschlagen, die Anhörung und die Auswertung in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses durchzuführen. Da war keine Rede davon, dass man sich noch um die Einwände, um die Kritikpunkte der Verbände kümmert. Das sollte schnell und im Hauruckverfahren durchgeführt werden. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Das ist doch gar nicht wahr! – Weitere Zurufe von der SPD) Es gibt Gesetze und Gesetzgebungsprozesse, da haben wir Eile, wenn es um Krankenhäuser, wenn es um Gesundheit, wenn es um Finanzen geht, aber im Bestattungsgesetz, das wir jetzt 41 Jahre nicht novelliert haben oder wenn, dann im Rahmen der bisherigen Gesetzgebung Modifikationen durchgeführt haben, haben wir nun tatsächlich keine Eile, sondern da geht es um die Akzeptanz der Bevölkerung, dass wir weite Teile und breite Teile der Gesellschaft mitnehmen bei diesem Weg, den wir gehen. Das steht im Vordergrund, und das muss verantwortungsvolle Politik auch durchführen. Sie übersehen bei diesem Prozess – da meine ich gar nicht Sie, sondern die Regierungsfraktionen –, dass Sie die Basis der Gesellschaft nicht mitgenommen haben. Beim Versuch, es allen recht zu machen, (Zurufe von der SPD) und jede Möglichkeit der Bestattung in dieses Gesetz zu schreiben, vergessen Sie die Mitte der Bevölkerung. Sie riskieren, dass unsere Friedhöfe, die bisher in jedem Ort existieren, wir eine Friedhofskultur besitzen, (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) in dieser Form nicht mehr zu halten sind und Bestattungen aufgrund des Rückzugs vieler Menschen aus den Friedhöfen aus den unterschiedlichsten Gründen – ich habe es Ihnen schon gesagt –, hauptsächlich monetäre Gründe, Sarg- und diese normalen Urnenbestattungen, immer teurer werden. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Bei uns sind nur noch 10 % Sargbestattungen!) Damit verlieren Sie die Mitte der Gesellschaft aus dem Blick, während Sie versuchen, für gesellschaftliche Kleinstgruppen Möglichkeiten in dieses Gesetz zu schreiben. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Das ist ein Problem und ein politischer Ansatz, der begleitet Sie als Ampel über dieses Bestattungsgesetz hinaus. Ich kann Ihnen nur raten – da spreche ich an die alte SPD, an die traditionelle SPD und schaue Leute wie Martin Haller an –, (Zurufe von der SPD: Ooh!) Sie müssen die Mitte der Gesellschaft wieder in den Blick nehmen und sich hier nicht um eine Subgruppe nach der anderen kümmern. Das, was Ihre Fraktionsvorsitzende sagt, Herr Haller, das ist für mich wie Z wie Zumutung, (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) aber bei Ihnen habe ich noch das Gefühl, dass Sie einen gemeinsamen Weg mit uns gehen könnten. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste begrüßen. Das sind Schülerinnen und Schüler der IGS Stromberg, die 13. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Und das sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Bad Dürkheim. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.

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Josef Winkler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute in zweiter Lesung über das neue Bestattungsgesetz sprechen, dann sprechen wir nicht nur über Paragrafen. Wir sprechen über Würde, über Respekt und über die Frage, ob wir Menschen am Ende ihres Lebens so verabschieden, wie sie es für sich verfügt haben. Herr Dr. Gensch, Ihre Rede war ein gutes Beispiel dafür, dass eine wüste Polemik auch mit gedämpfter Stimme vorgetragen werden kann. Die Fälle, die Sie hier auf die Tränendrüse drückend geschildert haben, dass wir quasi den Menschen ihre Grabstätten wegnähmen, ihnen eine Erdbestattung oder eine Urnenbestattung in der Erde oder in der Urnenwand verwehrten, wird es nicht geben und kann es gar nicht geben, weil der Normalfall nach dem Gesetz ist, wenn nicht selbst jemand etwas zu Lebzeiten verfügt hat, was davon abweicht, dann ist das der Normalfall und dann bleibt das der Normalfall. So ist es, und nicht anders. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Was wir tun, das hat Herr Dr. Kusch schon gesagt. Wir eröffnen lediglich zusätzliche Möglichkeiten für diejenigen, die davon Gebrauch machen wollen, die wir hier im Plenum schon hinreichend gehört und diskutiert haben. Das Gesetz bedeutet also mehr Freiheit für die, die davon Gebrauch machen wollen, und nicht weniger Tradition. Auch um die Friedhofskultur braucht sich niemand zu sorgen; denn diese war nie in Stein gemeißelt. Friedhöfe waren schon immer im Wandel. Früher dominierten klassische Sargbestattungen in großen Familiengräbern, heute sehen wir zunehmend Urnenfelder, gärtnerbetreute Anlagen, anonyme Rasengräber oder naturnahe Flächen neben anderen Sachen wie Wingerten und so etwas. All das sind Anpassungen an die Lebenswirklichkeit der Menschen und an ihre Wünsche. Es gibt kleinere Familien, es gibt mehr Mobilität, also nicht alle in der Familie sind immer auch dauerhaft vor Ort, und andere oder auch weniger religiöse Prägungen. Friedhöfe sind gerade keine Museen, sondern Orte, die immer schon neue Formen des Erinnerns aufnehmen mussten. Um es einmal klar zu sagen, so hat es auch die Deutsche UNESCO-Kommission bei der Aufnahme der Beerdigungskultur in die Liste des immateriellen Kulturerbes ausdrücklich festgehalten, dass es keine statische Sache ist, sondern die Friedhofskultur immer in Bewegung war und auch bleibt. Genau deshalb ist es auch jetzt wichtig, sie weiterzuentwickeln. Wenn wir wollen, dass Friedhöfe künftig Orte der Begegnung und der Erinnerung bleiben, dann brauchen wir kreative Ideen und neue Angebote für die Bevölkerungsteile, die sich diese wünschen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Dieses Gesetz eröffnet Wahlmöglichkeiten, ohne die Würde und den Charakter unserer Friedhöfe und damit die Bestattungskultur infrage zu stellen. Ich glaube, dass kaum jemand am Ende seines Lebens eine egoistische Entscheidung nur für sich trifft. Wer über seine eigene Bestattung nachdenkt, tut das fast immer im Gespräch mit den engsten Angehörigen bzw. Freunden. Diese Entscheidungen werden dann gemeinsam gefunden, getragen von der Familie und gegenseitigem Vertrauen. Deshalb halte ich die Befürchtung, die hier von der CDU-Fraktion gezielt geschürt wird, dass neue Bestattungsformen das Trauern der Hinterbliebenen erschweren könnten, für unbegründet. Am Ende des Lebens sollte man bei sich und seinen Nächsten sein dürfen und nicht die möglichen Gefühle der gesamten Gesellschaft schultern müssen und als Aufgabe mit ins Grab nehmen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ein Aspekt des Gesetzes erfuhr wiederum von allen Seiten direkte Zustimmung, was mich persönlich auch freut: die neue Regelung zu den sogenannten Sternenkindern, also umgangssprachlich bezeichnet Babys, die kurz vor, während oder kurz nach der Geburt sterben. Dass alle Eltern nun die Möglichkeit haben, wenn gewünscht, ihre Kinder würdevoll zu bestatten, ist ein wichtiger Schritt. Außerdem haben wir für den Fall, dass ich Ihnen trotzdem alle Ihre Sorgen bzw. die Sorgen, die Sie in die Bevölkerung tragen wollen, nicht nehmen konnte, in unserem Änderungsantrag eine Evaluationsklausel für das Gesetz eingeführt und wollen prüfen, wie sich die neuen Bestattungsformen in der Praxis bewähren. Das ist verantwortungsvoll und fair auch gegenüber den Skeptikern. Dieses Gesetz ist gerade kein Bruch mit der Tradition, sondern eine notwendige Erweiterung. Es ist ein Fortschritt. Es ist ein Gewinn für alle. Niemandem wird etwas weggenommen. Es gibt einfach nur mehr Möglichkeiten, und zwar nur für die, die es sich wünschen, ausdrücklich verfügt haben und auch eine Person benannt haben, die sich darum kümmern muss. Also stimmen wir heute diesem Gesetz zu: für die Beibehaltung von Würde und Pietät und zugleich für mehr Freiheit in Rheinland-Pfalz. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Tod ist kein einfaches Thema und schon gar keines, mit dem man sich gerne beschäftigt. Vor allem heute möchte ich mich eigentlich nur ungern mit diesem Thema auseinandersetzen, nachdem uns gestern am späten Abend die Nachricht von dem tödlichen Attentat auf den amerikanischen politischen Aktivisten Charlie Kirk erreichte, ein gerade einmal 31-jähriger Familienvater, der plötzlich aufgrund seiner Meinung aus dem Leben gerissen wurde. Es macht mich sehr betroffen, und jeder Demokrat sollte diese abscheuliche Tat aufs Schärfste verurteilen. Möge er in Frieden ruhen. (Beifall der AfD) Heute sind wir tagespolitisch gezwungen, in zweiter Lesung über das Bestattungsgesetz zu debattieren. Dabei stellen Fragen der Bestattung sogar nur einen überschaubaren Teilaspekt dieses vielschichtigen Themas dar. Nichtsdestotrotz weist bereits dieser Teilaspekt eine Vielzahl an Facetten auf, die Berücksichtigung verdienen. Fragen der Bestattung betreffen dabei in erster Linie den Verstorbenen und seine Angehörigen, aber auch Bestatter, Religionsgemeinschaften, öffentliche Interessen und die Allgemeinheit insgesamt. Jede dieser Gruppen hat einen eigenen Blickwinkel auf dieses Thema. Das fängt an bei finanziellen, rechtlichen und kulturellen Fragen und geht hin bis zu philosophischen, ethischen und religiösen Fragen. An dieser Stelle möchte ich noch einmal meinen ausdrücklichen Dank an alle Experten aussprechen, die uns im Rahmen der Anhörung diese ganzen Aspekte und Perspektiven nähergebracht haben. Wir als AfD-Fraktion befürworten diesen Gesetzentwurf. Ausschlaggebend im Rahmen der Gesamtabwägung war für uns letztlich, dass mit dem neuen Gesetz zusätzliche Möglichkeiten der Bestattung und somit mehr individuelle Freiheit geschaffen wird. Dadurch kann in Zukunft dem Willen eines Verstorbenen besser Rechnung getragen werden. Dieser Wille wiegt für uns schwerer als andere, natürlich auch berechtigte Interessen. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Unfassbar!) Auf der anderen Seite wird auch etwa durch die Abschaffung des Friedhofzwangs das Bisherige an sich nicht abgeschafft, lediglich der Zwang entfällt. Noch immer werden sich viele Menschen auf Friedhöfen bestatten lassen. Das Friedhofswesen als immaterielles Kulturerbe wird dadurch nicht gefährdet. Gläubige Menschen werden sich nach wie vor entsprechend der Glaubensvorstellungen ihrer Religionsgemeinschaft bestatten lassen. Ganz ausdrücklich möchte ich noch einmal die Neuregelung für die Bestattung von Sternenkindern von ganzem Herzen begrüßen. Es wurde schon angesprochen. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden viele gute Neuerungen eingeführt, und den verschiedenen Perspektiven der unterschiedlichen Betroffenen wird angemessen Rechnung getragen. Nichts hindert uns daran, zu einem späteren Zeitpunkt nachzubessern, sollten sich einzelne Regelungen als problematisch erweisen. Als AfD-Fraktion begrüßen wir es ebenfalls, dass die Verstreuung der Asche beispielsweise nur durch Fachpersonal erfolgen darf. Auch die Regelung, dass vor dem Ableben eine Willensbekundung abgegeben werden muss, sofern man eine bestimmte Form der Bestattung wünscht, halten wir für eine gute Regelung. Insoweit empfinden wir es als richtig, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Meine Damen und Herren, Freiheit und Selbstbestimmung enden nicht mit dem Tod. In erster Linie sollte der Wille des Verstorbenen zählen. Ich finde , ein jeder Bürger sollte das Recht haben zu entscheiden, ob er auf einem Friedhof ruhen möchte, als Asche verstreut werden will oder auch zu einem Diamanten gepresst werden möchte. Meine Damen und Herren, diese Freiheit sollte man jedem Menschen zugestehen. Es zählt letztendlich der Wille der verstorbenen Person. Ich möchte das noch einmal aus meiner Sicht und aus dem Umfeld meiner Bekannten sagen. Ich kenne sehr viele Menschen, die sich so etwas wünschten. Einer hat mir gesagt, er möchte als Asche auf seinem Fußballplatz bestattet werden. Ein anderer hat mir gesagt, er möchte zum Diamanten werden. Diese Wünsche sollte man berücksichtigen. Wer sich weiterhin auf einem Friedhof beerdigen lassen möchte, kann das weiterhin tun, aber am Ende stehen die Freiheit und die Selbstbestimmung ebenso über allem. Das sollte man respektieren, und dementsprechend wird die AfD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Danke schön.

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.

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Steven Wink FDP

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Schlussabstimmung zur Modernisierung und zur Anpassung individueller Wege in der Gesellschaft. Die Anhörung zeigte, dass das Gesetz nach 40 Jahren angepackt und reformiert werden muss, dass kulturelle Vielfalt und der persönliche Wille in einer solchen Reform einzubinden sind. Wir sprachen auch kontrovers, aber dem Thema angemessen, was ich heute stellenweise nicht feststellen kann. Wir als FDP begrüßen das Gesetz. Wir schließen keine traditionellen Bestattungsformen aus. Es wird nichts abgeschafft, es wird nichts verboten. Das schwingt immer so unterschwellig mit. Es wird in seinen Bestattungsformen erweitert. Eine Erweiterung ist kein Verbot alter Bestattungsformen. Die Anhörung zeigte auch – das ist teilweise leider Realitätsverweigerung, wenn man das nicht anerkennt –, dass gut 20 % der Menschen, weil sie hier die Möglichkeit nicht haben, ihre Lösung im Ausland suchen und weggehen, um dort ihre Möglichkeiten zu finden. Das war die Aussage der Bestatter zum Beispiel, die uns das in der Anhörung dargelegt haben. Künftig können sie in Rheinland-Pfalz zwischen mehreren Bestattungsformen wählen. Es wurde die Tuchbestattung genannt, Flussbestattung, Erdbestattung, Aufbewahrung und Ausbringung der Asche, aber auch immer durch Bestatter. Also, das Bild, das gezeichnet wird, ich bekomme die Asche und schütte sie wohin, ist falsch. Das machen Fachleute, ausgewiesene Fachleute. Eine Bestattungsform muss auch niemandem im Einzelnen gefallen, aber die Politik ist nun einmal auch nicht da, um nur Politik zu machen, die einem persönlich gefällt, sondern sie muss sich um die Gesellschaft kümmern, den Willen der Gesellschaft anerkennen und Wandel in der Gesellschaft auch in Gesetzesform niedergießen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Wir respektieren in Summe doch jetzt Folgendes: kulturelle, religiöse, individuelle Wünsche, und wir wahren die Würde der Verstorbenen. Wir wahren den letzten Willen, die Selbstbestimmung, indem wir ein Stück weit den gesellschaftlichen Wandel aufnehmen und respektieren. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Auch uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Neuregelung für Sternenkinder, dass verstorbene Kinder würdevoll bestattet werden können, auch mit einem verstorbenen Elternteil, sowie die dauerhafte Ehrung von Soldatinnen und Soldaten, welche in Einsätzen ihr Leben ließen. Wichtige Veränderungen sind auch diese beiden Punkte. Zum Antrag der CDU kann ich sagen, man kann sicher sagen – an Ihrer Stelle ist das legitim –, das Alte war doch gut, lassen Sie uns einen dreijährigen Prozess machen. – Wenn ich aber Ihre Rede so höre, dann ist der dreijährige Prozess nicht dafür da – so kommt es bei uns an –, wirklich Lösungen zu finden, sondern sie zu verhindern. Dann verhindern Sie den letzten Willen. Wenn man sich Ihre Redeinhalte anschaut, sind Sie bei diesem Punkt sehr widersprüchlich. Wir bleiben auf der Linie – ich habe es in der Auswertung im Ausschuss schon gesagt –, der Staat ist nicht dafür da, den Menschen zu sagen, wann, wo und mit wem er zu trauern hat. Das ist eigenes Entscheiden, Wille des Verstorbenen und Wille der Angehörigen. Auch punktuelle Änderungen reichen nicht aus. Menschen erfüllen ihre Wünsche. Wir respektieren das. Wenn wir es nicht hier tun, machen sie es woanders – ich habe es vorhin erwähnt –, ob es uns gefällt oder nicht. Eine Würde des Menschen hängt auch nicht am Material des Sargs, sondern es fällt auch im Umgang mit den Verstorbenen und den angehörigen Personen. Ich teile ebenfalls nicht die Befürchtung des Untergangs der Friedhofskultur. Diese Befürchtung teilen wir nicht. Der Friedhof ist in der Gesellschaft verankert. Er ist immer noch ein zentraler Ort. Ich bin sicher, die Evaluierung wird zeigen, dass er auch ein zentraler Ort für Trauer und Erinnerung bleibt. Daran glaube auch ich weiterhin. (Die Sirenen zum bundesweiten Warntag ertönen)

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Kathrin Anklam-Trapp

Heute ist der bundesweite Warntag. Wir halten die Zeit natürlich an. Ich glaube, unsere Handys werden sich auch demnächst melden. Es tut mir leid, Herr Kollege Wink. Das muss jetzt sein, die Zeit nehmen wir uns.

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Steven Wink FDP

Frau Präsidentin, ich glaube, ich kann das ein bisschen übertönen. Ich hatte eigentlich nur noch einen Satz. (Heiterkeit im Hause) Ich möchte für die konstruktive Zusammenarbeit jedem danken, auch für die parteiübergreifende Zusammenarbeit und für die Schaffung eines Gesetzes, das Respekt, Vielfalt, die Achtung des letzten Willens und einen Rechtsrahmen für die Gegenwart bietet. Ich denke, die Evaluierung wird zeigen, dass es gar nicht so schlecht ist. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Frau Kollegin Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn gleich unmissverständlich sagen, wir FREIE WÄHLER lehnen diesen Gesetzentwurf in der vorliegenden Form (Zurufe von der CDU und von der FDP: Oh!) und auch den Änderungsantrag der Ampel ab. In der Anhörung im Gesundheitsausschuss haben wir von nahezu allen Fachleuten dasselbe gehört. Dieses Gesetz ist übereilt, unausgereift und lässt zu viele Fragen offen. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Selbst Stimmen aus der Praxis, die dem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüberstehen, fordern mehr Zeit und mehr Sorgfalt. Doch die Landesregierung drückt auf die Tube. Warum eigentlich? Geht es Ihnen um Schlagzeilen oder um ein wirklich tragfähiges Gesetz? Sie sprechen von Freiheit. Was aber heißt das konkret? Die Asche eines Menschen soll künftig im eigenen Garten verstreut und in Flüssen wie Rhein und Mosel ausgebracht werden dürfen. Urnen sollen in Privatbesitz gelangen. Die Asche darf sogar geteilt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist keine Freiheit, das ist Beliebigkeit. Diese Beliebigkeit gefährdet, was uns bisher getragen hat: Friedhöfe als Orte des gemeinsamen Gedenkens, als kulturelle Ankerpunkte unserer Gesellschaft. Sie schaffen Unsicherheit, nicht Klarheit. Wer soll das alles kontrollieren? Wer trägt die Verantwortung, wenn Missbrauch geschieht oder Urnen schlicht verschwinden? Natürlich gibt es auch sinnvolle Punkte. Ja, die Möglichkeit, Sternenkinder würdevoll mit den Eltern zu bestatten, ist überfällig. Auch die geplante Grabpflege für im Ausland gefallene Soldaten ist richtig und wichtig. Deshalb werden wir dem Änderungsantrag der CDU zustimmen, weil er dieses halbfertige Gesetz zumindest etwas verbessert und um einen guten Punkt erweitert. Doch am Grundproblem ändert das nichts. Dieses Gesetz wirft mehr Fragen auf, als es Antworten gibt. Wir dürfen nicht vergessen, hinter jeder Bestattungskultur stehen viele Menschen, die in diesem Bereich arbeiten: Bestatter, Steinmetze, Floristen, Friedhofsgärtner. Auch sie haben in der Anhörung gewarnt, wenn Sie die Bestattungskultur so radikal zersplittern, gefährden Sie nicht nur wirtschaftliche Existenzen, sondern auch jahrhundertealte handwerkliche Tradition. Sehr geehrte Damen und Herren, ein Gesetz, das vorgibt, Modernisierung zu bringen, in Wahrheit aber Chaos, Unsicherheit und Beliebigkeit schafft, ein solches Gesetz können wir nicht mittragen. Wir FREIE WÄHLER fordern, ziehen Sie diesen Entwurf zurück, überarbeiten Sie ihn von Grund auf. Sorgen Sie für klare Regeln, für den Schutz unserer Friedhofskultur, für Würde und Verlässlichkeit. Nur dann entsteht ein Gesetz, das den Menschen dient und nicht eines, das nur Schlagzeilen produziert. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Redner in der Debatte ist fraktionsloser Abgeordneter Schmidt.

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Martin Louis Schmidt fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Seit der Debatte zum Thema Bestattungsgesetz im Mai hat sich leider an dem Gesetzesvorhaben nichts Wesentliches verändert, und das trotz vehementer Kritik von verschiedener Seite, nicht zuletzt von den beiden schon längst nicht mehr einflussre ichen christlichen Amtskirchen. Sowohl die Vertretung der evangelischen Kirchen und Diakonischen Werke in Rheinland-Pfalz als auch das katholische Büro in der Landeshauptstadt haben in dieser für sie zentralen Angelegenheit im Rahmen des Anhörverfahrens für den Gesundheitsausschuss umfassende, inhaltlich schwerwiegende Stellungnahmen abgegeben – erfolglos. Meine Kritik stimmt in den Kernpunkten mit jener der Kirchen, des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge sowie auch der CDU-Fraktion überein. An dieser Stelle ein ausdrückliches Lob für die Rede des Kollegen Gensch, vielen Dank. Ich habe meine eigene Kritik hier am 14. Mai am Rednerpult ausführlicher vorgetragen und möchte dies heute nur stichwortartig tun. Es wäre deplatziert, so hatte ich betont, in Bezug auf das geplante Gesetz lediglich von einer notwendigen Anpassung der Bestattungs- und Trauerkultur an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu sprechen. Statt mit Behutsamkeit und sittlichem Feingefühl vorzugehen, wollen die Verantwortlichen entscheidende gesetzliche Schranken für eine sich immer stärker individualisierende Begräbniskultur einreißen. Sie planen generell, den Friedhofszwang für Aschen verstorbener Personen aufzuheben und nicht nur anonyme Bestattungen in Rhein, Mosel, Saar oder Lahn zu ermöglichen, sondern auch die Herausgabe der Asche zur Aufbewahrung zu Hause zu erlauben. Selbst die Teilungsmöglichkeit der Asche für Erinnerungsstücke, etwa in Form von Broschen oder Amuletten, ist kein Tabu mehr, jedenfalls sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten eine entsprechende Totenfürsorgeverfügung getroffen hat. Dabei waren Friedhöfe als identitätsstiftende Kulturräume immer auch feste Orte eines würdevollen gemeinschaftlichen Erinnerns an unsere Toten und sollten das in veränderter Form bleiben, aus Gründen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Traditionswahrung, aber selbstverständlich auch aus religiösen und ethischen Motiven. Die geplante totale Privatisierung des Umgangs mit unseren Toten ist in vielerlei Hinsicht hochproblematisch. So teile ich die unter anderem von der katholischen Kirche vorgebrachte Befürchtung, dass künftig Kostenaspekte den Ausschlag bei der Wahl einer Bestattungsform geben könnten, was nicht zuletzt der Totenwürde widerspräche. Das geplante Bestattungsgesetz ist Ausdruck eines tiefgreifenden Verlusts ethischer Wertmaßstäbe und religiöser Bindungen bzw. einer an dieser Stelle viel zu weit gehenden Individualisierung. Es ist überdies das Produkt einer politischen Klasse, die in Teilen gemeinschaftliches Totengedenken an öffentlichen Orten und gewachsene Traditionen allgemein ganz offensichtlich gering schätzt. Dass die AfD diesem Gesetz zustimmt, finde ich ebenfalls bezeichnend und zeigt, dass diese Partei nicht wertkonservativ ist. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Die Gruppe „Drei Farben – mehr Freiheit!“ lehnt diesen skandalösen Gesetzentwurf jedenfalls in aller Deutlichkeit ab. Wir hoffen, dass auch hier nach den Wahlen im nächsten Frühjahr die Bahn frei wird für eine grundlegende Verbesserung. Danke sehr. (Beifall des Abg. Michael Frisch, fraktionslos)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Redner in der Debatte ist der fraktionslose Abgeordnete Drumm.

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Dr. Herbert Drumm fraktionslos

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Bestattungsgesetz enthält eine ganze Reihe sinnvoller Punkte, zum Beispiel die Tuchbestattung, die wir in Bad Kreuznach schon lange praktizieren. Andere Punkte – ich denke insbesondere an den Umgang mit der Asche Verstorbener – sind nicht ausgegoren und widersprechen der Empfindung des allergrößten Teils unserer Bevölkerung. (Zuruf von der SPD: Nein, das stimmt nicht!) Was ist zum Beispiel, wenn eine Urne im Garten vergraben und ein Jahr später das Haus verkauft wird? Muss das dem Käufer mitgeteilt werden? Muss die Urne ausgegraben werden? Nichts ist geregelt. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Da haben Sie Teile nicht verstanden!) – Das kann gut sein. (Heiterkeit im Hause) Das passiert mir bei Ihren Gesetzen des Öfteren, und ich glaube nicht, dass es an mir liegt. Was passiert also zum Beispiel unter Umständen mit der Asche eines ungeliebten Ehemanns? (Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Was ist, wenn ein Abgeordneter meint, seine Asche sollte später hier im Plenarsaal verteilt werden? Ich sage also kurz und knapp, ich teile voll und ganz die Reden der CDU und meines Vorgängers und werde dem Gesetz nicht zustimmen. Danke. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Kathrin Anklam-Trapp

Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. – Herr Staatsminister Hoch, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

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Clemens Hoch

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin Ihnen sehr dankbar für die konstruktive und nachhaltige Diskussion, die wir über dieses Gesetz geführt haben; denn wir erleben seit 42 Jahren große Veränderungen in der Gesellschaft, was den Willen von Verstorbenen angeht, was die Achtung der Würde nach dem Tod und vor allem was das sittliche Empfinden der Allgemeinheit angeht. Ich habe das als sehr fruchtbaren Diskussionsprozess und überhaupt gar keinen mit Eile verstanden. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Wir haben am 3. Dezember die Vorschläge nach dem ersten Kabinettsdurchgang unterbreitet, übrigens wie es sich gehört. Irgendwann muss man schließlich mit einem Vorschlag starten. Dann gab es eine Regierungsanhörung bis Mai, dann gab es noch eine Parlamentsanhörung. Jetzt, neun Monate später, entscheiden wir über ein Gesetz für Menschen, die sich mit ihrem eigenen Tod auseinandersetzen. Ich bin froh, dass wir diese Diskussion so führen, dass wir sehr viel mehr das in den Diskussionsprozess rücken, was am Ende des Lebens steht. Ich würde mich freuen, wenn in diesem Diskussionsprozess in den Familien Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und ein Testament – es würde ganz viele Streitigkeiten vermeiden, wenn das vorliegen würde – und dann vielleicht auch die Entscheidung für eine Organspende diskutiert würden. Wir geben den Menschen mit diesem Gesetz und mit diesen Möglichkeiten der neuen Bestattungsformen Halt und Würde, ohne irgendjemandem anderen vorzuschreiben, was für ihn würdevoll ist, vielleicht ein Grab mit Sarg oder auch die Urne unter einem Rasenfleck. Es gibt auch Friedhöfe, die heute schon Begräbniswälder, Wingerte, kleine Teichanlagen haben, in denen die Bestattung möglich ist. Das bleibt alles möglich. Ich habe ein großes Zutrauen in unsere kommunale Familie, dass Friedhöfe so umgestaltet werden, dass Menschen sie weiterhin als attraktiven Ort sehen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Gestatten Sie mir nur zwei Anmerkungen zu Teilen meiner Vorredner, weil manches dann doch auseinanderging. Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, sagt der Jurist, und das ist hier umso wesentlicher. Es werden keine Urnen auf Privatflächen vergraben, und es werden auch nicht irgendwo Ascheteile verstreut, schon gar nicht hier im Landtag. (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) Der ungeliebte Ehemann wird dann auch nicht einfach irgendwohin weggetan, sondern er muss es sich selbst vor seinem Ableben wünschen und kann mit all den Menschen, die ihm wichtig sind, besprechen, wie Trauer aussehen soll. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aha, einfach mal lesen vorher!) Herr Gensch, entweder geht es dann dabei um Einzelinteressen, um wenige Menschen, die das betrifft, dann brauchen wir uns alle miteinander doch wirklich keine Sorgen um den Bestand unserer Friedhöfe zu machen, oder es gibt viel mehr Menschen, denen es wichtig ist, selbst zu bestimmen, wie die Trauer mit ihren Angehörigen gestaltet werden soll. Dann aber ist es richtig, wenn sich auch Friedhofskultur wandelt; denn Pietät, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nichts Statisches, sondern etwas, das wir alle miteinander prägen. Jeder trauert dabei unterschiedlich, jeder braucht andere Formen des Halts. Es gibt sicher auch viele Menschen, die wissen, wenn ich dem letzten Wunsch eines Verstorbenen Genüge getan habe, dann hilft mir das auch über meine eigene Trauer hinweg. Mit der nun jedermann möglichen Form der Tuchbestattung – auch das haben wir als gleichberechtigte Form aufgenommen – ermöglichen wir das, was wir Ende letzten Jahres mit den Islamverbänden verabredet haben, zu sagen, wir wollen interkulturell auch das auf deutschen Friedhöfen ermöglichen, an das Menschen aus religiösen Gründen glauben. Auch damit, dass Menschen die Seebestattung wählen, jetzt auch eine Chance für die Flussbestattung haben und die Form wählen können, auch ein Erinnerungsstück aus Teilen der Asche zu pressen – es muss nicht nur der Diamant sein –, kann würdevolles Andenken ermöglicht werden. Ich habe gerade schon gesagt, es ist von drei Voraussetzungen abhängig. Man muss Rheinland-Pfälzerin und Rheinland-Pfälzer sein, um Bestattungstourismus zu verhindern. Man muss es vor dem Tod schriftlich niederlegen und mit jemandem besprochen haben, der dann für die Totenfürsorge Verantwortung übernimmt; denn es geht einfach darum, dass das am Lebensende würdevoll geschieht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dazu gehören auch die Wertschätzung der im Auslandseinsatz verstorbenen Soldatinnen und Soldaten sowie die Pietät und die Wertschätzung bei sogenannten Fehlgeburten oder, wie wir den Begriff geprägt haben, Sternenkindern. Dabei geht es um das E mpfinden der Eltern in furchtbar traurigen Situationen. Wir eröffnen die Möglichkeit, diese bestatten zu lassen, in den ganz tragischen Fällen auch gemeinsam mit einem mitverstorbenen Elternteil, meist der Mutter. Daneben nehmen wir in diesem Bestattungsgesetz noch viele ordnungsrechtliche Regelungen auf, die seit 42 Jahren unangefasst blieben. Dafür bin ich auch sehr dankbar, für die große Einigkeit, dass wir das angehen. Ich danke auch den regierungstragenden Fraktionen für die Änderungsvorschläge, insbesondere die Stärkung der Bestatterinnen und Bestatter in diesem Land. Das ermöglicht noch einmal mehr den würdevollen Umgang mit den Fragen rund um den Tod und stärkt vielleicht auch den Dialog der Menschen, die sich aktiv Gedanken darum machen, mit den Bestatterinnen und Bestatter; denn auch dort kann man niederlegen und regeln, wie man selbst seine Beerdigung planen möchte. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit treten wir in die Abstimmungsfolge ein, beginnend mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12902 –. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/12896 –. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Für Stimmenthaltung ist kein Raum. – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Die Fraktion der CDU hat zur Abstimmung in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/12058 – die Einzelabstimmung zu § 7 und § 11 Abs. 4 und 5 des Bestattungsgesetzes, jeweils die genannte Drucksache, beantragt. Ich schlage Ihnen vor, dass wir diese Einzelabstimmung zuerst durchführen und sodann über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung im Übrigen abstimmen. Wir beginnen mit der Abstimmung über § 7 des Bestattungsgesetzes gemäß der Drucksache 18/12058. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Für Stimmenthaltung ist kein Raum. Damit ist § 7 einstimmig angenommen. Zweiter Punkt, Abstimmung über § 11, Abs. 4 und 5 des Bestattungsgesetzes gemäß der Drucksache 18/12058. Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch hier angenommen mit den Stimmen des ganzen Hauses. Für Ablehnung und Stimmenthaltung ist kein Raum. Wir kommen zur Abstimmung über das Bestattungsgesetz im Übrigen in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer lehnt diesen Gesetzentwurf ab? – Für Stimmenthaltung ist kein Raum. – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Meine Damen und Herren, wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Wer stimmt mit Nein? – Wer enthält sich? – Vielen Dank. Für Stimmenthaltung sehe ich keinen Raum. – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zu Punkt 7 c) der Tagesordnung: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Absturz im Bildungsmonitor – jetzt handeln für die Zukunft unserer Kinder auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12925 – Für die CDU spricht Fraktionsvorsitzender Gordon Schnieder.

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Gordon Schnieder CDU

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe hier heute nicht nur als Fraktionsvorsitzender, sondern auch als Familienvater von zwei schulpflichtigen Kindern. Unsere Kinder kommen gut zurecht, aber – das ist mir wichtig – ich weiß, dass es vielen anderen Familien in Rheinland-Pfalz anders geht. Wenn ich mit Eltern spreche, die jeden Tag darum ringen, dass ihr Kind beim Lesen nicht den Anschluss verliert oder in Mathe nicht endgültig abgehängt wird, dann spüre ich ihre Sorge; denn am Ende, meine Damen und Herren, geht es nicht um abstrakte Zahlen, sondern um Kinder, um ihre Chancen, um ihre Zukunft. (Beifall der CDU) Der Bildungsmonitor 2025 zeigt uns schwarz auf weiß, Rheinland-Pfalz fällt von Platz 9 auf Platz 12. 12 von 16, das ist unteres Mittelmaß. Mittelmaß reicht aber nicht, wenn es um die Zukunft unserer Kinder geht. (Beifall der CDU) Die Fakten sind eindeutig. In Rheinland-Pfalz hat sich im dynamischen Vergleich zu 2013 die Lesekompetenz der Viertklässler deutlich verschlechtert. Die mathematische Kompetenz hat sich ebenfalls weiter verschlechtert. Bei der Integration sind wir auf Rang 14, bei der Bildungsarmut auf Rang 12. Was heißt das in der Realität? Ein Kind, das am Ende der vierten Klasse keinen einfachen Text sinnerfassend lesen kann, erlebt die Schule als Hindernislauf. Jeder Satz wird zum Stolperstein, jede Aufgabe zur Hürde. Diese Stolpersteine und Hürden summieren sich bis hin zum abgebrochenen Bildungsweg. So verlieren Kinder ihre Chancen, und unser Land verliert ein Stück Zukunft. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, besonders sichtbar wird das schon in der Grundschule. Immer mehr Erstklässler in Rheinland-Pfalz müssen die Klasse wiederholen. Die Sitzenbleiberquote steigt seit vielen Jahren bedenklich an. Für mich als Vater ist das ein Alarmsignal. Für uns in der Politik muss es ein Auftrag sein. Wir schlagen Ihnen dafür drei zentrale Schritte vor. Erstens: die Grundschulgarantie. Kein Kind verlässt die Grundschule ohne die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen. Verlässlicher Unterricht, Montag bis Freitag, von 8 bis 14 Uhr, mit kostenlosem Mittagessen. Keine ständigen Ausfälle und Hausaufgaben in der Schulzeit, damit Förderung nicht am Küchentisch scheitert, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Zweitens: Die deutsche Sprache muss in den Mittelpunkt. Sie ist der Schlüssel zu Integration, Bildungserfolg und Teilhabe. Unsere Kinder brauchen eine verbindliche Sprachstandserhebung mit viereinhalb Jahren, damit wir wissen, wo sie stehen, und wir sie gezielt und vor allem verpflichtend fördern. Dazu gehört eine enge Verzahnung von Kita und Grundschule im letzten Jahr mit dem Blick aus der Grundschule heraus. Wer früh sprachlich gefördert und auf die Grundschule vorbereitet wird, hat anschließend die besten Chancen. (Beifall der CDU) Drittens: multiprofessionelle Teams, damit Lehrerinnen und Lehrer nicht alleingelassen werden. Sozialpädagogen, Psychologen, Schulsozialarbeiter und Förderkräfte müssen mit in die Schulen, gerade dort, wo Kinder besondere Unterstützung brauchen und Lernrückstände aufgeholt werden müssen. Meine Damen und Herren, der Bildungsmonitor zeigt, Länder, die ihren Schulen mehr Eigenverantwortung geben, regelmäßig Leistungen überprüfen und auf datengestützte Qualitätsentwicklung setzen, schneiden besser ab. Die Landesregierung verweigert diesen Weg seit Jahren. Als Fraktionsvorsitzender sage ich, das ist schlechte Politik. Als Vater sage ich, das kann und darf Ihnen doch nicht egal sein. (Beifall der CDU) Die Menschen im Land haben es längst verstanden. 71 % befürworten Sprachtests im Vorschulalter, zwei Drittel wünschen sich mehr Eigenverantwortung für die Schulen. Die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz sind wesentlich weiter als diese Landesregierung. Für mich als Vater und für uns als CDU-Fraktion ist klar, wir werden nicht still sein, bis jedes Kind in Rheinland-Pfalz die gleichen Chancen auf einen guten Start ins Bildungsleben hat. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Florian Maier.

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Florian Maier SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bildungsbereich hat es an sich – das liegt an der hohen Bedeutung –, dass wir mit einer großen Zahl von Studien, Erhebungen und Rankings konfrontiert sind. Die Dichte nimmt immer weiter zu. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich ist es so, dass es dadurch, dass immer unterschiedliche Bereiche und unterschiedliche Aspekte unseres Bildungssystems beleuchtet werden, Sinn macht, die Bundesländer immer wieder untereinander zu vergleichen. Da gab es in der Vergangenheit auch ein, zwei Studien, die Aspekte untersucht haben, bei denen wir ziemlich gut abgeschnitten haben. Ich erinnere an die ifo-Studie von 2024, die die Bereiche Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit untersucht hat. Da hat Rheinland-Pfalz bundesweit einen Topplatz eingenommen. Da waren wir in Westdeutschland in beiden Bereichen ganz weit vorne, an der absoluten Spitze. (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD: Absolute Spitze!) Ich erinnere aber auch an den IQB-Bildungstrend von 2023. Da wurden die Basiskompetenzen – das war das, was Herr Schnieder im Kern angesprochen hat – Lesen, Schreiben und Rechnen untersucht. Da haben viele Bundesländer – Sie erinnern sich, in welchem Zeitraum das erhoben wurde, da war auch der Zeitraum der Pandemie dabei – schlechtere Ergebnisse gehabt als im Erhebungszeitraum vorher. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Rheinland-Pfalz konnte das Ergebnis gut halten. Deswegen sind wir trotz Pandemie, trotz der Einflüsse im Ranking immer weiter ein Stück weit nach oben gerutscht. Jetzt haben wir es mit dem Bildungsmonitor zu tun, beauftragt von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Der Bildungsmonitor betrachtet unser Bildungssystem aus ökonomischer Perspektive. Da haben wir unterdurchschnittlich abgeschnitten. Genauso wie die anderen Studien nehmen wir natürlich auch den Bildungsmonitor sehr, sehr ernst und schauen uns das im Kern an. Wenn es aber dann am Ende wirklich so wäre, wie Sie in der Pressemitteilung geschrieben haben, Herr Schnieder, dass wir die Zukunft unserer Kinder in Rheinland-Pfalz aufs Spiel setzen würden – da ist wirklich keine Formulierung zu irre, um sie am Ende nicht noch in eine Pressemitteilung zu schreiben –, dann frage ich mich, wo denn die großen Vorschläge der CDU waren in den letzten Jahren, (Unruhe bei der CDU) wo denn die Anträge zum Schulgesetz waren, bei denen Sie sagen, da haben wir jetzt mal gezeigt, dass wir unser Bildungssystem umkrempeln, einmal vom Kopf auf die Füße stellen. Da kann ich mich an nichts erinnern. Zwei Anträge zum Schulgesetz haben Sie nach unserer Erinnerung geschrieben. Einmal ging es um das Smartphoneverbot, und das beraten wir heute, und das war es dann. Sie versuchen im Prinzip einfach nur, den Leuten immer weiter Angst zu machen, aber wer so agiert, ist einfach keine Alternative für die Zukunft unserer Schulen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Der Bildungsmonitor zeigt, wir haben in Rheinland-Pfalz Stärken, auf die wir aufbauen können, etwa die bundesweit höchste Erfolgsquote an Berufsfachschulen und gute Ergebnisse im Fremdsprachenunterricht. Gleichzeitig zeigt er uns auch – und das wissen wir –, dass es Herausforderungen gibt, gerade bei der Altersstruktur der Lehrkräfte. Deshalb arbeiten wir konsequent an Lösungen mit unserer neuen Lehrkräftekampagne, zusätzlichen Ausbildungsmöglichkeiten und Quereinstiegswegen. Auch im Bereich Digitalisierung hat Rheinland-Pfalz Fortschritte gemacht. Informatik ist jetzt Pflichtfach, und fast alle Schulen verfügen inzwischen über eine umfassende WLAN-Ausstattung. Wir nehmen die Kritik sehr ernst und arbeiten Schritt für Schritt daran, das Bildungssystem bei uns im Land noch besser zu machen, und – das ist das Allerwichtigste – Rheinland-Pfalz hat einen Bildungsminister mit einem Plan, und er hat unsere Unterstützung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Martin Haller SPD

So sieht’s aus!) Wir wollen die digitale Infrastruktur stärken und Schulen zu datenbasiertem Qualitätsdenken befähigen – auch ein Punkt, der Ihnen ganz wichtig war. Wir schaffen ein Bildungssystem, das den Anforderungen der Zukunft gerecht wird. Darüber sind wir uns mit den Autoren des Bildungsmonitors einig. Darum freue ich mich jetzt schon darauf, auch in der neuen Legislaturperiode, in einer von der SPD geführten Landesregierung für ein Bildungssystem zu arbeiten, (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) das den Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft gerecht wird; denn genau so wird es kommen. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist natürlich immer gut und wichtig, wenn wir hier über das zentrale Zukunftsthema der Bildungspolitik sprechen. Jetzt ist natürlich die Frage, ob der Anlass, den die CDU heute hier gewählt hat, der zielführende ist. Ich habe mich gewundert, dass Sie, Herr Fraktionsvorsitzender Schnieder, gesprochen haben und nicht Ihr wirtschaftspolitischer Sprecher, Herr Dr. Martin; denn: Was ist der Bildungsmonitor? Der Bildungsmonitor ist eine von der Wirtschaftslobbygruppe Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft jährlich in Auftrag gegebene Studie, die eben nicht den Bildungsstand unserer Kinder analysiert, sondern anhand einer Vielzahl von Indikatoren – 98 – ein Ranking macht, inwieweit das Bildungssystem zum Wohl der Wirtschaft in Deutschland beiträgt. Das sollte man insofern auseinanderhalten, weil man dann auch die Ergebnisse entsprechend mit einsortieren kann. Ich nenne mal ein Beispiel. Ein Indikator ist, wie viele Studierende es im Bereich Informatik in dem Bundesland gibt. Das sind in Rheinland-Pfalz unterdurchschnittlich viele, was einfach daran liegt, dass wir sehr viele Angebote der Informatik-Hochschulausbildung über unsere Landesgrenzen hinweg, zum Beispiel in Baden-Württemberg, haben und es deswegen in RheinlandPfalz andere Schwerpunkte an unseren Hochschulen gibt. Mit der Frage, Herr Fraktionsvorsitzender Schnieder, wie gut unsere Kinder nach der 4. Klasse Deutsch sprechen, hat das null Komma gar nichts zu tun. (Beifall der Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martin Haller und Thomas Wansch, SPD) Sie sprechen viel über die Basiskompetenzen Rechnen, Lesen und Schreiben. Da haben Sie vollkommen recht. Sie vergessen aber die Basiskompetenz des Zuhörens; denn am Ende ist es auch verstehendes Begreifen, wozu es gehört. Dann sollte man schon den Anlass verstehen, zu dem man redet, weil man sich sonst vergaloppiert, und das haben Sie getan. Wenn wir uns die Situation anschauen, ist es sehr wohl so, dass wir in unserem Bildungssystem Herausforderungen haben, aber – der Vorredner hat es gesagt – die werden beherzt angepackt. Dann habe ich versucht, die Vorschläge, die Sie hier gemacht haben, einmal mit der Realität abzugleichen. Sprachstandserhebung – das ist Ihnen wohl entgangen – machen wir. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Für alle!) Wir haben eine verpflichtende Sprachstandserhebung bei der Schuleingangsuntersuchung in Rheinland-Pfalz, also vielen Dank für die Unterstützung jetzt auch aus Reihen der CDU. Dann kommen Sie wieder damit, dass in der 1. Klasse zu viele Schülerinnen und Schüler sitzen bleiben würden. Auch das hat etwas mit verstehendem Zuhören zu tun. Man kann in der 1. Klasse nicht sitzen bleiben. Wir haben eine Schuleingangsphase von Jahrgangsstufe 1 bis 3. Man kann diskutieren, ob das so sinnvoll ist. Ich finde das total sinnvoll, weil gerade in dem Alter die Entwicklungsstände sehr unterschiedlich sind und sich sehr schnell ändern, aber dieses Märchen, man könnte in Rheinland-Pfalz in der 1. Klasse sitzen bleiben, muss man doch nicht immer perpetuieren, nur weil es in der Springer-Presse steht. Es ist einfach nicht richtig. Bildungsstandards wollen Sie erreichen. Das heißt, Sie haben gesagt, Grundschulgarantie bedeutet, die Bildungsstandards am Ende der 4. Klasse müssen alle Schülerinnen und Schüler erreichen, sonst kommen sie nicht in die weiterführende Schule. Jetzt wissen wir über die Jahre, dass bei den Bildungsstandards je nach Kompetenz, die abgefragt wird, in Rheinland-Pfalz und auch anderen Bundesländern, etwa 20 bis 25 % der Schülerinnen und Schüler nach der 4. Klasse dort nicht ganz hinkommen. Was machen Sie denn mit denen? Behalten Sie die alle in der Grundschule? Und wie lange? Was ist Ihr Konzept dafür? (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Der eine oder andere hat eben gesagt, dann wäre der eine oder andere, der vielleicht heute hier ist, noch in der Grundschule. Das müssen Sie schon mitbeantworten. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Ich glaube nicht, dass es Sinn macht zu sagen, die Kinder sollen fünf, sechs, sieben, acht oder neun Jahre in der Grundschule bleiben, weil sie vielleicht, nehmen wir an, im Deutschen die Basiskompetenz nach Klasse 4 nicht erreicht haben, sondern das muss man differenzierter angehen. Bei jeder Neuerung oder Veränderung, die wir hier in Rheinland-Pfalz im Bildungssystem, im Schulsystem angehen, schreien Sie doch auf. Sie sagen, es wäre angeblich alles so schlecht, und gleichzeitig verteidigen Sie alles, dass es so gemacht wird wie bisher. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Das passt doch logisch nicht zusammen. Was Ihnen dann einfällt, ist, es sollen wieder unangekündigte HÜ geschrieben werden. Dann kommen Sie gleich mit dem großen Vorschlag eines Handyverbots. Das sind dann Ihre großen Vorschläge zur Verbesserung des Bildungssystems. Ich sage Ihnen, das wird uns keinen Millimeter weiterbringen, im Gegenteil. (Glocke der Präsidentin) Das wird bei Schülerinnen und Schülern das Gefühl der Gängelei weiter auslösen. Deswegen war das hier kein überzeugender Vortrag. (Heiterkeit bei und Zurufe von der CDU: Ja!) Vielleicht suchen Sie sich im Landtagswahlkampf einen thematischen Schwerpunkt, zu dem Sie inhaltlich etwas für die Zukunft unseres Landes beitragen können. Danke schön. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Die CDU ist schon ein Phänomen. Immer wieder versucht sie, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Immer wieder versucht sie, den Eindruck zu erwecken, sie würde Probleme lösen wollen und können. Dabei ist es die CDU, die uns diese Probleme in erster Linie eingebrockt hat, unter denen unsere Bürger bis heute leiden. Die größte Fehlentscheidung: Vor zehn Jahren verweigerte CDU-Kanzlerin Merkel die von den Sicherheitsbehörden vorgeschlagene Grenzschließung. Von diesem Moment an veränderte sich unser Land, und zwar drastisch, insbesondere im Bildungsbereich. Das zeigen viele Studien, auch der aktuelle Bildungsmonitor des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), über den DIE WELT bereits am 23. August 2025 titelte – ich zitiere –: „Lage an den deutschen Schulen verschlechtert sich dramatisch“. Axel Plünnecke, der das Cluster „Bildung, Innovation, Migration“ beim Institut IW leitet, macht um das Jahr 2015 eine – ich zitiere – „Wasserscheide“ aus. Er sagt: „2015 hat das Schulsystem überfordert“. Davor seien die Schulen besser geworden, Schritt für Schritt, danach schlechter. Damit ist klar, Hauptverursacher für den Absturz in unserem Bildungssystem in Deutschland ist die CDU. Sie kommt nicht als Problemlöser infrage. Das Gegenteil ist richtig. Sie ist vielmehr Verursacher der Probleme, mitverantwortlich, und wir wissen, dass spätestens im April auch die CDU „mitteubern“ und „weiterteubern“ wird, weil es dann um Pöstchen und um Dienstwagen geht. In der Bildungspolitik wird sich dann in Rheinland-Pfalz gar nichts ändern. Deswegen haben die Menschen nur eine Alternative. Das ist die Alternative für Deutschland, auch in der Bildungspolitik, wenn sie Veränderung wollen. (Beifall der AfD) Es gilt aber festzuhalten, die CDU trägt nicht die alleinige Verantwortung an dem Bildungsdebakel. (Zuruf von der FDP: Ei, ei, ei!) Es fällt auf, dass linke Bildungspolitik den Niveauverlust über Jahre und Jahrzehnte noch verschärft hat. Bei jeder Bildungsstudie haben wir das gleiche Bild. Sachsen und Bayern sind vorne, Bremen ist Letzter, und Rheinland-Pfalz befindet sich in der Regel im hinteren Mittelfeld mit engem Kontakt zur Abstiegszone – alles wie gehabt. Man muss die Studien mit der Lupe suchen, in denen Rheinland-Pfalz irgendwie irgendwo oben liegt. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Eine Sache gibt aber schon zu denken. Rheinland-Pfalz rutschte vom neunten auf den zwölften Platz ab und liegt nun hinter Berlin – schlechter als Berlin. 34 Jahre SPD-Bildungsherrschaft eröffnen ungeahnte Möglichkeiten. Wer hätte das gedacht? – Als Flächenland schlechter als Berlin. Verbesserungsbedarf wird in der Studie vor allem bei der Ausbildungsleistung im Bereich Digitalisierung gesehen. Im IT-Bereich ist die Zahl der neuen betrieblichen Ausbildungsverträge pro 100.000 Erwerbstätige mit 38,8 % deutlich niedriger als im bundesdeutschen Durchschnitt, der bei 46,3 % liegt. Was ist jetzt zu tun? Wir haben es immer wieder gesagt. Ich wiederhole es gerne. Das ist eine Kernforderung von uns. Ohne Migrationswende, ohne Schubumkehr wird es keine Bildungswende geben, weil unser System überfordert ist. Die Schule Ludwigshafen Gräfenau ist nicht der einzige Fall. Unser Bildungssystem ist bis heute nicht auf diese Form der Einwanderung vorbereitet – gar nicht. Wir haben zahlreiche weitere Vorschläge gemacht. Ich erinnere an dieser Stelle nur an den Ausbau der Schulkindergärten, in denen schulpflichtige Kinder mit Defiziten für die 1. Klasse schulfähig gemacht werden, auch und ganz besonders im Hinblick auf die deutsche Sprache. Das war ein konkreter Vorschlag. Nicht gelingen wird die Bildungswende mit einer Absenkung der Anforderungen, einem Verbot von unangekündigten Tests, die sowieso nur marginal eine Rolle spielen, und weiteren ideologischen Überlegungen von Minister Teuber, wonach sich Schüler erst dann zur Prüfung anmelden, wenn sie sich bereit dafür fühlen – nicht, dass wir irgendwann nur noch Landtagswahlen haben, wenn die SPD-Landesregierung sich dafür bereit fühlt. Wir haben schon Tendenzen in diese Richtung erlebt. Das kann nicht Ziel sein, sondern wir wollen eine Leistungskultur, eine ehrliche Rückmeldung. Wir wollen, dass Noten wahrhaftig sind und sich die Betriebe darauf verlassen können. Das sind alles Rezepte, die Sie aus der linken Mottenkiste der 1970er-Jahre anbieten. Selbst wenn sie unter dem Label „Schule der Zukunft“ laufen, werden sie den Niveauverlust noch beschleunigen. Da eben hier ein bisschen abschätzig durchgeklungen ist, vom IW seien es ökonomische Studien, die einen ökonomischen Fokus hätten – liebe Kollegen, Deutschland steht im härtesten Wettbewerb, den es jemals erlebt hat. (Glocke der Präsidentin) Es geht jetzt um unser Geschäftsmodell, und deswegen ist es richtig, einen ökonomischen Fokus anzuwenden; denn die Schüler von heute werden in den Betrieben arbeiten, (Glocke der Präsidentin) die unser Land voranbringen müssen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Nächster Redner ist von der FDP Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Studie, die wir uns hier anschauen, der Bildungsmonitor 2025, ist eine ökonomische Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Es werden Indikatoren herangezogen, die messen, welchen Beitrag unsere Bildungslandschaft zur entsprechenden Wohlstandssicherung schaffen kann. Das heißt, das ist ein Teilaspekt unseres Bildungssystems, aber das ist nicht unser alleiniges Bildungssystem. Wenn ich gerade hören musste, was wir hier an Vorwürfen gehört haben – Sie können sich vorstellen, meine Rede ist nicht darauf ausgelegt gewesen, dass ich die CDU verteidige –, zu sagen, die CDU ist daran schuld, weil die mal Menschen ins Land gelassen hat, (Abg. Joachim Paul, AfD: Nicht „mal“!) ist doch die allereinfachste Form von Kritik, die absolut undifferenziert und fehl am Platz ist. (Vereinzelt Beifall bei der SPD sowie des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Das ist aber richtig inhaltlich!) Wir kommen gleich noch zum Thema Deutsch, aber an der Stelle muss man wirklich sagen, noch flacher kann man nicht argumentieren. Auf dem Niveau sollten wir nicht argumentieren; denn das geht in die vollkommen falsche Richtung. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wir haben an der Stelle eben Argumente gehört, was alles gut und schlecht ist. Fassen wir doch erst einmal zusammen, was gut läuft. Wir sind in Fremdsprachen sehr gut aufgestellt. Da sind wir sogar führend im Bereich Englisch. Wir sind gut bei der Berufsvermittlung, also im Berufsschulbereich. Wo wir unsere Schwächen haben, sind Digitalisierung und KI, Punkte, derentwegen wir nicht umsonst gerade Informatik als Pflichtfach eingeführt haben, damit genau daran gearbeitet werden kann. (Beifall des Abg. Steven Wink, FDP) Wir haben Probleme im Bereich Deutsch. Da kommen wir zu dem Thema Migration. Ja, das ist ein Grund, woher die Probleme kommen. Allerdings muss man an der Stelle auch sagen: Wir arbeiten bereits daran. Ja, man kann da natürlich noch mehr machen. Wir müssen mehr machen, aber ich glaube, wir sind uns im Haus sowieso einig, dass die Deutschförderung ganz zentral dafür ist, dass man einen Bildungserfolg erreichen kann. Deswegen schlagen wir auch deutlich vor, uns am Hamburger Modell zu orientieren, (Abg. Joachim Paul, AfD: Am Hamburger?) mit Sprachförderung, mit entsprechender Sprachdokumentation, auch schon vor dem schulischen Alter. Das ist aber ebenfalls etwas, das muss mit den Jahren erst durchwachsen. Das funktioniert nicht von heute auf morgen. An der Stelle will ich daran erinnern, woher die Daten dieser Studie kommen. Die basieren auf IQB-Messungen, und zwar teilweise jahrealt. (Staatsminister Sven Teuber: Ja!) Das heißt, die Daten, die wir hier als Grundlage haben, sind nicht die Daten von heute, sondern die aus der Vergangenheit. Entsprechend können bestimmte Dinge noch gar nicht gewirkt haben. Dann kommen wir zu dem Thema Gestaltungsfreiheit. Das haben wir schon gehört. Herr Schnieder hat das auch angesprochen. Ja, unsere Schulen brauchen mehr Gestaltungsfreiheit, auch daran arbeiten wir ganz aktiv. Da wollen wir besser werden. Wir haben Defizite im Hochschulbereich. Es wird uns attestiert, unsere Spitzenforschung wäre nicht so gut, aber genau deswegen haben wir erst jüngst ein neues Landeshochschulgesetz erlassen, damit genau diese Attraktivität der Hochschulen besser wird und genau diese Punkte besser werden können. (Abg. Steven Wink, FDP: Schau mal an!) Dann sagt Herr Schnieder, er steht hier nicht nur als Abgeordneter, sondern auch als Vater. An der Stelle will ich sagen, stehe ich nicht nur als Abgeordneter, sondern auch als Lehrer hier. Eine Bildungsgarantie ist ein nettes Wort, aber leider unrealistisch; denn wir wissen aus der Didaktik, dass man nicht garantieren kann, dass etwas ankommt. Man kann es nur fördern. Ja, einen Bildungswunsch nach einem Basiswissen, nach einer Lese- und Schreibkompetenz, die ein Basiswissen darstellt, haben wir alle, glaube ich. Garantieren können wir das aber nicht. Wir müssen eben auch schauen, was die Kollegen der Grundschulen zu leisten haben. Die Kinder von heute sind nicht mehr die Kinder der Vergangenheit. Sie sind herausfordernder. Wir haben das Thema Sprache, was immer wieder dazukommt, aber auch, was das Verhalten betrifft. Wenn eine Schule erst einmal zum Verhaltensreparaturbetrieb wird, dann kann sie keine Bildungsinhalte vermitteln. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ach!) An der Stelle müssen wir noch einmal ganz deutlich sagen, das ist jetzt nicht das Versagen des Bildungssystems, sondern das ist eine Frage der Gesellschaft, wie wir als Gesellschaft unsere Kinder erziehen, bevor wir sie in Kindergarten und Schule schicken. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Da muss die Politik doch gegensteuern!) Das ist etwas, wo Eltern zum Glück das Freiheitsrecht ihrer Erziehung haben. Sie haben auch die Pflicht zur Erziehung. Manchmal muss man sie daran erinnern, aber sie haben das Recht zur freien Erziehung. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Als Politik besser wissen zu wollen, wie man Kinder zu erziehen hat, ist, denke ich, doch eine ganz starke Forderung, die ich persönlich nicht teilen kann. Schauen wir aber darauf, wie es weitergeht; denn es bringt uns nichts, darüber zu meckern, dass wir irgendwo abgerutscht sind, sondern wir müssen in die Zukunft schauen und sehen, wie es besser geht. Wir haben bereits einige Punkte erreicht. Das habe ich eben schon genannt. Wir haben Informatik als Pflichtfach eingeführt. Wir haben das Hochschulgesetz reformiert. Wir sind dabei, die Bildungsorientierung deutlich auszubauen, die Deutschförderung deutlich auszubauen. Das heißt, all die Schwachpunkte, die wir haben, daran arbeiten wir. Wir sind dabei, das auf einen besseren Stand zu bekommen. (Glocke der Präsidentin) Wenn dann die veralteten Daten von dem Jahr 2025 in der nächsten Studie auftauchen, werden wir nicht nur auf Platz 12, sondern deutlich weiter oben sein. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER ist der nächste Redner Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den vergangenen Tagen und auch heute schon viel über den Bildungsmonitor 2025 der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, kurz ISM, gehört. Ich möchte es auch noch einmal einordnen. Die ISM ist nicht neutral. Sie ist ein von Arbeitgeberverbänden finanzierter Thinktank. Dennoch ist die Gesamtrangliste aus rheinland-pfälzischer Sicht alles andere als erfreulich. Das Abrutschen vom neunten auf den zwölften Platz nach der Auswertung von 98 Indikatoren durch die ISM sollte uns allen zu denken geben. Wer sonst kann die Ausbildungsfähigkeit unserer Jugendlichen besser beurteilen als die Arbeitgeber selbst, von der Industrie bis zum kleinen Handwerksbetrieb. Immer wieder hört man, dass der Anteil der jungen Menschen, die weder richtig rechnen noch sich ausreichend schriftlich artikulieren und auch kaum lesen können, höher ist als noch vor wenigen Jahren, natürlich auch in Rheinland-Pfalz. Machen die Lehrerinnen und Lehrer einen schlechten Job? Der Bildungsmonitor liefert eine eindeutige Antwort: In puncto Schulqualität landet unser Bundesland auf einem soliden siebten Platz, und das, obwohl unsere Pädagogen oft unter widrigen Bedingungen arbeiten. An den Lehrerinnen und Lehrern liegt es also nicht. Bei der Betreuungsqualität reicht es dagegen nur für Platz 12. Die Relation von Lernenden und Lehrenden ist stark verbesserungswürdig, auch an unseren Hochschulen. Im Bereich Digitalisierung sieht es sogar noch schlechter aus. Infrastruktur und IT-Ausbildung sind stark verbesserungswürdig, was mit dem 14. Platz abgestraft wird. Gibt es überhaupt noch ein Bildungsfeld, in dem wir in Rheinland-Pfalz so richtig gut sind? Ja, das gibt es. Arbeitsmarktorientierung und b erufliche Bildung wurden mit einem sehr ordentlichen fünften Platz belohnt. Dagegen bereitet die Inputeffizienz Sorgen. Darin ist nur noch Sachsen-Anhalt schlechter als wir in Rheinland-Pfalz. Die eingesetzten Ressourcen und das mit ihnen erzielte Ergebnis könnten offenbar wesentlich besser sein. An den Lehrerinnen und Lehrern liegt es nicht, das hatte ich bereits gesagt. Im Ländervergleich ist die Dienstunfähigkeitslast nirgendwo geringer, Platz 1 für Rheinland-Pfalz. Das heißt auch, die Motivation ist nach wie vor hoch, was übrigens auch die Kategorie Internationalisierung widerspiegelt. Es wurde bereits angesprochen. Darin belegt Rheinland-Pfalz einen sehr guten dritten Platz, was unter anderem für einen guten Fremdsprachenunterricht steht. Ebenso scheinen rheinland-pfälzische Hochschulen für ausländische Studierende immer beliebter zu werden. Wir sehen, eine Gesamttabelle hat wenig Aussagekraft. Wir müssen in die Details gehen. Der Bildungsmonitor benennt die Kategorien, in denen wir feinjustieren müssen. (Glocke der Präsidentin) – Ich komme zum Schluss. Fazit: Es ist wenig zielführend, unsere Bildungslandschaft in Gänze schlechterzureden als sie ist, auch wenn ihre Entwicklung im Vergleich zu anderen Ländern wenig dynamisch erscheint. Dennoch müssen wir Probleme klar benennen und Lösungen vorschlagen. Genau dafür stehen wir als FREIE WÄHLER. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Redner der Debatte ist fraktionsloser Abgeordneter Frisch.

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Michael Frisch fraktionslos

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Ergebnisse des aktuellen Bildungsmonitors sind kein Ausreißer. Sie reihen sich ein in eine lange Liste desaströser Bildungsstudien, die nicht nur für Rheinland-Pfalz eines klar belegen: Deutschland als führende Bildungsnation ist Geschichte. In meiner über 30-jährigen Lehrertätigkeit habe ich den schleichenden Niveauverlust an unseren Schulen hautnah miterlebt. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP – Zurufe von der SPD) Natürlich sind die Ursachen für diese Entwicklung vielfältig. Dennoch lassen sich einige Kernpunkte benennen. Die immer weitere Teile unseres Lebens erfassende Digitalisierung hat Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer, Textverständnis und Lesefähigkeit der heranwachsenden Generationen massiv beschädigt. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Viele junge Menschen sind kaum noch in der Lage, längere Texte zu schreiben oder komplexere Zusammenhänge zu verstehen. Infolge der Massenmigration seit 2015 hat die Zahl der Schüler mit unzureichenden Sprachkenntnissen zugenommen, auch deutsche Kinder weisen aufgrund defizitärer Familiensituationen und der dort immer weniger stattfindenden Kommunikation mittlerweile sprachliche Defizite auf. Die Abschaffung des bewährten dreigliedrigen Schulsystems hat dazu geführt, dass in zunehmend heterogenen Klassen Lernziele abgesenkt werden mussten. Gleichzeitig hat man das Abitur gesellschaftlich zum Maß aller Dinge erklärt (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja!) und die Zahl der Hochschulabsolventen weit über das benötigte Maß hinaus aufgebläht. Der Preis dafür war eine Entwertung nicht nur der gymnasialen, sondern auch der beruflichen Bildung, einhergehend mit einer Noteninflation, die den Bildungsnotstand nur vorübergehend verschleiern konnte. Gleichmacherei auf niedrigem Niveau und eine tendenziell leistungsfeindliche Haltung prägen das Klima an unseren Schulen. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Was macht die rheinland-pfälzische Politik? Sie tut das, was linke Ideologen immer tun, wenn ihre Theorien in der Praxis versagen. Anstatt die falsche Strategie zu revidieren, fordert man mehr von dem, was nicht funktioniert hat. Wir gehen nie zurück, hieß es im Bildungsausschuss seitens der SPD. Vorwärts immer, rückwärts nimmer. In diesem Sinne feiert sich Minister Teuber dafür, unangekündigte Tests abzuschaffen. (Abg. Martin Haller, SPD: Er hat das nicht gefeiert, er hat es einfach gemacht!) Schriftliche Überprüfungen möchte er reduzieren und nur noch dann stattfinden lassen, wenn Schüler dies für angemessen halten. Die Klassen sollen noch bunter und damit noch heterogener werden. Leistungsansprüche sollen weiter abgesenkt werden, damit möglichst alle einen möglichst hohen formalen Abschluss erreichen. Die Rolle des Lehrers, von der wir spätestens seit Hattie wissen, wie wichtig sie für den Lernerfolg ist, (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) wird durch selbstorganisiertes Lernen ersetzt. Wohlfühlen ist wichtiger als Leistung, die richtige Einstellung wichtiger als solide Wissensvermittlung. Meine Damen und Herren, diese Entwicklung ist fatal. Wir sind auf dem Holzweg von einer Bildungsnation zu einer Haltungsnation. Doch damit verspielen wir die Zukunft unserer Kinder. Wenn wir sie lebenstüchtig machen und unser Land wieder nach vorne bringen wollen, brauchen wir eine Rückkehr zu individueller Förderung, zu Anstrengung und Leistung und keine egalitären Träume von einer Schule für alle. Es ist höchste Zeit für eine bildungspolitische Wende. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 43, das ist Neustadt an der Weinstraße, und aus Speyer. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Es geht noch weiter. Wir freuen uns, dass uns die Bezirksbambiniprinzessin des Schützen-Bezirksverbands Pellenz, Annabell Rausch, mit ihrer Riedener Schützenfamilie, die Mitglieder des CDA-Bezirksverbands Koblenz-Montabaur, der Hospizverein Andernach-Pellenz sowie weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Wahlkreis Andernach besuchen. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Für die Landesregierung spricht Staatsminister Teuber. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist der, der die Tests abschafft, oder?)

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Sven Teuber

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die zum Großteil differenzierte Debatte, die dem Thema angemessen ist, glaube ich. Ich möchte ausdrücklich noch einmal dem Kollegen Schwab danken, der Stärken und Schwächen einfach dargestellt hat. Ich möchte auch an Herrn Thoma anschließen. Tatsächlich sind es aber keine neuen Erkenntnisse, weil die Daten, die hier zur Grundlage genommen wurden, vom IQB-Bildungstrend aus dem Jahr 2022 sind. Deswegen war die Rede vom Kollegen Schnieder auch mit vielen Daten aus der IQB-Rede ausgestattet. Nichtsdestotrotz sind wir schon drei Jahre weiter. Kollege Maier hat dargestellt: Wir haben einen Plan – nicht nur ich übrigens, sondern tatsächlich wir gemeinsam. Lieber Kollege Schnieder, der ist eigentlich der, den Sie gezeichnet haben, genau der Plan. Genau den Plan verfolgen wir. (Beifall der SPD und der FDP sowie des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen gibt es hier gar keinen Dissens. Wenn Sie mir zugehört haben in den letzten Monaten, dann konnten Sie das hören. Ich will Ihnen noch einmal kurz darstellen, was wir auf diesem Weg seit 2022 schon angelegt haben, was aber eben in diesen Daten noch überhaupt keine Grundlage finden konnte, weil es eben alte Daten sind. Erstens: Ja, Sprache, Lesen, Schreiben, Rechnen, Grundkompetenzen: Wir sind nicht so gut, wie Kinder es verdienen, sein zu dürfen am Ende ihrer Schulzeit. Das ist so. Zugleich sage ich – Herr Köbler –, wir dürfen Kinder nicht verteufeln, wenn sie noch nicht so weit sind. Allein darauf zu verweisen, dass die Zahlen vom Sitzenbleiben steigen – was es in der ersten und zweiten Klasse nicht gibt, aber nehmen wir den Begriff einmal –, ist noch kein Lösungsansatz, wie man diese reduziert. Die Gründe sind polykausal, warum wir an der Stelle dabei sind. Da bin ich beim Kollegen Frisch. Die Heterogenität und die Herausforderungen von Familien sind enorm gewachsen. Die Herausforderungen für Familien, Kinder an Bildung heranzuführen, zu erziehen, bei all den Herausforderungen, die sie im Alltag haben, werden nicht kleiner. Die Dynamisierung der Welt nimmt zu, aber auch die Dynamisierung der Bildungspolitik und der Entscheidungen muss dementsprechend zunehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem, und das müssen wir entschlossen angehen. (Beifall der SPD und der FDP sowie des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen bin ich angetreten, um entschlossen umzusetzen. Wenn mir dann von manchem vorgeworfen wird, das geht jetzt aber zu schnell: Kolleginnen und Kollegen, das geht nicht zu schnell, das ging vorher zu langsam. Deswegen haben wir jetzt solche Ergebnisse. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zurufe von der CDU) In diesem Zusammenhang sage ich Ihnen ganz klar, Sprachstandserhebung für alle mit viereinhalb Jahren: Machen wir mit Frau Professorin Wildemann und der RPTU in Kaiserslautern. Vielen Dank an alle, die sich daran beteiligen. Sprachbeauftragte: 350 zusätzliche Sprachbeauftragte in Kitas. Da will ich Ihnen sagen, das tragen wir manchen Träger aber wie Sauerbier nach. Das tragen wir manchen Trägern wie Sauerbier nach. Wir haben hier Millionen zusätzlich im Haushalt stehen, und wir werben dafür. Nutzen Sie diese Gelegenheit, das Förderprogramm anzunehmen! Wir haben 350 Sprachbeauftragte, und wir wollen, dass wir mehr in Sprachförderung in Kitas gehen. In der Analyse sind wir doch beieinander. Je später Sprachförderung und Förderung im Kindesalter beginnt, desto schwerer haben es Kolleginnen und Kollegen doch, diese Lücken auszugleichen. Deswegen brauchen wir eine ausreichende Zahl an Kitaplätzen. Wir müssen hier auch in dem Ausbau weiter vorangehen. Ich nehme das Beispiel der Stadt Mainz. Die sind sehr vorbildlich vorangegangen. Wir brauchen diese weiteren Beispiele, und ich schaue mir die in den Kommunen an. Wir haben in der Grundschule darüber hinaus die Kompetenzen in Schreiben, Rechnen und Lesen weiter ausgebaut, mehr Zeit eingeräumt. Das wird Früchte tragen. Wir haben uns dann den Übergang in die weiterführenden Schulen anzuschauen. Der Vorschlag vom INSM und vom IW ist datengestützte Schulentwicklung – da sind wir genau auf dem Weg. Datengestützte Unterrichtsentwicklung – da sind wir genau auf dem Weg. Der Vorschlag der individuelleren Entwicklungsmöglichkeiten: Dafür haben wir bereits alles in Bewegung gesetzt. In diesem Sinne haben wir einen gemeinsamen Konsens, und den möchte ich gerne weiter im Sinne von „Kinder stärken“ nutzen. Lassen Sie uns bitte dann tatsächlich auch über Kinder und Jugendliche so reden, dass es nicht junge Erwachsene oder sozusagen alles Leistungsverweigerer sind. (Zuruf aus dem Hause) Sie haben verdammt viele Herausforderungen, und wir haben ihnen den Rücken zu stärken und sie stark zu machen; denn sie sind unsere Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Einen Satz noch zur Einordnung der Studie, um manches auch ein bisschen zu relativieren. Hier steht, zu der Frage „Wie zufrieden sind Sie mit den Schulen in Ihrem Bundesland?“ haben 5.293 Teilnehmende eine Antwort abgegeben. Von diesen 5.293 haben 80 % überhaupt kein Kind in der Schule. Die reden also über etwas, was sie entweder aus der Vergangenheit kennen oder nur vom Hörensagen. Kolleginnen und Kollegen, das ist keine valide Grundlage. Wir reden mit denen, die es täglich machen, und wir gestalten mit denen, die es täglich machen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Gordon Schnieder.

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Gordon Schnieder CDU

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister Teuber, vielen Dank für die offenen und deutlichen Worte, insbesondere in die Richtung, dass in den letzten Jahren viel zu wenig passiert ist. (Abg. Dennis Junk, CDU: Ja!) Das ist schon eine vernichtende Bilanz und teilweise eine Abrechnung mit der Bildungspolitik Ihrer Vorgängerinnen Frau Ahnen und Frau Dr. Hubig. Das ist schon bedeutend. (Beifall der CDU) Sie haben vor wenigen Tagen gesagt, Deutschland sei ein „Absteiger im Aufstiegsversprechen“. Wir sind in Rheinland-Pfalz abgestiegen. Herr Thoma, wenn wir die Fremdsprachen aus den Grundschulen rausnehmen, bei denen wir nicht wissen, ob die Stunden jeden Tag gehalten werden, wären wir im Bildungsmonitor noch viel schlechter unterwegs. Das muss man dazu auch sagen. Wir sind abgestiegen. Das ist eine Bilanz einer Landesregierung, der Sie jetzt angehören. Was sind Ihre Vorschläge der letzten Tage, die ich vernommen habe? Mehr unbenotete Vergleichsarbeiten, Reduzierung der Klassenarbeiten, Abschaffung der unangekündigten Hausaufgabenüberprüfung. Das ist aus meiner, aus unserer Sicht die falsche Antwort auf diese Krise, in der wir stecken. (Beifall der CDU) Die Sitzenbleiberquote ist seit dem Jahr 2015 um über 50 % angestiegen. Jetzt können wir das nennen, wie wir wollen, auch im ersten und zweiten Schuljahr, das ist ein schleichender Prozess über einen ganz langen Zeitraum, in dem es darauf keine Reaktion gab, es war doch alles gut. Ich habe den Eindruck, man meint heute immer noch, es sei alles gut. Da, wo es wichtig ist, in eine verpflichtende Sprachförderung zu gehen, damit die Kinder, die eingeschult werden, Deutsch können, müssen wir aus dem Ankündigungsmodus endlich herauskommen. Das ist beim Kitagesetz auch so. Überraschenderweise haben Sie selbst Verbesserungsbedarf eingeräumt. Sie hatten vor einem halben Jahr die Chance, als wir das Änderungsgesetz eingebracht haben, zumindest in diesem Zusammenhang eigene Vorschläge zu machen. Da haben Sie selbst noch die Bildungspolitik der Landesregierung verteidigt. Jetzt, ein halbes Jahr vor der Wahl, soll das alles anders sein. Auch da nur Ankündigungen. Wir müssen aus diesem Ankündigungsmodus endlich heraus. (Beifall der CDU) Ich sage klar, Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz darf nicht länger eine Politik von Ausreden sein. (Glocke der Präsidentin) Es geht nicht um Ihre Schlagzeilen. Es geht um unsere Kinder, und die verdienen endlich den besten Start ins Bildungsleben. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion Abgeordneter Maier.

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Florian Maier SPD

Danke schön. – Herr Schnieder, die Ergebnisse sind, wie sie sind, obwohl an unseren Schulen bisher ziemlich viele unangekündigte Hausaufgabenüberprüfungen geschrieben wurden. Das kann also nicht das Allheilmittel sein, für das Sie es halten. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos – Zuruf von der CDU: Das sagt doch keiner!) Ich bin Kollege Schwab dankbar, dass er sich inhaltlich so detailliert mit der Studie auseinandergesetzt hat. Das hilft uns, am Ende die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Es ist wenig zielführend – ich habe selbst drei Kinder –, wenn wir uns hier hinstellen und die Bildungslandschaft in Rheinland-Pfalz allgemein komplett schlechtreden und die Zuhörerinnen und Zuhörer den Eindruck bekommen müssen, dass in unseren Schulen eine halbe Klasse nicht richtig lesen und schreiben kann. Das ist nicht das, was ich erlebe, das ist nicht das, was die Zahlen hergeben, und das ist auch nicht das, was einem bei Schulbesuchen von Kolleginnen und Kollegen oder Schulleiterinnen und Schulleitern vermittelt wird. Es ist tatsächlich so, dass wir, wie der Minister gesagt hat, viele Dinge auf den Weg gebracht haben. Die Sprachstandserhebung will ich exemplarisch nennen. Dass an unseren Grundschulen mehr gelesen wird, will ich nennen. Die Schulen der Zukunft sind ein ganz, ganz wichtiges Programm, das uns dabei helfen wird, unsere Bildungslandschaft weiterzuentwickeln. Ich will auch das Startchancen-Programm erwähnen, das, so wie die Punkte vorher, von unserer ehemaligen Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig auf den Weg gebracht und federführend vom Bund verhandelt wurde. Sie hat die richtigen Weichen gestellt, auf denen wir aufbauen können. Danke. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Paul von der AfD-Fraktion vor.

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Joachim Paul AfD

Es wurde eben gesagt, man wolle diesen einen Weg fortsetzen, und man wolle dort schneller werden. Was in dieser Debatte immer mitschwingt, Herr Staatsminister, ist, dass Sie einen Zusammenhang herstellen zwischen so einer Art Unmenschlichkeit und einer Prüfungskultur. Das ist ein Zusammenhang, den man nicht stehen lassen kann. Eine Prüfungs- und Leistungskultur ist nur dann unmenschlich, wenn der Lehrer keine Möglichkeit gibt, demjenigen, der Nachholbedarf hat, zu helfen, ihn alleinlässt und als Mensch abwertet. Das sollte kein Kollege machen, und das macht auch kein Kollege. Das heißt, dann wäre es tatsächlich unmenschlich, es ist aber nicht so. Das heißt also, Schüler wollen sich vergleichen, Schüler wollen ehrliche Rückmeldungen. Schüler können auch damit umgehen, dass sie mal nicht das Klassenziel erreicht und mal eine schlechte Note haben, wenn man ihnen hilft und klarmacht, man fördert sie individuell. Da sind wir eben bei der Überfrachtung des Schulwesens durch die Verwaltungstätigkeiten. Da hätten Sie längst rangehen müssen. Die Lehrer haben gar keine Ressourcen mehr, sich individuell um die Schüler zu kümmern. Ich kenne keinen einzigen Kollegen, der sagt, das will er ohnehin nicht machen, er will lieber Pläne machen. Nichts ist so gewuchert und überfrachtet worden wie die Verwaltungstätigkeit des Lehrers. Da könnten Sie ansetzen, und dann hätten wir relativ schnell Ressourcen für die individuelle Betreuung. Ich möchte noch eine Sache sagen, weil es nur die AfD-Fraktion ist, die das Thema Einwanderung überhaupt anbringt. Sie ignorieren das. Ich will Ihnen nur ein Beispiel geben. Die Schweiz ist ein Land mit vielen Bürgern, die Migrationshintergrund haben. Viele Menschen ziehen in die Schweiz, aber es ist eben eine andere Zuwanderung. Es ist eine andere Zuwanderung, die das Bildungssystem dort nicht belastet. Das schweizerische Bildungssystem – denken Sie nur an die ganzen Hochschulen – ist hervorragend. Das ist eben eine Einwanderung nach schweizerischen Interessen, eine kluge Einwanderung und eine Einwanderung, die zur Schweiz passt. Sie wollen eine Einwanderung – das muss man so klar sagen – aus Ländern mit einer hohen Analphabetenquote. Dass das natürlich Auswirkungen auf das Schulsystem hat, wenn wir aus diesen Ländern einen ungebremsten Zustrom haben, liegt doch auf der Hand. Sie müssen doch anerkennen, dass solch eine Art der Einwanderung in dieser Dimension auch unser Schulsystem, was ein europäisches Schulsystem ist, überfordert. Das hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun. Das ist ein Gebot der Vernunft. Nur wir in Deutschland machen das anders. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Ich glaube, wir stehen als FDP relativ selbstverständlich für das Thema Leistung und Leistungsorientierung auch in der Bildung. Allerdings müssen wir immer wieder die Frage stellen: Was verstehen wir denn eigentlich unter Leistung? Welche Ansprüche haben wir, und wie wollen wir diese Leistung messen? Wir haben natürlich die Möglichkeit – das haben wir uns jahrzehntelang in der Regel auch so geleistet, wir haben uns diesen „Luxus“ geleistet –, vor allem von oben abzufischen, die Besten der Besten mitzunehmen, was erst einmal eine gute Sache ist. Das ist gar nicht das Thema. Wir haben uns aber auch geleistet, dabei welche hinten herunterfallen zu lassen, weil wir es uns demografisch und wirtschaftlich haben leisten können, dass irgendwer am Ende übrig blieb. Der hatte dann keinen Schulabschluss, der hat dann sozusagen auf Sozialhilfekosten gelebt, und irgendwie war das machbar. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Wir haben aber eine demografische Entwicklung, bei der wir jeden Menschen brauchen, der Teil unseres Wirtschaftssystems, unseres Sozialsystems ist. Wir können nicht mehr Leistungen nur noch daran messen, wer sie von alleine mitbringt, sondern wir müssen auch bei denjenigen, bei denen es bis jetzt nicht so geklappt hat, versuchen nachzusteuern. Dazu haben wir viele Maßnahmen ergriffen, die werde ich jetzt nicht nochmals alle wiederholen. Wir müssen aber auch einmal über unser Leistungsdefizit bei denen sprechen, die dann eben nicht so gut mitkommen. Wir haben jetzt bei diesem Ranking auch die Schlechten alle mit enthalten. Die haben wir auch bei allen möglichen anderen Studien mit dabei, übrigens auch, weil wir sie nicht versteckt, sondern immer dazu gestanden haben, dass es auch diejenigen bei uns im System gibt, die diese Leistung bisher so nicht gebracht haben. Daran müssen wir aber arbeiten, und daran arbeiten wir. Ich denke, mit den Reformen, die wir gerade bringen – ich bin mir sicher, dass Minister Teuber das entsprechend fortsetzen wird –, haben wir eine Chance, die Leute wieder zu Leistung und damit zu einem eigenverantwortlichen und selbstversorgenden Leben zu bringen, die nachher nicht auf der Tasche der Gesellschaft liegen, sondern tatsächlich ein Teil unserer Leistungsgesellschaft sind. Wenn wir uns die Statistik anschauen – Minister Teuber hat es gesagt –, dann sind das alte Daten, die nicht darstellen, was heute schon ist. Ja, das nächste Mal werden das auch eher veraltete Daten sein. Wenn wir dann in zehn Jahren darauf schauen, wird man eine Besserung sehen, aber wir müssen ein bisschen Geduld haben. Bildung ist keine Sache, die man in drei Tagen ändern kann. Das muss Generationen von Schülern durchwachsen, und in der Regel brauchen wir erst einmal zehn Jahre Veränderungszeit, damit man ernsthafte Ergebnisse sehen kann. Ansonsten (Glocke der Präsidentin) ist das, was wir aus den vorigen Jahren kennen, in der Regel immer nur trügerisch. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Redner in der Debatte ist fraktionsloser Abgeordneter Dr. Drumm. (Zuruf aus dem Hause: Der wieder!)

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Dr. Herbert Drumm fraktionslos

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.“ (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui!) Was hat der Anfang dieses Heine-Gedichts mit der deutschen, mit der rheinland-pfälzischen Bildungspolitik zu tun? Eine ganze Menge. Was wir hier brauchen, sind hoch motivierte, leistungsfähige und leistungswillige Menschen – der einzige Rohstoff, den wir wirklich haben –, die unser Land wieder auf die Spur bringen und weiterentwickeln. Was höre ich in den vier Jahren, in denen ich diesem Hohen Haus angehöre, im Bereich Bildungspolitik? Fast nur dreht es sich um Problemfälle. Was wir aber brauchen, ist eine Förderung auch, und zwar ganz konsequent, von begabten Schülerinnen und Schülern. Das können wir nicht einzelnen Hochbegabtenzweigen an Gymnasien überlassen. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Wir können es auch nicht privaten Schulen überlassen, sondern es muss flächendeckend eingeführt werden. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Nur dann können wir uns weiterentwickeln. Wenn das nicht passiert, siehe Heine. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es liegt noch eine Wortmeldung der Landesregierung vor. – Staatsminister Teuber.

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Sven Teuber

Ja, interessant. Ich frage einfach mal: Wie soll datengestützte Schulentwicklung stattfinden, wenn man nicht Vergleichsarbeiten ausbaut? Ehrlich gesagt: Sollen wir jetzt aus Ihrem Vorschlag heraus, Kolleginnen und Kollegen, sowohl die hohe Anzahl an Klassenarbeiten und dann noch zusätzlich Vergleichsarbeiten machen? Das ist eine Folgerung aus Ihrem Vorschlag. Ich würde sagen, das belastet Lehrerinnen und Lehrer zu sehr. Wenn wir wirklich ernsthaft miteinander eine datengestützte Schulentwicklung machen wollen – da haben Sie unseren Weg unterstützt, und der steht auch in der Analyse –, dann brauchen wir Vergleichsarbeiten, und zwar mehr als nur in drei und in acht, zum Beispiel bei VERA. Dann ist der Zeithorizont zwischen dritter und achter Klasse viel zu lang. Deswegen sage ich, nein, wir können nicht so weitermachen. Wenn wir Analysen ernst nehmen, brauchen wir Veränderungen. Mir vorzuwerfen, nur anzukündigen, ist, ehrlich gesagt, ein Witz. Sie haben mir vorgeworfen, an der Stelle zu schnell vorzugehen. In dem Zusammenhang muss man sich entscheiden. Wir entscheiden jetzt auf einer Grundlage, ehrlich gesagt, die in dem Zusammenhang meine Vorgängerin schon mit gelegt hat und die hier noch nicht abgebildet sein kann, weil die Daten von 2022 sind. Ich komme zur nächsten Frage. Ich bin dankbar für den Vorschlag der Grundschulgarantie, dass nach 14 Uhr alle fertig sein sollen. Was Sie hier fordern, ist eine Abschaffung der Hausaufgaben. Das ist ein interessanter Vorschlag zur Weiterentwicklung. Ich weiß nicht, wie der mit Ihrem Leistungsgedanken zusammenhängt, aber Sie haben original gesagt, ab 14 Uhr sind alle fertig mit Essen, Hausaufgaben und Schule. Das ist interessant. Das ist erstens ein Rückschritt gegenüber Ganztagsschulen von heute. Zweitens: Über eine Abschaffung von Hausaufgaben kann man diskutieren. Ich bin dankbar für den Diskussionsansatz. Lassen Sie uns den weiterverfolgen. Ich bin skeptisch, ob das so funktionieren kann, wenn beispielsweise meine Tochter um 13 Uhr aus der Schule geht, noch Hausaufgaben machen, essen und um 14 Uhr fertig sein soll. Da müssen Sie mir die Rechnung aufmachen. Das können alle Eltern bestätigen. Das wird nicht funktionieren. Wenn Sie Hausaufgaben abschaffen wollen, so wie Sie das jetzt darstellen, ist das ein Fortschritt in der Frage von Öffnung für Veränderung von Lernund Prüfungskultur sowie von Schulkultur Ich bin doch skeptisch, ob der tatsächlich umsetzbar ist. Letzter Punkt: Sie sagen, bis 14 Uhr soll alles fertig sein, und danach sollen alle nach Hause gehen. Sie wollen, dass jedes Kind verpflichtend bis 14 Uhr in der Schule ist. Heutzutage ist es das Angebot, bis 16 Uhr oder bis 14 Uhr zu bleiben. Sie wollen, dass alle verpflichtend dableiben. Sie haben dann das Problem, dass sie damit einen Standard für manche ausweiten, die das nicht wollen, weil sie das lieber zu Hause machen wollen. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Die CDU ist für eine Verpflichtung bis 14 Uhr. Da muss man sagen, das wollen Eltern nicht. Auf der anderen Seite sagen Sie, bis 14 Uhr soll alles fertig sein. Was machen Sie mit dem Rechtsanspruch auf acht Stunden Förderung, der im Bundesgesetz steht? Das heißt, bei den Kommunen, die heute bis 16 Uhr entlastet werden, weil das Land in über 400 Schulen im Grundschulbereich schon Ganztag anbietet sowie bezahlt, eröffnen Sie einen Gap von zwei Stunden, (Abg. Marcus Klein, CDU: Nein!) den die Kommunen übernehmen sollen. In diesem Sinne muss man ganz klar sagen, Ihre Vorschläge haben zwar Diskussionswürdigkeit, sie sind aber so weit von manchen Realitäten entfernt, dass wir darüber diskutieren müssen. Hausaufgaben abschaffen will die CDU offensichtlich, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) weniger Anspruch und die Kinder länger verpflichtend in der Schule. Das kann man diskutieren, aber nicht einfach schnell am Reißbrett entwerfen. Danke Ihnen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP (Abg. Martin Haller, SPD: Ich glaube, es geht los! Das machen wir nicht!)

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Kathrin Anklam-Trapp

Ergreift ein Mitglied am Ende der Aktuellen Debatte noch einmal das Wort, hat jede Fraktion und die Gruppe ein zweiminütiges Rederecht, § 101 unserer Geschäftsordnung. Abgeordneter Gordon Schnieder, CDU-Fraktion, hat sich zu Wort gemeldet.

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Gordon Schnieder CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Staatsminister Teuber, ich habe gar nicht gesagt, dass Sie zu schnell sind. Ich habe gesagt, das ist der falsche Weg. Ich kann die Datengestütztheit auch dann erreichen, wenn ich die Klassenarbeiten benote. (Staatsminister Sven Teuber: Ne, können Sie nicht, können Sie eben nicht!) Genau das brauchen wir, und genau das brauchen die Kinder. Punkt zwei, Grundschulgarantie. Ich wiederhole das gerne noch einmal, das ist nicht nur aus der Sicht des Kindes, so empfinden wir das, sondern auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der richtige Weg; (Beifall der CDU) denn ich komme aus sieben Stunden Kita und falle dann bei den ersten beiden Grundschuljahren auf vier Stunden und in der dritten und vierten Klasse auf fünf Stunden. (Staatsminister Sven Teuber: Verpflichtend für alle!) Deswegen sagen wir, wir wollen eine Verlässlichkeit. Wir wollen, dass das von Montag bis Freitag stattfindet, von 8 bis 14 Uhr. (Beifall der CDU) Damit das in diesem Zeitraum auch alles funktioniert, gehört ein kostenloses, gesundes Mittagessen für alle dazu. Dann schaffe ich es in der Stunde, die noch da ist, die Hausaufgaben mitzumachen. Ich sage in aller Ehrlichkeit – ich komme aus dem Grenzbereich –, so gerne ich Fremdsprachen sehe, (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) lassen Sie uns die Kinder in den Fremdsprachenunterricht an den weiterbildenden oder weiterführenden Schulen bringen. (Zuruf des Staatsministers Sven Teuber) Holen wir ihn aus der Grundschule raus, und gehen wir wieder auf Lesen, Schreiben, Rechnen. Wichtig ist, es ist verbindlich und verlässlich. Das hat nichts mit dem anderen Ganztagsangebot zu tun. Das können wir darüber hinaus buchen. Die acht Stunden bleiben, aber Sie haben den Übergang von Kita zur Grundschule, ich sage gerne bruchfrei auch für die Eltern. Ich war im Sommer an ganz vielen Stationen unterwegs. Mehr als 1.500 Menschen waren dabei, ein Großteil nicht Parteimitglied, die einfach aus Interesse kamen. Dieses Thema habe ich überall offen und deutlich angesprochen. Es war eine Minderheit, die gesagt hat, das ist der falsche Weg. Die Minderheit hat den Punkt aufgegriffen, sie möchten für ihre Kinder selbst kochen. (Abg. Martin Haller, SPD: Aber das ist doch ein Grund!) Das war eine bedeutende Minderheit. Bei den anderen Konzepten stehen die Eltern klar und verlässlich dahinter, weil sie die Verpflichtung sehen, die Verlässlichkeit und den Übergang von Kita zu Grundschule so haben wollen, dass es auch mit ihrer Arbeit und der Familie vereinbar ist. (Glocke der Präsidentin) Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Florian Maier.

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Florian Maier SPD

Das war ein bisschen abenteuerlich, datengestützte Schulentwicklung. Herr Schnieder, das hat schon seinen Grund, dass Vergleichsarbeiten wie VERA anonymisiert sind. Da hat man ganz andere Ergebnisse. Sie können nicht Klassenarbeiten, auf die sich Schülerinnen und Schüler gezielt vorbereiten, am Ende dazu nehmen, um datengestützte Schulentwicklung zu machen. Das kann man im Einzelfall tun, aber das kann man nicht so lassen, wie es jetzt ist. Da hat der Minister absolut recht. Es ist wichtig, dass diese Klassenarbeiten, diese Vergleichsarbeiten fair, anonymisiert und kontextualisiert sind, damit sie an mehreren Schulen gleichzeitig geschrieben werden können. Nur dann haben wir die richtigen Daten. Ansonsten hat sich in der Debatte gezeigt, dass Ihre Ideen zur Grundschulgarantie – wahrscheinlich lagen diese deswegen noch nicht als Antrag im Plenum vor – ziemlich unausgegoren sind und dringend nochmal überarbeitet werden müssten, (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist aber höflich formuliert!) bevor der Landtagswahlkampf wirklich beginnt. Das wäre unsere dringende Empfehlung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Paul das Wort.

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Joachim Paul AfD

Dazu bleibt eigentlich nur noch festzustellen, Sie haben eben dem Staatsminister einen falschen Weg vorgeworfen. Wenn man sich die Debatte mit Ihnen und dem Staatsminister betrachtet, dann kann man nur sagen, Herr Teuber hat einen Plan. Das ist der falsche Plan, aber der ist durchdacht, weil er ein Ideologe ist, und Sie sind dem wehrlos ausgesetzt. Wenn es diese Koalitionsverhandlungen gibt, dann werden Sie diesem ideologischen Drive, der falsch, aber durchdacht, oft auf eine fatale Weise durchdacht ist, muss man sagen, nichts entgegenzusetzen haben. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Alle Menschen, die mit Ihnen ziehen, werden enttäuscht werden, weil Sie das nämlich wieder auf dem Wühltisch der Koalitionsverhandlungen preisgeben werden. Dann wird sich an der Bildungspolitik nichts ändern; denn die CDU ist die Partei, die es wirklich noch schafft, knieend umzufallen. Das wissen wir über die CDU, und Sie werden diesem ideologischen Drive nichts entgegenzusetzen haben, weil sie keinen Plan, kein Fundament haben und schon gar kein konservatives, auf dem man irgendwas aufbauen kann. Man muss sagen, das werden die Wähler sehen. Wählertäuschung ist das Geschäftsmodell der CDU. Das werden die Wähler wieder zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich in der Bildungspolitik nichts tut, dass weiter „geteubert“ wird. Das wollen wir nicht. Wir sind die echte Alternative. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Weitere Wortmeldungen zur Aktuellen Debatte sehe ich nicht. Dann können wir diese damit beschließen. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: …tes Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11754 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung – Drucksache 18/12843 – Schule in der digitalen Welt – Medienkompetenz stärken, Unterricht modernisieren, Kinder schützen Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/12890 – Die CDU hat eine zusätzliche Redezeit von 3 Minuten, die Gruppe FREIE WÄHLER eine zusätzliche Redezeit von 1 Minute. Lassen Sie mich noch ganz kurz informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 86. Sitzung am 14. Mai 2025 mit Aussprache statt. Die Ausschussüberweisung war an den Ausschuss für Bildung, federführend, und an den Rechtsausschuss, mitberatend. Es fand ein Anhörverfahren im Ausschuss für Bildung statt. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung. Das Wort hat Jennifer Groß. Bitte schön.

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Jennifer Groß CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Technologie wird nie einen Lehrer ersetzen, aber eine Technologie in den Händen eines gut ausgebildeten Lehrers ist transformativ und eine Bereicherung für alle. Medien und Technologie können unterstützen in der Bildung. Sie haben Potenzial, das Lernen durch die Nutzung von befähigten Personen zu verändern und zu verbessern. Das spiegelt die Kernidee der Medienbildung wider. Wir beraten heute unseren Entschließungsantrag „Schule in der digitalen Welt – Medienkompetenz stärken, Unterricht modernisieren, Kinder schützen“ sowie die zweite Lesung des Landesgesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Stichwort private Handynutzung. Unser Antrag ist eine klare Antwort auf Herausforderungen, vor denen unser Bildungssystem aktuell in einer zunehmend digitaleren Gesellschaft steht, und auf Herausforderungen, die sich aufgrund der Anhörung im Bildungsausschuss ergeben haben. Wir als CDU wollen einen kompetenten, mündigen Umgang mit Medien für unsere Schüler, für unsere Zukunft. (Beifall der CDU) Kinder und Jugendliche wachsen in einer Welt auf, die von Smartphones, sozialen Medien, KI und digitalen Plattformen geprägt ist. Damit wird die Generation Alpha groß. Wir als Politik haben die Verantwortung, sie auf diese Welt vorzubereiten, nicht nur mit Schlagworten, sondern mit einem echten Konzept. Wir sind ebenso für die Lehrkräfte und für einen Rechtsrahmen zuständig, der Lehren, Lernen und Medien zusammenbringt. (Beifall der CDU) Was heißt das konkret? Medienbildung darf sich nicht alleine darauf beschränken, Geräte einfach bedienen zu können. Es geht uns vielmehr darum, den verantwortungsvollen, kritischen und reflektierten Umgang mit digitalen Medien zu erlernen. Medienkompetenz bedeutet, Inhalte einordnen zu können, Desinformationen zu erkennen, Cybermobbing vorzubeugen, Datenschutz zu verstehen und digitale Chancen verantwortungsvoll zu nutzen. Medienbildung muss für uns aus einem Guss sein. Sie braucht einen Rahmenplan, der von Klasse 1 bis 13 geht, und nicht nur „Medienkompetenz macht Schule“ oder einen Medienkompass, der auf 2019 verweist. Wir alle erleben seit einiger Zeit, wie schnell die KI gewachsen ist, wie wir uns ihr gar nicht mehr entziehen können. In unseren Bildungseinrichtungen hat sie längst Einzug gehalten. Schaut man in die neueste ifo-Studie, so geben uns die 14- bis 17-Jährigen eine klare Antwort. Sie wollen KI in der Schule erlernen. Als CDU-Fraktion fordern wir daher eine echte Digitaloffensive. Wir wollen verbindliche Standards in allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen, um die Lehrerbildung und Lehrerfortbildung konsequent auf die digitalen Herausforderungen auszurichten. Lehrkräfte müssen sich verbindlich fortbilden. Wir wollen die Eltern als starke Partner miteinbeziehen; denn Medienerziehung endet gewiss nicht an der Schultüre. (Beifall der CDU) Uns ist besonders wichtig, Medienbildung darf nicht verwechselt werden mit der privaten Nutzung von Smartphones im Schulalltag. Das Always-on, immer wieder, wenn es irgendwo piept, reagieren zu müssen, dieser permanente Nachrichtendruck ist für uns der falsche Weg. Er ist der falsche Weg. Er gehört nicht in die Schule. Wer lieber TikTok folgen möchte, Videos dreht oder zockt, statt dem Unterricht zu folgen, kann nicht erfolgreich mitmachen. Lernen gelingt durch Mitmachen, Verstehen, Ausprobieren und Zuhören. Kopf an, Handy aus. (Beifall der CDU) Auch in der ifo-Studie zu lesen. Sowohl die Erwachsenen als auch die Jugendlichen sehen Social Media als ein Risiko für die Gesundheit, aber auch für die Bildung. Dort sagte auch die Hälfte der Jugendlichen, sie sind für ein Verbot von Social Media für unter 16 Jahre. Auch das war in der Anhörung ein Thema. Auch dieser Debatte müssen wir uns stellen, die wir als CDU begrüßen. Zugleich richtet aber das Bildungsministerium einen sogenannten Orientierungsrahmen zur Nutzung privater digitaler Endgeräte an die Schulen, in unseren Augen ein klares Eingeständnis, dass eben doch ein Bedarf nach Regeln besteht, (Beifall bei der CDU – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) eine Politik von „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ in absoluter Reinform. Er lädt die Schulen in Rheinland-Pfalz ein, die Regulierungen alleine zu finden, eigenverantwortlich. Dass unser Gesetzentwurf plötzlich sozusagen abgeschrieben wurde, zeigt, wir als CDU-Fraktion treiben die Bildungspolitik voran. Erst folgte die Ablehnung, dann ein halbherziger ministerieller Vorstoß, der erst für das Schuljahr 26/27 Wirkung entfalten soll. Für uns zu spät. (Beifall bei der CDU) Das Problem ist klar: Schulen dürfen nicht alleingelassen werden mit sogenannten Kannbestimmungen. Unsere Schüler, unsere Lehrer und unsere Eltern, sie brauchen Klarheit, sie brauchen Rückhalt, und sie brauchen Rechtssicherheit. Ein gesetzlicher, ein landeseinheitlicher Regelrahmen muss her – verbindlich, transparent und pädagogisch sinnvoll von Anfang an. Das ist es, wofür die CDU steht. Die Schule, sie ist für uns der Schutzraum. Die private Handynutzung während der Schulzeit, sie muss wirksam eingeschränkt werden. Darum haben wir unser Schulgesetz weiterentwickelt, dass die Mitnahme von Geräten erlaubt bleibt, ihre private Nutzung im Schulalltag verboten, außer in pädagogisch begründeten Fällen, wenn die Lehrkraft sagt, anhand des Geräts lernen wir X, Y und Z, sowie natürlich in Notfällen oder medizinischen Fällen. Damit geben wir den Lehrkräften Rechtssicherheit. Wir entlasten den Unterricht und stellen den Fokus auf das Lernen, soziale Begegnung und die persönliche Entwicklung. Gleichzeitig haben wir mit unserem Entschließungsantrag „Medienkompetenz“ aufgezeigt, wie Kinder und Jugendliche zu mündigen und digitalen Bürgerinnen und Bürgern heranwachsen können. Regeln und Schutz sind die eine Seite, Forderung und Förderung der Bildung die andere. Beides gehört für uns zusammen, und nur gemeinsam entfalten sie die volle Wirkung. (Beifall bei der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen. Ich bitte hier um Zustimmung zum Entschließungsantrag und natürlich auch zum Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Florian Maier.

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Florian Maier SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Schulgemeinschaften bei uns in Rheinland-Pfalz – das wissen wir alle – haben sich in den vergangenen Monaten bereits damit auseinandergesetzt, wie sie den Umgang mit Smartphones an ihrer Schule regeln wollen. Ganz oft wird uns gesagt – da bestätigt sich das, was die Kollegin Groß gesagt hat –, dass es am Ende die Schülerinnen und Schüler sind, die sich klare Regeln und oft auch richtig strenge Regeln wünschen. Eine Lehrerin aus meinem Wahlkreis hat mir berichtet, dass es an ihrer Schule feste Zeiten zur Smartphonenutzung gab und die Schülerinnen und Schüler vor Kurzem sogar gefordert hätten, dass das wieder abgeschafft wird und es ein Verbot auf dem Schulgelände geben solle. Das zeigt uns, wie sehr unsere Kinder und Jugendlichen selbst spüren, dass ständige Erreichbarkeit, Social-Media-Druck und Dauerbenachrichtigungen sie belasten können. Sie wünschen sich zu großen Teilen auch Räume, in denen sie konzentriert lernen und in der Pause einfach nur miteinander reden können, ohne dass sie die ganze Zeit auf den Bildschirm schauen, abgelenkt sind oder Druck verspüren, auf Nachrichten reagieren zu müssen. Das ist für uns ein absolut starkes Signal. Unsere junge Generation weiß, dass gute Bildung mehr ist als ständige Vernetzung. Sie braucht den Fokus auf echte Begegnung und Zeit ohne Reizüberflutung. Genau hier setzt die Landesregierung im Orientierungsrahmen zur Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen in Rheinland-Pfalz an. Wir geben unseren Schulen einen klaren und zugleich flexiblen Leitfaden an die Hand. Die Botschaft ist eindeutig: Smartphones können problematisch in der Schule sein, wenn sie ablenken, aber sie können teilweise auch pädagogisch sinnvoll eingesetzt werden. Für die Grundschule heißt das – das finden wir als SPD-Fraktion absolut richtig –, die private Nutzung sollte nach Empfehlung der Landesregierung tabu sein, weil hier der persönliche Kontakt noch ganz klar im Vordergrund steht. In der Sekundarstufe I können Schulen Schritt für Schritt Räume öffnen, wenn sie das möchten, und zum Beispiel in Pausen begleitet von Lehrkräften Smartphones zulassen. In der Oberstufe setzen wir in Rheinland-Pfalz auf Eigenverantwortung. Digitale Geräte sollen nach der Empfehlung dort eingesetzt werden, wo sie Lernen, Studium oder Berufsvorbereitung wirklich unterstützen. Dabei geht es uns nicht nur um Regeln, sondern um Haltung. In RheinlandPfalz wollen wir Medienkompetenz stärken, von Datenschutz über den Umgang mit Desinformationen bis hin zum kritischen Blick auf Algorithmen. Deshalb ist dieser Orientierungsrahmen ein wichtiger Baustein für eine zeitgemäße Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz. Auch die Mehrheit der Anzuhörenden zum Gesetzentwurf der CDU kam zu dem Ergebnis, dass es sinnvoller ist, die Schulgemeinschaft bei der Erstellung von Schulregeln einzubeziehen und mit klaren Empfehlungen zu unterstützen. Genau dem kommen wir nach. Genau deshalb befürworten wir solch ein pauschales Verbot, das die Situation der einzelnen Schule komplett unberücksichtigt lässt, nicht. Darum können wir Ihrem Vorschlag auch nicht folgen. Danke. (Beifall bei der SPD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Daniel Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ist sie wieder, die Verbotspartei CDU. (Zuruf der Abg. Jennifer Groß, CDU) Handyverbot für alle Schülerinnen und Schüler. Dann eben einmal by the way auch Social-Media-Verbot. Was wollen Sie den insbesondere jungen Leuten als Nächstes verbieten? Wenn man so tiefgreifend glaubt, in die Lebensrealität von jungen Menschen eingreifen zu können und zu wollen, dann ist das schon ein Stück weit erhebend. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Niemand sagt, dass die private Nutzung von Smartphones im Unterricht irgendwie gewünscht ist, (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) aber wissen Sie, wir haben früher auch heimlich im Unterricht die BRAVO gelesen. Natürlich war das nicht erlaubt, aber haben Sie dann im Landtag ein Gesetz gebracht, es soll jetzt ein Zeitschriftenverbot in den Schulen geben? (Zuruf der Abg. Jennifer Groß, CDU) Mich erinnert das auch ein bisschen als jemand, der aus der Stadt von Johannes Gutenberg kommt, an die Diskussion Ende des 15., Anfang des 16. Jahrhunderts, ob es nicht besser wäre, die Jugend von den Büchern fernzuhalten, weil darin auch einmal etwas Schlechtes stehen könnte. (Abg. Joachim Paul, AfD: Totaler Unsinn, was Sie da reden!) So kommt es mir auch vor. Ihr Gesetzentwurf ist ein Rückfall ins bildungspolitische Mittelalter; denn wenn Sie die Realität in Schulen verbieten, werden Sie es nicht schaffen, die jungen Menschen auf die Realität von heute pädagogisch angeleitet vorzubereiten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Natürlich kann man in allen Fragen, auch in bildungspolitischen Fragen, auch in Fragen, wie viel Verbot man als Gesetzgeber nach vorne treiben sollte, unterschiedlicher Meinung sein, aber ich habe selten, ich habe wirklich selten eine Expertenanhörung im Bildungsausschuss erlebt, die so eindeutig gezeigt hat, dass dieser Gesetzentwurf nicht zielführend ist. Nein, er wurde rundherum abgelehnt. Selbst von den einzelnen Befürwortern eines Smartphoneverbots wurde Ihr Gesetzentwurf als handwerklich schlecht kritisiert. Die ganz große Mehrheit aller Experten hat gesagt, ein gesetzliches Handyverbot ist kein geeignetes Instrument zum Lösen der Probleme, die es durchaus gibt, durch das Always-on, durch Konzentrationsablenkungsprobleme, durch misuse, also falsche Nutzung, durch Mobbing. Natürlich gibt es all diese Probleme, aber alle Experten haben gesagt, Sie werden dieses Problem nicht lösen durch ein pauschales Smartphoneverbot, sondern im Gegenteil, einzelne Experten haben auch sehr klar dargelegt, dass Sie das Problem noch verschärfen werden; denn wenn Sie es weiterhin sozusagen unpädagogisch den Kindern und Jugendlichen dann in der Freizeit heimlich wo auch immer überlassen, sich damit auseinanderzusetzen, dann schaffen Sie gar keinen pädagogischen Anlass, um über die Probleme zu reden und entsprechende Hilfestellungen mit an die Hand zu geben. Das war ein ganz klarer Punkt aus der Expertenanhörung. Deswegen, wenn Sie es ernst meinen, auch was das Thema Schutzraum angeht – da spielt natürlich die digitale Welt eine schwierige Rolle, gerade in Bezug auf das Thema Kinderschutz vor sexualisierter Gewalt; denn sie hat die Hemmschwellen gesenkt, an Kinder und Jugendliche entsprechend heranzutreten –, dann ist es geradezu zwingend meiner Auffassung nach, dass Sie sich mit dieser privaten Smartphonenutzung im Unterricht auch im Sinne des Kinderschutzes aktiv beschäftigen. Wer soll denn sonst den Kindern und Jugendlichen beibringen, wie man sich schützt, und das auch altersadäquat und pädagogisch angeleitet tut? Ich halte die Schule für genau den richtigen Ort dafür. Deswegen bleibt für mich das Fazit: Der Gesetzentwurf der CDU ist handwerklich schlecht. Er ist der Problemstellung entsprechend keine angemessene Lösung. Er wird von den Experten in weiten Kreisen abgelehnt, und dafür, per Verbot in die Handlungsfreiheit von jungen Menschen derartig einzugreifen, gibt es keine inhaltliche Grundlage. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zum Handyverbot an Schulen ablehnen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Zunächst einmal einen kleinen Service-Tweet für unseren heimlichen BRAVO-Leser: Gutenberg hat nicht das Buch erfunden, sondern den Buchdruck, die Vervielfältigung. Es gab diese Diskussion nicht. Wir haben schon im Frühmittelalter in unseren Klöstern Buchproduktion gehabt. Also, wie gesagt, das wundert mich bei den Grünen nicht. Es geht also nicht um das Medium, sondern es geht darum, wie man es nutzt. Wir haben übrigens heute an unseren Universitäten sogar noch prägutenbergianische Elemente durch die Vorlesung; denn die Vorlesung stammt aus der Zeit, als es den Buchdruck eben noch nicht gab, und bis heute hat sie ihre Berechtigung. Jetzt aber zum Thema Handyverbot bzw. Handydiskussion. Bisher haben wir den Gesetzentwurf der CDU positiv begleitet und Zustimmung signalisiert. Die Anhörung war auch für uns sehr interessant, eine gute parlamentarische Anhörung. Die war hervorragend. Ein Ereignis macht diese Zustimmung aber nun unmöglich. Der Gewaltexzess am Schulzentrum Kusel vor eineinhalb Wochen hat in unserer Fraktion für ein Umdenken gesorgt. Er ist so einschneidend, dass wir ihn nicht ignorieren können. Die Begleitumstände sind ein Weckruf. Uns haben viele, viele, viele Schüler und Eltern kontaktiert, die auf die Zustände in Kusel hingewiesen haben. Die Begleitumstände – das hat auch was mit Handys zu tun – zeigen schonungslos den Kontrollverlust an unseren Schulen: verabredete brutale Schlägereien in der Pause am Rande eines Schulgeländes mit Kontakt zum Schulgelände, kein Eingreifen von Lehrern und Schulleitungen. Der Tathergang, so wie er von der RHEINPFALZ am 6. September 2025 unter Berufung auf den Schulleiter der BBS beschrieben wurde, muss nachdenklich machen. Nach einem Streit und einer Beleidigung verabreden sich zwei Schüler für die zweite Pause zu einer Schlägerei mit Publikum. Diese findet dann wie geplant statt, allerdings mit Verstärkung. Weitere Männer, laut Schulleiter bedeutend älter und keine Angehörigen der Schule, waren von einem oder beiden Schülern vorab verständigt worden. Die Polizei bilanziert vier Täter und vier Opfer. Jetzt das Entscheidende: Ein Schüler liegt am Boden, am Kopf blutend. Es sind die Schüler, die sich um ihn kümmern. Es sind Schüler, die umgehend den Notruf wählen, weil sie ihr Handy bei sich trugen. Zeugenaussagen zufolge von Lehrern keine Spur. Das hat in Kusel stattgefunden. Die Schulleiterin der Realschule plus, die neben der BBS zum Schulzentrum Roßberg in Kusel gehört, äußert sich in einem Schreiben an die Eltern so – ich zitiere –: Die meisten unserer Kinder und Jugendlichen haben sich vorbildlich verhalten und unverzüglich den Notruf gewählt. Mehrere Anrufe gingen zeitgleich bei der Polizei ein, sodass Polizei und Rettungswagen schnell vor Ort sein konnten. – Es sind auch Schüler, die den Vorgang zur Beweissicherung auf dem Handy aufnehmen. Letzteres ist deshalb von Bedeutung, weil die Pressestelle des Polizeipräsidiums Westpfalz eigentlich muss man sagen Desinformation betreibt. Ein Handgemenge soll es nur gewesen sein. Sollte hier vertuscht und verharmlost werden? DIE RHEINPFALZ titelte dazu: „Verharmlosen und Kleinreden ist die völlig falsche Taktik. Die Handyaufnahmen erleichterten die Aufklärung des wahren Tathergangs. Sie stellten Öffentlichkeit her, eine Öffentlichkeit, die wir brauchen, wenn wir diese Exzesse in Zukunft unterbinden wollen.“ Nach diesem schlimmen Gewaltausbruch am Schulzentrum Am Roßberg öffnen sich immer mehr Eltern und Schüler. Da wird von einem Schüler berichtet, der Mädchen auf die Toilette ziehen wollte. Er wurde vorübergehend vom Unterricht suspendiert, dann aber wieder aufgenommen. Es ging also einfach weiter. Es dient der Sicherheit unserer Mädchen – das muss man mittlerweile konstatieren –, wenn sie ein Handy bei sich haben und im Fall einer Bedrohung den Notruf absenden können. In der letzten Sitzung des Bildungsausschusses wurde seitens der SPD der Angstraum Schule heraufbeschworen. Ja, der Angstraum Schule ist Realität. Er wird allerdings nicht durch unangekündigte Tests geschaffen, wie die SPD behauptet, sondern durch brutale Gewalt und durch Übergriffe auf unsere Mädchen. Natürlich hat das nicht nur, aber an dieser Stelle mit dem Thema Zuwanderung zu tun. Das gehört zur Wahrheit mit dazu. Jetzt komme ich zurück zum Gesetzentwurf. Er ist im Prinzip sinnvoll, entspricht er doch dem, was wir schon 2018 gefordert haben, aber wir leben nun im Jahr 2025. Wir erleben diese Verwerfungen, diese Ereignisse an den Schulen. Die Zustände haben sich offenkundig dramatisch geändert. Kusel hat uns das noch einmal deutlich vor Augen geführt. Es zeigt auch, wie besorgt Eltern und Schüler sind, dass sie den Weg zur Oppositionspartei fi nden und sagen, was dort wirklich passiert ist, was dort wirklich stattfindet und was auch unter der Decke gehalten werden soll. Wir werden deshalb heute nicht zustimmen und uns nur enthalten können, weil wir diese Verbindung zu den Handys haben. (Glocke des Präsidenten) Das von meiner Fraktion. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion hat zum Ziel, dass die Handynutzung in allen Schulen in Rheinland-Pfalz zunächst einmal grundsätzlich verboten werden soll, um sie dann per Ausnahme wieder erlauben zu können. Damit folgt er dem hessischen Alleingang. Hessen ist bisher das einzige Bundesland, das ein umfassendes Verbot nutzt. Wir Freien Demokraten halten das allerdings für den falschen Ansatz. Wir sagen ganz klar, dieser Gesetzentwurf ist vor allem Symbolpolitik. Er löst die Probleme nicht, sondern er schafft sogar an der einen oder anderen Stelle neue; denn er ersetzt den pädagogischen Diskurs vor Ort. Er nimmt von oben etwas weg. Es gibt dann starre Vorgaben aus Mainz statt eines Dialogs vor Ort. Er blendet auch zentrale Erkenntnisse aus der durchgeführten Anhörung im Bildungsausschuss aus. Drei Punkte möchte ich dazu besonders hervorheben. Erstens war die Mehrheit der Sachverständigen gegen ein generelles Verbot. Sie forderten stattdessen, dass wir Medienkompetenz fördern, nicht das Handy wegsperren, sondern es höchstens teilweise beiseitelegen, Thema Handygarage, und nicht diese verantwortungslose Nutzung frei gewähren lassen, aber durch verantwortungsvolle Nutzung wiederum ein gutes Verhalten damit eintrainieren. Zweitens sind die angeblichen Probleme, die wir hier haben, also die wir mit dem Gesetz lösen wollen, eigentlich längst geregelt; denn es geht hier um die Verwendung im Unterricht oder die private Nutzung im Unterricht, um es ganz konkret zu sagen. Sie ist bereits durch die Lehrkraft im Unterricht oder die entsprechende Hausordnung der Schule verboten. Es ist im Prinzip auch keine Schule in Rheinland-Pfalz bekannt, die gar keine Regeln an der Stelle hat oder in der die Lehrer gar keine Regeln einfordern. Hier gibt es die Möglichkeiten, entsprechend einzugreifen. Drittens gibt es eigentlich auch keine wissenschaftliche Grundlage für ein generelles Verbot – das will ich betonen –, nicht ein partielles, sondern ein generelles. Die CDU verweist hier auf Studien, die mit Erwachsenen unter Laborbedingungen durchgeführt wurden. Die Ergebnisse auf Schulen eins zu eins zu übertragen, ist an der Stelle etwas zu einfach. Zusammenfassend hat uns die Anhörung klar gesagt, dass die Pädagogik von Beteiligung lebt, dass wir Schüler, Eltern und Lehrkräfte vor Ort partizipieren lassen sollten und diese gemeinsam eine Lösung finden sollen, damit das auch aus Überzeugung gelebt und durchgesetzt wird. Ein zentral verordnetes Einheitsverbot nimmt den Schulen diese Verantwortung und auch die Möglichkeit, hier eine Kompetenzerweiterung der Beteiligten zu entwickeln. Meine Damen und Herren, wir alle wissen, Jugendliche verbringen viel Zeit am Handy, oft viel zu viel. Das erkennen wir auch ausdrücklich an. Genau deshalb wollen wir kluge Antworten und kluge Lösungsstrategien, um diesem Problem zu begegnen. Wer aber glaubt, dass Probleme wie Cybermobbing, Mobbing, Extremismus oder andere schädliche Dinge, die dadurch beispielsweise konsumiert werden, mit dem Handyverbot an der Schultür ausgesperrt werden können, verkennt, dass sie schon vor der Schultür und nach der Schultür existieren und daher nicht ausgesperrt werden können, indem ich sie während der Schulzeit verhindere. Diese Phänomene beginnen nicht im Klassenzimmer, und sie enden nicht im Klassenzimmer. Diese Probleme gehen tiefer, und sie erfordern Verantwortung, Aufklärung und Medienkompetenz. Genau das ist es, was wir in den Schulen vermitteln wollen, damit man außerhalb der Schulzeit mit diesen Problemen umgehen kann. Wir Freie Demokraten stehen für diesen Weg. Deswegen haben wir als Ampelkoalition immer gesagt, dass wir Schulen bei diesen Herausforderungen nicht alleinlassen wollen. So gibt es nun den verpflichtenden Informatikunterricht, in dem auch das ein Thema ist und der die Medienkompetenz der Schüler verbessern kann, soll und muss, aber auch durch Sozialarbeit, durch Schulpsychologen unterstützen wir die Lehrkräfte und die Schüler an den Schulen und die Eltern zu Hause. Gleichzeitig unterstützen wir die Schulen mit einem praxisnahen Orientierungsrahmen, der die Schulgemeinschaft bei der Erarbeitung von Regeln unterstützen soll. Die Linie ist klar, je älter Schülerinnen und Schüler werden, desto mehr Eigenverantwortung können und müssen sie mit ihren Handys und anderen digitalen Geräten übernehmen, Schritt für Schritt, begleitet durch einen pädagogischen Rahmen. Im Orientierungsrahmen wird noch einmal der rechtliche Umgang mit der Wegnahme von Handys klargestellt, den wir durch das Ministerium bekommen haben: ein ganz wichtiger Punkt für alle Lehrkräfte, damit da Rechtssicherheit herrscht. So geht konkrete Hilfe, und so wollen wir auch arbeiten. Meine Damen und Herren, für uns gilt ganz generell, die Freiheit muss immer die Norm sein und das Verbot die Ausnahme da, wo es nötig ist. Die CDU will stattdessen ein starres Korsett, das aus Mainz vorgegeben wird, und den Schulen damit die Freiheit nehmen. (Glocke des Präsidenten) Das lehnen wir in dieser Form ab. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER deren Vorsitzender Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute über den Gesetzentwurf der CDU abstimmen. Ich gehe davon aus, dass die Mitglieder der Ampelfraktionen bei ihrem Nein bleiben werden. Das ist für Sie jedoch kein Anlass, stolz zu sein; denn mit Ihrem Abstimmungsverhalten stehen wir weiterhin ohne eine landesweite Grundsatzregelung zur Unterstützung unserer Lehrkräfte dar. Auch in Zukunft müssen im Zweifelsfall Lehrerinnen und Lehrer ihren Kopf hinhalten. Es wäre deutlich angenehmer, vor Ort eine Ausnahme vom Verbot zu erarbeiten, als ein Verbot an sich durchzusetzen. Wenn man sich daran erinnert, dass Dänemark und Schweden bei der Digitalisierung der Klassenzimmer die Reißleine ziehen, müsste man erkennen, dass klare landesgesetzliche Regelungen gut und wichtig sind. Darüber, dass die CDU einen ähnlichen Weg fordert wie unsere Nachbarn in Hessen, lässt sich trefflich streiten. Blicken wir zurück. Die Expertenanhörung in der Juni-Sitzung des Bildungsausschusses ergab kein einheitliches Bild, Herr Köbler. Wertet man die Medienberichterstattung zum Thema aus, gehen die Meinungen ähnlich auseinander. Ich denke nur, dass man die ganze Sache nicht so locker sehen kann wie die beiden Repräsentantinnen der Landesschüler*innenvertretung, die den kompletten Verzicht auf gesetzliche Regelungen wollen. Hier erkennt man deutlich die noch fehlende Lebenserfahrung. Dass private mobile Endgeräte an Schulen für Mobbing-Zwecke eingesetzt werden, ist ein alter Hut. Jetzt kommt noch die KI dazu, samt neuer Möglichkeiten des Missbrauchs. Wir FREIE WÄHLER haben in den Debatten landeseinheitliche Regeln gefordert, um Pädagogen eine bessere Handhabe zu geben. Ich stelle heraus, ein generelles, stumpfes Handyverbot halte ich für nicht uneingeschränkt zielführend, aber was spricht dagegen, dass private Mobilfunkgeräte während des Unterrichts grundsätzlich per Landesverordnung in einer dafür vorgesehenen Handygarage geparkt werden? Es ist unbestritten, dass der gezielte Einsatz von mobilen, auch privaten Endgeräten im Unterricht durchaus sinnvoll sein kann. Wir sollten die Bewältigung der Schattenseiten der Digitalisierung nicht ausschließlich unseren Lehrerinnen und Lehrern überlassen. Sie haben es schon schwer genug, vor allem, wenn es darum geht, Bildungsstandards zu erhalten. Umso wichtiger ist es, Pädagogen bei der Integration der neuen digitalen Möglichkeiten in den Unterricht zu unterstützen. Hierzu müssen Standards gesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, klare Lernziele zu formulieren und diese in die Lehrpläne zu integrieren. Über die Frage, ab welcher Klasse das nötig ist, kann man trefflich streiten. Wir sollten nur daran denken, dass heutzutage bereits Grundschüler meist unvorbereitet mit Fluch und Segen der Digitalisierung konfrontiert werden. Herr Minister Teuber, ich sehe es als Ihre Pflicht an, als oberster Dienstherr unsere Lehrerinnen und Lehrer durch eine wie zuvor beschriebene Landesverordnung in Schutz zu nehmen. Heute werden wir nicht nur dem Gesetzentwurf der CDU zustimmen, sondern auch dem flankierenden Antrag hierzu. Da ich noch 30 Sekunden Zeit habe, noch einen Satz zum Starermittler Paul. Herr Paul hat seine Ermittlungen durchgeführt, alle Befragungen und somit die Ermittlungen abgeschlossen. Er kann urteilen. Gott sei Dank leben wir noch in einem Rechtsstaat. Vor allem auch hier in Rheinland-Pfalz hat die AfD nicht das Sagen. Für Ermittlungen ist nach wie vor die Polizei zuständig und nicht Sie, Herr Paul. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Frisch. Sie haben 5 Minuten. (Unruhe des Abg. Joachim Paul, AfD – Glocke des Präsidenten) – Kollege Frisch hat das Wort.

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Michael Frisch fraktionslos

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina empfiehlt in einem kürzlich veröffentlichten Papier, die Nutzung von Smartphones in Kitas und Schulen bis einschließlich Klasse 10 zu untersagen. Sie begründet dies mit den negativen Auswirkungen intensiver Smartphone- und Social-Media-Nutzung auf die psychische Gesundheit, die kognitiven Fähigkeiten und die soziale Entwicklung junger Menschen. Klaus Tschira vom Lehrstuhl für Schulpädagogik an der Universität Augsburg kommt in einer Studie von 2024 zu dem Schluss, dass Handyverbote in Schulen einen messbaren Effekt auf das soziale Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern haben. Smartphones, so der Forscher, verschlechtern das soziale Klima in Schulen, indem sie zwischenmenschliche Konflikte befeuern. Nach einer Studie der Uni Paderborn aus dem Jahr 2023 lenken Smartphones auch ab, wenn sie nur ausgeschaltet auf dem Tisch liegen. Zudem haben sie einen negativen Einfluss auf die Arbeitsgeschwindigkeit und die kognitive Leistungsfähigkeit. Martin Korte, Biologe und Hirnforscher an der TU Braunschweig, stellt fest, durch den hohen digitalen Medienkonsum von Kindern leidet das Sprachzentrum. Sie verstehen weniger und benutzen weniger Wörter und sind nicht mehr so kommunikativ. Meine Damen und Herren, die Forschungsergebnisse sind eindeutig, und sie bestätigen das, was viele Lehrer aus ihrer praktischen Erfahrung heraus seit Langem fordern. Die Nutzung von Handys an den Schulen sollte im Interesse aller Beteiligten massiv eingeschränkt werden. Wie der jüngste Orientierungsrahmen zur Nutzung privater digitaler Endgeräte zeigt, ist diese Botschaft inzwischen auch im Bildungsministerium angekommen. Man empfiehlt ausdrücklich ein Handyverbot in den Grundschulen und wünscht sich eine vorsichtige, altersangemessene Öffnung in den weiterführenden Schulen verbunden mit klaren Definitionen und Regelungen. Leider schreckt man selbst vor einer klaren Regelung zurück. Anstatt, wie von der CDU gefordert, ein grundsätzliches Verbot zumindest in den unteren Klassen zu erlassen, versteckt sich der Minister hinter Arbeitsgruppen und Gremien und weigert sich, die notwendigen Konsequenzen aus der eindeutigen Faktenlage zu ziehen. Das ist mutlos, Herr Teuber. Das ist ein Wegdelegieren von Verantwortung, und es ist ein Abtauchen aus Angst vor Ihnen politisch nahestehenden Lobbyverbänden. (Abg. Florian Maier, SPD: Waren Sie bei der Anhörung?) Was soll Kindern und Jugendlichen denn verloren gehen, wenn sie angesichts eines ohnehin überbordenden Konsums digitaler Medien einige wenige Stunden am Tag auf ihr Handy verzichten müssen? Als Vater und Lehrer mit langjähriger Berufserfahrung sage ich Ihnen ganz klar, nichts, aber auch gar nichts geht diesen jungen Menschen verloren. Im Gegenteil, sie werden vieles gewinnen, wenn sie in den Pausen wieder miteinander sprechen und spielen, wenn sie keine fragwürdigen Videos mehr anschauen oder gar zum Mobbingopfer werden. Die Entscheidung der Schulgemeinschaft zu überlassen, suggeriert Freiheit, lässt aber die Lehrer im Stich und führt am Ende zu einem problematischen Flickenteppich. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Schulen in besseren Gegenden mit bildungsaffinen Eltern werden strikte Regeln zum Wohle der Schüler durchsetzen. Andere Schulen werden zögern, Konflikte vermeiden und lieber alles beim Alten belassen. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Am Ende vergrößert das bestehende Ungerechtigkeiten. Gerade die Schwächeren, die den Schutz am meisten brauchen, werden am meisten verlieren. Nur einheitliche, verbindliche Regeln schaffen gleiche Voraussetzungen für alle Kinder, unabhängig von sozialem Status oder Wohnort. Meine Damen und Herren, wir brauchen ein Umdenken nicht nur mit Blick auf die Handys und die Schulen, sondern auf den Umgang mit digitalen Medien insgesamt. Der Journalist Dieter Schnaas hat ein solches Umdenken in der WirtschaftsWoche im August mit drastischen und zugleich aufrüttelnden Worten eingefordert – ich zitiere –: Wir ziehen eine Alterskolonne von Schizophrenen groß, halb Schneeflöckchen, halb Netzmonster, (Abg. Florian Maier, SPD: Halb was?) Jungen und Mädchen, die wir bis weit ins Teenageralter hinein wie Kleinkinder hegen und pflegen, die wir schützen vor dem N-Wort in Pippi Langstrumpf, mit FSK 12 vor Harry-Potter-Filmen und die wir zugleich mit dem Smartphone zum elften Geburtstag rüde ins Erwachsenenleben stoßen, um ihnen alle Scham und Unschuld zu rauben. Wir tischen unseren Teenagern fünfmal Obst und Biogemüse auf, finden aber nichts dabei, dass ihre Hirne zwei, drei Stunden Junkfood unmöglich verdauen können. Sind wir eigentlich noch ganz bei Trost? – Vielen Dank. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt und Dr. Bernhard Alscher, fraktionslos)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Schmidt. – Herr Kollege Schmidt, Sie haben noch 1 Minute 26 Sekunden.

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Martin Louis Schmidt fraktionslos

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kollegen! In der Kürze der Zeit sage ich, meine Frau ist Lehrerin an einem Gymnasium im ländlichen Raum. Dieses Gymnasium hat unlängst auch ein Handyverbot beschlossen. Sie war sehr überrascht, wie groß die Akzeptanz unter den Schülern war. Quasi durchgängig haben diese das begrüßt und verstanden. Sie verstehen, wenn man ihnen sagt, es gibt im Unterricht bestimmte digitale Angebote, aber ansonsten ist die Schule auch ein Schutzraum, ein Raum, in dem man, wenn man einmal abschaltet, auch erkennen kann, wie wichtig persönliche Kontakte in den Pausen sind, wie wohltuend es ist, bestimmten Mobbinggeschichten für einige Stunden des Tages nicht ausgesetzt zu sein. Das an sich ist schon ein großer Wert. Schule ist jetzt auch ein Angstraum, weil dort mit digitalen Dingen Sachen gemacht werden, die Angst auslösen. Man muss sich selbstverständlich als Politik Gedanken machen, was jenseits der Schulzeit ist, jenseits dieses knappen halben Tages, wie man bestimmten unschönen Entwicklungen entgegenwirken kann. Aber das ist ein eigenes Thema. Es werden nicht alle Schulen das so beschließen, wie es bei mir zu Hause passiert ist. Deswegen ist eine generelle Regelung schon sinnvoll, weil die Schüler das wahrscheinlich sehr weitgehend akzeptieren, aber es auch Widerstände oder Unverständnis, Erklärungsbedarf aus den Elternhäusern, aus dem Umfeld gibt. Deswegen ist eine einheitliche Regelung sehr sinnvoll. Die Schüler werden das in der großen Mehrheit gut verstehen. Danke sehr. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Dr. Herbert Drumm, fraktionslos)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Andreas Hartenfels.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, die Debatte hat gezeigt, wie schwierig es ist, sich bei dem Thema auf einem sicheren Grund zu bewegen und dass wir uns als politisch Verantwortliche noch schwer tun mit Regeln und mit Ver- oder Geboten. Ich glaube auch, dass die Debatte ein bisschen falsch ist, gerade in dem Zusammenhang, in dem Kinder und Jugendliche als Schutzbefohlene unsere besondere Aufmerksamkeit benötigen. Jede Schulordnung arbeitet mit Geund Verboten. Deswegen finde ich es nicht zielführend, dass hier oft, statt sich der Debatte zu stellen, gesagt oder der CDU vorgeworfen wird, sie wäre jetzt eine Verbotspartei. Das ist nicht die ernsthafte Auseinandersetzung, die ich mir bei dem Thema wünsche. Man merkt es allen Rednern an, es gibt viel Unsicherheit. Nichtsdestotrotz glaube ich, haben wir das Problem, dass wir als Politik zu langsam reagieren auf ein Feld, das in den Schulen viel intensiver bearbeitet werden muss. Ich glaube, wir müssen zunächst einmal sauber trennen zwischen dem, was im privaten Raum Social Media passiert, und dem, was digitale Hilfsmittel im Unterricht sein können. Diese Debatte wird hier ganz, ganz häufig vermischt und das eine gegen das andere ausgespielt. Das führt uns nicht weiter. Kusel wird jetzt hier als Schreckensbeispiel in den Raum gestellt. Ich will Kusel gar nicht bewerten, aber wir sollten uns klarmachen, das Thema Mobbing hat sich durch den Einsatz von digitalen Medien noch mal verstärken können, durch die Möglichkeiten, noch sehr viel intensiver die Nachbarschülerin oder einen jüngeren Schüler unter Druck zu setzen, wenn man das will als Mitschüler. Deswegen glaube ich, es ist wichtig, dass wir diese Debatte ernsthaft führen, diese Unterscheidung vornehmen und noch mal schauen, wie die jüngsten Entwicklungen im wissenschaftlichen Raum sind. Ich möchte ein Zitat bringen von der Leopoldina. Das ist nun wirklich keine Schwurblergesellschaft oder -einrichtung. Diese hat im Juli eine ganz aktuelle Studie veröffentlicht zum Thema soziale Medien und dazu, was diese mit der psychischen Gesundheit von unseren Kindern und Jugendlichen machen. Wie weitgehend die Handlungsempfehlungen sind, hat mir selbst ein bisschen die Sprache verschlagen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dieser Studie oder aus diesen Handlungsempfehlungen: „Wir empfehlen, die Nutzung von Smartphones in Kitas und Schulen bis einschließlich Klasse 1 0 zu untersagen.“ Hoppla. „Smartphones sind die bei Jugendlichen am häufigsten vorhandenen digitalen Endgeräte und daher zentral für die Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche. Wie in Abschnitt 3.2.1 dargestellt, zeigen Studien, dass ein solches Verbot positive Effekte auf Wohlbefinden, Sozialverhalten und schulische Leistungen haben kann. Auch wenn andere Untersuchungen kaum Vorteile solcher Maßnahmen feststellen konnten, halten wir ein Smartphoneverbot als Teil eines umfassenden Schutzkonzepts für sinnvoll. Entscheidend sind dabei die pädagogische Begleitung sowie eine regelmäßige Evaluation der Wirkung.“ Ich finde, dieser Satz, diese Ausführung der Studie macht deutlich, dass wir in der Politik im Moment wirklich etwas zu langsam unterwegs sind, dass wir uns schon – das ist mein Eindruck – davor scheuen, Verantwortung zu übernehmen, und in diesem wichtigen Bereich, in dem Schülerinnen und Schülern sowie Eltern Orientierung brauchen, weil es um die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Kinder und Jugendlichen geht, im Moment einen sehr schlechten Job machen. Ich würde mir wünschen, dass die heutige Debatte dazu genutzt wird, dass wir uns noch mal klarer darüber werden, welche Verantwortung wir haben. Insofern bin ich dankbar über den Vorstoß der CDU-Landtagsfraktion in dieser Richtung. Ich finde, wie gesagt, die Kinder und Jugendlichen verdienen, dass wir dort schneller unterwegs sind als in der Vergangenheit. Ich hoffe, dass sich das auch der Bildungsminister ein Stück weit zu Herzen nimmt. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Daniel Köbler. – Sie haben 30 Sekunden.

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Daniel Köbler GRÜNE

Danke, Herr Präsident. – Ich glaube, der Beitrag hat wieder gezeigt, es ist ein Thema, bei dem jeder glaubt, dass er mitreden kann, ob er kompetent ist oder nicht. – Lieber Kollege Hartenfels, Sie waren nicht in der Anhörung dabei. (Zurufe der Abg. Andreas Hartenfels und Michael Frisch, fraktionslos) Natürlich hat die dauerhafte Nutzung von Social Media Auswirkungen auf die Psyche. Das gilt aber nicht nur für Schülerinnen und Schüler, das gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer, für alle Erwachsene. Es ist auch ungesund, wenn alle mit dem Auto zur Schule gefahren werden. Natürlich ist es so, aber ist es pädagogisch sinnvoll, von einem Handyverbot zu sprechen? Ich sage Nein. Dass Sie ein Kompetenzproblem haben, ist schon – – – (Zuruf des Abg. Andreas Hartenfels, fraktionslos) Sie begründen ein Smartphoneverbot, (Glocke des Präsidenten) indem Sie hier die Quellen aus dem Smartphone ablesen. Das sagt, glaube ich, alles aus. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor die Landesregierung das Wort erhält, begrüßen wir als weitere Gäste bei uns im Haus Mitglieder des Grünen-Kreisverbands Zweibrücken, des Grünen-Kreisverbands Altenkirchen und des Grünen-Kreisverbands Westerwald. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Darüber hinaus dürfen wir Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 4 9, Südliche Weinstraße sowie Schülerinnen und Schüler des Goethe-Gymnasiums Germersheim begrüßen. Seien auch Sie herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Jetzt erteile ich für die Landesregierung dem Staatsminister für Bildung Teuber das Wort.

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Sven Teuber

Danke, Herr Präsident. – Ich möchte direkt sagen, da oben sitzen sicherlich keine künftigen schizophrenen oder sonstigen kranken Menschen, wie das hier gerade mit einem Zitat dargestellt wurde. Da oben sitzen Kinder und Jugendliche, starke Kinder und Jugendliche, die ein Selbstbestimmungsrecht haben. Das sollen sie im digitalen wie im analogen Raum haben. Dafür kämpfen wir. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Dazu möchte ich Ihnen gleich sagen, ich zitiere eine Headline, eine Schlagzeile aus der Westerwälder Zeitung vom 1. September: Offenbar kein generelles Handyverbot gewollt. – Das war das Ergebnis der Veranstaltung der Kollegin Groß, (Abg. Jennifer Groß, CDU: Nein! Nein!) die eine Veranstaltung zu ihrem eigenen Gesetzentwurf gemacht und überall nur Ablehnung für ihren Vorschlag erfahren hat. Ich finde, es ist eine bürgernahe Politik zu fragen, wie der eigene Vorschlag ankommt. Bürgernäher wäre es noch zu sagen, okay, niemand unterstützt ihn, wir ziehen ihn zurück. Das wäre vielleicht eine logische Folge gewesen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Gleichzeitig muss man sagen, wenn man sich dann schon nicht an den eigenen eingeladenen Menschen orientiert und einem offensichtlich deren Meinung egal ist, dann sollte man vielleicht noch weiterschauen. Dann schauen wir zum VBE, zum VRB, zu allen anderen Verbänden, die alle den Orientierungsrahmen der Landesregierung, meines Ministeriums, unterstützen und von denen sich keiner alleingelassen fühlt. Im Gegenteil, sogar der VBE und der VRB bestätigen und sagen, endlich ist Klarheit da, endlich haben wir einen altersgerechten, entwicklungsgerechten und rechtlich klaren Rahmen. Wenn das also Ihre eigenen Gäste Ihnen schon so sagen, wenn Ihnen das dann auch die Verbände noch einmal attestieren, dann muss man vielleicht irgendwann sagen, wir steigen von diesem Pferd ab. Es ist offensichtlich entweder totgeritten oder das falsche. In diesem Sinne darf ich Sie einladen, heute Vernunft zu zeigen und zu sagen, wir brauchen kein pauschales Handyverbot an Schulen, weil es das Problem nicht löst. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Zum Dritten erinnere ich mich an unsere Debatte gerade zum Bildungsmonitor und an die tolle Rede Ihres Fraktionsvorsitzenden, der sagte, wir brauchen mehr Autonomie an Schulen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Jetzt stellen Sie sich hier ernsthaft hin und wollen genau das abschaffen. Sie wollen weniger Autonomie an Schulen. Ich glaube das ernsthaft nicht. Sie können doch jetzt nicht wirklich ernsthaft zeigen, der Bildungsmonitor ist so schwierig und so schlimm. Dann ist die zentrale Forderung vom Institut, wie man es besser machen kann, mehr Autonomie an Schulen. Es ist mega, wie inkonsequent man in einer Sitzung innerhalb von zwei Stunden sein kann. Das ist wirklich beachtlich, (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) wenn Sie das immer noch nicht überzeugt, wenn Sie das auch noch nicht überzeugt, dass Sie Ihre eigenen Worte jetzt sozusagen einholen (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) oder die Ihres Fraktionsvorsitzenden. Kollegin Groß, Sie haben es nicht selbst gesagt, das nehme ich gerne in Kauf. Vielleicht gibt es auch einen Dissens in der eigenen Fraktion. Das mag durchaus so sein, aber in dem Zusammenhang gehört es zur Demokratie dazu. Diese Demokratie muss man fördern, und das muss man gleich von Beginn an bei Kindern und Jugendlichen machen. Wir wissen es doch, 8 bis 16 Uhr ist ein Verbot, und davor und danach wird gedaddelt wie ohne Sinn und Verstand, (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Ja eben! Immerhin!) weil uns das dann nicht mehr zu interessieren hat? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wenig lebensnah und realitätsnah kann man bitte arbeiten? Wenn Schülerinnen und Schüler schon – – – Oder lassen Sie uns vorher anfangen. Wenn Kindergartenkinder mit drei Jahren ein Handy in die Hand gedrückt bekommen, damit sie daran intuitiv herumspielen können, dann ist das eine Erziehungsarbeit und eine Bildungsarbeit, bei der wir gemeinsam von Beginn an sagen müssen: reflektieren, Schutzräume machen. Wir sind da eben altersgerecht. Deswegen sagen wir, bis zur 4. Klasse keine Smartwatch, kein Smartphone, nichts davon hat in der Schule, in der privaten Nutzung etwas zu suchen, weil es der kognitiven und der sozialen Entwicklung von Kindern schadet. Punkt. Je älter dieses Kind wird, desto selbstbestimmter und freier muss es darüber mitentscheiden können, wie es genutzt wird. Das muss man mit medienpädagogischen Angeboten begleiten. Die haben Sie jetzt in Ihrem Entschließungsantrag alle noch einmal nachträglich aufgeschrieben. Das machen wir alles schon längst. In dem Zusammenhang sind wir auf dem Weg, Medienbildung, Medienkompetenz. Wir haben gerade mit Ministerpräsident Alexander Schweitzer ein Sicherheitsgespräch geführt. Wie kann man Kinder und Jugendliche schützen? Wir haben jetzt zusammen mit dem Kinderschutzbund Cybergroomingprogramme aufgelegt. Wir sind in der Frage viel weiter als Sie, und in dem Zusammenhang sind auch die Kinder und die Erwachsenen weiter. Ich glaube aber, bei den Erwachsenen anzusetzen ist der richtige Punkt, weil es auch darum geht, wie über dieses Thema gemeinsam gesprochen wird. Da bin ich beim Kollegen Hartenfels. Wir müssen Social Media und Smartphone unterscheiden. Wir müssen es unterscheiden, und wir müssen diejenigen – da bin ich ganz bei Ihnen – – – Der Staat muss regulieren, dass dort, wo viel Reichweite ist, auch viel Verantwortung liegt. Wenn es einfach nur der freie Markt bei TikTok und Co. regelt, dass wir unsere Kinder tatsächlich Tätern aussetzen, ist das ein Problem. Das lösen wir aber nicht, indem wir an Schule Smartphones verbieten. Das lösen wir, indem wir uns zusammenschließen und dort endlich einmal regulieren; denn wenn dort aus eigenen Gründen der marktwirtschaftlichen Zielführung zu viel Verantwortung missbraucht wird, dann wird das auf dem Rücken der Kinder stattfinden. Das müssen wir miteinander angehen, aber nicht Scheindebatten führen, die tatsächlich eher kontraproduktiv als bestärkend für Medienbildung sind, weil wir lebensnahe Schulen und auch das Instrument des Handelns über diese Fragen brauchen. Wenn wir mit der 7. Klasse Pflichtfach Informatik machen und gleichzeitig sagen, wir müssen erst einmal darüber diskutieren, ob wir eine Ausnahme vom Handyverbot haben – Leute, Leute, Leute, das ist Schule von vorgestern. Da wird keiner da oben – nicht mal mein Schülerpraktikant Florian, der da oben sitzt – sagen, hey, Ihr habt verstanden, was bei uns im Leben abgeht. Deswegen, unser Orientierungsrahmen wird aus allen Bereichen der Gesellschaft unterstützt. Er wird Anwendung finden. Er hat eine klare Regelungsempfehlung, die sich an Viadrina und Co. orientiert. Wir wollen, dass wir gemeinsam Autonomie und Medienbildung stärkend arbeiten und nicht pauschal junge Leute einfach nur für unmündig erklären, und tatsächlich diese demokratiefördernden Aspekte auch noch herausstreichen. Danke schön. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt drei Kurzinterventionen. Ich würde die gemeinsam aufrufen und das dann bei der Erwiderung hinsichtlich der Zeit berücksichtigen. Zunächst eine Kurzintervention der Kollegin Jenny Groß, dann des Kollegen Dr. Gensch und dann des Kollegen Joachim Paul. Jetzt aber zunächst Kollegin Jenny Groß von der CDU-Fraktion, 2 Minuten.

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Jennifer Groß CDU

Sehr geehrter Herr Minister Teuber, es ist schön, wenn Sie Puls haben und engagiert sind. Was uns vor allen Dingen als CDU gefreut hat: Wir haben immer gesagt, wir brauchen klare Regeln für unsere Schulen. Wir brauchen sie von der 1. Klasse, wir brauchen sie bis zur 13. Klasse. Was macht eine Landesregierung, die selbst keine eigenen Ideen hat, die dieses Thema auch gar nicht auf die Schiene gesetzt hat, sondern es waren wir als CDU, die das gemacht haben? Sie gehen hin, setzen einen Rahmen auf und erklären, wasch mich ein bisschen, mach mich aber nicht nass. Ich möchte regeln, möchte aber doch nicht, und gebe es den Schulen in die Hand. (Zuruf des Staatsministers Sven Teuber) Was wollen wir als CDU? Ganz klare Regeln. Es geht uns um die private Nutzung. Ich weiß, dass man uns hier stets gerne missversteht. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Sie können sich auch nicht richtig ausdrücken!) Über die Sache mit dem Zuhören, mit der Erkenntnis und dem Machen können wir uns bei Gelegenheit unterhalten. Was wollen wir aber? Es geht um die private Handynutzung. Dass wir nicht dauernd daddelnd im Unterricht sitzen, dass das aufhört. Es geht uns darum, dass der Lehrer die Möglichkeit hat zu sagen (Abg. Martin Haller, SPD: Also, ich kriege das nicht zusammen!) – ´hören Sie mir lieber zu, lernen Sie etwas davon –, (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER –

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Michael Hüttner SPD

Sie widersprechen sich in einem Satz!) ich lerne an meinem Gerät entsprechend pädagogisch sinnvoll. (Abg. Martin Haller, SPD: Ich bin auch zu viel am Handy!) Als Lehrer – ich weiß, die Zeit war nicht so lange – müssten Sie eigentlich wissen, wie man mit Pädagogik und Didaktik umgeht. Was aber der größere Treppenwitz ist: Der Minister stellt sich hier hin (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) und erklärt der CDU, wir wären diejenigen, die für Autonomie sind, und in der anderen Rede würden wir uns für ein Verbot aussprechen. Der gleiche Minister, der jetzt auf der einen Seite erzählt, er reguliert etwas, er schreibt den Schulen etwas vor, nämlich das Abschaffen von unangekündigten HÜ, das schafft er ab, ansonsten aber Freibier für alle und Dauer-on. Das kann nicht sein. (Beifall der CDU, bei der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Joachim Paul, AfD)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die nächste Kurzintervention kommt von Abgeordnetem Dr. Christoph Gensch, auch hier 2 Minuten.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Ich bin fachfremd, das sage ich gleich zu Beginn. Herr Minister, aber tatsächlich ist das ein – – – Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil mich einfach Ihre Rede – – – (Staatsminister Sven Teuber: Berührt hat! – Heiterkeit und Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und bei der FDP) – Nein, sie hat mich nicht berührt, sondern mich beschäftigt dieses Thema intensiv. Mich beschäftigt das Thema Handynutzung, die Nutzung sozialer Medien von unseren Kindern und unseren Jugendlichen wirklich intensiv. Ich habe selbst zwei kleine Kinder. Ich habe das Gefühl, dass Handynutzung und die sozialen Medien die Gehirne unserer Kinder kaputtmachen. Die machen die Gehirne unserer Kinder – dieses brain rot, wie man im Englischen sagt – kaputt. Der ganze Schmutz, der dort ausgegossen wird, die ganzen Dinge, die sie sich dort gegenseitig zeigen, Gewalt, Pornografie, alles Mögliche. Das sind einfach Dinge, die mich mittlerweile fast jeden Tag beschäftigen. Ich sehe auch in Zweibrücken, dass sich immer mehr Klassen und Elternverbände auf den Weg machen, um hier Grenzen einzuführen, um dafür zu sorgen, dass die Kinder vor diesen Einflüssen geschützt sind. Ich kann Ihnen sagen, mit jeder Schülergruppe, die zu mir nach Mainz zu Besuch kommt, diskutiere ich über diese Geschichte. Was mich wirklich überrascht hat, ist – egal ob BBS, Gymnasium oder was auch immer –, jede dieser Schülergruppen hat sich in einer Abstimmung, in einer Debatte darüber, ob man die Handynutzung und auch die Nutzung von sozialen Medien bis zum 16. Jahr verbieten soll, mit überwältigender Mehrheit dafür ausgesprochen. Das einzige Argument, das immer von diesen Kindern und Jugendlichen kam, war: Wenn, dann muss es für alle gelten. Ich will nicht ausgeschlossen sein. Das ist auch dieser Prozess, der bei uns abläuft. Es geht immer mit wenigen los, und dann setzt sich diese Kaskade in Gang, dass immer mehr Eltern und das Umfeld unter Druck gesetzt werden und dann doch Dinge zulassen, die man im Innersten ablehnt. Da appelliere ich an Sie – als Bildungsminister sind Sie in einer ganz herausgehobenen Position –: Davor müssen wir, ähnlich wie das vielleicht auch Australien, Florida und viele andere schon gemacht haben, unsere Kinder schützen. Ein Großteil der Überforderung, die sie auch in der Schule und in jungen Jahren haben, kommt nicht unbedingt durch den Leistungsdruck in den Schulen, (Glocke des Präsidenten) sondern durch diesen permanenten Schmutz und diesen permanenten Sozialstress, durch diese permanente Interaktion mit dem Handy, mit der Handynutzung, mit den sozialen Medien. Darum bitte ich Sie, dass Sie das auch umsetzen und hart daran arbeiten. Vielen Dank. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die nächste Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Joachim Paul das Wort.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Herr Staatsminister, ich habe Sie eben durchaus wertfrei als Ideologen bezeichnet. Ideologen haben ein Konzept. Das sind Ideen, die durchdacht sind. Es sind zwar die falschen Ideen, aber es ist wenigstens etwas durchdacht, anders als bei der CDU. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Damit kennen Sie sich aus!) Allerdings muss man jetzt an dieser Stelle schon sagen, das war nun wirklich ein Ausweis des Ideologen, dass er dort die Freiheit haben will, wo seine Ideen dann zur Geltung gebracht werden können, und dann dirigistisch eingreift, indem er unangekündigte Tests par ordre du mufti verbieten will. Das zeichnet den Ideologen aus. Sie sind im Prinzip gerade den Beweis angetreten. Dann ganz kurz, weil Sie auch verräterisch gesagt haben, man muss die Plattformen regulieren – das haben Sie zumindest angedeutet –, die Algorithmen wären das Problem. Dazu will ich nur eine Sache sagen. Dass wir die sozialen Medien haben, hat zur Demokratie so viel beigetragen wie der Massendruck der Flugblätter. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Mehr wie Sie!) Es hat noch nie ein solch großes Empowerment für die Menschen gegeben, dass sie heute Redakteure sein können, dass sie sich mitteilen und vernetzen können, dass sie Protest organisieren können, dass sie andere Perspektiven einbringen können. Klar, es gibt Leute, die jetzt nicht mehr Gatekeeper sind, keine Journalisten mehr, keine Politiker mehr usw., aber das ist für die Demokratie ein Riesengewinn. Die CDU lebt in einem Zeitalter, in dem Merkel das Internet als Neuland bezeichnet hat – das ist gar nicht so lange her –, (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) und in dem die damalige Landtagsabgeordnete Julia Klöckner von den asozialen Netzwerken gesprochen hat. Nein, das ist nicht richtig, das ist nicht richtig. Sie haben zu einem Empowerment geführt, und jede Medienrevolution hat natürlich Veränderungen der politischen Landschaft herbeigeführt. Die größte Medienrevolution in Deutschland war die Übersetzung der Bibel ins Deutsche durch Martin Luther. Klar, dass das der Priester- und Kleruskaste nicht gefallen hat. Das kann ich mir vorstellen. Sie waren keine Gatekeeper mehr, weil jeder sagen konnte, hier steht es aber anders, Herr Pfarrer. Das ist Empowerment. Dafür stehen wir wie für die Freiheit. Da ist nicht alles schön, da ist auch viel Schmutz. (Glocke des Präsidenten) Diese Plattformregulierung zielt aber auf diesen Nerv der Demokratie. Das lehnen wir ab. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Zur gesammelten Erwiderung erteile ich Staatsminister Teuber das Wort.

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Sven Teuber

Jetzt habe ich 20 Minuten, ne? (Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nein, das nicht. 6 Minuten maximal. Sonst haben wieder alle eine zusätzliche Redezeit. Es wäre gut, wenn Sie – – – (Heiterkeit im Hause) Ich will nur kurz darauf hinweisen, weil wir bereits eine Stunde hängen. Das aber nur als kleine Zwischenbilanz. Jetzt haben Sie aber 6 Minuten, Kollege Teuber.

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Sven Teuber

Ich will nur festhalten, Herr Präsident, ich habe nicht die Redezeit ausgeweitet, sondern ich habe offensichtlich sehr berührt. (Heiterkeit im Hause – Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) In diesem Zusammenhang muss man klar sagen, ich bin – – – Das ist auch der Grund, wenn ich das so persönlich sagen darf, warum ich den Kollegen Gensch persönlich so sehr schätze, weil er tatsächlich einen Punkt angesprochen hat, der uns alle umtreibt, glaube ich. Das ist doch genau die gemeinsame Linie, die uns umtreibt. Was macht die Digitalisierung im frühkindlichen und im kindlichen Alter mit unseren Kindern? Das ist doch genau der Punkt. Wir als Erwachsene haben doch genauso Herausforderungen und Überforderungsmomente in dieser Dynamisierung durch die Digitalisierung. Das ist doch der Fall. Deswegen: Je jünger das Kind, desto geschützter muss es aufwachsen. Das gilt aber nicht nur für die Schule, sondern vor allem auch für den Haushaltsbereich in den Familien. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Darauf haben Sie doch keinen Zugriff!) In diesem Zusammenhang muss man klar sagen, wenn Kinder das schon gewohnt sind, sich in diesen Elementen scheinbar natürlich zu bewegen, sie aber nicht durchschauen, dann ist die Gefahr da, darin zu versinken, und dann ist es tatsächlich auch höchst bildungsungerecht. Das teile ich. Da teile ich auch die Analyse von Professor Zierer. In diesem Zusammenhang müssen wir also deswegen einen behutsamen Einstieg in diese Frage finden. Den werden wir aber nicht als Problemlöser Schule finden. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, und wir müssen es deswegen auch so differenziert betrachten. Ich bin bei meiner Kollegin Heike Raab und dem Ministerpräsidenten in der Frage der Medienanschauung. Ich bin da komplett anderer Meinung als Sie, Herr Paul. Das wundert nicht, aber bestätigt in dem Zusammenhang nur wieder, ja, wir brauchen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Journalismus, (Abg. Joachim Paul, AfD: Unabhängig, genau!) um Orientierung zu bieten, und wir brauchen ihn stark auch auf diesen Plattformen. Da müssen wir vorbildlich vorangehen. Wir haben noch einen Medienstaatsvertrag und all diese Themen, die wir beschließen und beraten. Wir wollen dort auch vorbildlich vorangehen. Wir müssen dann mit Medienanstalten und jugendschutz.net und vielen anderen ergänzend arbeiten, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) klicksafe und Co. will ich da nennen. Wir haben darüber hinaus also bildende Angebote, die über den schulischen Bereich hinausgehen. Ja, auch da bin ich anderer Meinung, wir müssen regulieren. Wir können nicht denken, dass das Verbieten des Smartphones in der Schule das Problem von Cybergrooming und -mobbing wirklich löst. Es verschiebt es nur in andere Bereiche, in denen wir nicht mehr die Offenheit oder die Sicherheit haben, dass wir einen geschützten Raum finden, in dem man es anspricht. Wir müssen deswegen mehr in Beziehungs- und Bindungsarbeit in Schulen investieren, weil heute viel weniger Probleme im direkt sichtbaren Kontakt entstehen, sondern mehr im digital nicht sichtbaren. Das heißt, ich brauche offene Schülerinnen und Schüler, die offen auf Vertrauenspersonen in der Schule zugehen können, um ihr Problem aus dem Netz zu thematisieren und sich Hilfe zu holen. Dafür braucht es mehr Beziehungs- und Bindungsarbeit, die anders aussieht, als sie noch in meiner Schulzeit aussah, als wir uns im Endeffekt sehr schnell klar waren und Mobbing ganz anders stattfinden konnte. Es ist nicht so, als wäre das ein mobbingfreier Raum gewesen. In dem Zusammenhang muss sich Schule dahin gehend auch verändern. Dann will ich ganz klar sagen, das geht nicht gegen die Medien, das muss mit den Medien passieren; denn wenn Schülerinnen und Schüler sagen, in meinem Alltag darf ich das nicht nutzen oder darüber sprechen, dann habe ich auch nicht die Möglichkeit, im Zweifel frühzeitig zu intervenieren. Da braucht es die Lehrerin und den Lehrer, braucht es Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die mit den Eltern und einem Netzwerk an Hilfestellung – ich sage übrigens, auch Kinder- und Jugendärzte sind ganz wichtig in dem Zusammenhang – miteinander das Netzwerk schaffen. Ich finde, das haben wir gerade beim Cybergrooming sehr elementar und essenziell etabliert. Wir haben den Kinderschutzbund, ich möchte die Kollegen aus dem Innenministerium, die Polizei, das LKA nennen, wir haben in dem Bereich die Lotto-Stiftung, die das mit unterstützt, um Öffentlichkeit herzustellen, und wir haben dann als Bildungsministerium das Projekt mit an den Tag gestellt, und wir haben die Schulen. Das ist ein Netzwerk, das sich erweitern muss. Ich glaube, das ist der Weg, den wir gehen sollten. Ich will aber deutlich machen: Das Problem liegt in einer regulierteren Social-Media-Plattform-Anschauung. Das muss so sein; denn wenn wir das nicht stärker regulieren, können wir über Verbote hin- und herreden. Das ist nur ein Pflästerchenkleben, wo wirkliche Straftaten stattfinden. Die Strafverfolgung ist schon deutlich besser geworden. Wir haben mit den Strafverfolgungsbehörden elementare Strukturen aufgebaut, aber die Weiten des Netzes, die hier so scheinbar schön als Demokratisierung dargestellt werden, sind einerseits Demokratisierung, aber nur, wenn wir mündige Bürgerinnen und Bürger haben, die es auch anwenden können. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Dann ist es ein Demokratisierungsrecht. Wir sind aber in vielen Teilen so weit, dass wir uns selbst an manchen Stellen überrollt fühlen. Wir müssen dieses Gefühl abschaffen. Wir müssen in Kompetenzen investieren, um eine Technik zu beherrschen und nicht die Technik uns beherrschen zu lassen. Das ist der Weg. Es gibt mehrere Elemente, die ich hier kurz umreißen konnte, dabei aber trotzdem deutlich unter 6 Minuten geblieben bin. (Heiterkeit des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Deswegen danke ich für die wirkliche Debatte und kann nur sagen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sind auf dem Weg. Lassen Sie uns sie stärken und gemeinsam das Netzwerk ausbauen. Der Orientierungsrahmen bietet dafür genau die richtigen Grundlagen. Danke. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann kommen wir jetzt zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11754 – zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12890 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12003 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/12849 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12891 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12908 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12910 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Thomas Wansch.

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Thomas Wansch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bauen effizienter und einfacher gestalten, ist das grundsätzliche Ziel der aktuellen Novellierung der Landesbauordnung bzw., wie es konkret heißt, des Landesgesetzes zur Änderung baurechtlicher Vorschriften. Zudem sollen Regelungen der Musterbauordnung der Länder weiter vereinheitlicht werden. Das Ganze wurde im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Die Anhörung, die dort stattfand, hat zweierlei gezeigt. Zum einen: Die Sachverständigen haben den vorliegenden Gesetzentwurf nahezu einhellig begrüßt. Zum anderen: Nach der Novelle ist vor der Novelle. Der Prozess ist also nicht abgeschlossen, sondern geht kontinuierlich weiter. Einige Sachverständige hatten Vorschläge für die Weiterentwicklung der Landesbauordnung gemacht. Diese beiden Punkte werden auch seitens der Fraktionen im HuFa so gesehen, was letztlich auch sicher in einer einstimmigen Beschlussempfehlung für die Annahme des Gesetzentwurfs mündete. Im Wesentlichen betreffen die Erleichterungen, um die es jetzt geht, in diesem vorliegenden Gesetzentwurf folgende Bereiche: das Abstandsflächenrecht, den Brandschutz, Fragen notwendiger Stellplätze sowie zum Beispiel die weitere Digitalisierung bei Bauanträgen. Außerdem wird der Spielraum für Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen erweitert. All diese Punkte dienen dazu, schneller Wohnraum schaffen zu können, und zwar konkret durch den Um- und Ausbau im Gebäudebestand. Es geht zudem um die Etablierung einer neuen Bau- und Wohnungsform, den Gebäudetyp E – „E“ wie einfach, experimentell, effizient. Liebe Kolleginnen und Kollegen, während des Gesetzgebungsverfahrens und im Nachgang der Anhörung haben wir intensiv, auch fraktionsübergreifend, miteinander darüber diskutiert, inwieweit weitere Vereinfachungen in das Gesetz mit aufgenommen werden sollen. Als Regierungsfraktion sind wir zu der Ansicht gelangt, dass in einzelnen Punkten, die beispielsweise den Brandschutz betreffen, weitere Erleichterungen möglich und unkompliziert in den Gesetzentwurf integrierbar sind, ohne dass diese Erleichterungen zu Gefährdungen führen. Daher haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag mit einigen wenigen weiteren Änderungen eingebracht. Wir haben darüber hinaus aber auch die Stellungnahmen der Sachverständigen zum Anlass genommen, uns mögliche weitere Punkte für die nächste Novellierung sozusagen vorzumerken. Das gemeinsame Gespräch, das die Fachpolitiker mit den Fachleuten des Finanzministeriums geführt haben, zeigte ein Einverständnis für die weitere Novellierung, um dabei die Vorschläge aufeinander abzustimmen. Auch hier gilt für uns die Maßgabe, Vereinfachungen sind richtig und wichtig. Sie müssen aber immer auch praktikabel und zielführend sein. Gut gemeint ist nicht immer ganz gut gemacht. Das gilt auch für die Änderungsvorschläge der CDU, die sie in ihrem Antrag einbringt. Feststeht aber, der Weg wird weitergehen. Lassen Sie uns das Thema LBauO weiter miteinander diskutieren. Zunächst ist wichtig, diesen Gesetzentwurf heute zu beschließen, damit das alles in Kraft treten kann. Viele Menschen warten auf Erleichterungen. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung stimmen wir daher mit den von der Koalition eingebrachten Änderungen zu. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist Abgeordnete Karina Wächter für die CDU-Fraktion.

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Karina Wächter CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz braucht mehr Wohnraum, schnellere Genehmigungen, weniger Bürokratie. Was wir brauchen, ist ein Bauordnungsrecht, das endlich im 21. Jahrhundert ankommt. Deshalb sagen wir als CDU ganz klar, ja, der Entwurf geht in die richtige Richtung. Das wurde auch in der Anhörung deutlich, aber gleichzeitig auch, dass Tempo, Tiefe und der Mut dieser Novelle eben nicht ausreichen. Der Gesetzentwurf ist richtig und wichtig, aber es bleibt am Ende ausschließlich eine Anpassung an die Musterbauordnung. Eben das wirft Fragen auf. Warum wurde der Entwurf erst im Mai eingebracht, obwohl er schon seit Oktober vorlag? Die Musterbauordnung wurde schon im Jahr zuvor verändert. Rheinland-Pfalz ist wieder einmal eines der letzten Länder, das handelt. Vor diesem Hintergrund überrascht es kaum, dass alle Anzuhörenden die geplanten Änderungen begrüßen. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ausdrücklich bei allen Anzuhörenden für ihre wertvollen Beiträge bedanken. Bei den Beiträgen wurde nämlich ganz deutlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen weit hinter den praktischen Problemen herhinken. Hohe, teils widersprüchliche Standards sind ein echter Hemmschuh und Kostentreiber für Bauen und Sanieren. Die Erwartungen an diese Novelle waren höher. Dennoch bessert die Landesregierung nicht wirklich nach. Stattdessen verweist sie auf die nächste Reform. Was wir aber brauchen, ist kein Stückwerk. Was wir brauchen, ist ein großer Wurf – einmal den Mut zeigen, einmal wirklich umfassend reformieren. Die Regierungsfraktionen haben dieses Dilemma erkannt und schlagen für ihren eigenen Antrag weitere Anpassungen vor. Doch auch dieser Antrag ist ein weiteres Stückwerk, das sich weit überwiegend auf den Dachausbau beschränkt. Als CDU-Fraktion sagen wir, das reicht nicht. Wir sehen grundlegenden Nachbesserungsbedarf und legen deshalb einen eigenen Änderungsantrag vor, der vor allen Dingen folgende Änderungen vorsieht. Mehr Wohnraum im Bestand: Wer bestehende Gebäude zu Wohnraum umnutzen will, darf nicht an den Vorschriften für Neubauten scheitern. Wir sehen Bestandsschutz vor Bürokratie. Innenentwicklung stärken: Wir wollen Bauen in zweiter Reihe erleichtern, dort, wo die Erschließung bereits besteht, zum Beispiel wenn das Kind auf dem großen Grundstück der Eltern in zweiter Reihe baut. Das muss möglich sein. Alternative Wohnformen zulassen: Tiny Houses sind keine Modeerscheinung mehr, sie sind die Lebenswirklichkeit. Wir wollen einen rechtssicheren Rahmen schaffen, der dieses Wohnen ermöglicht und nicht verhindert. Historische Ortskerne erhalten: Wer alte Bausubstanz in Ortskernen wie Kirchberg oder Bernkastel-Kues sanieren will, braucht mehr Flexibilität. Sture Regeln zu Brandschutz und Abständen helfen da nicht. Wir fordern praxistaugliche Ausnahmen mit Sicherheitskompensation. Wir möchten den ländlichen Raum entlasten, indem wir die Direktvermarktung durch genehmigungsfreie Warenautomaten ermöglichen. Das stärkt die Landwirtschaft und die Nahversorgung auf dem Land. Kommunale Handlungsfähigkeit stärken: Für kommunale Vorhaben wie Schulen, Rathäuser oder Feuerwehrhäuser fordern wir Gebührenfreiheit bei Bauanträgen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld und Verwaltungskapazität. Nicht zuletzt möchten wir die Zuständigkeit für Verteidigungsvorhaben klar regeln. Bauten der Bundesverteidigung gehören nicht in die Zuständigkeit der örtlichen Bauaufsicht. Hier sollen ausschließlich baurechtliche Verfahren greifen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer mehr Wohnraum will, muss bereit sein, alte Denkmuster zu verlassen. Wir begrüßen die vorgesehenen Änderungen, aber wir fordern auch mehr Mut zur Weiterentwicklung – für mehr Wohnraum, für eine starke kommunale Baupolitik und für ein Rheinland-Pfalz, das auch im Bauordnungsrecht handlungsfähig bleibt. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Dr. Lea Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir die Pariser Klimaschutzziele einhalten wollen, müssen wir im Gebäudebestand klimaneutral werden. Der Schlüssel beim Bauen liegt dabei im Umbau und in der Sanierung unserer Bestandsgebäude. So in der Art hat es auch Kammerpräsident Joachim Rind von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zum Ausdruck gebracht. Ein Highlight nach der parlamentarischen Sommerpause ist dabei immer das Sommerfest der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Die Fachwelt ist sich an dieser Stelle ganz einig – wir brauchen beim Schaffen von dringend benötigtem Wohnraum ein Umdenken weg vom Betonkopf, weg vom immer mehr Betonieren hin zur Umbaukultur. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Wansch, SPD) Die Landesbauordnung ist an dieser Stelle eine erste wichtige Stellschraube. Mit der Novelle nehmen wir vor allem das in den Blick, was schon da ist. Wer sein Haus zukünftig umbauen, ausbauen oder aufstocken will, erhält mehr Flexibilität bei den Abstandsflächen, im Brandschutz und bei der Ausnahmegenehmigung von Stellplätzen. Gerade die Stellplätze – das ist auch in der Anhörung sehr deutlich geworden – sorgen in der Praxis häufig für explodierende Kosten und erschweren Bauvorhaben unnötig. Deshalb muss künftig niemand mehr zusätzlich Stellplätze nachweisen, wenn ein Gebäude umgebaut oder erweitert wird. Mobilität wird vielfältiger; das wissen wir alle. Wir Grünen haben uns dafür eingesetzt, dass bei der Ermittlung der notwendigen Stellplatzzahl künftig auch alternative Mobilitätskonzepte wie Sharing-Systeme berücksichtigt werden. Wenn Menschen sich ein Auto teilen, brauchen wir weniger Platz für Stellplätze. Dadurch können deutlich Kosten reduziert werden. Das gilt zukünftig auch für den Neubau. Die Anzuhörenden waren sich durch die Bank einig, diese Novelle der Landesbauordnung enthält viele sinnvolle, konkrete Erleichterungen. Ich möchte nur den Gebäudetyp E als Stichwort nennen, vor allem für das Bauen im Bestand. Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Allein durch die bessere Nutzung des Bestandes können Hunderttausende neue Wohnungen in leer stehenden Gebäuden, alten Höfen oder auf Dächern, die aufgestockt werden, entstehen. Diese Potenziale, die in unseren Städten, in unseren Gemeinden schlummern, wollen wir aktivieren. Wir verhindern, dass Ortskerne veröden und beleben stattdessen durch effiziente Innenentwicklung unsere Dörfer, unsere Quartiere, und das alles, ohne zwingend einen weiteren Quadratmeter Fläche zu versiegeln. Ich würde mich freuen, wenn unsere Bundesbauministerin einen Blick zurück in ihre rheinland-pfälzische Heimat werfen würde und sich uns zum Vorbild nimmt und statt den sogenannten Bau-Turbo und damit immer mehr die Zersiedelung der Landschaft nach vorne zu treiben, wirklich auf Umbaukultur setzt. Die Bundesarchitektenkammer ist hier auch sehr eindeutig. Von der Architektenkammer über die Landwirtschaftskammer bis zu den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern waren sich alle Expertinnen und Experten einig: Mit dieser Novelle bauen wir weitere Hürden ab, um das Bauen in Rheinland-Pfalz einfacher, bezahlbarer und nachhaltiger zu gestalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ja, ich kann verstehen, dass Sie sagen, Sie wollen G wie Großer Wurf – das ist scheinbar jetzt Ihr Motto –, aber ganz ehrlich: Ihr Änderungsantrag ist alles andere als ein großer Wurf. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Wansch, SPD) Für die intelligente Nachverdichtung, eine ressourcenschonende Nutzung des Gebäudebestands und eine sozial gerechte Entwicklung unserer Dörfer und Städte stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bauen muss günstiger werden. Die vorliegende Änderung der Landesbauordnung ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Mehr ist es nicht, doch auch einem kleinen Schritt in die richtige Richtung stimmen wir gerne zu. Zusätzlich bringen meine AfD-Fraktion und ich noch einen Änderungsantrag ein, damit aus dem kleinen Schritt ein großer Schritt wird. Die Landesregierung passt die rheinland-pfälzische Landesbauordnung ein Stück weit der Musterbauordnung an. Die ist allerdings nur ein kleiner gemeinsamer Nenner der Bundesländer. Aus unserer Sicht muss sich Rheinland-Pfalz an den Ländern orientieren, die stärker deregulieren und baurechtliche Freiheiten schaffen, als die Musterbauordnung das tut. Wir haben eine Anhörung gehabt, die sehr ergebnisreich war. Wir danken den Experten für ihre sachkundigen Vorschläge. Diese Anhörung hat ergeben, dass sich mehr ändern kann und mehr ändern muss, als die Landesregierung es vorsieht. Meine Fraktion hat den Experten aufmerksam zugehört und deren Vorschläge in einem Änderungsantrag eingebracht. Es geht uns darum, dass die Baukosten sinken. Es geht uns darum, dass landwirtschaftliche Betriebe sich nicht mehr mit Auflagen herumärgern müssen, die wohl niemand nachvollziehen kann. Insbesondere geht es uns darum, dass Bauhandwerksmeister aller Gewerke die kleine Bauvorlageberechtigung erhalten. Die kleine Bauvorlageberechtigung ermöglicht es Handwerksbetrieben, ihren Kunden eine Dienstleistung von Planung bis Umsetzung aus einer Hand zu bieten. Für die Handwerksmeister ist das vorteilhaft, weil sich ein neues Geschäftsfeld erschließt und sie neue Kunden gewinnen können. Für die Kunden ist es vorteilhaft, weil sie nur einen Ansprechpartner haben. Sie haben einen Verantwortlichen für alles, und geht mal etwas schief, dann kann niemand die Verantwortung abwälzen. Unser Änderungsantrag verbessert somit auch den Verbraucherschutz. Zudem sparen die Kunden bares Geld, wenn sie für bestimmte Umbauten nicht zusätzlich einen Architekten beauftragen müssen. Meiner AfD-Fraktion und mir ist der Punkt mit der kleinen Bauvorlageberechtigung besonders wichtig, da er sowohl dem Handwerk als auch dem Verbraucher nutzt. Meine AfD-Fraktion hatte schon im vergangenen Jahr vorgeschlagen, die kleine Bauvorlageberechtigung auf alle Baugewerke zu übertragen. Beispielsweise bauen Dachdecker nachträglich eine Gaube aufs Dach. Was spricht dagegen, dass der Dachdeckermeister – bei entsprechender Qualifikation – diese Dachgaube nicht nur baut, sondern auch plant? Kurzum: Der AfD-Änderungsantrag führt zu niedrigeren Baukosten und neuen Geschäftsfeldern für Handwerksbetriebe. Der AfD-Änderungsantrag stärkt den Verbraucherschutz und gibt Bauherren mehr Auswahl, ob sie Architekten oder Handwerksmeister beauftragen wollen. Ich bitte daher um Zustimmung zum Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Ralf Schönborn, AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist eine der drängendsten Fragen. Das ist aber auch kein kurzfristiges Phänomen und hat eine sehr komplexe Entwicklung hinter sich. Der Entwurf sieht aber konkrete Schritte vor, wie wir Bauen einfacher, effizienter, kostengünstiger und schneller gestalten können, also substanzielle Erleichterungen für Planung, Genehmigung und das Bauen selbst. Das Ziel dabei ist es, Wohnraum dort zu schaffen, wo er gebraucht wird. Ob das jetzt im Bestand oder im Neubau ist, sei erst einmal dahingestellt. Konkret haben wir im Um- und Ausbau im Gebäudebestand einen Bürokratieabbau. Der Brandschutz soll bleiben, ja. Er soll aber nicht mehr das Hindernis sein. Diese Debatten über den Brandschutz kennt jeder. Er soll bleiben, aber nicht mehr das Hindernis sein. Es soll die Vereinfachung geben, wenn Dachgeschosse zu Wohnraum ausgebaut werden, also das Freistellungsverfahren für unbeplante Innenbereiche, und eben auch die Digitalisierung bei Bauanträgen und Genehmigungen, um das ganze Verfahren in der Praxis zu beschleunigen. Das ist letztendlich effizienzsteigernd, wenn es darum geht, schnell bauen zu wollen. In dem Änderungsantrag der Koalition sehen wir weitere Erleichterungen. Es wurde Kritik aus der Anhörung aufgenommen. Sie wurde bewertet und soll in die weitere Novelle einfließen, die noch vor uns steht, aber so, dass diese dann im Einklang mit einer Musterbauordnung steht. Zu dem Änderungsantrag der CDU, so war mein letzter Stand, wurde Ihnen mitgeteilt, dass Punkte Ihrerseits entweder schon möglich sind, der Bedarf nicht besteht oder sie in den Gesamtkontext aller Vorschriften einfließen und geprüft werden müssen, ebenso innerhalb nächster Reformen. Zu dem Änderungsantrag der AfD kann ich sagen, dass gegen den Feuerschutz spricht, dass die Bauordnung ein Konzept mit diversen Maßnahmen vorsieht, unter anderem Feuerfestigkeit im Treppenhaus. Zu der kleinen Bauvorlageberechtigung gab es am 5. September 2024 die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss. § 64 LBauO wurde dahin gehend geändert und angepasst. Das hat alles in Abstimmung mit den damaligen Verbänden stattgefunden. Ich würde sagen, wir sollten diese Änderung mal ruhen lassen. Wie wird sie angenommen? Wie wird sie in der Praxis umgesetzt, und welche Rückmeldungen kommen von Handwerkerinnen und Handwerkern? Weitere Änderungen jetzt sofort sehen wir noch als zu früh an. Für uns macht auch der Punkt, das alte Freistellungsverfahren beim Ausbau von Dachgeschossen beizubehalten, das Bauen eher schwieriger und nicht effizienter. Daher sehen wir mit dem Änderungsantrag der Koalition und dem Ausblick auf die bevorstehende weitere Reform des Gesetzes diese Änderungen jetzt als sinnvoll an und unterstützen sie. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz eines Anhörverfahrens, bei dem die Sachverständigen keineswegs mit einer Stimme gesprochen haben, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Das ist normal so!) überwiegen für uns FREIE WÄHLER eindeutig die Vorteile des vorliegenden Entwurfs. Wir sind uns alle einig, dass das Bauen in Deutschland und Rheinland-Pfalz beschleunigt werden muss. Auch wenn die Änderung der Landesbauordnung nur einen kleinen Schritt in die richtige Richtung darstellt, sollten wir diesen dennoch gehen. Klar ist aber auch, der Blick der Anzuhörenden ging weit über den Tellerrand dieser Materie hinaus. Wo eigentlich ein Befreiungsschlag notwendig gewesen wäre, kommt leider nur ein Minimalkompromiss zum Tragen. Allerdings ist genau das das Bild, das die Politik den Bürgern im Allgemeinen derzeit vermittelt. Was ich wie Herr Bitterwolf vom Gemeinde- und Städtebund kritisch sehe, ist der partielle Wegfall der Stellplatzpflicht. Ich kann die Intention hinter dieser Entscheidung im Hinblick auf Flächennutzung und Bauvereinfachung grundlegend nachvollziehen, nur ist es mitnichten so, dass Autos plötzlich aus dem öffentlichen Raum verschwinden würden. Ganz im Gegenteil, sie stehen schlicht an einer anderen Stelle. Natürlich beobachten wir ein verändertes Mobilitätsverhalten in der Stadt. Auf dem Land hingegen sind Rheinland-Pfälzer oft weiter auf das Auto angewiesen. Darüber hinaus sollten wir beim Feuerschutz im Treppenhaus keine übertriebenen Standards setzen, sondern uns an anderen Bundesländern orientieren. F30 muss ausreichen, auch das ging aus dem Anhörverfahren eindeutig hervor. Meine Damen, meine Herren, der angekündigte Bau-Turbo muss nun endlich gezündet werden. Die vorliegende Änderung der Landesbauordnung reicht dazu allerdings nicht aus. Es braucht ein Maßnahmenpaket, bei dem unbedingt auch die Grunderwerbsteuer eine Rolle spielen muss. Ich darf erneut an unseren Vorschlag erinnern, landesseitig auf die Erhebung der Grunderwerbsteuer beim Kauf einer privat genutzten Erstimmobilie zu verzichten. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER) Werte Kolleginnen und Kollegen, in der Summe der Dinge erachten die FREIEN WÄHLER die Änderung der Landesbauordnung für notwendig, wenn auch nicht hinreichend. (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) Wir stimmen dennoch zu. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Doris Ahnen das Wort.

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Doris Ahnen

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Steven Wink, FDP: Die noch da sind!) Dieser Gesetzentwurf hat Hand und Fuß, und das hat sich auch bei der Anhörung im Ausschuss und in den Ausschusssitzungen gezeigt. Er ist ein wichtiger Baustein, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das Bauen wird mit dem Gesetzentwurf – es ist darauf hingewiesen worden – an vielen Stellen leichter und flexibler. Der bürokratische Aufwand sinkt. Diese Erleichterungen sollten jetzt schnell kommen. Liebe Frau Wächter, es kann keine Rede davon sein, dass Rheinland-Pfalz eines der letzten Länder ist, das die Musterbauordnung umsetzt. Ich weiß nicht, wo Sie da nachgeschaut haben. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Irgendwo im Hunsrück!) Auf jeden Fall können die Fachleute das so keineswegs bestätigen, sondern wir haben uns sehr schnell danach an die Arbeit gemacht, weil wir diese Dinge in die Umsetzung bringen wollen. Wir nehmen im Prinzip drei Bereiche in den Blick. Erstens: den Umbau und den Ausbau. Es ist eben schon darauf hingewiesen worden. Es gibt keinen Zweifel daran, dass ein erhebliches Potenzial für mehr und neuen Wohnraum im Um- und Ausbau im Gebäudebestand besteht. Deswegen sehen wir an der Stelle erhebliche Erleichterungen bei dem Brandschutz, den Abstandsflächen und den Stellplätzen vor, im Übrigen auch im Verfahren. Dachgeschosse können zukünftig innerstädtisch ausgebaut werden, ohne auf eine Baugenehmigung warten zu müssen, (Beifall des Abg. Roger Lewentz, SPD) und es können auch ansonsten abweichende Lösungen gefunden werden, die den gleichen Schutz auf andere Weise bieten. Ich glaube, das ist ein echter Fortschritt und auch eine echte Beschleunigung. Beim Neubau setzen wir vor allen Dingen auf die Innovationen durch den Gebäudetyp E. Ich erwarte mir hiervon viel. Die einen sagen „einfach bauen“, ich sage lieber „experimentell bauen“. Die Wahrheit ist auch, wir brauchen neben dem bauordnungsrechtlichen Teil noch den vertragsrechtlichen Teil auf Bundesebene. Die Bundesregierung hat aber angekündigt, sich dieser Frage sehr schnell zuwenden zu wollen. Dann ist das wirklich eine Möglichkeit, neue Lösungen auszuprobieren, von bestehenden, anerkannten Regeln der Technik abzuweichen und neue, innovative Lösungen zu entwickeln. Ich glaube, dass das genau der richtige Weg ist, um eben auch Baukosten mindestens einmal begrenzen zu können. In dem Kontext mit dem Neubau haben wir bei den Stellplätzen weitere Erleichterungen vorgesehen, um zum Beispiel alternative Mobilitätskonzepte berücksichtigen zu können, wie beim Carsharing oder Ähnlichem. Wir haben neben dem Bauen im Bestand und dem Neubau vor allen Dingen auch noch einmal die Verfahren in den Blick genommen: mehr Bauvorhaben, die genehmigungsfrei sind, ein straffer Zeitrahmen für die Genehmigungsfiktion und weitere Schritte zur Digitalisierung. Das kann noch einmal zu einem zusätzlichen Schub in diesem Bereich führen. Ich will ganz klar sagen, es wird auch in Zukunft weiterer Anpassungen der Landesbauordnung bedürfen. Die Anhörung hat hierfür gute Punkte aufgezeigt. Die werden wir jetzt sehr schnell prüfen, aber wir werden, das sage ich auch, sie dann auch systematisch in die Landesbauordnung einpassen, sodass die Dinge kongruent bleiben. Wenn Sie das nicht machen, dann erschweren Sie eher das Bauen. Frau Wächter, bei allem guten Willen, da sind ein paar Sachen, die passen einfach so nicht hinein, wie Sie das vorgeschlagen haben. Wenn wir uns Ihre Vorschläge zum Brandschutz ansehen, dann habe ich den Eindruck, die Vorschläge der CDU-Fraktion verbessern nichts, ganz im Gegenteil. Auch mit Ihrem punktuellen Vorschlag bei der Landwirtschaft ist niemandem wirklich geholfen, glaube ich. Es gibt einen Strukturwandel in der Landwirtschaft, es gibt Veränderungen, und ja, auch dieser Frage sollte man sich in einer zukünftigen Novelle zuwenden. Ganz besonders deutlich wird es bei einem Vorschlag wie den bauaufsichtlichen Gebühren. Da sagen Sie, wir sollen die Gemeinden davon befreien. Wenn wir die Gemeinden davon befreien, belastet das auf der anderen Seite die Landkreise, die dann die Kosten übernehmen müssen. Im Übrigen würde das auch nicht hierhin gehören, sondern ins Landesgebührengesetz, in dem diese Dinge geregelt sind. Mir kommt das aber so ein bisschen vor wie „Schnell mal noch ein Stichwort aus der Anhörung aufgenommen und schauen, ob man das irgendwo noch hineinbekommt“. Ich glaube, das tut letztlich dem Bauordnungsrecht – dafür ist es zu komplex und zu kompliziert – nicht gut. Deswegen nehmen wir das inhaltlich an vielen Stellen sehr wohl auf, aber wir werden es in einem geregelten Verfahren dann auch im Bauordnungsrecht implementieren. Last, but not least, bei aller Geschwindigkeit und aller Innovation in Gesetzen: Dass die AfD jetzt vorschlägt, dass wir schon Gesetze aus dem vergangenen Winter verändern, finde ich dann doch im Hinblick darauf, dass das Parlament auch ein bisschen Verbindlichkeit, Verlässlichkeit ausstrahlen sollte, eher sehr verwunderlich. Insofern sehe ich keinerlei Notwendigkeit, auf die Vorschläge der AfD einzugehen. In Summe: Ich glaube, wir haben einen guten Gesetzentwurf. Wir alle wissen, das Bauordnungsrecht wird sich weiterentwickeln müssen. Es besteht große Bereitschaft, das gemeinsam mit Ihnen zu tun. Aber das hier ist ein ganz wichtiger Schritt, und auf den warten die Leute. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann kämen wir jetzt zur Abstimmung, zunächst über die Änderungsanträge. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12891 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12910 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/12908 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist einstimmig angenommen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12003 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Schlussabstimmung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12381 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 18/12851 – Die Fraktionen haben sich auf eine Grundredezeit von 3 Minuten geeinigt. Für die SPD-Fraktion darf ich Kollegin Dr. Anna Köbberling das Wort erteilen.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Danke, Herr Landtagspräsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Koalitionsvertrag der Ampelparteien hat vorgesehen, dass die Zuständigkeit für ÖPNV und SPNV vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ins Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität wechselt, während der Straßen-, Brücken- und Radwegebau weiterhin im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verbleibt. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Das nun vorliegende Landesgesetz, das sogenannte LVFGKom – wer kann es wiederholen, LVFGKom – vollzieht diese Umressortierung nun auch in finanzieller Hinsicht. Faktisch ändert sich dadurch ehrlicherweise nichts, weil es schon seit viereinhalb Jahren so angewandt wird und eingeübte und gut funktionierende Praxis ist. Das ist vermutlich auch der Grund, warum dem im Wirtschaftsausschuss in der letzten Woche alle ernst zu nehmenden Parteien zugestimmt haben. Deswegen denke ich, wir werden das heute auch so verabschieden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU spricht Abgeordneter Wagner. (Abg. Michael Wagner, CDU, tritt hustend ans Redepult – Zuruf aus dem Hause)

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Michael Wagner CDU

– Es geht, ich muss hier ja heute nicht singen. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Sehr verehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit einer Gesetzesänderung, die – man muss es so sagen – eine reine Folge der Umressortierung aus dem Jahr 2021 ist. Kollegin Anna Köbberling hat es gerade gesagt. Damals hat die Landesregierung beschlossen, die Zuständigkeiten zwischen dem Wirtschafts- und Verkehrsministerium einerseits und dem Klimaschutzund Mobilitätsministerium andererseits neu zu ordnen. Dass diese Anpassung nun nach vier Jahren nachvollzogen wird, ist richtig. Es gilt, wir stimmen dieser Gesetzesänderung zu. Sie sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit und spiegelt die tatsächlichen Zuständigkeiten in der Landesregierung wider. Damit ich meine Stimme nicht weiter strapazieren muss: Wir stimmen zu. Danke. (Beifall der CDU sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollegin Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wichtigsten Punkte sind angesprochen worden: die Änderungen des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes, die hier vorliegen, regeln, welche Ressorts für die Förderung, für die Finanzierung der jeweiligen Verkehrsinfrastruktur zuständig und verantwortlich sind. Das heißt, das MWVLW fördert weiterhin den kommunalen Straßenbau, die Radinfrastruktur, und das MKUEM übernimmt die Verantwortung im SPNV, im ÖPNV. Ein zentraler Punkt sind dabei auch die barrierefreien Haltestellen. Das sorgt – da kann ich mich dem Kollegen anschließen – für Klarheit, insbesondere bei den Kommunen, die Planungssicherheit und verlässliche Ansprechpersonen brauchen. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Ziegler.

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Eugen Ziegler AfD

Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Eine Straße, auf der fünf Buslinien verkehren, wird zur Fahrradstraße erklärt. Anwohnerparkplätze werden entfernt, um einen Radfahrstreifen zu markieren. Wahllos werden Fahrradpiktogramme auf Straßen angebracht. Grüne Verkehrsdezernenten greifen immer häufiger zu fragwürdigen Maßnahmen, die nicht selten sogar die Sicherheit von Fahrradfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern gefährden. Hauptsache, man ist mit dem Thema Fahrrad in der Presse. Nun sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, dass solche fragwürdigen Maßnahmen durch das Land gefördert werden können. Das lehnen wir ab. (Heiterkeit der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Der sinnvolle Bau von sicheren Radwegen, die getrennt vom Auto- wie vom Fußgängerverkehr verlaufen, soll dagegen weiter gefördert werden können. Das sieht das Gesetz aber auch bisher so vor. Deswegen – – – (Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Bitte? (Zuruf aus dem Hause: Falscher Tagesordnungspunkt! – Zurufe aus dem Hause: Weiter! Egal! Nicht so wichtig!) – Doch, sicher. Aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Vereinzelt Unruhe im Hause)

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Hendrik Hering

Das lassen wir erst einmal Herrn Ziegler beurteilen, ob er zum richtigen Punkt redet. Bitte reden Sie weiter.

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Eugen Ziegler AfD

Genau. – Wie gesagt, das sieht das Gesetz weiterhin so vor. Wir lehnen deswegen die vorliegende Gesetzesänderung ab. Das lehnen wir einfach ab. (Beifall der AfD – Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

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Hendrik Hering

Jetzt hat Kollege Weber die Möglichkeit, für die FDP etwas zu sagen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber jetzt darfst Du was sagen!)

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade in dem Moment hatte ich nichts gesagt, was nicht immer der Fall ist. Da müssen Sie tatsächlich andere anschauen. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Ich kann mich den Vorrednern der CDU-Fraktion, der SPD und der Grünen vollumfänglich anschließen. Ich kann keinen neuen Aspekt finden, den ich noch einmal hervorheben kann, um einen neuen Gesichtspunkt einzubringen. Daher ist der Sachverhalt klar, und wir werden als FDP-Fraktion diesem Gesetz zustimmen. Danke schön. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aus meiner Sicht unsinnigerweise hat man mit dem Koalitionsvertrag den Bereich Verkehr zerrissen. Jetzt, vier Jahre später, ein halbes Jahr vor der Landtagswahl, kommt man auf die Idee, die Zuständigkeiten nachzuziehen. Ich habe einfach mal die Frage: Warum jetzt? Es hätte nahegelegen, das vor vier Jahren zu machen. Kleiner Hinweis für die Zukunft: Man sollte sich überlegen, ob man solch ein Verfahren noch einmal wählt. Wir kennen alle die Geschichte mit dem ungedeckten Schüttelscheck von Herrn Becht. Ich vermute, dass damals die Zusage getätigt wurde, dass die Kosten für die Tariflohnsteigerungen aus dem Verkehrshaushalt bezahlt werden können und dass das sozusagen in die Brüche kam, weil man eben diese Ressorts zerrissen hat. Ich werde wahrscheinlich nicht mehr dabei sein, aber an die gerichtet, die in der nächsten Regierung sitzen: Überlegen Sie sich das vorher, bevor Sie solche Manöver starten. Vor allen Dingen: Machen Sie es direkt und nicht vier Jahre später kurz vor der Wahl. Wir stimmen zu. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Landesregierung Verkehrsministerin Schmitt.

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Daniela Schmitt

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, mit der Anpassung des sogenannten LVFGKom stellt die Landesregierung eine Reihe von Regelungen klar, die sich aus der Aufteilung der Zuständigkeiten im Bereich Straßenbau und ÖPNV/SPNV auf das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und auf das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ergeben. Die Gesetzesanpassung dient der Klarstellung und Präzisierung der einzelnen Fördertatbestände, was in der Vergangenheit schon eine gut gelebte Praxis war. Wir ziehen das jetzt formal entsprechend nach. Entsprechend der Aufgabenverteilung zwischen den beiden Häusern ist unser Ministerium für die Förderung des Straßenbaus einschließlich der Mitfahrerparkplätze zuständig. Die Förderung von Vorhaben des ÖPNV und SPNV obliegt hingegen dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Dazu gehört auch die Förderung von Park and Ride bzw. Bike and Ride. Ich will abschließend sagen, für die Kommunen und alle, die sich hier auf den Weg machen, gilt grundsätzlich die Antragstellung beim LBM. Wie gesagt, das war gut gelebte Praxis. Jetzt ziehen wir formal nach. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12381 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist auch in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen damit zu Punkt 11 der Tagesordnung: Landesgesetz über Ausgleichsleistungen bei Preisermäßigungen im Ausbildungsverkehr des öffentlichen Personennahverkehrs Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12385 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität – Drucksache 18/12852 – Die erste Plenarberatung fand am 3. Juli ohne Aussprache statt. Es erfolgte Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend –. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Oster.

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Benedikt Oster SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ganz so schnell wie meine Vorredner beim vorherigen Tagesordnungspunkt werde ich nicht sein, aber ich werde in der gebotenen Kürze sprechen; denn ich glaube, dass auch zu diesem Gesetz fast alles gesprochen ist. Es ist ein relativ sperriger Begriff, das muss man dazu sagen, wenn man es liest, und es ist auch eine etwas kompliziertere Thematik, die dahintersteckt, in der Finanzierung, wenn man sich mit dem Thema nicht befasst. Wir haben uns letzten Donnerstag im Ausschuss ausführlich damit befasst, und Staatssekretär Hauer hat die Sicht der Dinge und die Meinung des Ministeriums wiedergegeben. Das bisherige Gesetz, also die alte Gesetzgebung zur Ausgle ichsfinanzierung im Ausbildungsverkehr, ist ausgelaufen. Deshalb muss man einfach noch einmal sagen, es gibt keine Alternative. Man muss dieses Gesetz jetzt anpacken und neu auf den Weg bringen. Zur Wahrheit gehört auch, in Sachen ÖPNV – ich habe es gestern in der Debatte um das Deutschlandticket schon einmal gesagt – muss man einfach wissen, dass die gesamte Finanzierung im Bereich des ÖPNV durch das Deutschlandticket auf den Kopf gestellt wurde. Viele Zahlungen, die vorher so gelaufen sind, laufen jetzt komplett anders. Auch das wird sicherlich berücksichtigt. Deshalb begrüßen wir diese Gesetzesinitiative außerordentlich, weil sie die Preissenkungen im Ausbildungsverkehr weiter dauerhaft sichert. Was heißt das konkret? Die vergünstigten Tickets für die Endkunden, also für die Auszubildenden und die Jugendlichen im Land, werden Fortbestand haben. Es ist eine bezahlbare Mobilität. Über das Deutschlandticket, das damit in Verbindung steht, haben wir gestern länger diskutiert. Ich habe es schon gesagt, wir haben deutliche Einsparungen. An der Stelle, an der früher jemand 150 bis 180 Euro im Monat bezahlt hat, kann er jetzt im Ausbildungsverkehr mit 85 Euro bzw. den Vergünstigungen, die dahinterstehen, seine Schule erreichen. Das ist eine gute Sache. Ich will es noch einmal betonen, weil gestern manche wieder den ÖPNV komplett infrage gestellt oder sozusagen in Schutt und Asche gesprochen haben nach dem Motto, die Landesregierung würde gar nichts unternehmen. Ich glaube, allein die Länder leisten mit ihren 1,5 Millionen Euro für das Deutschlandticket einen wirklich starken Beitrag. Es gibt Planungssicherheit für die Aufgabenträger, weil es die Differenz zwischen dem Normalpreis und dem ermäßigten Ticket ausgleichen wird. Andere Bundesländer gehen im Übrigen denselben Weg, weil sie auch diese alte Regelung jetzt neu auf den Weg bringen müssen. Das Ganze ist EU-konform. Natürlich haben auch wir Briefe in den letzten Wochen von Verbünden und Oberbürgermeistern bekommen, die uns auf die Thematik der Finanzierung bzw. der Summen aufmerksam gemacht und gesagt haben, die zweimal 50 Millionen Euro, die im Doppelhaushalt eingestellt sind, reichen nicht aus. Jetzt kann man lange diskutieren. Wir haben gestern Abend am Rande des Parlamentarischen Abends mit Staatssekretär Hauer darüber gesprochen. Fakt ist, es ist jetzt eine Lösung gefunden. Das Land wird noch einmal 2 Millionen Euro jedes Jahr draufpacken, damit das Problem ausgeräumt ist. Auf die am Ende aufgetretenen unterschiedlichen Auffassungen zu der Finanzierung, wird die Ministerin, denke ich, am Ende eingehen. Wir begrüßen, durch diese Lösung ist die Sicherheit und die Vergünstigung der Tickets gesichert. Danke schön. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Wolf.

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Markus Wolf CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich wurde bei der Einführung des Deutschlandtickets alles klar geregelt. Die angefallenen Ausgleichszahlungen für die Ausbildungsverkehre sollen aus dem Jahr 2022 in Zukunft fortgeschrieben werden. Kollege Oster hat gesagt, das aktuelle Gesetz, das dies geregelt hat, ist ausgelaufen. Deswegen warten wir schon länger auf die Vorlage dieses Gesetzentwurfs. Umso erstaunlicher sind dann die Entwicklungen der vergangenen Tage und Wochen. Kurz vor der Beratung im zuständigen Klima- und Energieausschuss haben uns Brandbriefe der Verkehrsverbünde mit dem klaren Tenor erreicht, es fehlen im Jahr 1,24 Millionen Euro, und wir wurden – das ist sehr ungewöhnlich – aufgefordert, dieses Gesetz zu stoppen oder mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Wir haben das intensiv im Ausschuss diskutiert, und es gab eine klare Aussage des Staatssekretärs, dafür würde die Grundlage nicht bestehen, und das Land wäre in dem Fall eher großzügig als knausrig. Wir haben intensiv diskutiert. Das konnte nicht aufgeklärt werden. Deswegen haben wir im Ausschuss dem Gesetz nicht zugestimmt. Siehe da, schon am kommenden Tag gingen die Gespräche los, und heute wurde ein Schreiben an die Verbünde versandt, dass für die Jahre 2025 und 2026 diese Gelder zur Verfügung gestellt und damit die Forderungen der Verkehrsverbünde erfüllt werden. Dann stellt sich für mich die Frage, was man uns im Ausschuss erzählt hat. Entweder war es nicht begründet, dann hätte man es nicht bezahlen müssen, oder es war begründet, dann hätte man es ins Gesetz schreiben können – sei’s drum. Es ist ein Beispiel dafür, wie in diesem Ministerium im Bereich ÖPNV gearbeitet wurde. Das beschäftigt mich ein Stück weit mehr, als mich jetzt die Tatsache ruhig stimmt, dass das Geld tatsächlich ausbezahlt wird. Am Anfang zu erklären, es steht kein Geld zu, und dann allen Ernstes kurz darauf wenige Tage später zu sagen, „Nein, Ihr bekommt das Geld doch, und wir erkennen die Zahlungen an“, ist schon spannend und ein Beispiel dafür, wie dysfunktional dieses Ministerium im Bereich ÖPNV arbeitet. (Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen heute nicht darüber ab, ob das Ministerium dort eine gute Arbeit macht, sondern wir stimmen darüber ab, ob die Verbünde das Geld, das ihnen zusteht, bekommen. Wir haben ein Gesetz. Wir haben die Zusage, dass das, was an Mehrforderungen auf dem Tisch lag, erfüllt wird. Deswegen können wir heute sagen, wir würden diesem Gesetz zustimmen, weil es darum geht, die Verbünde mit dem Geld auszustatten, das ihnen zusteht. Dem stimmen wir zu. Das Verfahren halten wir für sehr spannend und als beispielgebend dafür, wie im ÖPNV in Rheinland-Pfalz gerechnet wird. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollegin Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Ausgleich von Preisermäßigung im Ausbildungsverkehr. Das bisherige Landesgesetz war auf zehn Jahre befristet und ist Ende 2023 ausgelaufen, und auf die Einführung des Deutschlandtickets muss reagiert werden. Das wurde schon angesprochen. Was ist jetzt neu in der vorliegenden Form? Die neue Ausgleichssystematik ist unabhängig von Tarifprodukten wie dem Deutschlandticket und deren Entwicklung. Außerdem werden künftig die Ausgleichsleistungen nicht mehr an die Verkehrsunternehmen gezahlt, sondern an die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger im ÖPNV. Sie regeln die Verteilung der Mittel an die Verkehrsunternehmen vor Ort. Damit stärken wir die kommunale Verantwortung, ermöglichen eine flexible Weiterentwicklung des Angebots. Pro Haushaltsjahr stehen im Doppelhaushalt 2025/2026 jeweils 50 Millionen Euro bereit. Nach dem Ausgleich der Ticketermäßigung können die Kommunen verbleibende Mittel – ich glaube, das ist wirklich ein Fortschritt – für weitere Verbesserungen im Nahverkehr einsetzen, für Maßnahmen im Bereich des Angebots, der Digitalisierung und der Qualität. Die Landesregierung hat zusätzlich die einmalige Pauschale nach § 3 Abs. 6 des Gesetzentwurfs von 2,5 Millionen Euro für diese beiden Jahre vorgesehen, damit die Umstellung auf die neue Finanzierungsstruktur reibungslos gelingen kann. Herr Kollege Wolf, man kann darauf jetzt spöttisch reagieren, so wie es Kollege Schreiner gestern schon angedeutet hat. Man kann das Ganze kritisieren. Das kann man machen. Ich bin ehrlich gesagt heilfroh, dass die Landesregierung an dieser Stelle noch mal genau geschaut hat, welche Möglichkeiten es gibt, dass eine Lösung gefunden und alles in Bewegung gesetzt wurde, um diese Mittel an dieser Stelle zu finanzieren. (Abg. Markus Wolf, CDU: Guter Gesetzgeber ist, wenn man es schon vorher einarbeitet!) Hier zeigt sich, die Landesregierung steht an der Seite der Verkehrsverbünde. Das würden Sie vielleicht an dieser Stelle nicht tun. Wir haben dieses Geld ermöglicht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir schaffen die finanzielle Planungssicherheit bei den Kommunen, den Unternehmen und stellen gleichzeitig sicher, dass die Mittel an der Stelle ankommen, an der sie gebraucht werden – im ÖPNV vor Ort. Unser Ziel ist klar. Wir wollen Bus und Bahn für die Menschen in Rheinland-Pfalz heute und in Zukunft verlässlich, attraktiv und bezahlbar machen. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich mach es kurz. Wir als AfD-Fraktion begrüßen die Idee verbilligter Schüler- und Azubi-Tickets und halten es für notwendig, dass die Landesregierung diese Idee finanziell unterstützt. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung, wenn auch mit Bedenken, zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD –

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Benedikt Oster SPD

Gestern waren Sie noch gegen den ÖPNV!)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Eder. (Zurufe von der SPD und der FDP) Entschuldigung. Für die FDP spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass junge Menschen in Rheinland-Pfalz weiterhin mobil bleiben, trotz der Finanzverschiebungen durch das Deutschlandticket. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der eine oder andere hat schon gesagt, es ist eine verhältnismäßig kompliziertere Materie. Aber wenn wir über den Wegfall des § 45a die Mittel den Kommunen geben, dann geben wir den Kommunen eine gewisse Planungssicherheit. Zugleich verfolgen wir drei klare liberale Leitgedanken, persönliche Freiheit, marktwirtschaftliche Effizienz und kommunale Eigenverantwortung. Mobilität muss einfach sein, ob mit dem Auto oder dem Bus. Wer zur Schule oder in die Ausbildung pendelt, darf nicht an den Kosten scheitern. Mit dem Deutschlandticket unterstützen wir die Chancengleichheit gerade in ländlichen Regionen. Wenn junge Menschen unabhängig von Wohnort oder familiärer Situation kostengünstig Bus und Regionalbahn nutzen können, erreichen sie Ausbildungs- und Arbeitsplätze ebenso wie kulturelle und sportliche Angebote. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Digitalisierung des ÖPNV ist untrennbar mit Effizienz und Nutzerfreundlichkeit verbunden, bzw. wir werden darauf achten, dass die Mittel in den nächsten zwei Jahren sowohl vom Land als auch von den Kommunen in diesen Schnittstellen eingebracht und verwendet werden, und es besteht die Möglichkeit der Mittelverschiebungen. Daher begrüßen wir, dass diese 50 Millionen Euro jährlich den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank.

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Auslaufen des Landesgesetzes über den Ausgleich von Preisermäßigungen bei der Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs vom 19. August 2014 zum Ende vergangenen Jahres wird eine neue gesetzliche Regelung nötig, um die Ansprüche der rheinland-pfälzischen Verkehrsunternehmen für den Verkauf vergünstigter Ausbildungstickets gegenüber dem Land sicherzustellen. Während dieses Vorhaben selbstredend von den FREIEN WÄHLERN unterstützt wird, bleibt allerdings abzuwarten, wie sich die grundsätzliche Finanzierung des ÖPNV im Hinblick auf die chronisch unterfinanzierten kommunalen Aufgabenträger weiterentwickelt. Auf die gigantischen Defizite wurde gestern ausdrücklich hingewiesen. Die FREIEN WÄHLER stimmen dem Gesetzentwurf zu. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht Staatsministerin Eder.

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Katrin Eder

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorweg noch einmal deutlichmachen, der vorliegende Gesetzentwurf wurde entgegen dem, wie es an der einen oder anderen Stelle gestern diskutiert wurde, selbstverständlich mit den Verkehrsverbünden in RheinlandPfalz besprochen. Deren Anregungen wurden umfassend geprüft und zu einem wesentlichen Teil aufgegriffen. Das Gesetz wird von den Verbünden begrüßt und als fachlich gelungen bezeichnet. Zur Aufregung, die die letzte Woche und gestern herrschte, werde ich später noch etwas sagen. Jetzt zum Gesetz selbst: Das Gesetz dient der Umsetzung einer bundesrechtlichen Regelung des § 45a des Personenbeförderungsgesetzes in Landesrecht. Diese Norm regelt den Ausgleich von Preisermäßigungen im Ausbildungsverkehr. Bis Ende 2023 war in Rheinland-Pfalz bereits zehn Jahre lang ein Landesgesetz in Kraft, das bislang die Vorgaben für diesen Ausgleich festschrieb. Dieses Gesetz war auf zehn Jahre befristet und lief daher geplant aus. Eine Überarbeitung war aber nicht nur deswegen erforderlich geworden, sondern auch die Einführung des Deutschlandtickets machte eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen notwendig. Was ist jetzt neu im Vergleich zum bisherigen Landesgesetz? Die neue Ausgleichssystematik ist unabhängig von Tarifprodukten wie dem Deutschlandticket und deren Entwicklung. Es ist wirklich eine hochkomplexe Materie, weswegen es vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch einmal Aufregung gab. Durch die Einführung des Deutschlandtickets sinkt der Ausgleichsbetrag nach der bisherigen Systematik des Gesetzes alter Fassung; denn beim Deutschlandticket handelt es sich nicht um ein Tarifprodukt, das eine Vergünstigung gegenüber einem sogenannten Jedermannfahrausweis vorsieht, sondern kann von jeder Person, unabhängig davon, ob es sich um Schülerinnen oder Schüler, Studierende oder volljährige Erwerbstätige handelt, genutzt werden. Die kommunalen Aufgabenträger sind in diesem Gesetz an die Anknüpfung an das Nahverkehrsgesetz und dessen Systematik als künftige Anspruchsberechtigte festgelegt. Eine Besonderheit besteht im Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar, dessen Sonderstellung insbesondere aufgrund der Tätigkeit in drei Bundesländern zu einer eigenen Anspruchsberechtigung gegenüber dem Land führt. Die Abwicklung über die Kommunen geht Rheinland-Pfalz nicht als erstes oder einziges Bundesland an. Vielmehr haben bereits andere Bundesländer diesen Weg gewählt, wie etwa Bayern oder Niedersachsen. Die Ausgleichsleistungen für den eigentlichen Ausgleich von Preisermäßigungen im Ausbildungsverkehr an die Verkehrsunternehmen erfolgen dann durch die jeweiligen Aufgabenträger bzw. den Zweckverband des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar mit den vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln. Pro Haushaltsjahr stehen im den durch Sie beschlossenen Doppelhaushalt 2025/2026 jeweils Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für die Ausgleichsleistungen und die darüber hinausgehende Finanzierung des ÖPNV zur Verfügung. Für Verwaltungskosten und sonstige Ausgaben, die durch die Umstellung auf die Systematik des neuen Gesetzes bedingt sind, werden darüber hinaus weitere Mittel bereitgestellt. Wichtig für die nach dem Gesetz Anspruchsberechtigten, das heißt die Aufgabenträger, war und ist, dass das für die Ausbildungsverkehre bislang zur Verfügung gestellte Geld trotz Einführung des Deutschlandtickets auch für die entsprechende Erbringung von Verkehrsleistungen durch die Verbünde und Unternehmen im System bleibt, um die Qualität und Quantität des ÖPNV auch nach Einführung des Deutschlandtickets zu sichern. Wichtig ist, die vor Einführung des Deutschlandtickets gezahlten Summen sollen auch nach der Einführung zur Verfügung stehen, um die Gesamtfinanzierung des ÖPNV-Systems nicht zu beeinträchtigen. Diese Zusage, dass das Geld im System erhalten bleiben wird, hatten wir bereits in einem Schreiben an die Verkehrsunternehmen, Verbünde und Verbände vom 30. Juli 2024 mitgeteilt. Unterschiedliche Auffassungen gab es bis zuletzt über die Höhe der Zuweisung. Die Verbünde machten uns auf die Abweichung bei der Berechnung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr des ÖPNV für die Jahre 2025 und 2026 aufmerksam, die auf einer Abweichung – das möchte ich noch einmal betonen – zwischen Leistungsund Abrechnungszeitraum beruht. Wir hatten hier einen zeitlichen Verzug, naturgemäß. Das sind die Briefe, die Sie in der letzten Woche erhalten haben. Nach intensivem Austausch haben wir jetzt eine Lösung gefunden, die für alle Seiten zufriedenstellend ist. Zur Vermeidung unbilliger Härten für die nach dem Gesetz Anspruchsberechtigten werden wir die einmalige Pauschale für Verwaltungskosten und sonstige, mit dem Erlass des Gesetzes verbundene Kosten um 2,5 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026 erhöhen, um entsprechend der Gesetzesbegründung die Umstellung auf die Neustrukturierung der Finanzierung zu erleichtern. Wir stehen auch weiterhin klar zur Zusage, dem System ÖPNV wird so kein Geld verloren gehen. Zusammenfassend ermöglichen wir als Landesregierung mit dem Gesetzentwurf und dessen Systematik damit einerseits finanzielle Planbarkeit für Unternehmen und kommunale Aufgabenträger, andererseits werden wir, unabhängig von Tarifen wie etwa dem Deutschlandticket, einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Verbünde leisten können. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12385 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Danke. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden ist. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass das Gesetz auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen wurde. Wir kommen damit zu Punkt 12 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12400 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/12853 – Die erste Plenarberatung erfolgte am 3. Juli mit Aussprache. Es erfolgte Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend –. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Es ist vereinbart, die zweite Beratung ohne Aussprache durchzuführen. Daher kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/12400 – in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Danke. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung einstimmig angenommen worden ist. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen wurde. Wir kommen damit zu Punkt 13 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes RheinlandPfalz Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12416 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/12854 – (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD, geht auf das Redepult zu) – Langsam, langsam, es ist noch nicht so weit. Ich rufe Sie schon noch auf, keine Angst. Die erste Beratung erfolgte am 3. Juli mit Aussprache und mit Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend –. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Ablehnung. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Abgeordneter Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Steuern und Abgaben in Deutschland sind zu hoch. Unsere Wirtschaft erstickt in Bürokratie. Die Kommunen und die Wirtschaft suchen händeringend nach qualifiziert en Arbeitskräften. Die Inflation der vergangenen drei Jahre hat die Verbraucher stark gebeutelt. In dieser Problemanalyse sind wir uns wahrscheinlich alle einig, abgesehen von ein paar linksgrünen Ideologen. Dennoch liebäugeln manche Kommunalpolitiker mit der Verpackungssteuer. Die AfD-Kommunalfraktionen lehnen diese Verpackungssteuer ab, und auch die AfD-Landtagsfraktion lehnt die Verpackungssteuer ab. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) durch den unsere rheinland-pfälzischen Kommunen diese neue zusätzliche Steuer nicht erheben dürfen. Die Verpackungssteuer soll das Müllaufkommen im öffentlichen Raum reduzieren. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Genau, macht Sinn!) Doch das tut sie nicht, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Doch!) ergab eine Studie der Universität Tübingen. Eine Lenkungswirkung ist mit der Verpackungssteuer also nicht verbunden. Sie behebt Müllprobleme nicht, sie lindert Müllprobleme nicht einmal. Verpackungssteuer ändert nichts am Müllaufkommen im öffentlichen Raum. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was?) Auch finanzielle Erwägungen sprechen gegen die Verpackungssteuer. Sie ist eine Bagatellsteuer. Im Vergleich zum hohen Erhebungsaufwand ist das Steueraufkommen niedrig. Die Landesregierung hat auf Anfrage von Ralf Schönborn selbst zugegeben, dass eine Verpackungssteuer ohne Kontrolle nicht funktioniert. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium empfiehlt Kommunen, im Fall einer Verpackungssteuer ein Betretungsrecht der Geschäftsräume in die Satzung aufzunehmen. Dadurch soll der Vollzug sichergestellt werden. Damit beweist die Landesregierung, dass die Verpackungssteuer hochbürokratisch ist. Ein weiterer Beweis ergibt sich aus den Auslegungshinweisen der Stadt Tübingen, die als erste auf die Idee kam, Verpackungen zu besteuern. Die Auslegungshinweise verdeutlichen, wie komplex die Frage ist, wann eine Verpackung gesetzeskonform besteuert wird und wann nicht. Kurzum, es ist die reine Bürokratie. Woher die Kommunen das Personal nehmen sollen, um die Verpackungssteuer zu erheben, weiß noch keiner. Wie gesagt, ohne Kontrollen funktioniert die Verpackungssteuer nicht, sagt die Landesregierung. Ohne Kontrollen werden die ehrlichen Gastronomen und Imbissbetreiber wie auch Bäckereien und Metzgereien weitere Wettbewerbsnachteile gegenüber denjenigen Konkurrenten haben, die sowieso schon die Umsatzsteuer hinterziehen; denn wer die Umsatzsteuer nicht regulär bezahlt, bezahlt natürlich auch keine Verpackungssteuer. Der Nachteil der ehrlichen Gastronomen besteht darin, dass die Verpackungssteuer zum Beispiel in Tübingen 0,50 Euro je Verpackung, wie einen Pappbecher oder eine Papiertüte, natürlich auf den Preis überwälzt wird. Dann bezahlen Kunden mehr für ihr belegtes Brötchen, den Coffee to go oder den Eisbecher zum Mitnehmen für die Kinder. Für den Staat wiederum ist das Beste an der Verpackungssteuer, die Mehrwertsteuer kommt auch auf die Verpackungssteuer drauf – eine Steuer auf die Steuer. Dadurch kassiert nicht nur die Stadt, sondern auch der Fiskus ab. Zumindest meine AfD-Fraktion steht aber für Bürgerentlastung, Bürokratieabbau und niedrige Steuern. (Zurufe des Abg. Roger Lewentz, SPD) Deshalb fordern wir, dass die bürokratische Verpackungssteuer, die gar keine Lenkungswirkung erzielt – Herr Lewentz, bitte zuhören –, (Zuruf des Abg. Roger Lewentz, SPD) gar nicht erst eingeführt wird in Rheinland-Pfalz. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir für alle Kommunen im Land Klarheit. Keine Verpackungssteuer ist gut für die Verbraucher, weil die Preise nicht zusätzlich angeheizt werden, keine Verpackungssteuer ist gut für die betroffenen Betriebe, weil sie Bürokratie sparen, und keine Verpackungssteuer ist gut für die Kommunen, weil sie kein Personal einsetzen müssen, das anderswo sinnvoller tätig sein kann. Stimmen Sie daher im Sinne von Bürgern, Betrieben und Kommunen unserem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die Koalitionsfraktionen spricht Abgeordneter Oster.

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Benedikt Oster SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als hätten wir keine drängenderen Probleme in Deutschland als die Verpackungssteuer. Es hat sich gerade so angehört, als müssten wir morgen am Tag mit diesem Gesetz die Kommunen eines Besseren belehren (Beifall des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) und als hätten sie erst dann Klarheit durch die AfD. Der Zwischenruf von Herrn Kollegen Lewentz war genau richtig. Müll und Müllgebühren, Abfallgebühren zahlen am Ende des Tages immer die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Auch hier tischen Sie uns wieder ein Märchen auf. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass diese Verpackungssteuer rechtlich zulässig ist, aber wie Sie mit Gerichtsurteilen umgehen, wissen wir alle zur Genüge hier im Haus. Umweltpolitisch macht eben diese Steuer einen Sinn. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist doch Unsinn, was Sie da erzählen!) Was uns noch wichtiger ist: Es ist eine kommunale Entscheidungsfreiheit. Die Kommune, die sagt, wir haben ein Problem mit dem Müllaufkommen – da gibt es durchaus große Städte –, gerade hier in den Rheinanlagen, kann diese Steuer erheben und wird dadurch auch eine Verbesserung erzielen, aber in einem – ich habe es letztes Mal schon gesagt – 50-Einwohner-Dorf oder 80- Einwohner-Dorf, die wir auch haben, werden auf dem Dorfplatz wahrscheinlich nicht so viele Müllkartons liegen, und die müssen diese Steuer dann eben nicht einführen. Daher glaube ich, das, was Sie heute vorgetragen haben, ist an den Haaren herbeigezogen – eine künstliche Debatte, die es überhaupt so in dieser Form nicht gibt. Deshalb lehnen wir ganz selbstverständlich als Koalition diesen Antrag ab. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Lea Heidbreder, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste begrüßen. Das sind Schülerinnen und Schüler der 12. Jahrgangsstufe des Göttenbach-Gymnasiums aus Idar-Oberstein. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Zudem begrüßen wir Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis sowie Mitglieder des Sozialverbands VdK Wörth am Rhein. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt hat Abgeordneter Dr. Bollinger zu einer Kurzintervention das Wort.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Zunächst einmal, Herr Oster, habe ich eben ausgeführt, dass in der Stadt Tübingen, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wir sind hier in Rheinland-Pfalz!) in der diese Steuer erstmalig eingeführt wurde, eine Studie durchgeführt worden war, die belegt, dass dort eben keine Lenkungswirkung erzielt wurde. Das heißt, das Ergebnis ist dadurch eben nicht weniger Müll, dafür aber eine Belastung der Bürger, Kommunen und Betriebe. Deshalb sprechen sich die Industrie- und Handelskammern im Namen der Wirtschaft gegen die Verpackungssteuer aus. Wenn Sie jetzt mit der kommunalen Entscheidungsfreiheit argumentieren – dort, wo es darauf ankommt – das hatten wir eben schon; Sie sind selektiv –, ist das Ihnen egal, zum Beispiel bei den Straßenausbaubeiträgen, die alle anderen Länder entweder komplett abgeschafft haben oder aber es den Kommunen freistellen. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Wenn Sie ehrlich wären, würden Sie es den Kommunen zumindest freistellen, ob sie diese Steuer erheben. Wir müssen jetzt mal anfangen, diesen riesigen Wust von Bürokratie abzubauen, den Sie und andere Regierungen in Bund und Land hier in den letzten Jahrzehnten aufgebaut haben. Dabei wäre die Verpackungssteuer ein guter Anfang, um das Entstehen zusätzlicher Bürokratie jetzt direkt im Keim zu verhindern. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Hendrik Hering

Jetzt hat Abgeordnete Moesta für die CDU das Wort. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Fehlen dem Herrn Oster die Worte? – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Dafür sind Sie doch der Experte, Herr Hüttner!) – Es gibt keine Verpflichtung, auf eine Kurzintervention zu erwidern. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Aber es ist vielsagend, wenn man es nicht kann!)

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Anette Moesta CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Antrag der AfD sieht vor, die kommunale Verpackungssteuer in RheinlandPfalz komplett zu verbieten. Wir lehnen dies entschieden ab. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sehr gut!) Warum? Weil es hier nicht um Ideologie gehen darf, sondern um die Frage: Wer entscheidet am besten über Maßnahmen zur Müllvermeidung, das Land oder die Kommunen? Unsere Antwort ist dabei klar: die Kommunen. Jede Stadt, jede Verbandsgemeinde steht vor anderen Herausforderungen. Eine Stadt wie Mainz mit unzähligen Gelegenheiten für Essen und Trinken hat eine völlig andere Situation als eine kleine Verbandsgemeinde oder Ortsgemeinde in der Pellenz oder auf dem Hunsrück. Manche Kommunen wollen mit einer Verpackungssteuer Anreize für Mehrwegangebote setzen. Das ist legitim. Ein pauschales Verbot würde den Kommunen den Handlungsspielraum nehmen. Es würde Städte und Gemeinden zu Zuschauern machen. Dabei sind sie diejenigen, die den Müll entsorgen, für Sauberkeit sorgen müssen und die Kosten tragen. Wir sagen deshalb, keine Bevormundung der Kommunen, kein pauschales Verbot, sondern Kommunen entscheiden, ob sie eine Verpackungssteuer einführen wollen oder eben nicht. Es geht nicht darum, jeder Kommune, wie Sie, Herr Bollinger, suggerieren wollen, eine Verpackungssteuer aufzuzwingen. Es geht um das Gegenteil – die Wahlfreiheit. Diejenigen, die Verantwortung vor Ort tragen, sollen auch die Freiheit haben, Instrumente einzusetzen, die sie für sinnvoll halten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die AfD will auf Kosten der kommunalen Selbstverwaltung wieder Schlagzeilen machen. Wir aber wollen die Kommunen stärken. Dieser Antrag zeigt einmal mehr, dass die AfD keine Ahnung von kommunaler Selbstverwaltung hat und er allein deshalb abzulehnen ist. (Beifall der CDU, der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Benedikt Oster, SPD) Abschließen möchte ich mit einem Zitat von Konrad Adenauer: „Nach meiner Erfahrung wird Demokratie am besten in den Gemeinden gelehrt, weil dort die praktische Arbeit und das Ergebnis einer Abstimmung unmittelbar sichtbar wird.“ Vielen Dank. (Beifall der CDU, der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Benedikt Oster, SPD)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir FREIE WÄHLER setzen uns bereits seit Monaten und teilweise seit Jahren sowohl in den Kommunen als auch auf überregionaler Ebene intensiv mit dem Thema Verpackungssteuer auseinander. Aus unserer Sicht hat es wenig Sinn, weder die Einführung noch den Verzicht einer solchen Regelung auf landesgesetzlicher Ebene zu verankern. Genau deswegen lehnen wir eine entsprechende Ergänzung des Kommunalabwassergesetzes ab. Zur DNA der FREIEN WÄHLER gehört der uneingeschränkte Einsatz für die Stärkung unserer Kommunen. Für uns heißt dies, dass es grundsätzlich auch keine Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung geben kann. Dazu kommt, dass um das Für und Wider einer Verpackungssteuer dort gerungen werden muss, wo das Thema hingehört: in den örtlichen Gremien. Am Ende steht eine Satzung, in der die Details geregelt werden, oder ein Verzicht, wenn es örtlich keinen Handlungsbedarf gibt. Gerade in den größeren Städten in unserem Land gäbe es beim Blick auf die leeren Kaffeebecher und Pizzaverpackungen, die sich vor allem an Wochenenden im öffentlichen Raum stapeln, vielleicht sehr wohl Handlungsbedarf. Wie das konkret aussehen soll, muss jedoch den Akteuren in Politik und Verwaltung am jeweiligen Ort überlassen bleiben. Handlungsspielräume der Kommunen mit Blick auf die Zukunft einschränken zu wollen, ist für uns FREIE WÄHLER keine Option. Wer Erfahrungen aus einem Kommunalparlament mitbringt, weiß eine Lenkungssteuer sinnvoll einzusetzen. Hier haben Sie, Herr Dr. Bollinger, definitiv keine Expertise. Wir dürfen den Kolleginnen und Kollegen, die ihre Freizeit im Ehrenamt zur Verfügung stellen, zutrauen, für ihren Verantwortungsbereich genau das Richtige zu entscheiden. Ich fasse zusammen, wir FREIE WÄHLER lehnen diesen Antrag ab. Danke schön. (Beifall des Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Landesregierung Minister Ebling.

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Michael Ebling

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Verpackungssteuer kann einen Beitrag dazu leisten, dass das öffentliche Stadtbild sauberer wird. Es kann auch ein Beitrag geleistet werden, die Kosten für die Müllentsorgung schrumpfen zu lassen und damit am Ende die Allgemeinheit weniger zu belasten. Insofern hat es auch unmittelbar Auswirkungen auf die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger. Das kann so sein, das muss nicht so sein. Deswegen kann man selbstverständlich auch genauso mit Fug und Recht Argumente vertreten, mit denen man begründen kann, dass es vielleicht besser ist, auf eine Verpackungssteuer zu verzichten. Abgeordneter Oster hat darauf hingewiesen – ich finde, das ist das Entscheidende, auch heute für den inhaltlichen Teil der Debatte –: Ist man nun – in Anführungszeichen – für oder gegen eine Verpackungssteuer? Auch mit einem Blick auf die kommunale Welt stellt man fest, es ist keine vorherrschende Diskussion. In Rheinland-Pfalz bei über 2.200 Kommunen ist es vermutlich – das ist keine wissenschaftliche Erhebung, aber das ist einmal ein Blick über die Situation der Kommunen, ihre Größe und die dort vorzufindenden Themen –, wenn es um Sauberkeit im öffentlichen Raum geht, eine Diskussion, die aktuell zwei Handvoll Kommunen in Rheinland-Pfalz überhaupt führen. Bisher ist noch gar keine Einführung vollzogen. So ist das im Übrigen auch mit dem Blick auf die bundesweite kommunale Kulisse. Es ist nicht das Thema, zu dem es hier mühsam vonseiten der AfD-Fraktion stilisiert wird. Was nicht ganz korrekt ist, ist einseitig zu den Konsequenzen aus Tübingen zu sprechen. Deswegen will ich zumindest einfach der Redlichkeit halber, auch wenn da ein bekanntes Problem bei der antragstellenden Fraktion vorliegt, zumindest darauf hinweisen, dass das Gesamtgewicht des Abfalls wenig messbar zurückgeht und die Sauberkeit im Stadtbild nachweislich gestiegen ist, so die Expertise aus Tübingen. Wenn wir sie schon diskutieren wollten, sollten wir sie, finde ich, sauber zitieren. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) – Ich weiß, Sie schreien immer dann dazwischen, wenn das ausgesprochen wird, was Sie unterlassen haben. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Aber das eigentlich Entscheidende – deswegen möchte ich das markieren, auch als Betrachtungsmaßstab für die Landesregierung –: Die AfD schreckt wiederholt nicht davor zurück, die Selbstverwaltung unserer Kommunen einschränken zu wollen. Es ist am Ende im Kern doch nichts anderes, als von hier aus zu sagen: Was uns nicht passt, wollen wir mit der gesetzlichen Keule, mit der politischen Axt, mit dem Argument, das ist grüne Ideologie – was immer das ist; bei Ihnen alles andere außer Ihrer eigenen parteilichen Haltung –, verbieten. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist alles rechtsextrem, was Ihnen nicht gefällt!) Genau deshalb ist es so wesentlich, das deutlich zu machen. Meine Damen und Herren und liebe Abgeordnete, AfD-Politik auch in Rheinland-Pfalz heißt, die Axt an die Selbstverwaltung der Kommunen legen zu wollen. Da beginnen wir, Nein zu sagen. Das gilt im Übrigen auch für die von Ihnen zitierten Straßenausbaubeiträge. Hunderte von Ortsgemeinden machen in diesen Tagen deutlich, dass sie dieses Recht der Selbstverwaltung nicht verlieren wollen. Auch hier gehen Sie voran. Nein, da wollen wir nicht mit dabei sein, wenn es darum geht, die Selbstverwaltung der Kommunen auch als verfassungsrechtlich verbrieftes Recht zu schwächen. Im Gegenteil, wir wollen es stärken. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/12416 – unmittelbar ab, da die Ausschussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12416 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Damit erübrigt sich eine Schlussabstimmung. Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung naturschutzrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12592 – Erste Beratung Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Der Vorschlag lautet, den Gesetzentwurf – Drucksache 18/12592 – an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12819 – Erste Beratung Zur Begründung durch die Landesregierung spricht Staatssekretärin Raab.

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Heike Raab

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass ich heute für die Landesregierung das Landesgesetz zum Achten Medienänderungsstaatsvertrag einbringen darf; denn dieser Staatsvertrag reiht sich in den Reformprozess rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein, rundet ihn eigentlich ab und ist somit von großer politischer Bedeutung. Er wird aber auch vielfach diskutiert. Mit diesem Staatsvertrag wird zum einen das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags vereinfacht und zum anderen aber auch die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs umgesetzt – zeitlich verzögert, also zwei Jahre später. Unser Ziel war es, im Länderverbund das Verfahren einfacher, nachvollziehbar und zugleich planungssicherer zu machen. Dabei war es uns sehr, sehr wichtig, dass die Beteiligung aller 16 Länderparlamente unbedingt gewährleistet bleibt. Ich will bewusst und persönlich hinzufügen, dass ich selbst zehn Jahre als Abgeordnete diesem Hohen Haus angehören durfte. Kern der Reform ist die Einführung eines Widerspruchsverfahrens. Künftige Beitragsanpassungen, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, der KEF, vorgeschlagen werden, treten automatisch in Kraft, sofern kein Widerspruch durch Landesparlamente erfolgt. Auf diese Weise wird das sehr, sehr aufwendige Staatsvertragsverfahren zur Umsetzung der KEF-Empfehlung nicht jedes Mal nötig. Die Landtage bleiben aber weiterhin Herren des Verfahrens. Die vorgesehene Regelung sieht eine Abstufung vor. Sie belegt nämlich genau was ich ausführte. Liegt die empfohlene Beitragssteigerung bei höchstens 2 %, ist der Widerspruch von drei Ländern notwendig. Bei einer Erhöhung von mehr als 2 %, aber höchstens 3,5 % sind zwei Länder erforderlich. Bei einer Erhöhung von mehr als 3,5 % reicht das Votum eines Landes aus, um das bisherige Verfahren mit allen 16 Landtagen erneut anzuwenden. Liegt die vorgeschlagene Steigerung höher, nämlich über 5 %, sind wir wieder beim bisherigen Staatsvertragsverfahren, das die vollständige Zustimmung aller 16 Landesparlamente benötigen würde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Schwellenwerte orientieren sich an der Beitragsentwicklung der letzten 25 Jahre. Ein Beispiel: Es würde bedeuten, dass bei der aktuell empfohlenen Beitragshöhe zwei Länder notwendig wären. Ich will aber auch ausführen, dass wir mit dieser Neuregelung einen Mehrwert erreichen können, nämlich Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung. Wir erhalten dabei auch die demokratische Legitimation, weil die Landtage weiterhin eingreifen können. Ich sage aber bewusst, wir können es erreichen; denn ich bin nicht ganz sicher, ob sich alle Landtage mit dem Achten Medienänderungsstaatsvertrag beschäftigen. Ich habe eben gehört, heute hat die Hansestadt Bremen in der Bürgerschaft den Achten Medienänderungsstaatsvertrag ratifiziert, aber zwei Landtage haben angekündigt, sich möglicherweise nicht damit zu befassen. An diese appelliere ich; denn es wäre wichtig, dass alle 16 Länder nicht nur unterzeichnen, sondern trotz einer abgegebenen Protokollnotiz diesen Staatsvertrag auch diskutieren, beraten und am Ende abstimmen, weil dadurch die Demokratie siegt. Das ist auch ein Gewinn für die Landtage. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Schäffner.

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Daniel Schäffner SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Heike Raab, dass uns Inhalte und teilweise die Genese des Landesgesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge hier dargestellt wurden. Wie gesagt, es geht um die Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Das hört sich per se zunächst einmal so mittelspannend an. Heute geht es aber um ganz große Medienpolitik, quasi um die Frage: Hat unser duales System der Medienlandschaft in Deutschland noch eine Zukunft oder überlassen wir das Feld einfach denjenigen, die ihre eigenen Medien machen, die einfach ungeprüft und ungefiltert ihre Kanäle bedienen wollen und dabei wenig Wert auf Fakten legen? (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) – Wieso fühlen Sie sich angesprochen? Große Worte, aber ich will erklären, warum es heute um den ganz großen Wurf und nicht nur um ein paar Cent mehr oder weniger beim Rundfunkbeitrag geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt Länder – das haben wir auch gehört; ich sage es vielleicht ein bisschen deutlicher –, in denen die Staatskanzleien sich verweigern, den Staatsvertrag den Landtagen zuzuleiten, also deren Beteiligung verhindern; Debatten, die dort geführt werden müssen, weil sie zum politischen Diskurs gehören, weil sie uns Abgeordneten einfach zustehen. Bei allen möglicherweise vorherrschenden inhaltlichen Differenzen: Lasst uns bitte ein deutliches Zeichen senden. Die Landesparlamente sind dafür zuständig, also muss auch darüber gesprochen werden. In Rheinland-Pfalz ist das selbstverständlich. Leider ist das den Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel in den Freistaaten in Deutschland nicht vergönnt. Vielleicht hört uns dort jemand zu, fordert dieses Recht ein. Das ist Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen das nicht diskutieren, unsere Welt dreht sich immer schneller in allen Bereichen, aber ganz besonders im Bereich der Medienpolitik und im Bereich der Digitalisierung. Die Menschen erwarten von uns, dass Politik hier Schritt halten kann, dass gute Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit gefunden werden, bei Staatsverträgen ganz klassisch mit guten Kompromissen zwischen allen Bundesländern. Für mich ist der Kompromiss die höchste Kunst im politischen Raum. Liebe Frau Staatssekretärin, Sie koordinieren die Medienpolitik der Länder. Das ist eine sehr wichtige und spannende Aufgabe. Vielen Dank für diesen guten Kompromiss, über den wir heute im rheinland-pfälzischen Landtag diskutieren dürfen. Wie ich schon dargestellt habe, ist das keine Selbstverständlichkeit für Kolleginnen und Kollegen in anderen Landtagen und sicher auch keine rein vergnügungssteuerpflichtige Aufgabe, wenn man sieht, mit welchem Impetus manche Ministerpräsidenten auftreten und mehr rote Linien ziehen, als Ideen für die Zukunft mitzubringen. Daher sage ich nochmals, Hochachtung vor diesem Vorschlag zur Änderung des künftigen Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags. 13 von 16 Ländern tragen ihn so mit, die drei anderen ziehen rote Linien, verstecken sich hinter formellen Gründen und verhindern so eine Weiterentwicklung, die aber dringend notwendig ist. Mit der bisherigen Praxis der Einstimmigkeit, mit der Staatsverträge in Deutschland verabschiedet werden müssen, können wir mit den rasanten Entwicklungen nicht mehr Schritt halten. Damit meine ich das Verfahren insgesamt, nicht explizit nur diesen Staatsvertrag. Wir müssen schneller werden, und damit meine ich die Politik insgesamt. Das erwarten die Menschen, und dafür haben jetzt 13 Länder unter Federführung von Rheinland-Pfalz einen sehr guten Vorschlag unterbreitet. Wir tragen diesen so mit, weil wir explizit davon überzeugt sind, dass es nicht um den Kompromiss des kleinsten gemeinsamen Nenners, sondern um den großen Wurf geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ganz kurz zu den Inhalten: Bei dem vorgeschlagenen gestaffelten Widerspruchsmodell haben alle Landtage jederzeit die Möglichkeit, sich mit der Höhe der Rundfunkbeiträge zu befassen. Man stimmt auch nicht automatisch Steigerungen zu. Wir fordern einen sparsamen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das muss aber so erfolgen, dass es nicht bei Regionalität und bei der journalistischen Qualität erfolgt. Dazu stehen wir. Darauf kann sich der Öffentlich-Rechtliche verlassen, genauso wie alle Privaten, um deren Konkurrenzfähigkeit es maßgeblich gleich bei der Novelle des Landesmediengesetzes geht. Es geht um das ganz Große. Lasst uns ein gemeinsames Signal setzen. Vielen Dank dafür. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Wir dürfen als weitere Gäste im Landtag dual Studierende der Hochschule Kaiserslautern und der BASF begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Ebenso begrüßen wir Mitglieder der Senioren-Union aus dem CDU-Stadtverband Ingelheim. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Bellaire.

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Florian Bellaire CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den öffentlichrechtlichen Rundfunk mit angemessenen finanziellen Mitteln auszustatten, ist eine wichtige Aufgabe. In Zeiten von Fake News und gezielter Desinformation brauchen wir einen guten und hochqualitativen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, heute vielleicht mehr denn je. (Beifall der CDU, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Deshalb gilt es in dieser krisenhaften Zeit, das Vertrauen in den öffentlichrechtlichen Rundfunk zu stärken. Es ist deshalb gut, dass über die Höhe des Rundfunkbeitrags ohnehin nicht im politischen Wettstreit entschieden wird. Die Empfehlung der Beitragshöhe durch Experten ist bewährt und sichert die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von der Politik. Der Politik bleibt die Aufgabe, diese Empfehlung in die Umsetzung zu bringen. Das bisherige Verfahren zur Umsetzung in Form von Staatsverträgen ist verbunden mit der Schwierigkeit, dass alle Landesparlamente dem Vertragswerk zustimmen müssen. Es ist durchaus richtig, wenn wir darüber beraten, wie das Verfahren verbessert werden kann; denn die Verfahren sind aufwendig. Daher sind wir grundsätzlich offen dafür, Dinge einfacher zu gestalten. Aber – jetzt muss ich vielleicht dem Vorredner ein bisschen Wasser in den Wein gießen – die Staatsvertragsverfahren, so aufwendig sie auch sind, haben aus unserer Sicht einen entscheidenden Vorteil. Sie stehen nämlich für eine ausdrückliche politische Legitimation des Rundfunkbeitrags durch die Landesparlamente. (Beifall der CDU) Das ist wichtig; denn zur Wahrheit gehört, der öffentlich-rechtliche Rundfunk stand und steht immer wieder in der Kritik, zum Beispiel aufgrund der Beitragspflicht. Auch mit Blick auf die Transparenz über die Verwendung der Mittel gibt es sehr hohe Ansprüche. Unsere politische Verantwortung ist es, mit diesen Ansprüchen und der Kritik sorgsam umzugehen. Bei allem Zuspruch für die Verschlankung von Prozessen, muss unser übergeordnetes Anliegen in dieser Zeit sein, das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken und die Akzeptanz dort, wo es nötig ist, zu fördern. Daraus leitet sich die Frage ab: Ist dieser Vorschlag, Beitragserhöhungen in gewissen Größenordnungen gar nicht mehr aktiv im Landtag beschließen zu müssen, das richtige Signal? Ist es das richtige Signal an die Bevölkerung, (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau so ist es! Ganz genau!) wenn künftige Erhöhungen von Pflichtbeiträgen ohne ausdrückliche Zustimmung der Landesparlamente möglich sind? Das gilt es zu beantworten. Die geplante Widerspruchsregelung klingt zunächst plausibel im Sinne der Vereinfachung, aber was dahintersteckt, ist eine Schwächung einzelner Landesparlamente. (Beifall der CDU – (Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es! Sehr gut erkannt!) Im bisherigen Staatsvertragsverfahren ist nämlich sichergestellt, dass kein Land überstimmt werden kann. Mit dem neuen Verfahren ist es nicht mehr für jedes einzelne Landesparlament möglich, dem Zustandekommen einer Beitragserhöhung zu widersprechen. Das ist im Vergleich zum bisherigen Verfahren eine Schwächung der Mitwirkungsrechte. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau das ist es!) Wenn es mitunter mühsamer geworden ist, Einigungen unter allen Ländern zu erreichen, dann kann das auch als Ausdruck dafür gewertet werden, dass Kritik aus der Bevölkerung in den Landesparlamenten aufgegriffen wird. (Beifall der CDU – (Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es! Sehr gut!) Die Kernfrage lautet: Ist uns eine hohe Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Mühe wert, in jedem Fall eine Einigung zwischen den Ländern finden zu müssen, oder wählen die Länder vielleicht einen bequemeren Weg und nehmen in Kauf, dass die Akzeptanz in Summe schwinden könnte? Jetzt ist es vielleicht doch nicht die höchste Kunst, den Kompromiss an der Stelle zu finden, weil weder eine Schwächung der Mitwirkungsrechte noch eine sinkende Akzeptanz des Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung im Sinne des Landtags sein dürften. Wir wollen die anstehenden Beratungen nutzen, um weiter auf eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinzuwirken und die Mitbestimmung und Verantwortung des Parlaments im Blick zu behalten. Deshalb wäre Voraussetzung für eine Zustimmung, dass die genannten Fragen geklärt und ausgeräumt werden können. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Bellaire, man kann das so sehen, wie Sie das sehen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist auch so!) Wenn ich mir etwas wünschen würde, würde ich mir auch wünschen, dass alle Länder die Verantwortung ernst nehmen und die Sache unterzeichnet hätten, zumindest die Landesregierungen, und wir dann in allen Ländern diskutieren könnten. Es wäre schön, es wäre so, und das war bisher auch so. Jetzt ist aber die Kunst der Politik nicht, davon zu träumen, was am schönsten wäre, sondern die Kunst der Politik ist, das durchzusetzen, was man am Schluss für richtig hält. Sie haben sich offen gezeigt für den weiteren Prozess. Ich war nur ein bisschen erstaunt über Ihre Herangehensweise. Was Sie am Anfang gesagt haben, unterstütze ich völlig. Wir setzen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil das der Garant in Deutschland dafür ist, dass es Nachrichten gibt, denen man vertrauen kann. Wenn wir keine Nachrichten haben, denen wir vertrauen können, haben wir es schwerer, Politik zu machen. Wir brauchen schließlich eine Basis für unsere Debatten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht insofern von der Qualität her zusätzlich gar keine Anerkennung, weil diese da ist. Die Bevölkerung vertraut dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk am meisten, dann den Tageszeitungen und ganz am Schluss der AfD. Deswegen ist es wichtig, dass wir beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk weitermachen können. Jetzt haben wir eine sehr komplizierte Debatte. Die CDU hat am Anfang kräftig geklatscht. Ich habe mit großem Wohlwollen gesehen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk Rückenstärkung auch von der CDU in Rheinland-Pfalz bekommt. Man muss es am Schluss aber auch irgendwie umsetzen. Dann können wir jetzt keinen Weg beschreiten, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schwächt. Da sind wir genau in der Debatte, die wir im Moment führen. Ich bin der Auffassung, wir können und müssen uns Gedanken machen, wie wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei allen Sparmaßnahmen, die wir haben wollen, bei aller Zusammenlegung von Programmen, was wir das letzte Mal schon diskutiert haben, weiter stark aufstellen können, und zwar in allen Ländern. Es ist ein bisschen schade, dass Bayern und Sachsen im Moment nicht unterschreiben, weil wir jetzt ein bisschen im luftleeren Raum diskutieren, weil wir gar nicht wissen, ob es überhaupt zu einer Entscheidung kommt. Deswegen gibt es natürlich Unterstützung für den Appell, dass diese beiden Regierungen zumindest weiter unterschreiben, die dritte auch. Dann wären wir vielleicht vollständig und könnten wenigstens die Debatte führen. Wir haben aber die Pflicht, jetzt eine Lösung zu finden. Ich beneide da niemanden. Frau Raab hat es schon dargestellt. Ich glaube, keiner im Rund könnte jetzt wiederholen, wie die Lösung aussieht – zumindest nicht frei –, aber wir haben eine Lösung, die wir auf den Weg bringen können, nämlich je höher die Steigerung der Gebühren ist, desto mehr Länder braucht es zur Zustimmung. Das heißt, die Länder werden nicht ausgehebelt in ihrer Möglichkeit, etwas zu tun. Da haben wir doch genau das Richtige, auch wenn es kompliziert ist. So ist es nun mal in der Demokratie und vor allem bei 16 Bundesländern und einer Bundesregierung. Wenn es dann kompliziert wird, müssen wir irgendwie rangehen und eine Lösung finden. Das ist in dem Fall, glaube ich, gelungen. Es ist bestimmt nicht meine Lieblingslösung. Die wäre gewesen, wir machen weiter wie bisher, wenn es denn geht. Wenn es aber nicht geht, müssen wir neue Wege finden. Die neuen Wege sind eben jetzt die zu sagen, wir versuchen, die Erhöhungen möglichst gering zu halten. Da ist der Druck schon da. Allein durch das Gesetz wird der Druck auch weiter bleiben. Ich glaube, das ist positiv zu bewerten. Auf der anderen Seite muss natürlich ein Fachgremium wie die KEF am Schluss Vorschläge machen können, die wir dann wieder diskutieren. Das kann nur bei uns landen, wenn wir die Möglichkeit haben, dann auch einzugreifen. In diesem Kompromiss – 3,5 % so und drei Länder, 2,5 % etc.; das ist nichts, was wir nachts aufsagen können müssen – liegt aber die Chance, dass wir zusammenkommen können. Ich bin der Auffassung, darin liegt auch die Chance, dass die CDU dazukommen kann. Das ist das, was uns auch wichtig ist. Wir wollen nicht mit einfachen Mehrheiten durchmarschieren, sondern die Demokratie und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken. Das können wir nur gemeinsam. Deswegen der Appell noch einmal an Sie: Schauen Sie es nochmals genau an. Es ist klar, dass Sie jetzt vorsichtig in die Debatte hineingegangen sind. Hätten Sie eine bessere Lösung, könnten wir gerne über bessere Lösungen diskutieren. Aber keine Lösung ist eben keine Lösung. Dann bin ich für die Lösung, die vorgelegt wurde. Danke für den Kompromissvorschlag. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Wir werden den Entwurf natürlich ablehnen. Wenn ich schon höre, wir brauchen verlässliche, vertrauenswürdige Nachrichten, dann sage ich, es gibt den öffentlich-rechtlichen Blog auf X, der minütlich über Verfehlungen, Fake News, krumme Darstellungen, Tendenzberichterstattungen berichtet, bei dem Altparteienpolitiker, die als Experten getarnt werden, regelmäßig, fast stündlich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auftauchen und über diese Skandale berichten. Auch das ist Rundfunk. Wir brauchen eine starke öffentliche Meinung, die sich unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk ganz genau anschaut und dort genauer hinschaut; denn da ist schon längst nicht mehr alles Gold, was glänzt. Behauptet wurde die Beteiligung der Länder. Genau das ist aber nicht passiert. Genau das ist nicht der Fall, sondern Sie haben die Landesparlamente – das hat der Kollege von der CDU sehr gut ausgeführt – bei der Mitbestimmung nach und nach entmachtet. Sie drängen die Abgeordneten der 16 Landtage in die Funktion des reinen Notars. Was Sie jetzt eingepreist, eingebaut haben, bedeutet, dass das, was Sie Anpassungen nennen, Erhöhungen eines Rundfunkbeitrags sind, der nicht mehr zeitgemäß ist. Über 200 Euro zahlt der Deutsche im Jahr für den Staatsfunk. Das ist in Europa beispiellos. Sie haben das eingebaut, damit das jetzt schneller geht, damit die Abgeordneten sich nicht mehr auf die Hinterbeine stellen können, und so weiter und so fort. Wir haben auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die ich sehr bedauere, dass nach meiner Lesart alle Abgeordneten aller Landtage dazu nötig wären, überhaupt einen Medienstaatsvertrag abzulehnen. Das ist der Status quo. Sie haben durch diese medienstaatliche Gesetzgebung die Abgeordneten entmachtet, und Sie machen das, weil Sie Angst haben, dass irgendwann die Mehrheiten fehlen. Es wäre eigentlich richtig – das wäre gelebte Landespolitik –, wenn ein Parlament, ein Landtag sagen würde: Wir ratifizieren nicht, weil sich die Mehrheiten geändert haben, wir ratifizieren nur noch, wir stimmen nur noch zu, wenn es eine Strukturreform gibt. Das wollen Sie langfristig verhindern, aus gutem Grund: Sachsen-Anhalt 39 % AfD, Thüringen – da fehlen Ihnen schon bald die Mehrheiten. Deswegen wollen Sie jetzt durch eine andere Architektur die Landesparlamente aushebeln. Eigentlich müsste es so sein, dass eine Mehrheit der Abgeordneten in jedem Landtag sagen könnte, nein, wir stimmen nicht zu – der Medienstaatsvertrag als föderales Werk hätte dann dort eine Ablehnung erfahren –, wir stimmen nur noch zu, wenn es Strukturreformen gibt. Nein, Sie wollen diese Gebührenerhöhungen jetzt möglichst geräuschlos – die Abgeordneten sollen möglichst in der Rolle von Notaren sein – durchdrücken, und ans Sparen denkt keiner. Gebührenanpassung – wo sind die Sparmodelle? Wo sind Konzepte, um den Rundfunkbeitrag, der astronomisch hoch ist, auch im europäischen Vergleich, einfach mal zu senken, zurückzudrängen? Der Weg geht immer nur nach oben. Es wird immer alles nur teurer, obwohl die Technik voranschreitet. Wir waren vor Kurzem im Medienausschuss. Dort hat ein Kollege des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ganz stolz erzählt, sie würden jetzt keine großen Kameraklötze mitschleppen, es wären keine Trauben von Redakteuren mehr nötig, und sie würden jetzt alles mit dem Handy machen. Nach zehn Jahren Medienrevolution kommen sie jetzt auf die Idee, Sendungen mit dem Handy zu machen. Liebe Leute, das ist das Letzte von gestern. Sie sind einfach reformunwillig. Sie wollen diese Reformunwilligkeit dadurch abmildern, dass Sie jetzt ein geräuschloseres Verfahren durch die Entmachtung der Landesparlamente, (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lauter steile Thesen, keine Wahrheit dabei!) durch die Entmachtung der Abgeordneten einbauen usw. Das lehnen wir natürlich ab. Es ist gut, dass die CDU – – – Das muss man wirklich sagen, das war ein luzider, sehr kritischer und zupackender Beitrag, der offengelegt hat, was Sie wirklich machen wollen. Wir wissen, dass diesen Worten natürlich bei der CDU niemals Taten folgen werden. Am Ende lässt man sich immer mehr oder weniger medienpolitisch mitshanghaien, dass man dann mitmacht. Schade eigentlich drum; denn Kritik wäre nötig. Wir lehnen das rundweg ab. Wir wollen eine Strukturreform. Wir wollen die Abschaffung des Zwangsbeitrags. Wir wollen eine Reduktion um 70 %. Wir wollen einen schlanken Heimatfunk. Wir wollen einen Sendekomplex, der das sendet, was die Privaten nicht können oder wollen. Damit sind wir bei den Reformideen ganz vorne mit dabei. Sie vertreten einen Staatsfunk, der vielleicht in den 80er-Jahren noch eine Berechtigung hatte, jetzt aber nicht mehr. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute keine Nebensächlichkeit. Es geht um den Beitrag, den wir alle jeden Monat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen. Wir sprechen darüber, wie dieser zustande kommt. Wir sind uns sicherlich einig, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist grundsätzlich wichtig. Er informiert, er bildet, er sorgt für kulturelle Vielfalt, (Abg. Joachim Paul, AfD: Und kostet viel Geld!) und er genießt nach der Langzeitstudie Medienvertrauen immer noch das höchste Vertrauen der Menschen vor allen anderen Formen von Medien. Gerade weil das so ist, dürfen wir die Debatte über seine Finanzierung nicht allein Automatismen überlassen. Bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags sollten Parlamente das letzte Wort haben. Nur so bleibt demokratische Kontrolle erhalten, und nur so bleibt die Stimme der Bürgerinnen und Bürger, der Beitragszahler hörbar. Der vorliegende Staatsvertrag will Verfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Kleinere Beitragserhöhungen sollen künftig automatisch wirksam werden, wenn die KEF das empfiehlt. Die Staffelung der Widerspruchsrechte je nach Höhe der Erhöhung zeigt zwar Differenzierung, aber Automatismen dürfen nicht zur Gewohnheit werden. Verlässlichkeit bedeutet, Reformen mutig anzugehen, Kosten im Blick zu behalten, und den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klarer zu definieren; denn ein Blick auf die Realität zeigt auch, die Notwendigkeit der Reformen ist offensichtlich. Die sinkende Akzeptanz in der Bevölkerung, Unmut über steigende Beiträge und Unverständnis über ausufernde Strukturen sind der Wink mit dem Zaunpfahl. Noch ist das Vertrauen in ARD und ZDF höher als in soziale Medien oder private Anbieter. Genau deshalb müssen wir das Vertrauen erhalten, es weiter stärken und ausbauen. Weil Rheinland-Pfalz für medienpolitische Verlässlichkeit steht, sind wir bereit, spürbare Reformen voranzutreiben. Meine Damen und Herren, unsere Erwartungen sind soweit klar. Erstens: Die Konzentration auf den Kernauftrag – Information, Bildung, Kultur und regionale Vielfalt. Unterhaltung: ja, auch, aber nicht im Wettbewerb mit privaten Angeboten. Zweitens: Effizienz als Maßstab. Doppelstrukturen müssen abgebaut, digitale Chancen ausgeschöpft und Kosten gesenkt werden. Drittens: Parlamentarische Kontrolle und Transparenz bleiben unverzichtbar. Akzeptanz entsteht nicht durch Automatismen, sondern durch nachvollziehbare Entscheidungen. Dieser Dreiklang ist und bleibt Position der Freien Demokraten. Der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag war ein Schritt in die richtige Richtung. Mehr Transparenz in den Gremien, mehr Kontrolle bei der Mittelverwendung und der Intendanz. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns noch ambitioniertere Schritte gewünscht hätten. Es zeigt aber, Reformen sind möglich, und wir müssen dort weitermachen. Meine Damen und Herren, wer Reformen will, muss mutig sein und darf sich nicht mit bequemen Automatismen abfinden. Wir plädieren für eine klare Linie, demokratische Kontrolle zu bewahren, Strukturen effizienter zu machen und damit das Vertrauensfundament der Menschen in die Öffentlich-Rechtlichen wieder zu stärken. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Die Aufgabe ist nicht leicht, aber sie lohnt sich für die Menschen, die Monat für Monat zahlen, für unsere Beitragszahler, und für die Demokratie, die auf das Vertrauen in eine ausgeglichene Berichterstattung angewiesen ist. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir FREIE WÄHLER haben in den letzten Jahren immer wieder deutlich gemacht, Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen Vorrang vor Beitragserhöhungen haben. Wir wollen eine starke, aber auch effiziente und transparente Medienlandschaft, die die Menschen in Rheinland-Pfalz erreicht. Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir die Finanzierung und Strukturen des Rundfunks immer wieder kritisch überprüfen; denn eines ist klar: Die Bürgerinnen und Bürger zahlen jeden Monat Pflichtbeiträge. Dafür erwarten sie zu Recht Qualität, regionale Vielfalt und einen sorgsamen Umgang mit ihrem Geld. Das jetzt vorgeschlagene Verfahren zur Beitragsfestsetzung bringt einige Verbesserungen. Es macht Entscheidungen planbar, transparenter und unbürokratischer. Zugleich bleibt die Möglichkeit erhalten, dass die Parlamente eingreifen, wenn die Beiträge zu stark steigen. Wir sehen aber auch erhebliche Schwächen. Kleine Beitragserhöhungen können künftig automatisch wirksam werden, ohne dass die Parlamente jedes Mal aktiv entscheiden. Das birgt die Gefahr, dass Beitragserhöhungen zur Routine werden. Zudem bleibt die eigentliche Herausforderung ungelöst. Die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen endlich verschlankt und modernisiert werden. Ohne spürbare Reformen wird jede künftige Beitragsanpassung auf wachsenden Widerstand in der Bevölkerung stoßen. Für uns FREIE WÄHLER ist deshalb wichtig: Planbarkeit ja, aber nicht um den Preis von Automatismen, Transparenz durch die KEF, aber auch durch echte öffentliche Debatte, Mitspracherechte der Länder, wenn es ernst wird, und eine konsequente Kontrolle, dass Reformen nicht nur angekündigt, sondern auch wirklich umgesetzt werden. Wir werden die weiteren Beratungen kritisch begleiten. Für uns ist entscheidend, dass dieses Verfahren nicht zu einem Selbstläufer für steigende Beiträge wird, sondern Anreiz schafft, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirklich schlanker, bürgernäher und kosteneffizienter zu gestalten; denn nur so kann er seinen Auftrag erfüllen, und nur so rechtfertigt er den Rundfunkbeitrag, den die Menschen in Rheinland-Pfalz Monat für Monat zahlen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 18/12819 – an den Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12847 – Erste Beratung Für die Landesregierung begründet Staatsministerin Eder den Gesetzentwurf.

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Katrin Eder

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal und das Wissen um immer öfter stattfindende und immer extremere Wettererscheinungen zeigen uns, dass wir unsere Schutzmaßnahmen dringend weiter anpassen und verbessern müssen. Mit dem Sieben-Punkte-Plan zur Hochwasservorsorge haben wir viel angepackt. Mit der hier vorliegenden Novelle folgt die formale rechtliche Umsetzung. Sie folgt dabei den Empfehlungen der Enquete-Kommission. Die Novelle verfolgt insbesondere das Ziel, Rheinland-Pfalz besser auf Hochwasser- und Starkregenereignisse vorzubereiten. Ein wesentlicher Kernpunkt der Novelle ist daher die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten direkt durch das Gesetz. Die bei einem 100-jährlichen Hochwasser überschwemmten Gebiete sollen als Überschwemmungsgebiete gelten, sobald die Karten für verbindlich erklärt werden. Verzögerungen durch aufwendige Verordnungsverfahren und ein dadurch nachlassendes Schutzniveau werden damit verhindert. Die Öffentlichkeit wird natürlich weiterhin beteiligt, bevor die Karten verbindlich werden. Zudem sparen wir uns das komplexe Verordnungsverfahren mit all seinen Zwischenschritten. Ergänzend zu den Überschwemmungsgebieten soll als Grundlage für ein Starkregenrisikomanagement der Kommunen die Erstellung und Aktualisierung einer Sturzflutgefahrenkarte für das Land gesetzlich festgeschrieben werden. Ein weiterer wichtiger Eckpunkt auch für die Hochwasservorsorge ist die gesetzliche Einführung eines Gewässerrandstreifens. Ein 5-m-Randstreifen soll sowohl im bebauten Innenbereich als auch im Außenbereich gelten. Darin soll über das Bundesrecht hinaus die Errichtung von neuen baulichen Anlagen grundsätzlich verboten sein. Zusätzlich zum Bundesrecht darf nach dem Gesetzentwurf innerhalb dieser 5 m nichts abgelagert werden, auch nicht zeitweise; denn alles, was in Ufernähe liegt, kann leicht vom Wasser mitgerissen werden und damit für Verklausungen sorgen. Wir haben alle noch die Bilder vor Augen: Brücken, die durch Material, das vom Ufer abgeschwemmt wurde, verstopften. Dadurch war der Abfluss behindert. Das Wasser stieg deutlich höher an und breitete sich in der Fläche aus. Sie sehen also, wir nehmen den Hochwasserschutz ernst. Mit dem umfassenden, auch zeitweisen Ablagerungsverbot und dem auch innerorts geltenden Bauverbot im 5-m-Korridor schafft Rheinland-Pfalz gegenüber dem Bundesrecht zusätzliche Sicherheit. Auch weitere Regelungen im Gesetzentwurf dienen dem Hochwasserschutz. So soll verankert werden, dass die Gewässerunterhaltung auf die Belange der Hochwasservorsorge Rücksicht nehmen muss. Den Hochwasserschutz, vor allem aber den Landeswasserhaushalt wollen wir stärken, indem kleine, naturnahe Ausbaumaßnahmen, die dem Rückhalt und der Versickerung des Regenwassers im Wald oder auf offener Flur dienen, zulassungsfrei gestellt werden. Auch hier sparen wir Verwaltungsschritte ein und entlasten die Behörden und vor allem diejenigen, welche die Maßnahmen auch umsetzen wollen. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Zu den Maßnahmen im Hochwasserschutz nutzen wir die Novelle, um auch der anderen Seite der Medaille, nämlich der Wasserknappheit, besser begegnen zu können. Damit setzen wir einen Punkt aus unserem Zukunftsplan Wasser um. Die zunehmenden Probleme durch Trockenheit und Niedrigwasser werden ebenfalls adressiert. Wasserknappheit ist auch für die Wasserversorgung ein zunehmendes Thema. Der Gesetzentwurf unterstreicht daher einerseits die Verpflichtung der Wasserversorger, Maßnahmen bei Wasserknappheit zu ergreifen, zum Beispiel den Erlass satzungsrechtlicher Regelungen zur Begrenzung des Wasserverbrauchs, andererseits sieht er vor, die Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Versorgungssituation zu informieren, etwa mithilfe sogenannter Wasserampeln. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Im Übrigen soll das Gesetz Adressaten und Wasserbehörden durch weniger Bürokratie entlasten, indem zum Beispiel Niederschlagswasser ohne wasserbehördliche Erlaubnis ins Grundwasser eingeleitet werden kann. Sie sehen, neben vielen anderen wichtigen Maßnahmen, die wir etwa im Sieben-Punkte-Plan oder im Zukunftsplan Wasser verankert haben und bereits umsetzen, ist dies jetzt die wichtige juristische Ergänzung zum Schutz von Mensch und Natur in Rheinland-Pfalz in Zeiten des Klimawandels. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Steinbach.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Flutkatastrophe im Ahrtal und auch in der Westeifel im Sommer 2021 hat uns schmerzlich vor Augen geführt, wie verletzlich wir sind. Menschen haben ihr Leben verloren. Ganze Existenzen wurden zerstört. Die Aufarbeitung dieser Katastrophe hier im Landtag, vor allem in der Enquete-Kommission und im Untersuchungsausschuss, haben klar gezeigt, wir müssen gesetzlich handeln, um Hochwasserfolgen besser vorzubeugen und Schäden zu begrenzen. Der Klimawandel verschärft diese Notwendigkeit. Wir erleben häufiger Hochwasser und Starkregen, gleichzeitig aber auch Dürreperioden, Hitzewellen und sinkende Grundwasserspiegel. Wasser wird also zur doppelten Herausforderung – mal zu wenig und mal zu viel. Beidem müssen wir begegnen. Hinzu kommt, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet uns, bis 2027 den guten Zustand unserer Gewässer zu erreichen. Noch immer sind rund 78 % unserer Oberflächengewässer und 30 % unserer Grundwasserkörper nicht dort, wo sie sein sollen. Das verlangt zusätzliche Maßnahmen. Darauf gibt die Novelle des Landeswassergesetzes nun Antworten. Sie setzt klare Schwerpunkte. Erstens: Hochwasserschutz. Überschwemmungsgebiete gelten künftig unmittelbar auf Grundlage der Hochwassergefahrenkarten. Lange Verordnungsverfahren entfallen. Das bringt schnelle Klarheit für Bürger und Unternehmen, aber eben auch für unsere Verwaltungen. Zusätzlich wird eine landesweite Sturzflutgefahrenkarte erstellt, die regelmäßig aktualisiert wird. Das stärkt unsere Vorsorge. Zweitens: Schutz der Gewässerrandstreifen. Im Abstand von 5 m zu Gewässern gilt künftig: kein Bau, keine Lagerung. Damit verhindern wir Verklausungen, die bei der Ahrflut so verheerend waren. Das Wasser bekommt mehr Raum, und es verliert an Wucht. Brücken werden geschützt. Rheinland-Pfalz geht hier für mehr Sicherheit bewusst über das Bundesrecht hinaus. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Drittens: Umgang mit Wasserknappheit. Wasserversorger werden verpflichtet , bei Knappheit Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung rechtzeitig zu informieren, etwa mit einer Wasserampel. So wissen alle, wo wir stehen und können sich darauf einstellen. Viertens: Verwaltungsvereinfachung. Naturnahe Rückhaltemaßnahmen im Wald und auf Flächen können künftig ohne aufwendige Planfeststellung umgesetzt werden. Auch die schadlose Einleitung von Niederschlagswasser ins Grundwasser wird erlaubnisfrei. Das entlastet ebenso unsere Behörden und beschleunigt sinnvolle Projekte. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz ist mehr als eine technische Anpassung. Es ist ein Eckpfeiler, um Rheinland-Pfalz besser auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Es schützt Menschen, entlastet die Kommunen und bringt uns den europäischen Zielen näher. Klimawandel und Hochwasserschutz dulden kein Zögern. Wir brauchen konsequente Entscheidungen, auch wenn sie im Einzelfall unbequem sein können. Die Lehre aus der Ahrtalkatastrophe ist eindeutig: Wir müssen handeln – nicht irgendwann, sondern jetzt. Dieses vorgelegte Gesetz schafft Klarheit, Sicherheit und Vertrauen. Deswegen werden wir als SPD-Fraktion diese Novelle zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Wolf.

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Markus Wolf CDU

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wasser ist Leben. Wie schnell das aber auch ins Gegenteil umschlagen kann, haben wir schmerzlich in der Ahrtalkatastrophe miterleben müssen. Wir müssen daraus Konsequenzen ziehen. Das Landeswassergesetz setzt dafür den Rahmen. Gerade in der Enquete-Kommission wurden wichtige Impulse gemeinsam erarbeitet. Ich will auch an dieser Stelle einmal ganz deutlich sagen, daran sieht man, Politik handelt. Politik redet nicht nur, Politik setzt sich nicht nur in Kommissionen zusammen, sondern was dort gemeinsam erarbeitet wird, wird dann auch in konkrete Politik umgesetzt. Dafür ist dieses Gesetz ein Beispiel. (Beifall des Abg. Johannes Zehfuß, CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ausfluss der Enquete-Kommission, aber auch verschiedener anderer Punkte ist dieses Landeswassergesetz. Wir müssen gleichzeitig neben dem, was wir in der Enquete-Kommission sehen, umsetzen, was sich auf Bundesebene verändert hat, Bundesrecht umsetzen und europäische Verpflichtungen anerkennen. Gleichzeitig müssen wir – das haben wir auch gehört – auf das reagieren, was wir einerseits durch schmerzliche Erfahrungen erfahren haben, dass Totholz und Holz, das abgelagert ist, an Fließgewässern zu Treibholz und dann zu Verklausungen führen können. Wir haben zudem gesehen, dass wir eine ökologische Aufwertung unserer Fließgewässer brauchen. Da haben wir eine Verantwortung, die wir für die Sicherheit haben, aber eben auch für die Ökologie. Gleichzeitig will ich sagen, das ist die eine Seite der Medaille. Wir müssen aber auch die Belange der Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen, der Landnutzerinnen und Landnutzer im Blick behalten und immer einen gerechten Ausgleich finden und deswegen auch das Thema rechtssicherer Bestandsschutz im Blick behalten. Gewässerrandstreifen sind natürlich ein Eingriff in das Eigentum der einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Das will wohl abgewogen sein. Trotzdem erscheint es als und ist der richtige Weg. Wir müssen über Rückhaltemaßnahmen im Wald sprechen, weil wir auch dort den Forst so aufstellen müssen, dass er für die Zukunft gerüstet ist. Hochwasserkarten und Sturzflutkarten wurden angesprochen. Auch das sind sinnvolle Maßnahmen. Gleichzeitig höre ich aber, dass die IT, die dafür notwendig ist, noch nicht so funktioniert, wie es sein müsste, noch zu viele Fehler produziert und zu langwierig in der Bedienung ist. Darauf müssen wir gleich ein genauso großes Augenmerk richten, denn das eine ist der rechtliche Rahmen, den wir setzen. Das andere ist dann die praktische Umsetzung dessen, was wir tun. Auch dort müssen wir schneller werden. Ich kann für unsere Fraktion sagen, wir werden diese genaue Bewertung der einzelnen Vorschläge in der weiteren Beratung intensiv prüfen: Ist alles dabei, was wir in der Enquete-Kommission auf den Weg gebracht haben, oder müssen wir dort etwas nachsteuern? Ist die Abwägung zwischen den notwendigen ökologischen und der Sicherheit unserer Bevölkerung dienenden Maßnahmen und der Praktikabilität und der Landnutzung sachgerecht erfolgt? Wir werden das mit einem wachen Auge, aber konstruktiv begleiten; denn wir brauchen auch dort aus der Erfahrung der Ahrflut heraus und um dem Klimawandel zu begegnen die richtigen Maßnahmen. Die Diskussionsgrundlage dieses Gesetzes führt in die richtige Richtung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber wenn ich heute im Ahrtal unterwegs bin, fällt es einem manchmal schwer, sich vorzustellen, wie aus diesem ruhig dahinfließenden Fluss, wie aus der Ahr eine solche zerstörerische Kraft werden konnte. Wir alle kennen aber die Bilder, und wir wissen um die Gefahren von Starkregenereignissen, wenn das Wasser von den Hängen sturzfluta rtig herunterkommt, ganze Ortschaften mit sich reißt, Existenzen zerstört. Wir haben die Folgen der Klimakrise in diesem Bundesland erlebt, und wir wissen, dass die Extremwetterereignisse in ihrer Intensität und in ihrer Häufigkeit zunehmen werden. Mit der Enquete-Kommission haben wir uns aufgemacht, um Lehren aus dieser Flutkatastrophe zu ziehen, den Katastrophenschutz weiterzuentwickeln und Vorsorgekonzepte zu verbessern. Wir müssen den Flüssen mehr Raum geben. Das war eine der zentralen Botschaften der Expertinnen und Experten in der Enquete-Kommission. Deshalb definieren wir jetzt die Gewässerrandstreifen neu: 5 m um die Gewässer gilt zukünftig ein Bauverbot im Außen- und im Innenbereich. Hier gehen wir über das Bundesrecht hinaus, genauso wie bei der Lagerung von Gegenständen. Mit der konsequenten Einschränkung zur Lagerung beugen wir der Verklausung, der Verstopfung von Brücken durch abgeschwemmtes Bauholz, Heuballen und Co vor. Ich glaube, wir erinnern uns noch alle an diese Bilder. Es geht aber auch um den Wasserrückhalt und die Speicherung in der Fläche, bei Rückhaltemaßnahmen im Wald, zum Beispiel durch Mulden. Auch in der Landwirtschaft entfällt künftig das Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren. Hier schaffen wir echte Entbürokratisierung und Vorsorge für den Hochwasserschutz und stärken die Neubildung von Grundwasser. Hochwasservorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb wird im Gesetz jetzt auch noch einmal explizit dargestellt, dass sich Gewässerunterhaltungspflichtige zusammenschließen können. Wir denken den Fluss von der Quelle bis zur Mündung. Im Gegensatz zu Hochwassern, die mit einem gewissen Vorlauf vorhersehbar und örtlich einzugrenzen sind, können Sturzfluten immer und überall auftreten. Umso wichtiger wird die Vorsorge vor Ort. Die Erstellung, Veröffentlichung und Aktualisierung von Sturzflutgefahrenkarten wird jetzt gesetzlich verankert. Das schafft Klarheit für Bürgerinnen und Bürger. Dieses Gefahrenbewusstsein kann am Ende Leben retten. Wir setzen Überschwemmungsgebiete per Gesetz fest und ermöglichen eine differenzierte Betrachtung innerhalb der Gebiete, sodass bei Beurteilungsspielräumen und Ausnahmetatbeständen der Schutz vor Hochwasser einen immer größeren Stellenwert bekommen kann. Beim Wasser – auch das ist schon angesprochen worden – haben wir es immer mit zwei Seiten einer Medaille zu tun, mit den Sturzfluten und den Hochwassergefahren, aber auch beim Thema Brauch- und Trinkwasserschutz setzen wir an, um diesem in Zeiten der Klimakrise zu begegnen. Mir war es als Vorsitzende der Enquete-Kommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“, und ich glaube, uns allen gemeinsam, wichtig, dass dieser Bericht der Enquete-Kommission nicht zum Papiertiger verkommt, dass er nicht einfach in der Schublade verschwindet. Wenn man jetzt dieses Gesetz liest, kann man – zumindest ging es mir so – an ganz viele Empfehlungen, die wir in dieser Enquete-Kommission getroffen haben, einen grünen Haken setzen. Ich möchte mich deshalb abschließend bei der Landesregierung und stellvertretend bei Umweltministerin Katrin Eder für diesen notwendigen Gesetzentwurf bedanken. Bereits die Vorstellung des Zukunftsplans Wasser und des Sieben-Punkte-Plans haben gezeigt, dass Sie mit viel Engagement und mit viel Ernsthaftigkeit an der Bewältigung der Klimakrise arbeiten. Nun liegt es an uns zu zeigen, dass uns eine umfassende Hochwasservorsorge und der Schutz der Menschen in diesem Land wichtig sind. Deswegen stimmen wir als Grüne diesem Gesetzentwurf zu. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Flut im Ahrtal hat unvorstellbares Leid gebracht. Über 130 Menschen verloren ihr Leben, Tausende ihr Zuhause und ganze Ortschaften ihre Zukunftsperspektive. Eine solche Katastrophe darf sich nicht wiederholen. Über die Fehler der Landesregierung und des Landrats ist viel debattiert worden. Jetzt heißt es, Hochwasserschutz hat oberste Priorität. Technische Maßnahmen zur Hochwasservorsorge sind in die Wege zu leiten, Rückhaltebecken zu sichern und unsere Infrastrukturen an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Meine Damen und Herren, diese Novelle des Landeswassergesetzes kommt aber reichlich spät. Als AfD-Fraktion erkennen wir an, dass sich die Landesregierung intensiv mit den Versäumnissen auseinandergesetzt hat, denn der wesentliche Inhalt des Entwurfs ist zu begrüßen. Besonders hervorheben möchte ich die Etablierung der Sturzflutgefahrenkarten, die unerlässliche Instrumente der Hochwassersicherheit sind. Eine landesweite Karte ist hier eine wichtige Neuerung, aber genauso müssen auch die Städte und Gemeinden eigene Karten für ihr Gebiet erstellen. Auch auf moderne Hochwassermeldesysteme – digital vernetzt und zuverlässig – müssen wir uns stärker konzentrieren. Das befürworten wir als AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren, ganz entscheidend wird außerdem die naturnahe Hochwasservorsorge sein. Ein verstärkter Wasserrückhalt in der Fläche und in den Wäldern wird vonseiten des Landes zu Recht als Ziel ausgegeben. Einige der Maßnahmen sind schon in der Umsetzung, andere dürfen gerne noch intensiviert werden. Hier sehen wir etwa den naturnahen Ausbau von Mulden in unseren Wäldern als einen Schritt an, den dieses Gesetz vereinfachen soll. Wir unterstützen auch die neue Regelung, dass in festgelegten Überschwemmungsgebieten keine Gegenstände mehr gelagert werden dürfen. Herr Wolf hat das eben ebenfalls angesprochen. Meine Damen und Herren, es gibt aber auch Zielkonflikte. Auf der einen Seite brauchen wir einen funktionierenden Hochwasserschutz. Auf der anderen Seite brauchen unsere Landwirte ihre Flächen. Ich spreche damit die Gewässerrandstreifen an. Wir als AfD-Fraktion sagen, es geht eben nur im Dialog mit den Landwirten und mit der Landwirtschaft. Insofern bin ich froh, dass sich die Landesregierung nach meiner Kleinen Anfrage in dem Kontext im März dieses Jahres bewegt hat. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Damals wollte die Landesregierung 10 m Randstreifen vorschreiben, jetzt sind es 5 m. Das ist eine pragmatische Anpassung und ein Signal an die Landwirtschaft. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Quatsch! Darauf sind wir schon selbst gekommen! Da brauchen wir Sie nicht!) Weiter brauchen wir Rückhaltebecken und Talsperren, die für einen wirksamen Hochwasserschutz unverzichtbar sind. Dadurch können wir zusätzlich Wasser für die Trinkwasserversorgung, die Landwirtschaft und als Löschwasser zur Brandbekämpfung speichern. Meine Damen und Herren, beim Thema Hochwasserschutz ist es entscheidend, Kompetenzen zu bündeln. Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände sind einzurichten und stärker in den gesamten Prozess einzubinden. Kritisch sehen wir vor allem die zusätzlichen Verwaltungs- und Personalkosten, die durch diesen Gesetzentwurf entstehen sollen. Zuletzt: Nur wenn wir all diese Dinge in funktionierende Maßnahmen umsetzen, verhindern wir, dass sich eine Katastrophe wie im Ahrtal jemals wiederholen kann. Die Sicherheit unserer Bürger verpflichtet uns, jetzt gemeinschaftlich, entschlossen und effektiv zu handeln. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz unserer Heimat gegen Risiken ist für uns Freie Demokraten ein Kernanliegen. Zugleich müssen wir das aber mit der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in Einklang bringen. Da treten nun einmal zwangsweise gewisse Konflikte auf. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes stellt sich dieser Herausforderung. Er schafft verbindliche Standards, fördert vorsorgenden Hochwasserschutz und vereinfacht Verfahren für kleine Rückhalte- und Versickerungsmaßnahmen. Gleichzeitig bewahrt er die unternehmerische Handlungsfreiheit und entlastet Kommunen und Landwirtschaft. Besonders deutlich wird das bei den gesetzlich festgelegten Gewässerrandstreifen, über die wir eben schon Ausführliches gehört haben. Im Außenbereich und innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile ist eine 5 m breite Schutzzone vorgesehen. Dort dürfen keine Gegenstände abgelagert werden, die im Überflutungsfall weggeschwemmt werden und Brücken oder Ähnliches verstopfen könnten. Die Flutkatastrophe im Ahrtal ist uns immer noch präsent. Wir Freie Demokraten nehmen unsere Verantwortung wahr und ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass so etwas in der Form wieder passieren kann. Mit 5 m Gewässerrandstreifen beugen wir den schweren Konsequenzen von Hochwasser und Starkregenereignissen vor, ohne landwirtschaftliche Betriebe über Gebühr zu belasten. 5 m sind ein klar umsetzbarer Standard, der allen Beteiligten Planungssicherheit gibt und zugleich den Wasserabfluss gewährleisten kann. Die Ausnahmen für wasserwirtschaftlich untergeordnete Gräben oder Härtefälle gewährleisten, dass Eigentümer flexibel bleiben und wir bürokratische Hürden niedrig halten können. Damit zeigen wir: Wir vertrauen unseren Bäuerinnen und Bauern, statt sie in starre Verbote zu zwängen. Genauso begrüßen wir die Planungs-, Feststellungs- und Genehmigungsfreiheit für naturnahe Rückhaltemaßnahmen kleiner Gewässer. Kleine Mulden im Wald oder auf offener Flur, die Regenwasser zurückhalten und direkt versickern lassen, sind maßgebliche Bausteine einer resilienten Landschaftsentwässerung. Ohne langwierige Planungsverfahren können Gemeinden und Waldbesitzer jetzt schneller aktiv werden. Weil wir konsequent auf Subsidiarität setzen, darf die untere Wasserbehörde bei Bedarf eingreifen. Sonst aber gilt das Prinzip „einfach machen“. Ein weiterer Punkt ist die gesetzliche Festschreibung von Überschwemmungsgebieten, sofern ein Hochwasser statistisch ein Mal in 100 Jahren zu erwarten ist. Indem diese Gebiete kraft Gesetzes gelten, erhöhen wir die Rechtssicherheit für Kommunen und Grundstückseigentümer. Gleichzeitig bleibt das Verfahren transparent durch die öffentlichen Auslegungen der Karten, die Möglichkeit zur Stellungnahme und die verbindliche Erklärung durch die obere Wasserbehörde. So stärken wir den vorbeugenden Hochwasserschutz und halten die Bürgerbeteiligung hoch. Ergänzt wird das alles durch die Einführung regelmäßiger Sturzflutgefahrenkarten. Wo Starkregen zu blinder Wucht werden kann, brauchen wir solide Daten zur Fließgeschwindigkeit und Wassertiefe. Das Landesamt für Umwelt erstellt und aktualisiert diese Karten, und kommunale Gebietskörperschaften dürfen sie ergänzen und veröffentlichen. Damit kommen alle in den Genuss der neuesten Erkenntnisse. Weniger Bürokratie haben wir Freie Demokraten seit Jahren gefordert, und dies wird in der Änderung des Landeswassergesetzes in mehreren Punkten umgesetzt. Anzeigeverfahren für erlaubnisfreie Vorhaben werden vereinheitlicht, die Ausschussberatungen und Erörterungstermine auf das Notwendige beschränkt. Das spart Zeit und Verwaltungskosten und nutzt letztlich allen: den Kommunen, den Behörden und den Antragstellern. Sehr geehrte Damen und Herren, wir Freie Demokraten tragen Verantwortung, Verantwortung für Umwelt und Klimaschutz genauso wie Verantwortung für Freiheit und Selbstbestimmung. Dieses Gesetz zeigt, dass beides kein Widerspruch in sich ist; denn statt Landwirtschaft und Kommunen zu überregulieren, setzen wir auf klare Standards und schlanke Verfahren. Fairness gegenüber den Betroffenen und höchster Umweltanspruch gehen Hand in Hand, und: Auflage nur dort und in dem Umfang, wie sie wirklich nötig und sinnvoll ist. Wir Freie Demokraten stehen auch künftig für eine Politik, die Bürgern Freiräume lässt und zugleich innovative Lösungen für Umwelt- und Klimaschutz bietet. Wir freuen uns auf die kommenden Beratungen im Fachausschuss. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER ist der nächste Redner Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Immer, wenn es um Änderungen im Landeswassergesetz geht, handelt es sich meist um Anpassungen infolge der Veränderung der Rechtslage auf EU- oder Bundesebene. Dieses Mal ist das nicht anders. Allerdings besteht dieses Mal auch aus Landessicht Änderungs- und Klarstellungsbedarf, allein mit Blick auf die furchtbaren Folgen der Flutkatastrophe an der Ahr. Fakt ist, dass in der Vergangenheit nicht immer so gebaut wurde, wie es aus nachhaltiger Sicht sinnvoll gewesen wäre. Vor allem wurde dort gebaut, wo man überhaupt nicht hätte bauen sollen. Deswegen begrüßen wir FREIE WÄHLER eine gesetzliche Festlegung von Gewässerrandstreifen und die Tatsache, dass Überschwemmungsgebiete kraft Gesetzes festgelegt werden können. Das mag dem einen oder anderen übertrieben vorkommen, doch sei daran erinnert, dass Immobilien in Flussnähe oder im Überschwemmungsgebiet ohne klare Regelungen nur lückenhaft versichert werden können oder gar keinen Versicherungsschutz bekommen können. Wir können lange kontrovers über den Klimawandel diskutieren, doch dürfte jedem klar sein, dass Starkregenereignisse in den vergangenen Jahren zugenommen haben. Plötzlich kann ein beschaulicher, romantischer Fluss zu einem reißenden Strom werden. Was wir tun können? Wir können uns auf die Veränderungen einstellen, etwa mit Regenrückhalteeinrichtungen. Je natürlicher gebaut werden kann, desto besser. Deswegen begrüßen wir es, dass die Gesetzesnovelle ausdrücklich naturnahe Rückhaltebecken im Wald und auf offener Flur berücksichtigt. Unbestritten ist auch, dass wir eine gute Datengrundlage brauchen, um die Präventionsarbeit zu verbessern. Die Erstellung einer Sturzflutgefahrenkart e ist deshalb nur konsequent. Dass die Umsetzung der genannten Punkte mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, liegt in der Natur der Sache, ebenso die Tatsache, dass personelle Kapazitäten geschaffen werden müssen. Was mir jedoch Bauchschmerzen bereitet, ist die geplante Erlaubnisfreiheit für die schadlose Einleitung von Niederschlagswasser in unser Grundwasser. An der Stelle sehe ich Diskussionsbedarf, wenngleich der neue Abs. 2 von § 22 sehr detailliert ist. Auch wenn es eine Meldepflicht der Einleitung bei der unteren Wasserbehörde gibt, stellt sich die Frage: Wie kann Missbrauch verhindert werden? Fazit: Ich denke, wir sind mit der Novelle auf einem guten Weg. Dennoch müssen wir noch über einige Punkte sprechen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 18/12847 – an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12856 – Erste Beratung Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Daniel Schäffner.

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Daniel Schäffner SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! In Rheinland-Pfalz novellieren wir das Landesmediengesetz. Als Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP haben wir uns darauf verständigt und sind froh, dass die CDU auch mit dabei ist. Die Änderungen sind notwendig und sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten, um insbesondere die privaten Medien zu stärken und unsere duale Medienlandschaft zu erhalten, so wie wir sie aktuell kennen. Wir haben heute schon darüber gesprochen. So, wie wir unsere Medienlandschaft kennen, ist das leider nicht selbstverständlich und auf Dauer. Wir stehen dafür, guten und objektiven Journalismus zu erhalten. Dazu bedarf es aber richtiger politischer Entscheidungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das bringen wir heute als Fraktionsgesetz ein. Daher will ich auf einige Dinge inhaltlich eingehen. Mit Blick auf die Uhr und darauf, dass sicher auch die Kolleginnen und Kollegen noch ein paar Punkte machen werden, halte ich mich ein bisschen kürzer. Ziel der Novelle ist es, die rheinland-pfälzische Medienlandschaft, Qualitätsjournalismus und Meinungsvielfalt zu erhalten. Journalistische Berichterstattung aus den Regionen, um für die Menschen über unsere schöne Heimat zu berichten, erleichtern wir nun. Der wirtschaftliche Druck macht es für Verlage seit Jahren zunehmend schwieriger, ihre Geschäftsmodelle weiterzubetreiben, aber auch diese fortzuentwickeln. Wie zwei Tagesordnungspunkte zuvor schon angesprochen, wollen wir auch beim privaten Rundfunk und bei der Presse journalistische Sorgfalt. Dazu verpflichten wir jetzt alle konkret. Das stärkt alle, die das bisher schon wie selbstverständlich tun, also unsere regionalen Verlage und Radiosender. Im Gesetz soll es zusätzlich heißen: „Die Medien haben bei ihren journalistischredaktionellen Angeboten den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz von“ – das ist es, was jetzt rennt wie verrückt – „KI, zu entsprechen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich das Thema Medienkompetenz durch alle Bereiche des Alltags zieht, wollen wir im aktuellen Landesmediengesetz auch stärken. Deshalb erhält die Medienanstalt Rheinland-Pfalz, die das sowieso schon mitmacht oder die das schon federführend in die Fläche trägt, jetzt die Aufgabe per Gesetz – und das ist wichtig –, das Thema über alle Kanäle in die Fläche zu bringen. Die Medienanstalt soll künftig eigene Projekte durchführen und sich an fremden Projekten beteiligen. Das nennt sich klassische Vernetzung, wie man modern arbeitet und die Menschen erreicht – also alles richtig. Das wird jetzt auch gesetzlich forciert. Offene Kanäle stärken und um eine Mediathek für lokale Inhalte ergänzen, um das jetzt nur noch als Überschrift zu nennen, ist auch ein wichtiger Punkt in unserer Novelle. Liebe Kolleginnen und Kollegen, klar ist, wer solche Möglichkeiten bekommt, sprich die Medienanstalt, muss auch nach innen Transparenz anwenden. Hierfür regeln wir jetzt, dass die Medienanstalt umfassende Veröffentlichungspflichten bekommt. Das ist auch kein Problem, eben Standard heute, um das Zutrauen in staatliche Instanzen zu stärken. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Moskopp.

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Peter Moskopp CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Novelle machen wir einen Sprung ins 21. Jahrhundert. Wir holen unser derzeitiges Landesmediengesetz aus der Vergangenheit heraus und bringen es in die digitale Zukunft bzw. Gegenwart und machen es fit für die digitale Zukunft. Hand aufs Herz: Unsere Regeln stammen aus einer Zeit, in der KI noch Science-Fiction war und Streaming ein Fremdwort. Heute leben wir in einer digitalen Medienwelt, und dafür brauchen wir ein modernes Gesetz. Warum ist das wichtig? Medien sind das Rückgrat unserer Demokratie. Ohne unabhängige, vielfältige Medien gibt es keine verlässlichen Informationen, keine kritische Kontrolle, keine echte Meinungsbildung. Meinungsbildung muss gesichert sein. Deshalb ziehen wir eine rote Linie. Rheinland-Pfalz will keine deutschen Fox News, keine Sender, die spalten, statt verbinden, (Abg. Joachim Paul, AfD: Wahnsinn!) keine Hetze und keine mediale Brandstiftung. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Jeder Anbieter muss Vielfalt abbilden und sein Programm zu einem Teil selbst redaktionell gestalten. So kommen auch die Stimmen aus Idar-Oberstein, der Eifel, dem Hunsrück oder Pirmasens zu Wort, nicht nur die Großen aus Mainz und Koblenz. Regulierung auf der Höhe der Zeit: Unser Gesetz gilt künftig auch für Streaming, Abrufangebote und Inhalte, die mit künstlicher Intelligenz erstellt werden. KI kann Schlagzeilen schreiben, aber sie kann niemals Verantwortung übernehmen, und genau die brauchen wir. (Beifall der CDU) Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz bekommt klare Befugnisse, um Verstöße zu ahnden. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Gleichzeitig machen wir sie selbst transparenter mit Veröffentlichungspflichten zu Strukturen, Finanzen und den Bezügen ihres Direktoriums. Kontrolle funktioniert nur, wenn sie nachvollziehbar ist. Frequenzen gehören der Öffentlichkeit. UKW-Frequenzen sind nicht einfach technische Ressourcen, sie sind die Blutbahnen unserer Demokratie. Über sie erreicht das Radio die Menschen überall, unabhängig von Internet oder Netzabdeckung. Gerade im Katastrophenfall, wenn Sirenen verstummen und Handynetze zusammenbrechen, retten Radiowarnungen Leben. Darum sagen wir klar, Frequenzen dürfen nicht Spielball von Konzerninteressen oder Hinterzimmer-Deals sein. Sie müssen transparent vergeben werden, nach klaren Kriterien: Versorgungssicherheit, Vielfalt und Qualität. Nur so bleiben UKW und DAB+ das, was sie sein müssen: lebenswichtige Informationsadern für Stadt und Land. Neu ist auch die Medienförderung. Die Medienanstalt bekommt den klaren Auftrag, Medienförderung zu betreiben, das heißt: Unterstützung innovativer Projekte, Förderung lokaler Vielfalt und Stärkung von Medienkompetenz. Das ist keine Gefälligkeit, sondern eine Investition in unsere Demokratie. Sechstens, Öffnung für Verlage: Das alte Verbot für marktstarke Verlage, Rundfunk zu veranstalten, ist überholt. Heute gilt, je mehr Anbieter, desto größer die Vielfalt. Das stärkt auch den Medienstandort Rheinland-Pfalz. Bürokratieabbau: Wir streichen überflüssige Schriftformerfordernisse und ermöglichen digitale Verfahren. Das spart Geld, Zeit und Nerven bei Anbietern wie bei der Aufsicht. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Novelle ist kein juristisches Detailwerk, sie ist ein klares politisches Signal: Wir wollen Vielfalt statt Einfalt. Wir wollen Unabhängigkeit statt Einflussnahme. Wir wollen Transparenz statt Hinterzimmer, und wir wollen, dass RheinlandPfalz auch in Zukunft ein Land freier, kritischer und starker Medien bleibt. Daher werden wir das Gesetz positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Dr. Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es freut mich sehr, dass ich es kurz machen kann, weil man dazu kaum noch etwas sagen kann. Das war genau richtig. (Beifall des Abg. Torsten Welling, CDU) Wir wollen Qualität, wir wollen Freiheit, wir wollen Transparenz. Wir wollen vor allem, dass die Menschen das nutzen können, nicht nur im öffentlichrechtlichen – das hatten wir eben diskutiert –, sondern auch im privaten Rundfunk. Trotz allem möchte ich noch eine kritische Anmerkung machen. Wir sind in der Verantwortung, den jungen Menschen, vor allem aber auch den alten, beizubringen, dass was sie im Internet sehen, nicht die Wahrheit ist, sondern dass das sehr weit von der Wahrheit entfernt sein kann. (Abg. Joachim Paul, AfD: Alles?) – Entfernt sein kann. Bei Ihnen ist alles weit von der Wahrheit entfernt. Das ist der Unterschied. Das ist bei Ihnen auch vorbereitet, dass es weit von der Wahrheit entfernt ist. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und vereinzelt bei der CDU – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Herr Paul, si tacuisses, si tacuisses wäre auch mal gut, aber Philosoph waren Sie noch nie. Die Frage, die sich uns stellt, ist: Wie können wir die Leute vorbereiten? (Zuruf des Abg. Joachim Paul. AfD) Das ist eine Mammutaufgabe. Das wird die LMK natürlich nicht alleine leisten können. Das sagt auch keiner. Es müssen Schulen sein, es muss die gesamte Gesellschaft sein, die sich darauf vorbereitet. Wenn Sie jetzt Werbung im Internet sehen, dann müssen Sie erst einmal klicken: Was ist das überhaupt? Und Sie müssen verstehen: Warum ist das da? Wer will wen beeinflussen? (Abg. Joachim Paul, AfD: Paternalistisch!) Das ist eine Riesenaufgabe, gerade weil es solche Leute wie Herrn Paul gibt, die darauf setzen, dass Leute das nicht unterscheiden können: Wahrheit und die Propaganda der AfD. (Zuruf von der SPD: Genau so!) Deswegen müssen wir dorthinein alle Anstrengungen setzen. Ich bitte darum, nicht nur bei der LMK – das ist vollkommen klar; das finde ich gut, dass es dort angesiedelt ist –, sondern dass es auch noch weitere Anstrengungen in allen Bereichen gibt, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) der Propaganda nicht auf den Leim zu gehen. Deswegen ist auch das, was Sie gesagt haben, Herr Moskopp, mit dem Qualitätsjournalismus so wichtig, (Zuruf des Abg. Joachim Paul. AfD) dass wir recherchierte Beiträge haben und nicht einfach etwas, das durchlaufende Meldungen sind. Vielen Dank für die Zustimmung allerseits. Wir freuen uns, dass es so gelingt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Medienpolitik der Altparteien: (Zurufe von der SPD) Wir haben einen CDU-Kollege, der gesagt hat, wir wollen in Deutschland nicht Fox News haben. Fox News ist die meistgesehene Nachrichtensendung in den USA. (Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ja, hören Sie zu, Herr Kollege. Es war noch nie eine gute Idee, dauernd mit dem Finger auf das Ausland zu zeigen und dauernd zu sagen, diesen Sender wollen wir hier nicht haben. Das ist ein Sender, der viele Arbeitsplätze schafft und der in der privaten Medienlandschaft seinen Platz hat. Wie kommt man eigentlich als Abgeordneter im rheinland-pfälzischen Landtag dazu, einfach zu sagen, etwas solches wollen wir nicht haben? (Zurufe von der SPD) Es ist doch kein Wunder, dass die Bundesrepublik mittlerweile so unbeliebt ist, weil sie durch die Welt reist und ständig mit dem Finger auf andere Regierungen und Länder zeigt. Wie kommt man zu etwas solchem? Medienpolitik der Altparteien, Teil 2: Kollege Braun hat eben gesagt alles, was im Internet steht, ist nicht wahr, ist weit von der Wahrheit entfernt, (Zurufe von der SPD) und deswegen muss man – so sage ich es jetzt einmal – den „dummen Zuschauer“ betreuen, um ihn vor diesem Medium zu bewahren; denn nur eine Betreuung durch Herrn Dr. Braun kann die Propaganda abschwächen usw. usf. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Das eine war anmaßend, das andere war paternalistisch und größenwahnsinnig. Ich muss es wirklich sagen. Das ist die Medienpolitik, die Sie vertreten. Nein, das Internet ist wichtig. Das ist ein ganz wichtiger Faktor in der Demokratie. Wir haben Empowerment durch die Bürger. Wir haben Beteiligung durch die Bürger. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Weitere Zurufe von der SPD) – Ja, jetzt kommen wir zur Landesmedienanstalt. In einer idealen Welt wäre es gar nicht verkehrt, wenn wir eine unabhängige Institution hätten, die journalistische Sorgfalt im Auge hat. Das wäre in einer idealen Welt richtig. Nur sitzt dieser unabhängigen Institution ein Dr. Eumann vor, der schon für Schlagzeilen gesorgt hat. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie oft sind Sie denn in der Versammlung? Wie oft sind Sie denn bei den Sitzungen der Medienanstalt? Und der Ausschüsse?) Sie haben einen Spitzengenossen auf diese Position gesetzt. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sind Sie denn da? – Zuruf des Abg. Daniel Schäffner, SPD) – Ja, ich bin da. Ich übe Kontrolle aus für meine Wähler. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, wann sind Sie denn mal da? Sie kommen doch nie! – Weitere Zurufe von der SPD) – Ich muss nicht zu jedem Blödsinn hingehen. (Unruhe bei der SPD –

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Pia Schellhammer GRÜNE

Schön das Sitzungsgeld einstreichen, aber nicht kommen!) – Überlassen Sie die Mandatsausübung mir. Meine Wähler sind zufrieden mit der Arbeit, die ich leiste, und das ist für mich wichtig. Sie würden mich nicht wählen. Meine Wähler finden das gut, was ich mache und wie ich Kontrolle ausübe. (Unruhe bei der SPD) Kommen wir aber zurück zur Landesmedienanstalt. Es wäre eigentlich eine gute Idee, wenn man dort nicht Spitzengenossen versorgen würde. Das wäre auch eine gute Idee, wenn das nicht eine politische Tendenz und Schlagseite hätte. Ich habe vor Kurzem eine Publikation der Landesmedienanstalt bzw. mit jugendschutz.net – – – Das ist eigentlich eine gute Sache. Jugendschutz ist eine gute Sache. Gewaltdarstellungen usw.: Man kann sich durchaus kritisch überlegen, ob man einschreiten muss. So weit, so gut. Wenn ich das aber durchblättere: Es werden Medienmacher, Influencer, konservative Influencer in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt. Bestes Beispiel ist Michelle Gollan, eine junge Frau, die super Rundfunk macht, die konservativ ist, die patriotisch ist und die dann von der Landesmedienanstalt, in der ein Spitzengenosse das Ruder führt, in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt wird. Das ist keine Aufsicht, das ist Tendenz. Das ist genau das, was wir nicht wollen: Ein paternalistischer Umgang, der den Bürgern erzählt „Das darfst Du nicht anschauen, Du musst Dir das anschauen“ usw. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe bei der SPD) Nein, so kommen wir nicht weiter. Damit ist dieser gute Ansatz restlos kompromittiert worden. Wir lehnen natürlich ab. Wir haben keine Angst vor Michelle Gollan, wir haben keine Angst vor den sozialen Medien, wir haben keine Angst vor den Bürgern. Wir können mit dem Bürger umgehen, der sagt, ich informiere mich lieber im Internet und nicht um 19 Uhr bei heute. (Vereinzelt Unruhe im Hause) Das sind mündige Bürger. Es sind Steuerzahler. Die nehmen wir ernst. Sie haben Angst vor dem Bürger. Sie haben Angst vor dem Internet. Sie gehen davon aus, dass man Bürger und Zuschauer irgendwie betreuen muss usw. Das ist kein Konzept, das zukunftsfähig ist. (Zuruf des Abg. Daniel Schäffner, SPD) Im Gegenteil, das ist Paternalismus, und das ist auch die Angst des Kontrollverlusts. Sie haben Angst, weil die Meinungsbildung im Internet dazu geführt hat, dass natürlich auch etablierte Parteien an Zuspruch verloren haben. Sie waren erfolgsverwöhnt. Jetzt liegen Sie bei – Wie viel sind es? – lassen wir es 13, lassen wir es 15 % sein. Das hat natürlich damit zu tun, dass – – – (Abg. Markus Kropfreiter, SPD: Im Land Rheinland-Pfalz, nicht im Bund! –

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Damian Lohr AfD

Ja, aber so viel ist es da auch nicht mehr!) – Ja, warten wir ab. Das ist auch die Angst vor dem Kontrollverlust. Medienveränderungen bedeuten immer auch politische Veränderungen. So war es immer in der deutschen Geschichte, (Glocke der Präsidentin) und das ist eine gute Sache. Vielen Dank. Wir lehnen ab. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Bevor wir in der Debatte fortfahren, lassen Sie uns Schülerinnen und Schüler begrüßen, und zwar der IGS Hamm/Sieg sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 1, Betzdorf/Kirchen (Sieg). Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Weiter darf ich den Jugendstadtrat aus Speyer begrüßen. Willkommen hier im Plenum! (Beifall im Hause) Wir fahren in der Debatte fort. Für die FDP spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! So, wie wir alle paar Jahre oder vielleicht sogar alle paar Monate oder manchmal sogar Wochen unsere Smartphones und Computer updaten müssen und auf den neuesten Stand der Technik bringen, muss auch unser Rechtsrahmen an die medienpolitischen Realitäten der Gegenwart angepasst werden. Seit der letzten Novelle unseres Landesmediengesetzes im Jahr 2023 hat sich einiges getan: vier Medienänderungsstaatsverträge und zahlreiche bundesund europarechtliche Neuerungen. Die Medienlandschaft verändert sich rasant: die digitalen Möglichkeiten, soziale Medien, KI. Unser Rechtsrahmen muss entsprechend Schritt halten. Das macht die Anpassung des Landesmediengesetzes notwendig. Das übergeordnete Ziel bleibt ein modernes, freiheitliches und innovationsfreundliches Medienrecht, das diesen Anforderungen gerecht werden kann. Wir wollen ein Rheinland-Pfalz, das Medienmacher anzieht und nicht abschreckt. Der Gesetzentwurf der Koalition gemeinsam mit der CDU orientiert sich an diesem Ziel. Er zeigt Wege auf, um den Medienstandort RheinlandPfalz innovativ und dynamisch zu halten und ihn attraktiver zu machen. Dazu gehört die aktive Förderung von Medienkompetenz. Wir haben gerade zu dem Thema schon ein bisschen etwas gehört. Ein kompetenter Umgang mit Medien erhöht die Chance, Falschmeldungen und Deepfakes zu erkennen und richtig einzuordnen. In diesem Zusammenhang stehen auch klare Regeln für journalistische Sorgfaltspflichten. Ein sauber arbeitender Journalismus ist für unsere freie und vielfältige Gesellschaft fundamental wichtig. Erlauben Sie mir den kleinen Einschub an der Stelle aus der aktuellen Debatte heraus: Es mag Teile der Gesellschaft geben, die bestimmte Sendeanstalten bevorzugen würden. Man könnte sie polemisch unter Titeln wie „Demagogen-TV“ oder „Verschwörung 24“ fassen – seien Sie kreativ, wie Sie das nennen wollen –, mit Alternativweisheiten und Alternativwahrheiten, wie man sich die Welt zurechtdrehen kann, wie man will, vielleicht auch, um die eigene Sache entsprechend zu fördern. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Es gibt aber genau eine Möglichkeit, dagegen anzugehen, und das ist Aufklärung, damit jeder selbst mit Hirn und Verstand erkennen kann, auf welchen Unsinn er sich einlässt. Deswegen wollen wir daran arbeiten, das zu bessern. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Was uns Liberale sehr positiv stimmt: Kleine und regionale Verlage dürfen künftig selbst Rundfunk veranstalten. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja, das ist gut!) Diese Öffnung bedeutet mehr Vielfalt. Sie bedeutet mehr regionale Inhalte, auch für uns aus Rheinland-Pfalz. (Abg. Martin Haller, SPD: So sieht’s aus!) Wenn Stimmen aus der Vulkaneifel, aus der Südpfalz oder aus dem Hohen Westerwald genauso sichtbar gemacht und gehört werden wie aus den großen Städten wie Mainz und Koblenz, dann ist das ein großer Dienst an der Medienvielfalt. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Es ist zudem richtig, dass wir die Aufgaben und Befugnisse der Medienanstalt neu ordnen, vor allem verschlanken und ihr moderne Instrumente für Aufsicht und Transparenz an die Hand geben. Das ist nämlich genau der Teil, an dem wir arbeiten wollen. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist das!) Gleichwohl gilt, Fortschritt braucht Präzision. Bekanntlich liegt der Teufel gern im Detail, vor allem dann, wenn man schnell versucht, voranzuschreiten. Wenn sich beispielsweise die Regelungen zur Zulassung von Rundfunkveranstaltern, die weitreichenden Eingriffsrechte der Medienanstalt bei Veränderungen, die Beteiligungsverhältnisse oder Programmschemata verändern, dann muss das sorgfältig geprüft werden. Hier geht es um Kernpunkte der Medienfreiheit. Wir müssen sicherstellen, dass die Medienanstalt nicht übermäßig in die unternehmerische Freiheit eingreift. So kann es in der Praxis dazu führen, dass kleinere regionale Anbieter, die wir besonders fördern wollen und die auf flexible Beteiligungsmodelle angewiesen sind, um ihre wirtschaftliche Basis zu sichern, eventuell vom Markt gedrängt werden. Dabei braucht es Kooperationen und Investitionen, damit kreative Gründer sowie innovative Medienanbieter in unserer Medienlandschaft Fuß fassen können. Rheinland-Pfalz darf kein Land werden, in dem kreative Medienmacher zuerst durch Aktenordner statt durch Kameralinsen oder gar am Ende durch die Röhre schauen. Meine Damen und Herren, das Gesetz enthält wichtige Schritte, mehr Chancen für unsere Verlage, eine effizientere Medienanstalt und eine Stärkung der Medienkompetenz. Doch es bleiben noch ein paar zentrale Fragen. Stimmt die Balance zwischen Aufsicht und Freiheit? Sind die Zulassungsverfahren praktikabel? Wird Bürokratie wirklich abgebaut oder nur neu verpackt? All diese Dinge gibt es noch etwas genauer zu klären. Die FDP wird sich in den weiteren Beratungen entsprechend intensiv einbringen und auf die Fortschreibung des Landesmediengesetzes hinarbeiten, aber mit einem klaren Blick auf eine liberale und zukunftsorientierte Ausgestaltung. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir fahren in der Debatte fort. Für die Gruppe FREIE WÄHLER hat Abgeordnete Jeckel das Wort. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es geht hierbei um nichts weniger als die Frage, wie wir Medienvielfalt, Teilhabe und Transparenz in Rheinland-Pfalz sichern und zugleich den Medienstandort zukunftsfähig machen. Lassen Sie mich zunächst sagen, viele Punkte dieses Gesetzentwurfs sind richtig und notwendig. Wir begrüßen ausdrücklich die Stärkung der Offenen Kanäle und der Orte der medialen Teilhabe. Gerade im ländlichen Raum sind sie ein unverzichtbarer Beitrag zur demokratischen Beteiligung. Ebenso richtig ist die Förderung der Medienkompetenz. Wer die digitale Welt versteht, kann Fake News besser entlarven und sich frei seine Meinung bilden. Die Transparenzregelungen für die Medienanstalt schaffen Vertrauen. Das ist ein Gewinn. Meine Damen und Herren, wir dürfen uns aber nichts vormachen. Wo Licht ist, ist auch Schatten. Der Gesetzentwurf verspricht Bürokratieabbau. Tatsächlich aber kommen neue Ausschreibungsverfahren, Nachweispflicht en und Kostenregelungen hinzu. Das mag für große Anbieter handhabbar sein, für kleine lokale Initiativen oder ehrenamtlich getragene Offene Kanäle ist es eine Belastung. Wir sehen außerdem die Gefahr, dass durch Vorgaben zur Programmgestaltung oder zur Darstellung der Meinungsvielfalt in die redaktionelle Freiheit eingegriffen werden könnte. Presse- und Rundfunkfreiheit sind Grundrechte. Hier braucht es Fingerspitzengefühl. Schließlich wirft die Pflicht zur namentlichen Veröffentlichung von Bezügen der Anstaltsleitung Fragen des Datenschutzes und der Privatsphäre auf. Transparenz ist wichtig, aber bitte nicht zulasten der Persönlichkeitsrechte. Das ist der zentrale Widerspruch dieses Gesetzentwurfs. Einerseits verspricht er, Bürokratie abzubauen und den Medienmarkt zu erleichtern, andererseits schafft er neue Hürden gerade für die Kleinen. Das ist nicht die Handschrift, die wir uns wünschen, und es läuft den Versprechen entgegen. Unser Auftrag ist es, Medienvielfalt und Teilhabe zu fördern, ohne unnötige Bürokratie und ohne Gefährdung redaktioneller Freiheit. Wir FREIE WÄHLER fordern, dass dieses Gesetz an den entscheidenden Stellen nachgebessert wird, klare objektive Kriterien bei Ausschreibungen, Schutz der ehrenamtlich getragenen Medienprojekte und eine ausgewogene Balance zwischen Transparenz und Datenschutz. Meine Damen und Herren, Medienvielfalt lebt von Freiheit, nicht von Vorschriften. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatssekretärin Heike Raab.

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Heike Raab

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herzlichen Dank für die Einbringung dieser Novelle des Landesmediengesetzes. Der zu spannende Bogen zu unserer Mediendebatte, die wir beim Achten Medienänderungsstaatsvertrag hatten, zeigt, dass Rheinland-Pfalz und der rheinland-pfälzische Landtag das gesamte duale System im Blick haben, einerseits den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber andererseits auch die privaten Medien. Ich bin dankbar dafür mit Blick auf die Historie, da der private Rundfunk 1984 in Ludwigshafen mit dem sogenannten Urknall seinen Ursprung hat. In dieser Tradition haben wir die Fortschreibung des Landesmediengesetzes als Fraktionsentwurf auf dem Tisch liegen. Ich danke für die vielen Aspekte, die Sie hier genannt haben, die den Medienstandort stärken werden, die die Informationsversorgung im Katastrophenfall noch verlässlicher machen. Wir hatten heute um 11 Uhr den bundesweiten Warntag und haben gesehen, wie unterschiedlich die Dinge waren. Wir haben bei Extremwetterereignissen gesehen, das Erste, was nicht mehr funktioniert, ist der Mobilfunk. Aber Broadcasting ist sehr zuverlässig, und insofern werden wir weitere Möglichkeiten erhalten, gekoppelt mit Verlautbarungsrechten, dass die Menschen nicht nur einfach einen Ton erhalten, sondern inhaltlich darüber informiert werden, was gerade passiert, auch im Vorfeld. Möglicherweise sind hier vielleicht ein paar Sachen falsch verstanden worden. (Abg. Martin Haller, SPD: Davon gehe ist fest aus!) Herr Paul, ich will klar sagen, was Sie hier verbreitet haben und immer wiederholen, geht in die Kategorien von Desinformationen und Falschnachrichten. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Nur, weil Sie es immer wiederholen, wird es nicht besser. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP, bei der Gruppe FREIE WÄHLER und vereinzelt bei der CDU) Das ist, als ob Sie in einer Diskothek irgendwie diese Nebelmaschine anwerfen. So versuchen Sie, das dauernd zu tun. Denn es geht um journalistische Sorgfaltspflichten. Das bedeutet, man hat verlässliche Quellen und am besten hat man mindestens drei. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Man schaut nach, ob diese Fakten, die Sie hier behaupten, fundiert sind. Das bedeutet, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) dass man Menschen in der Demokratie mit verlässlichen Nachrichten versorgt und nicht nur mit Propaganda und Populismus irgendwie die Augen zuwischt. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Deshalb ist es wichtig, Hürden abzubauen. Presseverlage und die Medienlandschaft haben sich sehr verändert. Natürlich ist das Internet wichtig. Damals aber, als das Landesmediengesetz geschaffen worden ist, ging man noch von einer viel stärkeren Zeitungsmacht aus. Unsere Zeitungs- und Presseverlage sind mittlerweile in die Rundfunkveranstalter involviert, und das geltende Verbot für marktbeherrschende Verlage wird aufgehoben. Last, but not least will ich einen Fokus in Richtung dieses Hohen Hauses, in Richtung der Abgeordneten lenken. Das Thema der Medienförderung wird fest verankert. Sie und wir alle können ein Stück weit stolz sein; denn die Medienförderung trägt jetzt auf diesem fruchtbaren Feld Früchte. Gestern beim Deutschen Fernsehpreis war es dieses Autorenwerk von einem Kaiserslauterner Autor, nämlich Christian Baron, das in ein Drehbuch gemündet ist. „Ein Mann seiner Klasse“ hat zwei Preise eingeheimst, und da es eine Trilogie ist, können wir darauf hoffen, dass dieser Plot aus Rheinland-Pfalz noch weitergetragen wird. Mit „Heimat“ haben wir schon gute Erfahrungen gemacht. Sie haben die Medienförderung möglich gemacht. Vielen Dank dafür. Dieses Dankeschön darf ich Ihnen auch von den Künstlerinnen und Künstlern weitertragen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich will noch zu Frau Jeckel sagen, ich glaube, wir schauen sicherlich gerne noch einmal darauf. Hier werden – sie ist gar nicht mehr da – keine kleinen Anbieter beeinträchtigt, im Gegenteil. Wir setzen uns für die Offenen Kanäle, die offene mediale Teilhabe ein. In Rheinland-Pfalz haben die regionalen Anbieter, die Antenne Radios, RON TV, Westerwald TV, Mittelrhein TV genauso große Chancen wie die anderen. Diese Vielfalt wollen wir erhalten. Danke schön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Zu einer Kurzintervention hat sich Abgeordneter Paul von der AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Joachim Paul AfD

Frau Staatssekretärin, Sie können das nicht einfach so einteilen, das ist Desinformation, und alles, was im Zwangsbeitragsfernsehen läuft, hat seriöse Quellen. Darüber sind wir doch schon längst hinweg. (Zuruf des Abg. Daniel Schäffner, SPD) Ich erinnere an den Kraftwerk-Fernseher. Das lief in der Tagesschau. Dort wurde ein Kraftwerk-Fernseher aus Afrika vorgestellt, der, wie mit einem Perpetuum mobile, beim Anschauen Energie liefert, also quasi Energie durch die Glotze aus Afrika. Es wurde dann noch gesagt, dass sich der Kraftwerk-Fernseher in der Welt nicht durchgesetzt habe, weil Europa rassistisch sei. Das war in der Tagesschau. Ich habe Herrn Gniffke im Medienausschuss darauf angesprochen. Er meinte zu mir, das sei nun mal ein Fehler, die kämen vor. Ja, die kommen vor. Die kommen aber auch gerade im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. Ich verweise noch einmal auf den ÖÖR Blog, der diese Verfehlungen, Verwerfungen, Fake News, Tendenzberichterstattung immer wieder zur Sprache bringt. Es ist ganz wichtig, auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf die Finger zu schauen. Man muss sagen, wir haben heute eine Streaming-Kultur. Die Daten liegen vor. Die Jugendlichen informieren sich über Streamer, über den Rundfunk, der bei YouTube läuft. Das ist nicht alles Gold, was glänzt. Das habe ich nie behauptet. Aber das ist auch Rundfunk. Den muss man ernst nehmen. Im Prinzip wird sozusagen von dem Feldherrnhügel des Staatsfunks gesagt, das ist alles Desinformation usw. Nein, wir haben Medienvielfalt. Wir stehen zur Medienvielfalt. Die Medienvielfalt ist aber von der taz bis zu COMPACT. Das ist der Boden, den man akzeptieren muss, und da kann man sich gerade als für Medien zuständige Staatssekretärin nicht hinstellen und Desinformationsvorwürfe äußern, sondern wir haben eine Medienlandschaft, die bunt, vielfältig ist usw. Die haben alle ihre Berechtigung. Man muss sagen, die Jugend informiert sich darüber. Das alles ist mit der Landesmedienanstalt kein Problem, wenn es nicht parteipolitisch doch zu sehr gefärbt wäre. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir kommen zum Überweisungsvorschlag. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/12856 – an den Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12857 – Erste Beratung Gemäß der Absprache im Ältestenrat findet die heutige Behandlung ohne Aussprache statt. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/12857 – an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf: Geburtshilfe und Hebammenversorgung in Rheinland-Pfalz nachhaltig sichern Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12404 – dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit – Drucksache 18/12835 – Alternativantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12907 – Die Grundredezeit der CDU-Fraktion hat ein Plus von 3 Minuten, also 8 Minuten. Erster Redner ist Torsten Welling von der CDU-Fraktion.

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Torsten Welling CDU

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition! Ich bin enttäuscht. Ich bin zutiefst enttäuscht, (Zurufe von der SPD: Oh) enttäuscht von Ihrer Verantwortungslosigkeit und enttäuscht von der Tatsache, dass Sie ein solches Thema zur politischen Taktiererei missbrauchen. (Abg. Christoph Spies, SPD: Wow!) Wie ich es schon im Ausschuss gesagt habe, wäre es viel einfacher, mich hinzustellen und der Landesregierung die Schuld an der aktuellen Situation der Beleghebammen im Land zu geben, aber Sie sind nicht schuld. Den Aussagen nach sind Sie genauso besorgt wie ich, genauso besorgt wie wir. Kurz zur Erläuterung, zum Hintergrund: Beleghebammen, die als fr eiberuflich Tätige teilweise oder vollständig ihren Dienst in Kreißsälen verrichten, erhalten nach den neuen Vereinbarungen nur noch circa 80 % der regulären Vergütung. Gerade bei Mehrfachbetreuung erleiden sie circa 35 % finanzielle Einbußen im Vergleich zum Vormodell. Dies beruht im Wesentlichen auf dem Wegfall von Bonusvergütung und der Restrukturierung der Vergütungsbasis. Hintergrund ist dabei der neue Hebammenhilfevertrag, der mit Schiedsspruch vom 2. April Rechtskraft erlangte und auf Bundesebene zwischen den Spitzenverbänden geschlossen wurde. Daher bin ich so enttäuscht. Wir hätten wunderbar einen gemeinsamen Antrag beschließen können, der so oder so ähnlich in anderen Landtagen beschlossen wurde. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie hätten mit uns reden können!) – Sie hätten auch mit uns reden können. (Heiterkeit des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben den Antrag wunderbar vorbereitet und vier Punkte gefordert: Erstens, zeitnah zu evaluieren, welche Auswirkungen in Rheinland-Pfalz zu erwarten sind, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Beleghebammen und die Eins-zu-eins-Betreuung gemäß der S3-Leitlinie, zweitens, die bestehenden Landesprogramme zur Förderung der Hebammenversorgung auf ihre Wirksamkeit unter den neuen Rahmenbedingungen zu überprüfen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, drittens, sich auf Bundesebene bei den Vertragspartnern, insbesondere den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband für Nachverhandlungen der Vergütungsregelung einzusetzen und viertens, in Kooperation eigene Konzepte zu entwickeln, um den Versorgungslücken besonders im ländlichen Raum entgegenzuwirken. (Beifall bei der CDU – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Die Nummern eins und drei haben wir im letzten Ausschuss bereits in Teilen abgearbeitet, und auf Bundesebene wird bereits über eine Konvergenzphase ab dem 1. November gesprochen, die mit einer engmaschigen Evaluation begleitet werden soll. Dennoch kommen Sie mit einem eigenen Antrag, einem Antrag, der zwar alles auflistet, was bereits getan wurde – das ist auch alles in Ordnung –, aber das sind die Dinge, die Sie sowieso schon gemacht haben, die Sie machen mussten, weil bereits 21 Geburtsstationen in Rheinland-Pfalz geschlossen wurden, also Maßnahmen, die die Probleme der Vergangenheit adressieren. (Beifall bei der CDU) Die Punkte, die Sie jedoch ablehnen, sind, die bestehenden Landesprogramme zur Förderung der Hebammenversorgung auf ihre Wirksamkeit unter den neuen Rahmenbedingungen zu überprüfen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und zweitens in Kooperation eigene Konzepte zu entwickeln, um den Versorgungslücken besonders im ländlichen Raum entgegenzuwirken. Daran ist nun wirklich nichts verwerflich, nichts polit-strategisch oder unzweckmäßig, aber diese Landesregierung ist es so sehr gewohnt, sich aus der Verantwortung zu stehlen, dass sie selbst dann, wenn kein Risiko besteht, lieber auf andere zeigt, als selbst tätig zu werden. Das ist enttäuschend. Das ist peinlich. (Beifall der CDU) Sie können sich jetzt gerne darüber echauffieren, aber Sie lehnen unseren Antrag ab, entweder, weil Sie sich aus der Verantwortung stehlen wollen oder es unser Antrag ist und Sie ihm deswegen nicht zustimmen wollen. Die Wählerinnen und Wähler dieses schönen Landes müssen am Ende des Tages bewerten, was peinlicher ist. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle aber noch etwas sagen. Da es uns um die Sache geht (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) und es ohnehin schon ein Erfolg ist, Sie zu einem parlamentarischen Engagement bewegt zu haben, werden wir, sollte unser Antrag wider Erwarten abgelehnt werden, (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) Ihrem Antrag zustimmen, damit es ein breites Votum aus Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Situation, der Beleghebammen und der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz gibt; denn das sind wir als Politik den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes schuldig. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Dr. Kusch.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin wirklich erstaunt. Ich finde es schon fast drollig, was Sie wieder für einen Popanz aufgebaut haben und sich von hinten durch die Brust schießen, Peinlichkeiten aufgezählt haben, die kein Mensch gesehen hat, um dann zu sagen, dass Sie unserem sehr sinnvollen Änderungsantrag zustimmen werden. (Heiterkeit des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das finde ich schon toll, dass Sie zu solchen Varianten und Ratschlägen innerhalb von vier Minuten fähig sind. Dazu kann ich Ihnen gratulieren, Herr Welling. Sie haben gelernt und das ganz schnell umgesetzt. Glückwunsch. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir befassen uns heute, wie schon besprochen, mit der Hebammenversorgung in Rheinland-Pfalz sowie dem Antrag der CDU und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der SPD, der Grünen und der FDP. Aktuell geht es hauptsächlich um die Beleghebammen. Das sind die Hebammen, die freiberuflich arbeiten und als Belegerinnen im Krankenhaus Geburten machen. Die Beleghebammen brauchen dringend jede Unterstützung und brauchen diese Unterstützung ganz schnell, da aus mir unerfindlichen Gründen in einem Schlichtungsverfahren ein Ergebnis gefunden wurde, das zu erheblichen Umsatzeinbußen bei dieser Berufsgruppe der Beleghebammen führen wird. Sie brauchen tatsächlich ganz schnell Hilfe, deshalb haben wir diesen Änderungsantrag gestellt, da die angedachte Evaluation von einem Jahr einfach zu lange dauert. Ab 1. November soll dieser Schiedsspruch wirksam werden, und viele Beleghebammen haben gesagt, sie stehen das einfach nicht durch, ein Jahr evaluiert zu werden, weil sie im Monat 26 % weniger Einnahmen generieren können, wenn dieser Schiedsspruch zur Anwendung kommt. Dann hat man in einem Jahr die Beleghebammen tot evaluiert. Ich weiß nicht, ob das sinnvoll und zielführend ist. Viele Beleghebammen werden diese Einbußen nicht verkraften können. Daher ist die schnelle Hilfe geboten und die Unterstützung darin, dass der sogenannte Hebammenhilfevertrag – ich weiß auch nicht, wie man auf solch einen Namen kommen konnte – zurückgenommen wird. Dies kann jetzt aber nur noch die Gesundheitsministerin der CDU machen. Frau Warken und die Spitzen der Hebammenverbände waren kürzlich zum Gespräch im Bundesgesundheitsministerium. Es ist nur zu hoffen, dass die geplanten Änderungen nicht zum 1. November in Kraft treten werden. Die von der CDU gewünschte Übertragung geburtshilflicher Versorgung auf die Kommunen oder sonstige Träger ist nicht zu befürworten, zumal durch die Landesregierung bereits sieben Hebammenkreißsäle eingeführt, mehrere Hebammenzentralen eröffnet und weitere in Planung sind. Das ist auch wieder solch eine komplette Negierung von Realitäten und ein Vorwerfen von Nichtstun. Wie gesagt, sieben Hebammenkreißsäle wurden letztes Jahr in Rheinland-Pfalz eingeführt. Im Moment haben wir sechs Hebammenzentralen und eine siebte ist in Planung. Durch diese Maßnahmen wird die Geburtshilfe nachhaltig gestärkt und die Hilfe für Schwangere und deren Familien vor Ort sehr gut und nachhaltig verbessert. Wie im Antrag aufgeführt, fordern wir alle dazu auf, auch Sie von der CDU, sich auf Bundesebene für Nachverhandlungen der Vergütungsregeln zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlage der freiberuflichen und Beleghebammen einzusetzen. Daher bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Josef Winkler.

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Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns im Grunde in der Sache einig, auch wenn Herr Welling hier einen ziemlichen Tanz aufgeführt hat, um das Gegenteil darzustellen. Das ist bereits in der ersten Lesung hier im Plenum und im Ausschuss deutlich geworden. Der Schiedsspruch zum Hebammenhilfevertrag ist für die Beleghebammen eine ziemlich schlechte Grundlage. Sie sagen selbst, dass es für sie Einkommenseinbußen von bis zu 30 % bedeuten würde. Das geht natürlich nicht. Das hätte zur Folge, dass viele der Beleghebammen diese Tätigkeit nicht weiter ausüben könnten und sich damit aus der Geburtshilfe im Kreißsaal zurückziehen müssten. Für die Geburtsstationen, die nur mit Beleghebammen arbeiten, also Speyer, Landau, Wittlich, Dernbach und Pirmasens, wäre das mit Sicherheit eine sehr schwierige Situation. Deswegen unterstützen wir als Ampelkoalition die Landesregierung, sich auch weiter auf Bundesebene, im Bundesgesundheitsministerium und bei den Vertragspartnern, Hebammenverbände und gesetzliche Krankenversicherung, dafür stark zu machen, diesen Hebammenhilfevertrag noch einmal anzupassen, bevor er am 1. November 2025 in Kraft tritt. In dem Punkt sind wir uns mit der CDU einig. Das stimmt mich zuversichtlich, dass wir gerade in dem neuerdings CDU-geführten Bundesministerium vielleicht noch etwas bewirken können. Erstaunlicherweise haben Sie dort wahrscheinlich andere Zugangsmöglichkeiten als wir. Wenn Sie in Ihren internen Bund-Länder-Gesprächen, die Sie sicherlich pflegen, diesen dringenden Wunsch aus Rheinland-Pfalz Ihrer neugebackenen oder frisch gebackenen Bundesministerin mit auf den Weg geben könnten, parallel zu den Vorstößen der vielen Landesregierungen, die dort tätig wurden, insbesondere auch unserer eigenen, dann wäre das sicherlich sehr hilfreich. Allerdings hatten wir schon bei der ersten Lesung hier im Parlament nicht verschwiegen, dass wir mit dem Antrag, so wie Sie ihn formuliert haben, nicht vollständig leben können. In den Hauptpunkten sind wir uns einig, aber in einigen anderen nicht. Ich möchte auch noch einmal in Erinnerung rufen, dass dieser Antrag von Ihnen einstimmig aus dem Plenum in den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Sie sind die antragstellende Fraktion gewesen. Sie haben darum gebeten, dass an den Ausschuss überwiesen wird, in Absprache mit anderen Fraktionen. Dann ist es Ihre Aufgabe, für eine mehrheitsfähige Beschlusslage Sorge zu tragen. Es stimmt nicht, was Sie hier eben gesagt haben, wir hätten uns auch melden können. Die parlamentarischen Gepflogenheiten sind so, dass es Ihr Antrag ist und Sie eine Mehrheit dafür wollen, dann kommen Sie bitte auf uns zu und machen uns ein Angebot oder fragen zumindest mal genauer nach, was wir für Änderungswünsche haben. Das haben Sie nicht gemacht. Sie haben sich bei keiner der drei regierungstragenden Fraktionen gemeldet, und wir hatten eine ziemlich lange Sommerpause. Ich glaube nicht, dass Sie die vollständig im Urlaub verbracht haben. Insofern haben Sie das Problem jetzt selbst verursacht, und wir haben deshalb die Notwendigkeit gesehen, im Ausschuss Ihren von Ihnen unverändert zur Abstimmung vorgelegten Antrag abzulehnen. Dazu stehe ich auch. Das war richtig so, Herr Welling. Diesen Affentanz, den Sie hier veranstaltet haben, machen wir einfach nicht mit. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Einstimmig haben wir das überwiesen. Das wollte ich noch einmal sagen. Wir haben die Situation – da haben Sie eben aus Versehen gesagt, dass wir Gutes gearbeitet haben; das müssen Sie im Plenarprotokoll wahrscheinlich nachlesen; es wird Ihrer Karriere jetzt nachhaltig schaden –, (Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) dass wir mit der Förderung der Hebammenzentralen und der hebammengeleiteten Kreißsäle bereits sehr viel in die Unterstützung der Hebammen investiert haben, insbesondere in dieser Wahlperiode, und damit vielfältige Forderungen vom Hebammenlandesverband und auch von anderen Verbänden aufgegriffen haben. Wir können aber weder auf Landes- noch auf kommunaler Ebene das Problem des Hebammenhilfevertrags für die Beleghebammen lösen. Das ist keine Verschiebung von Verantwortungsübernahme, sondern schlicht und ergreifend, dass wir das Problem nicht lösen können, weil wir nicht zuständig sind. Wofür wir zuständig sind, ist, das Thema zu adressieren. Das tun wir. Deshalb, um versöhnlich zu enden, begrüße ich auch, dass Sie unserem sehr gut ausgearbeiteten Alternativantrag die Zustimmung geben werden, weil wir dem mit uns nicht abgestimmten ursprünglichen CDU-Antrag, in dem nicht einmal die Rechtschreibfehler korrigiert wurden, auch weiterhin nicht zustimmen werden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD –

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Matthias Lammert

Für die AfD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Eugen Ziegler das Wort.

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Eugen Ziegler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Rückblickend kann man sagen, dass in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause fraktionsübergreifend Einigkeit dahin gehend bestand, dass die Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz ein ganz wichtiges Thema ist. Es bestand auch Einigkeit darüber, dass dieses Thema allerdings unserer Aufmerksamkeit bedarf, um auch künftig eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Es bestand Einigkeit darüber, dass der gegenständliche Schiedsspruch für die Gruppe der Beleghebammen in dieser Form nicht tragbar ist. Es bestand weiterhin Einigkeit darüber, dass die Beleghebammen in Rheinland-Pfalz zumindest regional von ganz erheblicher Bedeutung für die Sicherstellung der Versorgung sind, und es bestand Einigkeit darüber, dass hier Handlungsbedarf besteht. So viel Einigkeit über Fraktions- und man muss auch sagen Ländergrenzen hinweg, besteht selten; denn die Gesundheitsministerkonferenz hat, wie der Minister berichtete, die Bundesministerin für Gesundheit aufgefordert, tätig zu werden. Das alles macht noch einmal deutlich, wie wichtig die im vorliegenden Antrag aufgegriffene Thematik für unser Land ist. Problem erkannt, ja, Problem gebannt, nein. Der Minister hat zwar bereits im Rahmen der letzten Plenarsitzung festgestellt, der Antrag sei bereits weitestgehend erfüllt und die Zuständigkeit liege jetzt bei seiner Kollegin auf Bundesebene, aber die Gegenstände, die Probleme bestehen nach wie vor. Der Minister hat zudem selbst angesprochen, dass auch die Handlungsmöglichkeiten der Bundesministerin für Gesundheit in dieser Sache beschränkt sind. Insoweit denke ich, dass der vorliegende Antrag weiterhin seine Berechtigung hat. Die Auswirkungen der neuen Vertragsbedingungen auf die Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz näher zu beleuchten, stellt einen wichtigen Beitrag dazu dar, den Forderungen nach einer Nachbesserung Substanz und Gewicht zu verleihen. Es kann sicherlich auch nicht verkehrt sein, sich für den Fall, dass keine Nachbesserung des Hebammenhilfevertrags erreicht werden sollte, frühzeitig damit auseinanderzusetzen, inwieweit die bestehenden Landesprogramme zur Förderung der Hebammenversorgung weiterentwickelt werden müssen und wie unter den veränderten Rahmenbedingungen Versorgungslücken vermieden werden können. Meine Fraktion wird daher dem vorliegenden Antrag der CDU zustimmen. Bei dem Alternativantrag der SPD werden wir uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Hebammenhilfevertrag stehen die Beleghebammen – wir haben es gehört – und die Hebammen, die nicht in einem Krankenhaus angestellt sind, vor großen Herausforderungen, neben den Strukturdebatten, die wir die letzten Jahre in diesem Bereich sowieso geführt haben. Deswegen begrüßen wir die parlamentarische Befassung mit diesem Thema, die breit ausfällt. Der Antrag beinhaltet gute Punkte. Wir sind uns einig über die Drucksituation für Hebammen. Wir sind uns einig über die Versorgungssicherheit. Wir sind uns auch einig über die Besonderheiten für Hebammen und die Besonderheiten, die Hebammen leisten, gerade in ländlichen Regionen. Ich glaube, in den Punkten sind wir uns einig. Die weiteren Punkte in Ihrem Antrag sind aber anders ausgedrückt aus unserer Sicht einfach nur, das Land soll bezahlen, was ausfällt. Das war der große Punkt, weil die Nachverhandlungen auf Bundesebene passieren müssen – deshalb haben wir auch einen eigenen Alternativantrag –; denn es ist gelinde gesagt eine Frechheit, wenn ein Vertrag auf Bundesebene geschlossen wird und mit den GKV die Hebammen bis zu einem Drittel finanzielle Einbußen haben. Das geht teilweise auch an die Existenzfrage, und das ist schlichtweg inakzeptabel. Deshalb muss auf Bundesebene eine neue Verhandlung herbeigeführt werden. Wir hoffen und appellieren auch an die Bundesgesundheitsministerin, dass sie sich dafür ebenfalls einsetzt. Der Alternativantrag beinhaltet aber auch weitere Forderungen. Wir wollen, dass Hebammenkreißsäle für die Selbstbestimmung der Eltern und für sichere Geburten in unserem Land weiter gefördert werden, die Hebammenzentralen mit der Organisation gerade bei Stoßzeiten und als Elternhilfe für die Betreuung von Eltern weiterhin gestärkt werden und die Fördermittel zur Sicherung der ländlichen Versorgung – gerade im Fokus die kleineren Kliniken – nach einem landesweit festgelegten Maßstab verteilt werden. Wir wollen eine regelmäßige aktive Berichterstattung an den Landtag, was uns als Abgeordneten die Möglichkeit bietet, auf gewisse Situationen schnell reagieren zu können. Von daher gehen wir in unserem Alternativantrag beide Punkte an, einmal die Versorgung und einmal diese Nachverhandlungen. Wir haben beide Punkte im Blick. Herr Welling, wenn Sie sagen, Sie sind froh darüber, dass Sie uns motiviert haben, parlamentarisch tätig zu werden, dann würde ich mich freuen, wenn Sie die Freude mitnehmen, den Schwung mitnehmen, weiter dranbleiben und unserem Antrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Matthias Lammert

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wer in Rheinland-Pfalz ein Kind zur Welt bringt, soll das in Sicherheit, in guter Betreuung und möglichst wohnortnah tun können. Doch genau das wird immer schwieriger. Gerade unsere Beleghebammen stehen unter massivem Druck. Der neue Hebammenhilfevertrag, der ab November kommenden Jahres gilt, verschärft die Lage noch: bessere Vergütung für Angestellte, aber kaum Verbesserungen für freiberufliche Beleghebammen. Für viele bedeutet das, Sie können so nicht weitermachen. Wir wissen, in vielen Kliniken besonders in ländlichen Regionen sind es gerade die Beleghebammen, die die Geburtshilfe am Laufen halten. Wenn sie wegfallen, drohen Lücken, und das in einem Bereich, in dem Versorgung schlicht unverzichtbar ist. Wir FREIE WÄHLER haben uns immer klar für eine starke Geburtshilfe eingesetzt. Wir wollen eine wohnortnahe Versorgung, Hebammenzentralen zur besseren Vermittlung. Wir wollen, dass Hebammen endlich die Anerkennung und Unterstützung bekommen, die sie verdienen. Wir haben immer betont, Geburtshilfe muss Teil einer guten Daseinsversorge sein und darf nicht allein unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Der Antrag der CDU greift vieles davon auf. Er verlangt, dass die Landesregierung prüft, welche Folgen der neue Vertrag hat, dass bestehende Programme angepasst werden und auf Bundesebene Nachverhandlungen stattfinden. Er fordert flexible Lösungen, um Lücken zum Beispiel in den Sommermonaten oder in strukturschwachen Regionen zu verhindern. Genau das ist es, was wir brauchen: konkrete Maßnahmen, keine warmen Worte. Auch der Alternativantrag der Ampel enthält wichtige Punkte. Er hebt die Maßnahmen hervor, die es im Land gibt: Hebammenzentralen, hebammengeleitete Kreißsäle, Förderungen über das Krankenhausgesetz. Das ist richtig, und das begrüßen wir ausdrücklich, aber es reicht nicht aus. Deshalb sage ich klar, wir FREIE WÄHLER stimmen beiden Anträgen zu; denn die Wahrheit ist, weder die Landesregierung noch die Bundesregierung darf sich aus der Verantwortung stehlen. Geburtshilfe gelingt nur, wenn Bund und Land gemeinsam handeln. Alles andere wäre ein Spiel auf dem Rücken der Familien. Ja, wir brauchen starke Landesprogramme, die Hebammen vor Ort halten, aber ebenso brauchen wir Nachverhandlungen beim Hebammenhilfevertrag auf Bundesebene, damit Beleghebammen nicht reihenweise aufgeben müssen. Meine Damen und Herren, Geburtshilfe ist keine Randaufgabe. Sie ist Kernaufgabe unseres Gesundheitssystems. Wenn wir Müttern und Kindern Sicherheit geben wollen, dann müssen wir Hebammen Sicherheit geben. Wir FREIE WÄHLER unterstützen deshalb beide Anträge, weil es nicht um parteipolitische Profilierung geht, sondern um die Zukunft einer verlässlichen Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Clemens Hoch.

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Clemens Hoch

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Geburtshilfe und Hebammenversorgung sind unverzichtbar für unsere Familien. Sie sollen verlässlich, flächendeckend und zukunftsfähig gesichert sein. In Rheinland-Pfalz haben wir deshalb sechs Hebammenkreißsäle mit jeweils 30.000 Euro gefördert. Sie sind wichtiger Bestandteil einer selbstbestimmten Geburt. Familien erhalten dort die Möglichkeit, gemeinsam mit einer Hebamme die Geburt individuell nach ihren Wünschen zu gestalten. Bei Komplikationen steht das Umfeld einer Geburtsklinik bereit, um gleichermaßen die Sicherheit der werdenden Mutter und des Neugeborenen zu gewährleisten. Ein weiterer Baustein ist der Ausbau der Hebammenzentralen. Diese erleichtern nicht nur werdenden Eltern das Leben, sondern ermöglichen auch den Hebammen, sich stärker auf ihre eigentliche Tätigkeit zu konzentrieren, etwa durch die Vermittlung von Terminen zur Vor- und Nachsorge. Durch ihre koordinierende Funktion können die Hebammenzentralen insbesondere in den Sommermonaten Termine gezielt steuern, wenn viele freiberuflich tätige Hebammen auch Urlaub haben. Neben den etablierten Hebammenzentralen in Kirchen, Hachenburg, der Vulkaneifel, dem Landkreis Trier-Saarburg und dem Landkreis Mainz-Bingen ist zum August auch die Hebammenzentrale am Diakonie-Krankenhaus in Simmern gestartet. Nicht zuletzt wird die Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz mit 5,8 Millionen Euro gefördert. Alle 27 Geburtskliniken sehen wir als bedarfsnotwendig an und werden daher in die Förderung einbezogen. Zehn dieser 27 Geburtskliniken wurden in besonderer Weise berücksichtigt. Sie erhalten jeweils einen zusätzlichen Anteil der Gesamtsumme der finanziellen Förderung in Höhe von jeweils 250.000 Euro. Unter diesen besonders geförderten Kliniken befinden sich auch drei Einrichtungen, die im Beleghebammensystem arbeiten, nämlich Dernbach, Pirmasens und Wittlich. Sie wurden für das Jahr 2025 mit einem erhöhten Anteil der Fördersumme bedacht. Unser Fokus bei der Verteilung der finanziellen Mittel liegt klar auf den kleinen Geburtskliniken im ländlichen Raum. Ziel ist es, gerade hier die Versorgungssicherheit in der Fläche zu stärken. Ich möchte dabei nochmals betonen, die geburtshilfliche Versorgung ist und bleibt uns ein wichtiges Anliegen mit gezielten Maßnahmen, die wir ergreifen. Nicht zuletzt auch in der Förderung der Hebammenausbildung und den Studienangeboten, die wir etabliert haben, setzen wir klare Zeichen dafür, dass wir uns dieser Verantwortung sehr bewusst sind. Bezüglich des Hebammenhilfevertrags, der ab 1. November in Kraft tritt, liegt die Zuständigkeit jedoch bei Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Das Thema und die Selbstverwaltung werden auf Landesebene nicht umgesetzt. Unsere Einflussmöglichkeiten sind daher entsprechend begrenzt. Es haben bereits Gespräche mit den Hebammenverbänden auf Bundesebene stattgefunden. Ich weiß jetzt auch, wieso Sie heute Morgen dachten, neun Monate sind eine sehr kurze Beratungszeit. Es hat übrigens nicht mit der Zeit bis zur Geburt zu tun, sondern wenn es die Bundesministerin in fünf Monaten nur nötig hat, ein einziges Gespräch anzubieten und das noch ergebnislos endet, dann weiß ich, wo Ihr Maßstab herkommt, was zwei Anhörungen für ein Gesetz heute Morgen angeht. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Wir hoffen jetzt nämlich sehr, dass im Bund endlich die zuständigen Stellen die notwendigen Schritte einleiten. Zum Abschluss möchte ich deshalb noch einmal betonen, inhaltlich bestehen keine Differenzen zwischen den Fraktionen hier im Landtag. Alle erkennen auch die zentrale Bedeutung einer gut funktionierenden Geburtshilfe gleichermaßen an. Es ist aber nicht an uns, die Probleme, die woanders geschaffen werden, hier zu lösen. Wir nutzen das mit unseren Mitteln. Wir stärken die geburtshilfliche Versorgung im Land. Ich versichere Ihnen, wir werden den Weg entschlossen weitergehen, um die Geburtshilfe zukunftssicher zu gestalten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Torsten Welling. – Sie haben noch 3 Minuten.

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Torsten Welling CDU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht einmal zur Kausalkette, Herr Dr. Kusch: Sie stellen keinen Änderungsantrag, sondern einen Alternativantrag. Insofern muss man sich entscheiden, wie man nachher mit diesen Alternativen umgeht. Ich habe in keiner Weise negiert, dass etwas getan wird. Die beiden Anträge unterscheiden sich im Wesentlichen in zwei Punkten, und zwar zu prüfen, ob die bestehenden Maßnahmen zielführend sind und ob es andere Möglichkeiten gibt, gesetzt den Fall, dass es auf Bundesebene keine Einigung gibt. Sie lehnen ab, da möglicherweise in die Verantwortung zu kommen, wenn es auf Bundesebene keine Einigung gibt; denn Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Bundesgesundheitsministerin auf die Verträge von Verbänden nicht wesentlich mehr Einfluss hat als ich. Deswegen wäre es uns lieber gewesen, dass wir bei einem solchen wichtigen Thema diesen Schritt zumindest mitdenken ab heute: Was passiert, wenn es auf Bundesebene keine Einigung gibt? Wenn uns die Hebammen und die geburtliche Versorgung in Rheinland-Pfalz so wichtig sind, dann hätte man das auch verlangen können, wenn man diesen Job ernst nimmt. Deswegen stehen wir hinter unserem Antrag. (Beifall der CDU) Aber Kollege Wink hat völlig recht. Wenn unser Antrag nicht durchkommt, ist es wichtig, dass wir auf einer breiten Basis ein Signal nach Berlin geben. Dazu sind wir gerne bereit, damit es gar nicht erst dazu kommt, dass wir Lösungen in Rheinland-Pfalz suchen müssen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Antrag der CDU – Drucksache 18/12404 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zu einer weiteren Abstimmung. Wer dem Alternativantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12907 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Alternativantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung: Schwimmen können, kann Leben retten – schulischen Schwimmunterricht durch die Einrichtung eines Modellprojekts „Schulschwimmkoordinatorinnen/Schulschwimmkoordinatoren“ stärken Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12877 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten je Fraktion. Die AfD hat eine zusätzliche Redezeit von 1 Minute. Für die einbringende Fraktion erteile ich Kollegen Dennis Junk von der CDU-Fraktion das Wort.

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Dennis Junk CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat mitgeteilt, dass bis Ende Juli dieses Jahres 236 Menschen beim Schwimmen, Baden oder Bootsfahren ums Leben gekommen sind, darunter acht Kinder unter zehn Jahren. Das sind aus unserer Sicht zu viele. Schwimmen können kann also Leben retten. Wir kennen alle die forsa-Umfrage aus dem Jahr 2022 – wir haben auch im Landtag schon das eine oder andere Mal darüber debattiert –, wonach jedes fünfte Kind nach der Grundschule leider nicht mehr schwimmen kann. Wir kennen auch die Mitteilung der Präsidentin der DLRG, Ute Vogt, die sogar noch weiter geht und sagt, dass sogar jedes zweite Kind nach der Grundschule nicht schwimmen kann. Wir kennen auch alle hier in Rheinland-Pfalz unseren geschätzten Sportwissenschaftler Professor Thieme, der aus seiner Sicht gesagt hat, er schätzt, dass 30 % aller Grundschülerinnen und Grundschüler in Rheinland-Pfalz überhaupt gar keinen Schwimmunterricht bekommen haben. Ich kann das leider aus meiner eigenen Erfahrung nur bestätigen; denn weder ich selbst noch meine beiden Kinder – die sind gerade erst aus dem Grundschulalter heraus – haben in Rheinland-Pfalz Schwimmunterricht erhalten. Was können wir also tun? Sicherlich ist das kein Problem, das wir von heute auf morgen lösen können. Wir haben hierzu als CDU-Fraktion auch in den vergangenen Jahren immer wieder verschiedenste Vorschläge gemacht. Wir brauchen auf der einen Seite eine mittel- und langfristige Strategie. Wir brauchen – da kommen wir nicht umhin – mehr Geld für den Erhalt und natürlich auch den Ausbau der Wasserflächen. (Beifall der CDU) Insbesondere brauchen wir auch mehr Investitionen in reine Lehrschwimmbecken. Ich will das an dem Beispiel der Verbandsgemeinde Speicher darstellen, weil man in Speicher auf dem Weg ist, ein eigenes Lehrschwimmbecken zu bauen. Man hat Anfang des Jahres einen Antrag an das Land gestellt, wie man mit der Förderung umgehen kann, weil man einen Generalunternehmer beauftragen will, dieses Lehrschwimmbecken zu bauen. Im Übrigen, kleine Einschränkung: Wir waren diese Woche mit der Strafvollzugskommission in Wittlich, haben uns dort angeschaut, welche Baumaßnahmen unter anderem gemacht werden. Dort hat man positiv dargestellt, dass ein Generalunternehmer für das Land dort Hallen baut. Beim Beispiel des Lehrschwimmbeckens in Speicher hat man es abgelehnt. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Um das mitzuteilen, dass man kein Lehrschwimmbecken mit einem Generalunternehmer bauen kann, hat man über ein halbes Jahr gebraucht. Wir haben angesprochen, dass wir kurzfristig Schwimmcontainer aufstellen könnten, wie es andere Bundesländer auch erfolgreich tun. Aber auch das wurde von Ihnen abgelehnt. Da sagen wir, nichts tun ist für die CDU-Fraktion keine Option. (Beifall der CDU) Deshalb fordern wir heute, dass wir in insgesamt sechs städtisch bzw. ländlich geprägten Landkreisen oder kreisfreien Städten ein auf zwei Jahre angelegtes Modellprojekt Schwimmkoordinatorinnen und Schwimmkoordinatoren ins Leben rufen, man hierfür jeweils eine halbe Stelle zur Verfügung stellt und die Finanzmittel bereitstellt. Das ist natürlich nur eine kleine Maßnahme, die aber insgesamt bei positivem Verlauf in ganz Rheinland-Pfalz ausgerollt werden kann. Es ist auch kein neues Projekt für Rheinland-Pfalz; denn Herr Ralf Eggers, Sportwissenschaftler aus dem Bereich Germersheim, hat das im Bereich Germersheim schon ins Leben gerufen. Der Landkreis gibt 100.000 Euro für diese Schwimmkoordinatoren aus. Auch in Ludwigshafen und in der Stadt Trier gibt es Modellprojekte, aber es sind eben nur Projekte in städtisch orientierten Bereichen. Wir im ländlich geprägten Rheinland-Pfalz brauchen auch solche Modellprojekte in der Fläche. Deswegen sage ich ganz offen: Geben Sie sich einen Ruck, und lassen Sie uns für diese zwei Jahre dieses Modellprojekt ins Leben rufen. Wir werden mit Sicherheit damit keine dummen Erfahrungen machen; denn wir wissen auch von dem normalen Sportunterricht in den Turnhallen, die Turnhallen sind immer durch die Vereine geblockt, und wenn ein Verein mal die Stunden nicht ausüben kann, dann wird er nicht einem anderen Verein die Stunden zur Verfügung stellen. So geht natürlich wertvolle Zeit für den Sportunterricht oder in dem Fall für Schwimmbäder, wenn Schwimmunterricht ausfällt, verloren. Deshalb sage ich noch einmal: (Glocke des Präsidenten) Geben Sie sich einen Ruck, und lassen Sie uns die Ressourcen, die vorhanden sind, in Zukunft besser nutzen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Michael Hüttner.

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Michael Hüttner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gute einmal vorweg, Dennis: Auch wenn es mir sehr schwerfällt, langsam kann ich schon den Eindruck gewinnen, dass die CDU sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, wenngleich Populismus, wenn man den Antrag liest, doch sehr stark vorhanden bleibt. Dementsprechend muss man auch ein Stück weit darauf eingehen. Leider fehlt immer noch wieder die Sachlichkeit, und leider werden auch die vielen Antworten zu Großen und Kleinen Anfragen, die Sie sehr zahlreich insgesamt zu den einzelnen Bereichen stellen, nicht zur Kenntnis genommen. Fakt ist, Schule ist nicht unbedingt die Auffangsituation von allen Situationen, die man vorher vielleicht klären sollte. In der Schule steht Sportunterricht an, und wenn dann Schwimmen da ist, dann ist es in aller Konsequenz ein Sportunterricht. Wenn es in der dritten Klasse auf dem Lehrplan steht, dann sind die Kinder in aller Regel acht, neun Jahre alt. Dann sollten Eltern bereits dafür Sorge getragen haben, dass ihr Kind schwimmen kann. Sonst sind leider solche Situationen vorhanden, wie Du sie vorhin erwähnen musstest. Nichtsdestotrotz gibt es gerade in den Schulen unheimlich viel. Das geht aus den Anfragen hervor. Engagierte Lehrerinnen und Lehrer im Bereich von mehreren Tausend sorgen dafür – das mit großem Engagement –, dass die Kinder schwimmen lernen und ihnen in aller Konsequenz letztendlich ein guter Lebensweg beschert werden kann. Fakt ist aber auch – Du hast von der Anzahl der Bäder gesprochen –, das mag auf dem Land ein bisschen differenziert sein. Im Antrag steht etwas von 30 Minuten. Ich nenne einfach mal das Beispiel der Stadt Bingen. Bingen hat ein Bad innerhalb der Stadtgrenzen. Die Rheinwelle ist 13 Minuten entfernt, Ingelheim 20 Minuten, das Hallenbad Gensingen 14 Minuten, das Freibad Sprendlingen 18 Minuten, in Bad Kreuznach sind mehrere Bäder – 30 Minuten –, Mombach 25 Minuten, Taubertsberg 30 Minuten, Nieder-Olm 30 Minuten, Freibad Windesheim 18 Minuten, Langenlonsheim 17 Minuten. In aller Konsequenz kann man in der von Euch genannten Zahl von 30 Minuten von Bingen aus zehn Bäder erreichen. Das ist eine stolze Leistung für ein Land wie Rheinland-Pfalz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Fakt ist auch – Du bzw. Ihr habt das Thema Geld angesprochen –, wenn man in die Anfragen hineinschaut, 43 Bäder sind in den letzten sechs Jahren vom Land bezuschusst worden. Ich will nicht Im Einzelnen auf die Zahl eingehen. Mit sehr vielen Millionen wurden die Kommunen und die Schulträger unterstützt, damit sie letztendlich ihre kommunalen Bauten leisten können. Es ist also viel Geld in 43 Schwimmbäder geflossen. Das Land hat, um das alles noch flexibler zu gestalten, die Fördermittel erhöht und gerade im Bereich der Lehrschwimmbecken Möglichkeiten erleichtert, damit die Kommunen diese noch leichter bauen können, um damit noch mehr Wasserflächen und vielleicht auch kürzere Strecken zu haben. Du hast es selbst erwähnt, es ist auf der einen Seite Modellprojekt, aber Du hast drei Städte genannt, die dieses Modellprojekt bereits machen. Das heißt, es ist eigentlich ein ganz interessanter Antrag. Der Antrag kommt aber zu spät, weil es bereits gemacht wird. Ich muss also nicht hingehen und ein Modellprojekt vielleicht hier und dort noch ein Stück weit ausweiten, sondern ich muss die Erfahrung ein Stück weit mitnehmen. In Ludwigshafen hat man übrigens – ich glaube, 2023 war das, ich habe die Zahl nicht ganz genau – 2.000 Schülerinnen und Schüler auf diese Art und Weise in die Bäder gebracht. Das ist doch eine Riesenleistung und zeigt, dass etwas geht. Zudem ist es nur ein Teil, was von den Schulen geleistet wird. Es gibt ausreichend Handreichungen, Lehrvideos, Projekttage im Sommer, bei denen es oftmals 14 Tage gemeinsam ins Bad geht, Kooperationen mit dem La Ola Sportclub, mit der Franziska van Almsick Stiftung und viele, viele andere Sachen – die gibt es gleichermaßen –, mit denen Schulen ganz bewusst diesen anderen Weg gehen, um den Kindern das Schwimmen beibringen zu können. In der Konsequenz bedarf es nicht des Antrags, weil die Modellprojekte bereits laufen. Deswegen werden wir dem Antrag nicht zustimmen können. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Dennis Junk von der CDUFraktion das Wort.

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Dennis Junk CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! – Lieber Herr Hüttner, Bingen, Mainz, Trier und Ludwigshafen sind wichtige Städte in Rheinland-Pfalz. Aber nicht nur das ist Rheinland-Pfalz; denn Rheinland-Pfalz besteht auch aus vielen kleinen Dörfern, in der Eifel oder in anderen Bereichen, im Westerwald. Da haben Sie andere Strukturen, bei denen Sie nicht immer 30 Minuten bis zum nächsten Bad haben. (Beifall bei der CDU) Sich jetzt hier hinzustellen und genau die Beispiele zu bringen, die schon positiv laufen, ist für jemanden, der schon seit über 20 Jahren, glaube ich, im Landtag dabei ist, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Neunzehneinhalb!) meines Erachtens ziemlich peinlich. Ich sage Ihnen noch mal eins: Wenn das so gut ist, warum geht das Land dann nicht hin und sagt anhand dieser Beispiele, wir wollen es, damit man wirklich mal einen Effekt hat, damit man mal was ausrollt, was positiv ist, und rollt es auf das ganze Land aus. Sie haben Angst davor. Sie haben Angst davor, weil nämlich weitere Maßnahmen notwendig werden. Deswegen kann ich es einfach nicht verstehen, warum man immer nichts tut und nur irgendwelche drei, vier positiven Beispiele aus Rheinland-Pfalz anbringt. Sie haben die Förderung von Schwimmbädern angesprochen. Ich kann nur sagen, 20 Millionen Euro – der Minister war da – sollten die Baukosten für Wittlich sein, 7 Millionen Euro Förderung. 30 Millionen Euro hat das Bad am Ende gekostet, weil es viel zu lange gedauert hat, bis es dann gebaut werden konnte. Das heißt, die Planungszeit und alles, was durch die ganzen Verfahren dazwischen liegt – ich habe eben die VG Speicher angerufen – frisst die Förderung auf. Das ist volkswirtschaftlich völlig unsinnig. Deswegen kann ich nur sagen, mich regt es auf, dass man einfach die Hände in den Schoss legt und irgendwelche Beispiele bringt, die Rheinwelle, das ist alles schön und gut. Sie haben mir letzte Woche gesagt, die Rheinwelle hat positive Finanzzahlen. Aber ich glaube, die Rheinwelle hat auch ein anderes Einzugsgebiet als zum Beispiel die Verbandsgemeinde Wittlich-Land mit Manderscheid oder die Stadt Bitburg. Insofern kann man die Dinge nicht miteinander vergleichen. Geben Sie sich einen Ruck, und rollen Sie die guten Projekte in ganz Rheinland-Pfalz aus, auch im ländlichen Bereich. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Auf eine Erwiderung wird verzichtet. Ich darf kurz einen Blick auf die Tribüne richten und bitten, kein Klatschen oder so etwas vorzunehmen. Ich verstehe, wenn hier unten Debatten sind und Sie emotional als Besucherinnen und Besucher dabei sind. Aber Klatschen, irgendwelche Kundgebungen oder Pro- oder negativen Bemerkungen sind während der Plenarsitzung nicht erlaubt. Jetzt fahren wir fort in der Rednerfolge. Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Daniel Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war vor ein paar Wochen bei uns in Mainz bei der Berufsfeuerwehr. Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun? Eine Sache, die mich ziemlich beeindruckt hat, war, dass diese auch für die Wasserrettung auf dem Rheinabschnitt hier zuständig sind. Sie haben berichtet, dass sie im Schnitt viermal in der Woche im Einsatz sind, also Menschen im Durchschnitt viermal in sieben Tagen aus dem Rhein gezogen werden, in heißen Sommermonaten noch häufiger. Das ist, glaube ich, ein Anknüpfungspunkt für das Thema. Das ist wirklich das Problem. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, Herr Kollege, dass Schwimmenkönnen und auch das Verständnis, wo ich schwimmen und wo ich nicht schwimmen kann, am Ende Leben retten kann. Deswegen sind wir uns, glaube ich, in vielen Debatten immer einig gewesen, es sollen oder es müssen alle Kinder schwimmen lernen, am besten schon am Ende der Grundschulzeit. Deswegen sind wir das Thema schon vor Jahren angegangen. Eine aktuelle Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage zeigt auch, dass die Maßnahmen Wirkung entfalten. Wir haben dort lesen können, dass immer mehr Lehrkräfte für den Schwimmunterricht fort- und weitergebildet wurden, dass allein von 2021 bis 2024 die Zahl der teilnehmenden Lehrkräfte an den Weiterbildungskursen von 51 auf 331 pro Jahr gesteigert werden konnte und mittlerweile über 2.000 Lehrkräfte im Land die Befähigung haben, Schwimmunterricht zu erteilen. Das ist eine deutliche Steigerung. Das ist eine ganz wichtige Voraussetzung, um das gemeinsame Ziel erreichen zu können. Das Thema Schwimmabzeichen ist in den Mittelpunkt gestellt worden, auch im Kontext Schule. 4.500 Schülerinnen und Schüler haben in einem halben Jahr die Schwimmabzeichen in unseren Schulen gemacht. Das ist eine großartige Zahl. Das ist fast die Hälfte aller Menschen, die 2024 – laut DLRG knapp 10.000 Menschen – in Rheinland-Pfalz ein Schwimmabzeichen gemacht haben. Ich glaube, das sind die richtigen Ansätze, nicht mehr zu trennen zwischen dem Schwimmkurs, den ich privat mache, oder ob ich bei der DLRG bin, dem privaten Schwimmbadbesuch und dem Schulschwimmen, sondern zu versuchen, die Dinge zu integrieren, auch gemeinsame Projekte mit der DLRG und anderen an die Schulen zu bringen und zu machen. Ich glaube, da sind wir auf dem richtigen und einem guten Weg. Sie haben es aber angesprochen, es reicht nicht, nur die Lehrkräfte zu haben, die den entsprechenden Schwimmunterricht machen können, sondern es ist natürlich auch eine Frage, ob ich die Wasserflächen, die Wasserzeiten und die Bäderinfrastruktur habe. Natürlich kommt gerade bei Ihnen im ländlichen Bereich noch stärker als bei mir zum Beispiel im städtischen Bereich die Frage dazu, wie die Kinder überhaupt zum Schwimmbad kommen. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Das sind natürlich auch noch große Herausforderungen. Ich bin der Auffassung, es sollte nicht passieren, wie Sie es mit Ihren Kindern geschildert haben, dass man in der ganzen Grundschulzeit keinen Schwimmunterricht hat. Das darf eigentlich nicht sein. Es steht auch explizit in den Lehrplänen. Da muss man auch vor Ort ganz genau hinschauen. Mein Eindruck ist aber schon auch, es ist eine Herausforderung, aber das ist wirklich eine Ausnahme. Die Regel ist schon mittlerweile, dass es Schwimmunterricht auch in den Grundschulen gibt. Natürlich müssen vor Ort auch die verantwortlichen Schulen und die Schulträger darauf achten, dass es gelingt und passiert, auch in Absprache mit den entsprechenden Verkehrsträgern vor Ort. Deswegen ist der Kerngedanke Ihres Antrags, eine Koordination vor Ort einzurichten, erst einmal ein guter. Sie haben das Beispiel in Germersheim in Ihrem Antrag aufgeführt. Kollege Hüttner hat angedeutet, es gibt auch in Ludwigshafen ein sehr überzeugendes Konzept, ein Schwimmzentrum. Da geht es weniger um die Kommune, sondern das wird eher mit den Lehrkräften organisiert. Das sind gute Projekte, die es gibt, und viele andere auch. Ich glaube, deswegen ist es so wichtig bei dem Thema, bei dem wir uns im Ziel alle einig sind, dass wir auch noch einmal ganz intensiv im Bildungsausschuss darüber und über die Frage, wie der Schwimmunterricht momentan aufgebaut ist, wie er vor allem im Grundschulbereich umgesetzt wird, und welche guten, guten Projekte – einige sind genannt worden – wir im Land haben, sprechen und dann ganz gezielt schauen, was man davon auch in weitere Kreise und Städte übertragen muss. Ich glaube, das ist der richtige Weg, und deswegen sollten wir die Diskussion entsprechend weiterführen, aber nicht auf Basis Ihres Antrags. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schwimmen zu können, ist mehr als nur eine Freizeitbeschäftigung. Es ist eine lebensnotwendige Fähigkeit. Die Tatsache, dass knapp die Hälfte aller Grundschulabgänger diese Fähigkeit nicht oder nicht ausreichend sicher erlernt hat, ist alarmierend und wirft unmittelbar ein schlechtes Licht auf unser Bildungssystem nach mehr als 30 Jahren SPD-Regierung. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ei, ei, ei!) Das Problem ist weder neu noch unbekannt. Meine AfD-Fraktion hat die Missstände im Bereich der Schwimmausbildung in den letzten Jahren mehrfach thematisiert, und die Presse hat mehrfach Alarm geschlagen. Der letzte Vorschlag der CDU war es, Schwimmcontainer für einen Erstkontakt mit Wasser bereitzustellen. Durch die Bank haben Experten in der Anhörung gewarnt, dass diese Idee zum Erlernen des Schwimmens nicht zielführend ist und sogar ein Risiko für die Kinder darstellt. Trotz dieser Bedenken der Experten bringt die CDU diese unsinnige Idee erneut im Antrag ein. Belehrbar ist die CDU nicht. Sie garniert die schlechte Idee nur mit einem neuen Vorschlag, den sie in bestem Bürokratendeutsch Schulschwimmkoordinatoren nennt. Was ist nun die genaue Aufgabe der Schulschwimmkoordinatoren? Dazu schweigt die CDU. Welche Qualifikationen sollen diese Koordinatoren ausweisen? Dazu schweigt die CDU. Wie viel soll eine Koordinatorenstelle kosten? Dazu schweigt die CDU. Wie viele Schulen und Schwimmbäder soll ein Koordinator betreuen? Dazu schweigt die CDU. Wie viele Kinder sollen durch diese Koordinatoren Schwimmunterricht erhalten, wie oft und mit welchem Ziel? Dazu schweigt die CDU. Die Gretchenfrage: Wie soll ein Schulschwimmkoordinationsverwaltungsmitarbeiter fehlende Wasserflächen und fehlende Bademeister ersetzen? Dazu schweigt die CDU. (Zuruf des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer) Neue Verwaltungsmitarbeiter schaffen neue Bürokratie, sie lösen keine Probleme. Bürokratie als Lösung für ein Problem, das seine Ursachen unter anderem in zu viel Bürokratie hat; denn Bürokratie kostet Geld, Verwaltung kostet Geld, und wenn unseren Kommunen eines fehlt, dann ist es Geld. Nicht etwa, weil der Steuerzahler zu wenig von seinem hart erarbeiteten Lohn in die leeren Finanzkassen spült, sondern weil die Bürokraten im Land, angefangen in Berlin über Mainz bis hin zu den lokalen Verwaltungen, das Geld verprassen, statt es verantwortungsbewusst auszugeben. Warum müssen die Schwimmbäder in Rheinland-Pfalz schließen? Warum haben die Kommunen kein Geld? Weil CDU, SPD, FDP und Grüne das Geld verprassen (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) und Auflagen schaffen, die Unsummen verschlingen, (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!) ohne jeglichen erkennbaren Mehrwert. Dies beginnt für die Kommunen bei eskalierenden Sozialausgaben, befeuert durch eine verantwortungslose Migrationspolitik, zieht sich über Energieund Infrastrukturausgaben und gipfelt in Aufgaben und Auflagen zum sogenannten Klimaschutz. (Abg. Marcus Klein, CDU: Geld verprassen können Sie doch! –

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Gordon Schnieder CDU

Selbst als Fraktion!) Da habe ich wohl einen wunden Punkt getroffen bei der CDU, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Nee!) und bei der SPD-Regierung offensichtlich auch. Meine Damen und Herren, der hier angebrachte Antrag suggeriert die Absicht, in einem eklatant wichtigen Thema einen Lösungsansatz unter Berücksichtigung einer angespannten Situation bieten zu können. Wie genau das, was die CDU hier vorschlägt, im Detail funktionieren soll, scheint sie aber selbst nicht zu wissen; (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) denn was im Antrag noch schön verpackt den Schulen helfen soll, reibungslos effektiven Schwimmunterricht anbieten zu können, droht an der Realität zu scheitern. Der Antrag schafft weder mehr Schwimmfläche noch mehr Ausbildungskräfte. Auch lässt er die Frage unberücksichtigt, ob nicht auch andere Faktoren als der reine Mangel an Schwimmbädern Einfluss auf das Schwimmlernverhalten unserer Grundschüler ausübten. Wir haben beispielsweise keine Ahnung, wie vielen Grundschulkindern die Teilnahme am Schwimmunterricht seitens des Elternhauses untersagt wird. Im Gesamtergebnis wirkt der von der CDU vorgestellte Antrag halbherzig und nicht durchdacht. Die CDU erkennt und benennt ein bekanntes Problem, begnügt sich aber mit der oberflächlichen Behandlung der Symptome, statt die Ursachen zu benennen und anzugehen. Sofern der Antrag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wird, kann die CDU nachbessern und darlegen, wie ihr vorgeschlagenes Konzept im Detail funktionieren soll. Danach werden wir entscheiden, wie wir uns zu diesem Antrag verhalten. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Bollinger, bevor Sie hier mit Steuergeldverschwendung um sich schmeißen: (Abg. Marcus Klein, CDU: Genau!) Die einzige Fraktion, die Steuergeldverschwendung nachweislich vom Rechnungshof aufgezeigt bekommen hat, war die AfD, und nicht die anderen Parteien hier. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Gruppe FREIE WÄHLER –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sie haben Abermillionen am Hahn verschwendet, seien Sie mal ganz ruhig hier! – Unruhe im Hause)

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Matthias Lammert

Herr Kollege Steven Wink hat das Wort.

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Steven Wink FDP

Alles gut, ich lasse die Kollegen nur ausreden. Ich habe gedacht, vielleicht kommt noch ein bisschen mehr rüber statt nur Geschwurbel. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Für Sie reicht‘s!) Wir sind uns alle darüber einig, alle Rednerinnen und Redner da vorne waren sich darüber einig, dass Schwimmen Leben retten kann, und jedes Kind das lernen muss. Ich möchte aber noch einen Punkt vornewegstellen. Ich bin der Meinung, das gehört auch ein Stück weit zur Debatte dazu. Schwimmen lernen ist auch eine Aufgabe, die Eltern übernehmen müssen. Auch die Eltern müssen und sollten in dem Bereich Verantwortung dafür übernehmen, dass die Kinder schwimmen lernen. Das ist ein Punkt, bei dem es wichtig ist, ihn hier zu erwähnen. Wo es finanziell nicht möglich ist, da kann man unterstützen und helfen. Auch hier kann eine Schule aber nicht immer alles abfangen, wenngleich – das hat Kollege Köbler gesagt – wir es im Lehrplan haben, das konsequent im Lehrplan verfolgt werden muss und wir vielleicht auch mehr Kooperationen zwischen Eltern, Schule, Politik oder Schwimmvereinen an sich brauchen. Darüber kann man debattieren. Das ist aber ein Punkt auf der Metaebene, der dazugehört. Politisch müssen wir auch ein Stück weit zwischen Land und Schulträger unterscheiden. Wir vermengen wieder die verschiedenen Ebenen. Das Land übernimmt die Rolle der Sportstättenförderung, Sanierung, Neubau, Umbau, auch von Schwimmbädern. Wir wissen, Schwimmbäder sind natürlich teuer. Sie sind oft defizitär und brauchen eine klare Förderkulisse. Das Land stellt hier Unterstützung bereit. Es gibt verschiedene Investitionsprogramme in diesem Bereich. Das gibt auch Planungssicherheit. In der Förderkulisse finden wir dann ebenfalls den Neu-, Um- oder Erweiterungsbau. Die Anforderung von Vereins- und Schulsport ist berücksichtigungsfähig, und die Förderquote liegt bei rund 50 %, wobei bei Lehrschwimmbecken sogar höhere Förderquoten greifen können, um den Schwimmunterricht vorrangig zu berücksichtigen. Das Schulschwimmen selbst ist aber Schulträgeraufgabe. Er organisiert den Schwimmunterricht, er organisiert dessen Umsetzung, er plant die Wege in die Bäder ein. Er macht Kooperationen mit Vereinen, managt diese, schafft auch die Rahmenbedingungen vor Ort. Ein Schulschwimmkoordinator auf Landesebene mag daher auf dem Papier erst mal gut aussehen. Er entbindet aber den Schulträger nicht von seiner Aufgabe und seiner Verantwortung. Die Frage ist, welche Aufgaben der Koordinator bekommen soll. Ich glaube nicht, dass es Ihr Gedanke war, dass der jetzt dafür zuständig sein soll, Stundenpläne zu schreiben oder Busfahrten zu regeln. Das kann ich mir nicht vorstellen. Die Frage ist aber, welche Ressourcen er bekommen soll, wie tief er in die Materie und in die Verwaltung vor Ort hinein soll, welche Kompetenzen er bekommt, welche Befugnisse und Budgets er dabei haben soll. Wenn das nicht geklärt ist, glaube ich sagen zu können, dass so ein Koordinator in der Praxis eventuell mehr Umstand macht, als er am Ende des Tages Nutzen bringt, auch für diejenigen vor Ort. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja!) Deshalb wird das Zusammenspiel mit dem Land als Geldgeber in der Sportstättenförderung, mit dem Land im Bereich der Bildung, (Staatsminister Sven Teuber: Ja!) mit Lehrplänen und Schwimmunterricht, aber mit den Schulträgern vor Ort als Organisatoren wichtig sein. Der Koordinator hängt dann irgendwo dazwischen in der Luft. Deshalb: Unterstützen – ja, investieren – ja, aber beide Ebenen müssen ihre Verantwortung in ihrem Bereich wahrnehmen und die Pflichten dann auch dort erfüllen. Dann kann man en détail darüber debattieren, wo es in der Kooperation zwischen dem Träger und dem Land fehlt. Wichtig sind – da möchte ich noch mal auf Herrn Hüttner eingehen – auch Modelle wie „Kinder lernen Schwimmen“ mit dem Landessportbund, „Sicher im Wasser, gesund im Leben“. All diese Modellprojekte müssen wir natürlich weiterführen, weil sie auch dazu geführt haben, dass mehr Kinder schwimmen gelernt haben. Noch ein letzter Punkt. Es ist lobend zu erwähnen, dass es mehr Lehrerinnen und Lehrer mit der Qualifikation, Kindern Schwimmen beizubringen, gibt. Diese Zahl ist gestiegen. Natürlich wird die weiter steigen, da bin ich mir sicher. Das ist sehr hilfreich. (Glocke des Präsidenten) Daher lehnen wir den Antrag ab. Danke schön. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist besorgniserregend, dass immer weniger Kinder im schulfähigen Alter schwimmen können, obwohl bereits mit vier Jahren die motorischen Fähigkeiten so weit ausgereift sind, um die Grundtechniken im Umgang mit Wasser zu erlernen. Das hat mehrere Gründe. Zwei liegen auf der Hand. In vielen Regionen werden öffentliche Schwimmbäder wegen enormer Kosten, Investitionsbedarfs oder Personalmangels geschlossen. Weniger Schwimmbäder sind gleichbedeutend mit weniger Möglichkeiten für Kinder, schwimmen zu lernen. Andererseits gibt es auch bei den Schwimmlehrern einen akuten Mangel, was dazu führt, dass die entsprechenden Kurse vielerorts nicht zur Verfügung stehen. Das Förderprogramm „Kinder lernen Schwimmen“ des Landessportbunds Rheinland-Pfalz, das vom Innenministerium unterstützt wird, leistet hier sicherlich einen wertvollen Beitrag. Dennoch unterstützen wir die im Antrag der CDU vorgebrachte Forderung zur Einführung eines Modellprojekts „Schulschwimmkoordinatorinnen/Schulschwimmkoordinatoren“, um die bereits bestehenden Maßnahmen zu flankieren. Die größte Herausforderung wird jedoch darin liegen, den Sanierungsstau bei den bestehenden Schwimmbädern abzubauen und neue Schwimmstätten zu errichten. Unabhängig von der Frage, ob und wann die Stellen für die möglichen Schwimmkoordinatoren tatsächlich besetzt werden können, halten wir es für ein richtiges Signal, dass das Land den teilnehmenden Städten und Landkreisen durch entsprechende Mittel zumindest die finanziellen Voraussetzungen einräumt, eigenständig darüber zu befinden, ohne die klammen Kassen weiter zu strapazieren. Meine Damen und Herren, allzu oft verliert die Gesellschaft aus den Augen, dass es sich beim Schwimmen um eine Schlüsselqualifikation handelt, die nicht nur Gesundheit und Selbstvertrauen fördert, sondern in bestimmten Situationen lebensrettend sein kann. Unterbewertet wird auch oft der Aspekt der sozialen Teilhabe durch Schwimmen. Schwimmen können öffnet Türen, die ohne das Erlernen dieser Fähigkeit verschlossen bleiben. Insofern begrüßen wir den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion und stimmen seitens der FREIEN WÄHLER gerne zu. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich in der Redeliste fortfahre, darf ich wieder Gäste bei uns im Landtag begrüßen, und zwar zum einen Mitglieder der Jusos aus Meisenheim. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Ich begrüße zudem die Gruppe der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Vulkaneifel, gemeinsam mit ihrer Landrätin Julia Gieseking. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Jetzt erteile ich für die Landesregierung Staatsminister Teuber das Wort.

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Sven Teuber

Sehr geehrter Herr Präsident! Das erinnert mich daran, dass ich ehrlich gesagt schon endlich mal wieder schwimmen gehen wollte. Deswegen ist diese Debatte vollkommen richtig; denn das Schwimmen hält Gesundheit, Leib und Seele zusammen. Das ist ganz, ganz wichtig, um den Geist zu entspannen. Deswegen kann man nur aufrufen, das Schwimmenlernen frühzeitig zu unterstützen. Ich bin allen Lehrerinnen und Lehrern dankbar, dass sie die Aufgabe der Eltern dahin gehend nachhaltig unterstützen. Ich möchte aber dem direkt widersprechen, dass wir Wassergewöhnung und das Schwimmenlernen ohne Eltern leisten können; denn Schwimmen braucht einen Prozess, der immer wieder Wiederholung, Wiederholung und Wiederholung darstellt. Ich kann das an meinem eigenen Beispiel sagen. Meine Eltern haben sich redlich bemüht. Es hat nicht geklappt, (Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD, und Marco Weber, FDP) hätte es nicht Frau Pielen-Talbot gegeben – den Namen werde ich in meinem ganzen Leben nie vergessen; danke an der Stelle, Frau Pielen-Talbot –: Daran sieht man, wie prägend Lehrerinnen und Lehrer sein können, 5. Klasse. Ich würde fast sagen, es war ein Fall von Mobbing, aber Frau Pielen-Talbot hat mich in jeder Pause geholt und gesagt: Bis Du nicht schwimmen lernst, gehst Du in keine andere Pause. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Jetzt bist Du Bildungsminister!) Heute bin ich Bildungsminister und kann schwimmen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) In diesem Sinne sieht man, dass Lehrerinnen und Lehrer prägend sein können, auch wenn Eltern sich sehr bemüht haben. Meinen Eltern kann ich da wirklich keinen Vorwurf machen. Ich will jetzt deutlich sagen, wir sehen an dem Beispiel, es braucht Zeit und Geduld und gerade deswegen aber auch eine intensive Phase. So möchte ich meinen Mitarbeitenden im Ministerium und in der ADD ganz herzlich danken, dass sie mit Geduld und mit der Zeit vorangehen, um überall Infrastruktur mit Lehrerinnen und Lehrern, mit Schulangeboten zu vernetzen; denn das ist eine große Aufgabe. Man kann sich hier hinstellen und so tun, als wäre es eine Kleinigkeit, das mal eben zu machen, und als ob Koordinatoren reichen würden. – Lieber Dennis Junk, das ist doch wirklich nicht die Lösung, sondern wir sollten jetzt schauen, die Baumilliarde für den Sport, die jetzt aus Berlin kommt, so zu nutzen, dass wir Infrastruktur gerade im ländlichen Raum noch einmal weiter stärken. Da sind wir einer Meinung. In diesem Zusammenhang sollten wir dann aber auch sehen, dass das, was in Schulen passiert, nachhaltig darauf aufbauen kann, wenn Infrastruktur da ist. Wir tun als Landesregierung sehr, sehr viel dafür, das auch weiterhin zu unterstützen. Ich würde aber sagen, jetzt sind die Zeiten wirklich gut mit unseren Förderungen, mit der Baumilliarde für den Sport aus Berlin, um weiter voranzukommen. Darüber, dass wir vorankommen müssen, gibt es keinen Dissens. Ich bin den Lehrerinnen und Lehrern sehr dankbar, dass sie bereit sind, das zu unterstützen. Das zeigen sie nämlich, indem sie sehr stark unsere Weiterqualifizierungsmaßnahmen beim PL für die Qualifizierung zum Schwimmlernunterricht nachfragen und damit auch diese Qualifikation ausgebaut wird. Auch das unterstützt es. Da kann ich Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung sagen, ich habe in Trier zweieinhalb Jahre selbst daran gearbeitet, dass das Ludwigshafener Modell in Trier etabliert wurde. Das hat zweieinhalb Jahre gedauert. Wer war der Koordinator? – Ich. Hier sitzen 101 Koordinatorinnen und Koordinatoren. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!) Wenn wir uns, die selbst dafür bezahlt sind – – – Da brauchen wir hier nicht noch eine halbe Stelle mehr. Ich habe selbst einen Runden Tisch Schwimmen in Trier etabliert. Da saßen die Stadtwerke, da saß die Stadt Trier, da saß die ADD. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) In den Zusammenhängen haben wir dann mit den Lehrerinnen und Lehrern geschaut: Wie funktioniert unser Konzept? Dann haben wir uns das in Ludwigshafen angeschaut und auf unsere Verhältnisse übertragen. Das wird von der DLRG sehr unterstützt, weil wir Projektwochen haben. Wir haben nicht eine Woche da, eine Woche hier, sondern wir haben das am Stück und haben nachhaltiges Schwimmen damit gestärkt. In Trier war es vorher so: Wo vorher zwei Gruppen waren, lernen jetzt vier Gruppen. Das Modell muss Schule machen. Daran arbeiten wir. Wir haben Anfragen aus Mainz, wir haben Anfragen aus Neuwied. Wir wollen das in Kaiserslautern etablieren. (Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU) Wir gehen in dem Zusammenhang entschlossen voran. Wir brauchen auch im ländlichen Raum diese Möglichkeiten. Dort haben wir die Frage von Mobilität und Infrastruktur. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten. Machen Sie sich zum Koordinator oder zur Koordinatorin. Dafür sind wir da – um Menschen zusammenzubringen, Lösungen zu erarbeiten und nicht nur Probleme zu beschreiben. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann wären wir jetzt am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12877 – zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Wir sind damit am Ende von Tagesordnungspunkt 20 und kommen zu Punkt 21 der Tagesordnung: Bildungswende: Leistung und Anstrengungsbereitschaft fördern statt sabotieren Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12880 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Die AfD hat insgesamt 6 Minuten. Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Jede Bildungsstudie offenbart einen neuen Tiefpunkt. (Abg. Florian Maier, SPD: Nee!) Nicht nur in Bremen oder Berlin sind die Ergebnisse katastrophal. Auch in Rheinland-Pfalz sinkt das Niveau beständig. Der Realschulabschluss garantiert längst nicht mehr die Ausbildungsreife. Das Abitur ist keineswegs ein Ausweis der Studierfähigkeit, wie die vielen Vorkurse an den Hochschulen beweisen. Wie die Realität an den Grundschulen inzwischen aussieht, erläuterte Grundschullehrerin Katja Giesler am 26. Juni 2025 bei Lanz. Es gehe bergab, es gehe immer weiter nach unten. „Kein Kind [in meiner Klasse] weiß mehr, was ein Bach ist, was eine Hecke ist.“ „Die einfachsten Wörter in der deutschen Sprache müssen wir erklären.“ Kein Wunder, dass die Anforderungen immer weiter nach unten gesenkt werden müssen. Für uns, für die AfD-Fraktion, und für viele Bildungsexperten, Hochschullehrer, Ausbildungsleiter, Lehrer und Eltern ist klar, wir brauchen eine tatsächliche Bildungswende. Leistung, Wissen, Anstrengung und Können müssen wieder im Zentrum der Lehrpläne und der Bildungspolitik stehen. Besonders wichtig sind eine fundierte Allgemeinbildung, eine solide Vorbereitung auf die Arbeitswelt und in diesem Zusammenhang der Aufbau einer fachlichen Kompetenz. Was unternimmt die Landesregierung in einer solch kritischen Phase? Genau das Gegenteil. Am 18. August 2025 verschickte der Bildungsminister ein Schreiben an alle Schulen, in dem er mitteilte, dass ab diesem Schuljahr keine spontanen Tests mehr erfolgen sollen, als verbindliche Aufforderung, wie der Minister im Ausschuss betonte. Das ist ein gravierender Eingriff in die pädagogische Freiheit unserer Lehrer. Das Schreiben offenbart ein erhebliches Maß an Misstrauen gegenüber unseren Lehrern. Auch aus inhaltlichen Gründen ist dieses Schreiben überhaupt nicht nachvollziehbar. Wir leben in einer Leistungsgesellschaft. Schule muss auf das spätere Berufsleben vorbereiten. Wenn unsere Kinder und Jugendliche später dort ihre Ziele erreichen sollen, ist es überhaupt nicht sinnvoll, sie von allen Überraschungsmomenten, von allen Stressmomenten wie einer unangekündigten Leistungsüberprüfung auszuschließen. Wir brauchen doch junge Leute, die belastbar sind und später im Berufsleben Erfolg haben können. Es ist unseren Schülern nicht gedient, wenn ihnen vermittelt wird, jede Form von Druck sei grausam, jeder unangekündigte Test hätte einschüchternden Charakter. Offenkundig ist es für den Minister unvorstellbar, dass das Nichtankündigen von Leistungsfeststellung auf pädagogischen Überlegungen basieren kann, die eine wohlwollende Förderung von Schülern intendieren. Ich sage Ihnen, wenn wir unsere Schüler wie Schneeflöckchen behandeln, rauben wir ihnen die Zukunft in der Berufswelt. Nur Anstrengung schafft und sichert Wohlstand. Deshalb muss in der Schule wieder eine Bereitschaft zur Anstrengung vermittelt werden. Ich sage es ganz deutlich. Das Verbot unangekündigter Tests trägt nicht dazu bei, unsere Schüler besser auf das Berufsleben vorzubereiten, ganz im Gegenteil. Ich zitiere aus dem hervorragenden Artikel „Schulen in Rheinland-Pfalz verabschieden sich vom Leistungsgedanken“, erschienen am 22. August 2 025 online in der WELT. Das muss man sich durchlesen. Ich zitiere: „Deutschland braucht junge Leute, die die Ärmel hochkrempeln und das Land wieder in Schwung bringen.“ „Junge Menschen, die mit Stresssituationen umgehen und Herausforderungen meistern können. […] Menschen, die bereit sind, die Extrameile zu gehen – und auch gelernt haben, wie das funktioniert. Rheinland-Pfalz macht mit diesem Schritt aber [genau] das Gegenteil. Die Botschaft, die beim Schüler ankommt, lautet: ‚Es ist egal, ob du dich vorbereitest. Es ist egal, ob du lernst. Wenn du den Stoff brauchst, bekommst du Bescheid. Ansonsten: Mach ruhig entspannt [weiter].‘ Wer dieses Mantra verinnerlicht, wird es später im Beruf[sleben] schwer haben.“ Genau so ist es. Das Beängstigende: Der Minister will noch viel weiter gehen. Das weiter Beängstigende ist, er wird mit seinem Konzept in den Koalitionsverhandlungen mit der Schnieder-CDU dort jemanden finden oder Gegenüber finden, die das alles mitmachen werden, weil sie dem nichts entgegenzusetzen haben, weil ihnen ein Fundament, ein geistiges Fundament fehlt. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Der typische CDU-Opportunismus reicht hier nicht, um Ideologen Grenzen zu setzen und Stoppschilder aufzustellen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Der größte Ideologe steht gerade am Rednerpult!) Im Ausschuss erklärte er – ich rede jetzt vom Bildungsminister –, die Abschaffung der unangekündigten Tests sei ein erster Schritt. Weitere Maßnahmen würden folgen. Es ist also das Schlimmste zu befürchten. Gut, dass im März Landtagswahlen stattfinden. Dann kann sich der Wähler endlich wehren und diesem Spuk ein Ende setzen. (Beifall der AfD) Was fordern wir in unserem Antrag? Die Bildungsstandards aller Schulformen und Bildungseinrichtungen müssen wieder auf das Niveau einer führenden, innovativen Wirtschafts- und Industrienation angehoben werden. (Zuruf des Abg. Andreas Rahm, SPD) Das ist notwendiger denn je. Eine standardisierte Abschlussprüfung für den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I Mittlere Reife nach Klasse 10 an den Realschulen plus ist unsere Forderung, zudem die Erhöhung des Grundwortschatzes – den wir übrigens nur haben, weil die AfD Druck gemacht hat – auf 1.200 Wörter, die bis zum Ende der 4. Klasse lesend und schreibend beherrscht werden sollen. 1.200 Wörter sind laut Experten nämlich eine solide Grundlage für das Erlernen einer Fremdsprache an einer weiterführenden Schule. Vor allem muss auch der erfolgte Eingriff des Bildungsministers in die pädagogische Freiheit der Lehrer, weil es eine solch fatale Symbolwirkung hat, umgehend rückgängig gemacht werden. Spontantests müssen erlaubt bleiben. Sie machen Sinn, wenn sie pädagogisch wertvoll eingesetzt werden, wenn sie menschlich stattfinden (Glocke des Präsidenten) und wenn der Lehrer klarmacht: Ich lehne Dich nicht als Mensch ab, aber die Leistung ist mangelhaft. Daran müssen wir arbeiten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Florian Maier.

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Florian Maier SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir als Abgeordnete in den vergangenen Monaten an Schulen gekommen sind und zum Beispiel beim Schulbesuchstag mit den Schülerinnen und Schülern vor Ort diskutiert haben, dann haben wir in der Regel relativ schnell gemerkt, dass Schülerinnen und Schüler momentan mit einer ganzen Reihe von Problemen und Konflikten beschäftigt sind. Wenn man das mal so ein bisschen mit der eigenen Jugend vergleicht – zumindest habe ich das gemacht; ich bin Millennial, wie man so schön sagt –, dann unterscheidet sich das doch sehr stark von dem, was wir erlebt haben. Natürlich gab es auch damals Konflikte auf der Welt, Terroranschläge oder Kriege. Die aber waren relativ weit weg, und die haben uns im Alltag – bei mir als Junge, der in der Südpfalz aufgewachsen ist – nicht so stark beschäftigt, wie das heute ist, (Zuruf des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer) wo viele Schülerinnen und Schüler noch mit den Folgen der Pandemie, die sie ganz direkt betroffen hat, zu kämpfen haben, wo Kriege doch auch in unmittelbarer Nähe stattfinden, wo sie sich Sorgen um Klimawandel und wirtschaftliche Entwicklung und andere Dinge machen. Das bekommt man an Schulen relativ schnell und relativ deutlich zurückgespiegelt. Deswegen ist es auch kein Wunder, dass ein Drittel der Schülerinnen und Schüler in Deutschland heute angibt, psychisch belastet zu sein. Und was ist die Idee, die die AfD-Fraktion hat, wie man dem begegnen sollte? Am besten mit noch mehr Leistungsdruck, am besten mit noch mehr Prüfungen, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) am besten mit noch mehr Hürden, die wir Schülerinnen und Schülern stellen sollen. Herr Paul, Sie haben jetzt mehrmals dem Minister vorgeworfen, dass er einer bestimmten Ideologie anhängen würde. Wenn man Ihren Antrag liest: Der einzige Ideologe, der heute zur Bildung gesprochen hat, waren ganz klar Sie. (Abg. Martin Haller, SPD: „Ideologe“ wäre noch zu wenig! – Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Das ist eine rückwärtsgewandte, autoritäre Bildungspolitik, der Sie das Wort reden. Für Sie sind Schulen am Ende eigentlich nur Disziplinierungsanstalten. Schulen sollen in allererster Linie überwachen und sortieren, wie Sie sich das vorstellen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Sie sollen viel weniger ein Ort der Persönlichkeitsentwicklung sein, vielmehr wollen Sie Schulen zu Prüfmaschinen entwickeln. Ihr Antrag arbeitet mit einer durchgängigen Niedergangserzählung, die gar nicht – auch darüber haben wir uns heute schon unterhalten – durch Studien zu belegen ist. Das ist einfach nicht der Fall. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Früher war alles besser, heute können die Kinder nichts mehr, ist die Grundaussage, der Sie anhängen. Daraus wird dann auch ein elitäres Weltbild abgeleitet. Nur wer die hohen Hürden schafft, verdient Aufstieg. Wer nicht mithalten kann, bleibt zurück. Bildung wird nicht als Chance zur Teilhabe, sondern eigentlich nur als Filter verstanden. Ihr Leistungsbegriff ist eng und altmodisch. Sie behaupten ernsthaft, unangekündigte Tests würden auf das Berufsleben vorbereiten. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) In welchem Beruf soll das denn bitte die Realität sein, dass man aus dem Nichts Sachen vom Vortag oder von zwei Tagen vorher abgefragt wird? (Abg. Joachim Paul, AfD: Ich spreche von Grundwissen!) Das ist wirklich Quatsch, was Sie hier erzählen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Nein, das ist nicht Quatsch!) Im echten Berufsleben geht es doch darum, Projekte zu planen. Da geht es darum, sich vorzubereiten, (Zurufe des Abg. Joachim Paul, AfD) im Team Lösungen zu entwickeln und Verantwortung zu übernehmen. Genau dafür brauchen wir moderne Schulen und nicht die Illusion, dass ein Überraschungstest am Ende junge Menschen auf das Leben vorbereiten wird. Wer Bildung so versteht wie Sie, schafft keine Chancen, sondern nur Ängste. Wir brauchen Schulen, die Wissen vermitteln und zugleich Demokratie, Respekt und Verantwortung stärken. Die AfD setzt auf Angst und Auslese. Wir setzen auf Chancen und Zukunft. Damit ist klar: Ihr Antrag hat in einer modernen Bildungspolitik keinen Platz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie der Abg. Marcus Klein und Gordon Schnieder, CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Thomas Barth.

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Thomas Barth CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Leistungsgedanke ist sowohl für die Schule als auch für den Wirtschaftsstandort von zentraler Bedeutung, (Abg. Joachim Paul, AfD: Immerhin!) weil er individuelle Förderung, gesellschaftlichen Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes maßgeblich beeinflusst. Leistungsorientierung schafft Anreize, das individuelle Potenzial von Schülerinnen und Schülern zu entfalten und Talente unabhängig von sozialer Herkunft zu fördern. Sie ermöglicht Chancengleichheit und fördert sozialen Aufstieg, indem sie das Ziel verfolgt, jede Person zu optimalen Leistungen zu motivieren. Schulen, die Leistung in den Mittelpunkt stellen, leisten einen Beitrag zur Qualifizierung künftiger Fach- und Führungskräfte für die Gesellschaft. Ein ausgeprägter Leistungsgedanke trägt zur Steigerung von Produktivität, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bei und erhöht so den wirtschaftlichen Wohlstand eines Landes. (Beifall der CDU) Das bedeutet, um langfristig attraktiv zu bleiben, sind ein leistungsorientiertes Bildungssystem sowie gezielte Standortfaktoren wie gut ausgebildete Arbeitskräfte essenziell. Oder um es mit den Worten eines Mittelständlers zu sagen, den ich letzte Woche besucht habe: Wir müssen endlich aufhören, von Staats wegen Untätigkeit und damit Unproduktivität zu belohnen und zu fördern, wenn wir den Wohlstand in unserem Land erhalten wollen. (Beifall der CDU –

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Florian Maier SPD

Das müssen Sie mir erklären, was das mit dem Bildungssystem zu tun hat!) Die Leistungsförderung in Schulen sorgt einerseits – die Lehrer wissen das – für Enrichment, also Erweiterung der Inhalte, und Akzeleration, Beschleunigung der Lernprozesse. Diese fördern nicht nur fachliche Kompetenzen, sondern auch Kreativität, Selbstständigkeit und Motivation. Sie kann auch dazu beitragen, dass auch Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern oder mit Migrationshintergrund ihr Potenzial ausschöpfen können. Alles hängt zusammen. Ich sage es noch einmal, Leistungsbereitschaft steigert die Wettbewerbsfähigkeit eines Standorts, indem sie zu höherer Produktivität, mehr Innovationen, einer attraktiveren Wirtschaftsumgebung beiträgt, Investitionen anlockt und Innovationsfähigkeit stärkt. Wenn wir da jetzt in der Bildung nachlassen – auch ich sehe durchaus das Verbot von unangekündigten Leistungsüberprüfungen kritisch –, (Abg. Florian Maier, SPD: Warum?) dann werden wir in spätestens zehn Jahren die Quittung dafür bekommen; (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau! Mann aus der Praxis!) denn Leistungsabfall in der Schule zieht Leistungsabfall in der Wirtschaft nach sich. Auch Sie müssen anerkennen, dass Unternehmen und Universitäten das jetzt bereits spüren und deutlich mitteilen, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das ist ein Fakt, vor dem wir einfach nicht die Augen verschließen können. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Hohe Leistungsbereitschaft und Bildung in der Bevölkerung hingegen erhöhen die Anpassungsfähigkeit an globale Herausforderungen und Veränderungen. Die Herausforderungen sind da. Sie haben sie benannt, Herr Kollege, da bin ich ganz bei Ihnen. Sie sind auch massiv in ihrer Ausprägung. Sie werden auch nicht weniger, sie werden größer. Einerseits haben wir immer weiter steigende Herausforderungen von außerhalb auf die Schülerschaft, andererseits gefühlt Anforderungen in der Schule, die absinken. (Abg. Florian Maier, SPD: „Gefühlt“!) Das passt nicht zusammen. Wenn man auf Augenhöhe den Herausforderungen begegnen will, dann halte ich es zumindest für fahrlässig für unseren Wohlstand, diese Lücke zu vergrößern; denn das Leben ist voller Herausforderungen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau so ist es!) Es ist voller Überraschungen, Höhen und Tiefen. Misserfolge gehören dazu. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) Ich habe mich immer auf Sport gefreut. Ich habe es gehasst wie die Pest, auch wenn man es nicht meint. Auch ich hatte Lehrer, bei denen ich mich gefragt habe, wie die ihr Examen geschafft haben. Ich hatte Mitschüler, denen ich nicht allein begegnen wollte. Das zählt einfach dazu, aber auch Glücksmomente. Ja, ich habe gern Französischvokabeln gelernt. Ich war da vielleicht eine Ausnahme, aber als Lehrer musste ich auch durchaus mal mit der einen oder anderen unangekündigten Kontrolle kommen; denn Grundwissen muss ständig abprüfbar und spontan abprüfbar sein. Das ist nämlich auch eine Grundeigenschaft, die wir brauchen. (Beifall der CDU –

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Joachim Paul AfD

Genau das ist es!) Auf eben dieses Leben voll Höhen und Tiefen soll Schule vorbereiten. Sie kann kein und wird niemals ein reiner Wohlfühlort sein. – Herr Minister, da bin ich Ihnen sehr dankbar. Das haben Sie in der letzten Bildungsausschusssitzung bestätigt. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Eines möchte ich an der Stelle klar und deutlich sagen, auch aus Erfahrung als Lehrer: Wer als Kind oder Jugendlicher dauerhaft schulische Misserfolgserlebnisse einfährt, wer als Schüler durch ständige Überforderung immensem Druck ausgesetzt ist, dem ist auch nicht durch das Abschaffen der unangekündigten Tests geholfen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau so ist es! – Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Bei diesen Kindern müssen sich die Eltern die Frage stellen, wirklich ernsthaft die Frage stellen und zum Wohl des Kindes auch ehrlich beantworten, ob sie die richtige Wahl für Ihr Kind getroffen haben. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau so ist es!) Diese Wahrheit gehört deutlich ausgesprochen und differenziert betrachtet. Ein Wort zum Antrag der AfD: Für Leistung steht die CDU seit jeher, schon viel länger, als es Sie gibt. (Abg. Joachim Paul, AfD: Dann bleiben Sie mal standhaft!) In Ländern, in denen wir seit vielen Jahren regieren, hat Leistung einen echten Wert. Wir haben heute Morgen beim Bildungsmonitor gesehen, wie diese Länder abschneiden. Deswegen braucht es Ihren Antrag nicht. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Ich möchte am Ende dieser Rede Abschied nehmen. Das war nämlich meine letzte Rede hier im Plenum. Acht Jahre lang durfte ich den Wahlkreis Ingelheim für die CDU in diesem Hohen Haus vertreten. Es waren acht intensive Jahre, geprägt von vielen wichtigen Erfahrungen, Begegnungen, Erlebnissen. Es war nicht immer einfach, vor allen Dingen nicht für einen Oppositionspolitiker, aber in meinen Themen Bildung und Europa – ich sage es ganz klar – fast immer sachlich und vor allen Dingen gerade in Europa sehr zielorientiert. Mein Dankeschön allen Wegbegleitern. Ich nehme viel in mein neues Amt mit. Ich wünsche Ihnen persönlich Wohlergehen bei Ihrem politischen Wirken, Erfolg zur Stärkung unseres demokratischen Miteinanders, beim gemeinsamen Ringen nach guten Lösungen für unser Land, für die Probleme und Themen, die die Menschen im Land bewegen und adressieren. Ich möchte Sie darin bestärken, auch über die Wahl im nächsten Jahr hinaus Politik für das Gros der Menschen zu machen; denn so erleben ich und viele andere Kommunalpolitik. Ich glaube, diese kommunale Stärkung ist das, was diesem Parlament gar nicht gut genug tut; denn wir machen nicht nur Parteipolitik, zumindest nicht vor Ort, sondern wir schauen, was bei den Leuten fehlt, wie wir insgesamt helfen können, und schauen dann über den Parteitellerrand hinaus. Das würde ich mir auch sehr wünschen für dieses Hohe Haus. In unseren Zeiten haben wir vielfältige Probleme. Packen wir sie an, packen Sie sie an. Erlauben Sie mir am Ende – die anderen mögen es mir nachsehen –, dass ich natürlich meiner Partei und meiner Fraktion im nächsten Jahr das beste aller Ergebnisse wünsche. Das liegt so ein bisschen in der Natur der Dinge, dass ich nun mal ein CDUler bin, und dazu stehe ich auch. Vielleicht wäre es auch mal an der Zeit. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause –

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Marcus Klein CDU

Sehr gut! – Zuruf von der SPD: Was?) Wenn ich dereinst dann aus dem Kreishaus – es ist nicht so ganz weit weg – von Ingelheim auf die Zeit hier im Hohen Haus zurückblicke, dann sage ich: Schön war’s. Es war mir eine Freude und Ehre. Ihnen alles Gute. Vielen Dank. (Beifall im Hause)

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Hendrik Hering

Lieber Kollege Thomas Barth, zu den letzten Wünschen muss ich mich aufgrund der Neutralität zurückhalten. (Heiterkeit im Hause) Ich habe da zwar eine klare Position, (Heiterkeit im Hause – Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Habe ich gehofft!) aber bei allem Gegensatz in dieser Frage will ich mich bedanken für die engagierte Arbeit. Zu einem Feld, das von Dir zum Schluss angesprochen wurde: Ich glaube, es gibt kaum einen überzeugteren Europäer hier als Thomas Barth, der das aufgrund seiner sprachlichen Fähigkeit hervorragend kann, weil er perfekt Französisch kann. Wir haben das oft erlebt, dass er sich wirklich mit großer Empathie in den Feldern engagiert hat, in denen es um die europäische Zusammenarbeit geht, insbesondere unserer Partnerschaft mit Burgund-Franche-Comté. Er ist auch Vizepräsident des Partnerschaftsverbands. Ich hoffe, die Funktion wird beibehalten werden. Er war acht Jahre hier. Das kann man festmachen an der Amtszeit der Landräte in Mainz-Bingen. Es scheint eine gute Tradition zu sein, (Heiterkeit der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) dass von hier aus Landräte dort hinkommen. Da können die Farben vielleicht auch mal irgendwann wechseln. (Heiterkeit im Hause –

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Gordon Schnieder CDU

Das sehen wir jetzt anders!) Es ist vor allen Dingen menschlich immer angenehm gewesen. Ich glaube, das ist das, was man braucht, bei allem Gegensatz, um in den zentralen Fragen Demokratie zu sichern, zu stärken. Dazu gehört natürlich, Europa zu stärken. Das gehört untrennbar zusammen. Wir werden Demokratie nur dauerhaft sichern können, wenn wir auch ein starkes Europa haben. Da ist immer klar gewesen, da kann man sich auf Thomas Barth verlassen, mit klarer Haltung. Diese Zusammenarbeit brauchen wir auch. Die war immer gegeben, und ich bin sicher, das wird auch in der neuen Funktion als Landrat des Kreises Mainz-Bingen der Fall sein, wo wir zusammenwirken können. Nochmals vielen, vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit und alles Gute im neuen Amt. Vielen Dank. (Beifall im Hause) Dann darf natürlich der der gute Wein des Landtags nicht fehlen. (Präsident Hendrik Hering überreicht Abg. Thomas Barth ein Präsent –

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Thomas Barth CDU

Endlich!) – Ist das das erste Mal? (Abg. Thomas Barth, CDU: Ja!) – Das ist aber – – – Ja, dafür musste man aufhören. (Heiterkeit im Hause) Du hast ihn wirklich verdient. Vielen, vielen Dank. Alles Gute. Mach’s gut. (Beifall im Hause –

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Thomas Barth CDU

Vielen Dank!) Wird auf die Kurzintervention noch bestanden? (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, gut, okay, wenn das – – – Heiterkeit im Hause –

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Joachim Paul AfD

In Ordnung, ich verzichte darauf!) – Gut, vielen Dank. (Abg. Joachim Paul, AfD: Demokratischer geht es gar nicht! Ich habe wieder meine Verfassungstreue unter Beweis gestellt!) Ich darf jetzt Kollege Schwab für die Gruppe FREIE WÄHLER das Wort erteilen. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zugegeben, der Antrag wirkt auf den ersten Blick erhellend. Bei näherer Betrachtung ist er aber, wie so oft, sehr oberflächlich und, wie bei Ihnen üblich, ideologisch motiviert und eben populistisch. Da hilft es auch wenig, wenn Sie aus Qualitätsmedien zitieren. Sie fordern viel, aber haben Sie jemals darüber nachgedacht, wie Sie Ihren Forderungskatalog in der Praxis umsetzen wollen? Ich glaube, wir sind hier nicht bei „Wünsch Dir was“. Lehrerinnen und Lehrer von heute sind nicht nur Sozialarbeiter, sondern sie sind auch Mängelverwalter. Es ist für mich erstaunlich, dass unter diesen Bedingungen Großveranstaltungen wie das jüngste BILA-Fest der Sinziger Schulen unter maßgeblicher Beteiligung des Jugendrings, von Hilfsorganisationen und anderen Akteuren überhaupt erfolgreich durchgeführt werden können. Sie, Herr Teuber – das konnte man sehen –, waren auch begeistert mit dabei. (Staatsminister Sven Teuber: Jawohl!) Außenstehende konnten fast den Eindruck haben, dass die Schulwelt in Rheinland-Pfalz noch in Ordnung ist, zumal der Zuspruch verdient enorm war. Doch im Einzelgespräch mit Pädagogen wurde sehr schnell klar, dass die Schulwelt eben nicht so heil ist, wie sie nach außen scheint. Wir Politiker sprechen gern über multiprofessionelle Teams an Schulen, die dazu beitragen sollen, die Unterrichtsqualität zu verbessern. Die Praxis zeigt jedoch, dass man sich vielerorts mit Provisorien begnügt, die ohne ehrenamtlichen Einsatz gar nicht funktionieren würden. An dieser Stelle richte ich meinen Dank an all jene, die durch ihre oftmals ehrenamtliche Arbeit zum täglichen Gelingen an unseren Schulen für unsere Kinder beitragen; denn auch an den Schulen lernen wir in einer Mangelwirtschaft, ein Missstand, der dazu beitragen kann, unsere Zukunft zu gefährden. Unsere Lehrer sind Opfer einer Regierungspolitik, die Einsparpotenziale als Inklusion verkauft. SPD und Grüne haben bekanntlich zum Sturm auf die Förderschulen geblasen. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Oder wie sollte sonst die Abschaffung des 10. Schuljahrs an Förderschulen zu verstehen sein? Wir FREIE WÄHLER haben schon oft darauf hingewiesen. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD – Vereinzelt Unruhe bei der SPD) – Schön, dass die SPD aufwacht. Die Folge: Vor allem an unseren Realschulen plus prallen unterschiedliche Welten aufeinander. Lehrerinnen und Lehrer haben zwangsläufig Hunderte Nebenaufgaben. Es grenzt fast an ein Wunder, dass sie es schaffen, auch noch Wissen zu vermitteln, und dies mit teilweise beachtlichem Erfolg. Die Vielseitigkeit hat aber ihren Preis. Pädagogen müssen ständig Kompromisse eingehen, bis ins Gymnasium hinein. Dabei können Schulen keine Wohlfühloasen sein. Das ständige Absenken von Standards trägt letztlich dazu bei, unsere Konkurrenzfähigkeit auf internationaler Ebene zu destabilisieren. Wir sind auf dem besten Weg ins Abseits, mit möglicherweise verheerenden Folgen für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft, (Glocke des Präsidenten) die unseren Wohlstand garantiert. Leider kann ich nicht zu Ende führen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Teuber das Wort.

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Sven Teuber

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Unsere Schülerinnen und Schüler leisten jeden Tag viel, und dafür müssen Sie auch die beste Unterstützung bekommen, weil Lehrerinnen und Lehrer mit immer heterogeneren Herausforderungen zu kämpfen haben, aber eben auch die Schülerinnen und Schüler diese Heterogenität unserer Welt spüren. In diesem Sinne ist es tatsächlich so, dass wir schauen müssen: Wie können wir diese Heterogenität mit eigenen Rahmenbedingungen unterstützen, um sie bewältigbar zu machen? Gleichzeitig dürfen wir aber auch Leistungen nicht schlechterreden, als sie sind; denn wenn manche – das haben eigentlich nur Sie getan – von Leistungsverfall sprechen, der generell stattfindet, muss man feststellen, wenn das so wäre, hätten wir Bildungsstandards, auf die wir uns verständigt hatten, in Deutschland abgesenkt und tatsächlich andere Messergebnisse. Wir stellen fest, dass unsere Schülerinnen und Schüler teilweise, aus unterschiedlichen Gründen, nicht mehr genügend Kompetenzen in Lesen, Schreiben und Rechnen auf einem gewissen Stand haben. Wenn wir das feststellen, heißt es doch, dass wir höhere Anforderungen haben, als die Schülerinnen und Schüler teilweise leisten. Der Vorwurf war aber, dass wir diese Anforderungen herabsetzen. Dann würden diese Ergebnisse aber anders aussehen. Dann würden wir tatsächlich immer wieder Spitzenreiter sein bei den Ergebnissen. Das sind wir nicht. Wir müssen dahin kommen, dass wir Spitzenreiter werden können, indem unsere Schülerinnen und Schüler, und die Lehrerinnen und Lehrer auch, die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, um Spitzenleistungen bringen zu können. Wenn wir jetzt sehen, dass die Ergebnisse nicht so sind, dann brauchen wir eben offensichtlich nicht die Methoden von gestern, sondern wir brauchen angepasste Methoden in unserem Instrumenten- und Werkzeugkasten. Dazu gibt es genügend Beispiele, wie das erfolgreich praktiziert werden kann. In dem Zusammenhang orientieren wir uns zum Beispiel an Hamburg, weil dort die Ergebnisse einfach sehr gut sind, wo es übrigens noch nie unangekündigte HÜs gegeben hat. In diesem Zusammenhang ist also diese eine Maßnahme ein so kleiner Schritt. Wenn wir uns miteinander ernst nehmen aus der BildungsmonitorDebatte, dann wird es viel mehr solcher kleiner, größerer Schritte brauchen. Oder ich zitiere aus der RHEINPFALZ: Dieser kleine, scheinbar kleine Schritt ist für kleine Kinder ein riesiger Schritt, um tatsächlich mit mehr Freude in die Schule zu gehen und als Kind tatsächlich auch mit Freude lernen zu können. – Diese Feststellung – das will ich sagen – muss man doch auch machen können. Wir können doch nicht ernsthaft über Kinder immer wie über junge Erwachsene sprechen. Die Barriere für Kinder, die wir überwinden müssen, ist, in ein fremdes System, in die Schule zu gehen und in diesem System Lust zu haben, sich mit anderen auseinanderzusetzen und im Team lösungsorientiert, wie es Kollege Maier gesagt hat, an Problemlösungen zu arbeiten. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) In dem Zusammenhang braucht es dafür – das sagen alle Forscherinnen und Forscher – tatsächlich eine möglichst angst- und druckfreie Situation. Schule alleine wird aber immer Druck haben, weil es um Leistungen gehen wird, und derjenige, der nicht lernt, wird immer schlechter abschneiden als derjenige, der lernt. (Abg. Damian Lohr, AfD: Das stimmt nicht!) In diesem Zusammenhang ist es so, dass wir gemeinsam schauen müssen: Wie kann man dieses Lernen tatsächlich weiter unterstützen? Wir alle brauchen lebenslanges Lernen. Niemand von uns sitzt aktuell in seinem eigentlichen Beruf. Wir sind alle Abgeordnete. Es gibt Ausnahmen, die auch noch nebenher den Beruf ausüben, wenn ich in einige Gesichter schaue. Aber in dem Zusammenhang sind wir aktuell in einem anderen Beruf, und dann kehren wir wieder in einen Beruf zurück oder verändern uns wieder. Wir müssen immer wieder lebenslang dazulernen. Diese Dynamisierung in den Erwerbsbiografien werden Kinder und Jugendliche noch mehr spüren. Wenn wir sie dafür nicht fit machen, und wenn wir immer nur sagen, Ihr müsst noch mehr bringen und Ihr seid nicht gut genug: Druck und Druck und Druck – das habe ich in Physik gelernt – macht kaputt. Irgendwann macht zu viel Druck kaputt. In dem Zusammenhang müssen wir an den Stellen, an denen wir es reduzieren können, Druck reduzieren und an anderen Stellen damit mehr Leistungspotenziale eröffnen. In diesem Sinn sollten wir Schule weiterentwickeln. Wenn wir uns ernst nehmen aus der Debatte zum Bildungsmonitor, sind wir gemeinsam in vielen Analysen eigentlich einer Meinung. Wir müssen dann aber auch den Mut haben, miteinander voranzugehen. Wir können nicht bei jeder kleinen Maßnahme immer wieder zweifeln, ob das oder jenes tatsächlich jetzt auch noch nötig ist. Nein, es braucht viele kleine Räder, um das große Rad zu drehen. In diesem Sinne bin ich dazu bereit, mit Ihnen weitere Maßnahmen zu gehen, die alle aber nicht in dem Antrag der AfD stehen, weil diese zurück- statt vorangehen. Wir haben ein klares Ziel, das wir verfolgen, und wir laden alle dazu ein, an diesen Lösungen mitzuarbeiten. Tatsächlich muss ich den Philologenverband vor Ihnen schützen, weil der sich sicherlich nicht von der AfD instrumentalisieren lassen wollen wird. In diesem Sinne freue ich mich auf weitere Debatten, aber ehrlich gesagt auch auf Mut und Entschlossenheit, auch manches Unbequeme vielleicht einfach einmal zu gehen. Ansonsten können wir uns wohlfeile Debatten über den Bildungsmonitor und das Beklagen von Platz 12 eigentlich sparen. Danke. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Dann stimmen wir über den Antrag der AfD-Fraktion in der Sache ab. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12880 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen damit zu Punkt 22 der Tagesordnung: Die Rhein-Main-Region als länderübergreifende Wissenschaftsregion gestalten Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Entschließung – – Drucksache 18/12858 – Für die SPD beginnt Kollegin Dr. Rehak-Nitsche.

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Dr. Katrin Rehak-Nitsche SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt diese Redensart „Zusammen ist man weniger allein“. Wenn wir die Rhein-Main-Universitäten anschauen, könnte man hinzufügen „und zusammen ist man einfach besser“; denn was zwischen Mainz, Frankfurt und Darmstadt in den letzten Jahren gewachsen ist, ist eine echte Allianz der klugen Köpfe, ein Beweis dafür, dass Grenzen auf der Landkarte keine Grenzen von Ideen sein müssen. Wenn man sich nicht von der Landesgrenze abschrecken lässt, kann aus Nachbarschaft Partnerschaft werden. Das sieht man auch daran, dass wir den Antrag ebenfalls im Hessischen Landtag beraten, und das zeigt die große Geschlossenheit im Engagement für die RMU. Der Verbund wird übrigens in diesem Jahr zehn Jahre alt, also: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Mit über 95.000 Studierenden und 1.500 Professuren sind die RMU ein echtes Schwergewicht in der deutschen Wissenschaftslandschaft. Im laufenden Wettbewerb um die Exzellenzstrategie haben die drei Universitäten erfolgreich Exzellenzcluster eingeworben und erfüllen damit die Voraussetzungen, sich im Exzellenzverbund zu bewerben. Wir wünschen an dieser Stelle schon einmal viel Erfolg und unterstützen die Unis natürlich intensiv. (Beifall bei der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Die Startbedingungen sind gut; denn mit 39 gemeinsamen Sonderforschungsbereichen, 19 Graduiertenkollegs und über 675 Millionen Euro an Drittmitteln in einem Jahr ist der Erfolg der RMU glasklar. Da kann man schon mal stolz sein. Das Beste ist, die Erfolge beschränken sich nicht auf die Forschung. Auch in der Lehre ist der Verbund top. Das Studienangebot der drei Unis reicht über 630 Studiengänge, manche davon gemeinsam, von Ägyptologie bis Zahnmedizin. Die Studierenden können die Möglichkeiten aller drei Universitäten nutzen: interdisziplinär, länderübergreifend und zukunftsorientiert. Auf Mittelhochdeutsch heißt das Ganze dann Win-win-Situation: Die Studierenden bekommen mehr Studienangebote, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bekommen wechselseitige Fördermöglichkeiten und internationale Sichtbarkeit, die Wirtschaft bekommt Start-ups und Fachkräfte, und die Bürgerinnen und Bürger bekommen regionale Kooperationen, innovative Ideen und attraktive Arbeitgeber. Natürlich läuft das aber nicht ganz von allein. Wer schon einmal versucht hat, ein Formular gleichzeitig in zwei Bundesländern auszufüllen, der weiß, Bürokratie kennt kein Erbarmen. Darum ist es richtig, dass wir jetzt noch einmal betonen, lasst uns alle bürokratischen Stolpersteine aus dem Weg räumen; denn nichts bremst kluge Köpfe mehr als ein Formular, dessen Mehrwert keiner versteht. Wir fordern also den Abbau noch bestehender Hürden und, wenn es passt, einen Staatsvertrag als klare rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit dieses erfolgreichen Verbunds. Ich komme gleich zum Schluss. Lassen Sie mich aber eines noch sagen – das ist mir total wichtig –: Der Erfolg kommt nicht von irgendwo. Er kommt von Menschen, von engagierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, von Rektoraten, von Studierenden, die sich einbringen, von Verwaltungsmitarbeitenden, die im Hintergrund vieles möglich machen. Ihnen allen gilt unser herzlicher Dank; (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) denn die RMU sind mehr als ein Projekt. Sie sind ein Versprechen, ein Versprechen, dass Wissenschaft besser ist, wenn wir zusammenarbeiten, ein Versprechen, dass Exzellenz nicht an Landesgrenzen haltmacht, und ein Versprechen, dass wir auch in Zukunft gemeinsam klüger, stärker und innovativer sein können. In diesem Sinn ein Hoch auf die RMU und weiter so! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Schneid.

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Marion Schneid CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits 2 015 wurde die Kooperation zwischen der Technischen Universität Darmstadt, der Goethe-Universität Frankfurt und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz durch eine gemeinsame Vereinbarung festgelegt. Die erfolgreiche Zusammenarbeit in Forschung und Lehre, gemeinsam genutzten Infrastrukturen und der Verwaltung ist ein Gewinn für die beiden Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen mit nationaler und internationaler Strahlkraft. Die gemeinsamen Forschungsschwerpunkte etwa im Bereich der Medizin, der KI, der Energie, aber auch in den Lebenswissenschaften sind genau die Themen der Zukunft, die uns alle beschäftigen. Daneben zieht die enge Verzahnung der Forschung und Lehre mit der Wirtschaft hochqualifizierte Fachkräfte und Wissenschaftler in die Region, befördert die Gründung von Start-ups und stärkt damit nachhaltig den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Wir brauchen im Übrigen für Rheinland-Pfalz noch viel mehr solcher Kooperationen. Im DFG-Bericht liegen wir mit einem Exzellenzcluster in Rheinland-Pfalz doch weit hinten. An unseren Universitäten ist ganz viel Potenzial vorhanden, und wir müssen befördern, dass unser Hochschulstandort nachhaltig stark gemacht werden kann. Die bisherigen Erfolge der RMU auch im Rahmen der Exzellenzstrategie unterstreichen die Forschungsstärke, die entsteht, wenn sich drei starke Universitäten zusammentun. Dennoch erschweren unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen der beiden Bundesländer eine reibungslose Umsetzung verschiedener gemeinsamer Vorhaben. Unser Ziel ist es, aufwendige Koordinations- und Organisationsprozesse über Ländergrenzen hinweg kontinuierlich abzubauen. Daneben braucht es ein Kooperationsabkommen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung gemeinsamer Forschungsvorhaben. Nicht zuletzt muss die Option bestehen bleiben, dass perspektivisch ein Staatsvertrag zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen abgeschlossen werden kann, um Strukturen und Rahmenbedingungen langfristig zu sichern. Wir wollen die Entwicklung der Allianz der RMU weiter fördern und stärken. Deswegen setzen wir uns dafür ein. Danke. (Beifall der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einmal vor, wir erforschen die kleinsten Bausteine der Materie und stellen das Standardmodell der Teilchenphysik infrage. Wir entschlüsseln die molekularen Prozesse von Herz und Lungenerkrankungen und verstehen die innere Organisation von Zellen. Das alles ist keine ferne Zukunftsvision. Das alles wird tagtäglich erforscht, hier bei uns an den Universitäten des Rhein-Main-Universitätsverbundes, an der JGU Mainz, der TU Darmstadt und der Goethe-Universität in Frankfurt. Alle drei Universitäten waren in der letzten Förderrunde der Exzellenzstrategie erfolgreich. Im Namen meiner Fraktion gratuliere hier noch einmal ganz herzlich. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ein Exzellenzcluster bedeutet immer Förderung auf Spitzenniveau. Manchmal erweitern die Ergebnisse nur das Wissen in einem Fachgebiet, aber oft genug verändern sie unser Leben und unser Arbeiten grundlegend. Exzellenzcluster bedeutet immer bares Geld. Allein bis zu 50 Millionen Euro fließen beispielsweise in das Mainzer Exzellenzcluster Prisma++. Der Erfolg der drei Universitäten öffnet nun eine weitere Tür. Damit komme ich zu unserem Antrag. Weil sich mehr als drei Exzellenzcluster eingeworben haben, können sich die Rhein-Main-Universitäten als Verbund um den Titel Exzellenzuniversität bewerben. Damit haben sie die Chance auf noch größere Sichtbarkeit, noch bessere Bedingungen, noch mehr internationale Strahlkraft. Die Basis ist bereits gelegt. Seit 2015 gibt es eine länderübergreifenden Rahmenvereinbarung für die strategische Zusammenarbeit. Am 28. August dieses Jahres haben die drei Präsidenten diese Zusammenarbeit bekräftigt mit einem neuen, weiterführenden Kooperationsvertrag. Mit unserem Antrag wollen wir deutlich machen, wir stehen hinter dieser Zusammenarbeit. Das heißt für uns, bürokratische Hürden abbauen, wo immer sie im Wege stehen, ein Kooperationsabkommen im Hochschul- und Haushaltsrecht unterstützen und, wenn nötig, sogar einen Staatsvertrag zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen auf den Weg bringen. Eines ist klar, Exzellenz entsteht nicht im luftleeren Raum. Exzellenz entsteht an der Stelle, an der Menschen mit Leidenschaft forschen und die Rahmenbedingungen stimmen. Die wissenschaftlichen Spitzenleistungen bringen die Universitäten. Aber wir können und wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Leistungen noch stärker zur Geltung kommen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Der Entschließungsantrag enthält schon eine ordentliche Portion Selbstlob. Das ist auch in Ordnung. Wir sind ganz grundsätzlich für die Vernetzung. Es wird übrigens in diesem Zusammenhang gerne von Exzellenz gesprochen, von Exzellenzcluster, also scheint es dann doch irgendwie um ein bisschen Auslese zu gehen. Wie gesagt, das ist grundsätzlich gut. Es sind einige Dinge, die wir begrüßen, zum Beispiel der Hinweis darauf, dass sich der Antrag der RMU im bundesweiten Wettbewerb EXIST Startup Factories durchgesetzt hat. Das ist eine gute Sache. Start-up-Förderung haben wir sehr intensiv begleitet, und wir haben sehr viele Initiativen dazu eingebracht. Die vier Forderungen am Ende des Antrags tragen wir mit. So weit, so gut. Allerdings hätten wir uns schon etwas mehr Nachdenklichkeit gewünscht. Eben ist die Goethe-Universität angesprochen worden. Unsere Hochschulen wollen mit denen in Hessen Partnerschaften haben und intensivieren. Aber in diesen Tagen ist Nachdenklichkeit sicherlich wichtig; denn wir sprechen von der Allianz der Rhein-Main-Universitäten. Insbesondere haben wir von der Goethe-Universität gesprochen. Die Kollegin von der CDU hat sie angesprochen. Von dort erreichte uns vor wenigen Tagen eine sehr beunruhigende Nachricht. Offenbar haben dort Linksextremisten und Islamisten gesiegt. Nach einer jahrelangen Hetzkampagne, begleitet von aggressiven Protesten, steht das Frankfurter Forschungszentrum Globaler Islam an der Goethe-Universität vor dem Aus. Das ist ein Ausrufezeichen wert. Geleitet wurde dieses Forschungszentrum über Jahre von Professorin Susanne Schröter, die wir im Landtag schon als Expertin in einer Anhörung zu Gast hatten. Schröter, die seit 2017 unter Polizeischutz steht, kritisierte im Rahmen der letzten Konferenz den Zustand der Wissenschaftsfreiheit. In einem Interview mit dem Humanistischen Pressedienst, veröffentlicht am 2. September 2025, erklärte Schröter außerdem – ich zitiere –: „Als linke Studentin hatte ich es selbst noch mit überwiegend konservativen Professoren zu tun. Aber diese waren nicht ideologisch verbohrt. Wenn sie jemanden für fachlich gut hielten, förderten sie ihn – selbst, wenn er nicht ihre politische Meinung teilte. Das würde heute nicht mehr passieren, weil es nicht mehr darum geht, ob jemand begabt oder unbegabt ist, sondern ob er die ‚richtige Haltung‘ hat.“ Haltung vor Wissen, Haltung vor Bildung: Das ist linke Bildungs- und Hochschulpolitik. Genau das ist es. Weiter sagte Schröter „Wissen über Islamismus – also eine kritische Islamforschung – ist dringend nötig. Es ist kaum nachvollziehbar, dass Forschungen zu diesem Thema immer stärker zurückgedrängt werden, obwohl das Thema gesellschaftlich immer relevanter wird.“ Das kann man nun wirklich sagen, dass es leider relevanter geworden ist. Wir ziehen das Fazit, die Attraktivität eines Wissenschaftsstandorts hängt in hohem Maß vom Zustand der Wissenschaftsfreiheit ab. Diese Wissenschaftsfreiheit gerät in Deutschland und im Rheingebiet zunehmend unter Druck. (Glocke des Präsidenten) – Letzter Satz. Das sollte uns alle nachdenklich stimmen. Wir stimmen zu. Aber das muss gesagt werden. Wir werden das Thema weiter verfolgen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über einen Antrag, der in gleich zwei Landesparlamenten wortgleich eingebracht wurde, in Rheinland-Pfalz und in Hessen. Das ist außergewöhnlich und gleichzeitig ein starkes Signal. Wir setzen partei- und länderübergreifend auf die gemeinsame Unterstützung der Rhein-Main-Universitäten. Die Allianz der Technischen Universität Darmstadt, der Goethe-Universität Frankfurt und unserer Johannes Gutenberg-Universität in Mainz vereint insgesamt 95.000 Studenten, 1.500 Professuren und eine beeindruckende Zahl gemeinsamer Forschungsprojekte. Für die Studierenden bedeutet das mehr Wahlfreiheit, innovative Studienangebote und die Chance, in einer europäischen Wissensgemeinschaft und einer Wissensgemeinschaftsregion zu lernen und zu forschen. Unser Ziel mit diesem Antrag ist klar, die Rhein-Main-Universitäten sollen Exzellenzuniversitäten werden. Nur Universitäten, die in mehreren Exzellenzclustern führend sind, können diesen Status erreichen. Mit fünf Clustern erfüllen die RMU nicht nur die Voraussetzungen, sondern übertreffen sie sogar. Damit können sie 2025 einen gemeinsamen Antrag für die Förderlinie Exzellenzuniversität des Bundes stellen. Eine erfolgreiche Bewerbung eröffnet Zugang zu langfristigen zusätzlichen Mitteln für Forschung und Lehre. Es geht um internationale Sichtbarkeit, die klügsten Köpfe im globalen Wettbewerb und die Frage, wie wir die Innovationskraft dieser Region dauerhaft sichern können. Übrigens, wir haben vorhin beim Bildungsmonitor darüber gesprochen, dass eine der Schwachstellen, die man Rheinland-Pfalz attestiert hat, ist, dass wir wenig Spitzenforschung haben. Nun haben wir gesagt, wir arbeiten daran. Ich hatte gesagt, wenn wir das nächste Mal diesen Bildungsmonitor anschauen, dann wird sich etwas gebessert haben. Das hier ist einer dieser Schritte, mit dem wir wieder besser werden und warum wir beim nächsten Mal besser abschneiden werden. Das Vorhaben der Universitäten unterstützen wir mit diesem Antrag ausdrücklich. Gleichzeitig sehen wir ein Kooperationsabkommen dafür vor; denn föderale Vielfalt bringt natürlich Reibungen. Das haben wir schon kurz gehört. Unterschiedliche Hochschulgesetze, Zulassungsvoraussetzungen und Zertifikate können eine Kooperation erschweren. Aber bürokratische Hürden dürfen uns nicht ausbremsen, ganz im Gegenteil. Deshalb sagen wir Freie Demokraten klar, wir wollen schlankere Verfahren, weniger Doppelstrukturen und mehr Freiräume für die Universitäten; denn Exzellenz entsteht an der Stelle, an der Köpfe frei arbeiten können, nicht an der Stelle, an der man in Formularen hängenbleibt. Lassen Sie uns die Rhein-Main-Universitäten gemeinsam auf ihrem Weg zur Exzellenz begleiten, zum Nutzen unserer Region, unseres Landes und als Gewinn für den Wissenschaftsstandort Deutschland und, für alle, die es interessiert, damit der nächste Bildungsmonitor besser aussieht. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mir war aufgefallen, dass dieser Antrag heute auch in Hessen im Landtag zum Aufruf kommen wird. Ganz gleich ist er allerdings nicht; denn wir stellen fest, wir begrüßen, und wir fordern, die Hessen stellen fest, erkennen an, würdigen, begrüßen, bitten die Landesregierung. In der Tenorierung ist er allerdings gleich, die Zielsetzung eindeutig. Man möchte die Rhein-Main-Region als länderübergreifende Wissenschaftsregion stärken. Wer kann insbesondere dann etwas dagegen haben, wenn es von unserer Seite nicht aufgedrängt wird; denn die Hessen wollen es auch? Insofern bin ich am Ende meiner Rede. Um 19 Uhr stimmen die ab, dann wären wir eine halbe Stunde früher und den Hessen eine halbe Stunde voraus. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Wissenschaftsminister Hoch.

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Clemens Hoch

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte erst einmal Danke sagen, auch namens der Johannes Gutenberg-Universität, für die großartige Unterstützung dieser seit zehn Jahren bestehenden Kooperation und für eine länderübergreifende Wissenschaftsregion. Es ist eine Kooperation, die Exzellenz hervorgebracht hat und mit der wir beabsichtigen, künftig noch mehr Exzellenz im Rhein-Main-Gebiet zu versammeln. Es ist schon gesagt worden: 95.000 Studierende, 1.500 Professuren. Es ist mir aber wichtig, noch einmal zu sagen, es gibt 39 Sonderforschungsbereiche und 19 Graduiertenkollegs. In einer länderübergreifenden Kooperation ist das einmalig spitze in der Bundesrepublik Deutschland. Das passiert in einem der härtesten Wettbewerbsumfelder, die es in den vergangenen Jahren gegeben hat. Allein im Jahr 2023 konnten die drei Universitäten 675 Millionen Euro Drittmittel einwerben, 184 Millionen Euro davon alleine die Johannes GutenbergUniversität in Mainz. Die Gründungsförderung mit dem Leuchtturmprojekt „Futury – The Future Factory“ sucht ihresgleichen in Deutschland. Sie sehen, die RMU ist mehr als die Summe ihrer Teile. So machen Rheinland-Pfalz und Hessen die ganze Region zu einem Motor für Innovation, Internationalität und Fachkräftegewinnung. Es ist gerade schon ausgeführt worden, dass wir sehr froh und stolz darauf sind, dass Prisma+ mit Prisma++ die Chance hat, in eine neue Förderperiode zu kommen, und wir Grundlagenforschung auf Weltniveau betreiben. Es gibt keine andere Universität, in der die Physik so gut ist wie hier in Mainz. Es ist ein sichtbarer Leuchtturm, auf den sich auch andere beziehen können, wenn der RMU-Antrag für uns Erfolg haben kann, fünf Exzellenzcluster eingeworben zu haben, verteilt auf drei Standorte. Wir erfüllen alle Antragsvoraussetzungen und wollen damit auch noch im November den Antrag als Verbund für die Förderlinie Exzellenzuniversität einreichen. Das wäre der erste länderübergreifende Exzellenzverbund in Deutschland, wenn es zu einer Förderung kommt. Bis zur Entscheidung müssen wir leider bis zum Oktober 2026 warten. Die Begutachtung dauert ein bisschen, aber wir sind natürlich sehr zuversichtlich und wollen – das ist gerade schon ausgeführt worden – bis dahin auch an einer intensiven Verwaltungskooperation arbeiten, an deren Ende vielleicht sogar ein gemeinsamer Staatsvertrag stehen kann. Der Antrag hebt zu Recht die Erfolge der Vergangenheit hervor. Daran wollen wir anknüpfen. Das wird uns nicht ruhen lassen. Er benennt nämlich auch klar die Handlungsfelder. Daran wollen wir uns für die nächsten Jahre messen lassen. Ich danke für die Unterstützung. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12858 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest, der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen zu Punkt 23 der Tagesordnung: Stärkung der Autonomie und Effizienz im Hochschulbau – Sanierungsstau konsequent abbauen – Rahmenbedingungen unserer Hochschulen verbessern Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12878 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Reuber.

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Dr. Matthias Reuber CDU

Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beispiele für den über Jahrzehnte angewachsenen Sanierungsstau an den Hochschulen fi nden wir in unserem ganzen Land. So waren wir beispielsweise im Mai zu Gast in Kaiserslautern an der RPTU und haben in einer auswärtigen Sitzung des Wissenschaftsausschusses sehr eindrücklich gesagt bekommen, aber auch nachher in unserem Rundgang gesehen, welche Maßnahmen in Kaiserslautern in den kommenden Jahren anstehen. Ein weiteres Beispiel für den Sanierungsstau finden wir gerade ganz aktuell an der JGU in Mainz im großen Vorlesungssaal RW 1. Dort steht mitten im Vorlesungssaal ein roter Eimer, um das von der Decke tropfende Regenwasser aufzufangen. Wir finden, dieser rote Eimer steht sinnbildlich für die mangelnden Bemühungen der SPD-geführten Landesregierung, den Sanierungsstau an unseren Hochschulen endlich entschlossen anzupacken. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, auch der Jahresbericht des Rechnungshofs vom vergangenen Jahr spricht von einem eklatanten Sanierungsstau. Die Folgen sind energetische Mängel an unseren Hochschulen, die jährlich zu Mehrkosten führen bei einem sehr begrenzten Budget an Sachmitteln, und eine marode Infrastruktur, die schlechte Arbeitsbedingungen für Forscherinnen und Forscher und die Studierenden bietet. Auch Anfragen unserer Fraktion aus den vergangenen Jahren zeigen, dass der Sanierungsbedarf an den rheinland-pfälzischen Hochschulen deutlich schneller wächst, als er an der anderen Seite abgearbeitet wird. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen – das Argument werden wir sicherlich gleich auch hören –, der Sanierungsstau ist ein bundesweites Problem, aber wir haben in Rheinland-Pfalz auch einige strukturelle Probleme, die wir hier vor Ort lösen können und auch genau hier vor Ort lösen müssen. (Beifall bei der CDU) Wir dürfen uns an dieser Stelle nicht einfach aus der Verantwortung stehlen und müssen uns die Probleme ganz genau anschauen. Das ist zum einen die sehr hohe Abhängigkeit der Hochschulen vom LBB. Das sind aber auch die bürokratischen Verfahren, die dazu führen, dass selbst kleine Projekte durch sehr komplizierte und langwierige Abstimmungsprozesse müssen. Das ist vor allem auch die fehlende Planungssicherheit für unsere Hochschulen im Land. Die Hochschulen melden jedes Jahr die Bedarfe neu an, ohne wirklich eine Perspektive zu bekommen, wann denn die Bedarfe abgearbeitet werden. Wir fordern mit unserem Antrag vor allem mehr Autonomie, mehr Flexibilität für unsere Hochschulen, aber auch mehr Effizienz in den Bereichen Bauen und Sanieren. Wir erreichen das, indem wir zum einen die Hochschulen stärken bei der Bauherrenschaft vor allem für kleinere Maßnahmen. Wir schaffen so sofort mehr Flexibilität bei den Hochschulen, um im Alltagsgeschäft auch Sanierungsmaßnahmen und kleinere Baumaßnahmen umzusetzen, beispielsweise um auch auf Wünsche einzugehen, die in Berufungsverfahren immer mal wieder auftreten können, und dann nicht auf den LBB angewiesen zu sein. Wir wollen eigene Organisationseinheiten für die Bereiche Bauen und Sanieren an unseren Hochschulen schaffen, verbunden mit einem festen Budget für die Hochschulen. Das sorgt dann für Planungssicherheit. Wir wollen das verbinden mit priorisierten Sanierungsfahrplänen, um jeder Hochschule eine Perspektive zu geben. Dann, meine Damen und Herren, müssen wir uns natürlich dem Thema Bürokratieabbau im Hochschulbereich widmen. Wir müssen die Verfahren beschleunigen, und wir müssen auch die Option des Generalunternehmers bei Großprojekten viel stärker in den Blick nehmen. (Beifall bei der CDU) Ein letzter Punkt ist die Einführung von Globalhaushalten für alle Hochschulen. Das ist nicht nur eine langjährige Forderung unserer Fraktion, sondern auch eine Empfehlung des Hochschulzukunftsprogramms. Da bekommen wir manchmal ein bisschen das Gefühl, dass man das schon wieder seitens der Landesregierung aus dem Blick verloren hat. Andere Bundesländer sind, was den Bereich Bauen und Sanieren angeht, deutlich weiter. Wir haben unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt über einen gemeinsamen Antrag mit dem Bundesland Hessen gesprochen, der auch da gerade beraten wurde. Ein Blick über den Rhein hilft gerade im Bereich Bauen und Sanieren; denn das Land Hessen hat ein Hochschulbauprogramm abgeschlossen, ein langfristiges Programm, das Planbarkeit sichert und mit finanziellen Mitteln hinterlegt ist. Das wäre auch etwas, was wir uns sehr gut hier in Rheinland-Pfalz vorstellen können; denn der Bedarf ist da. Wir sind aktuell mit unserer Bestandsinfrastruktur an den Hochschulen in Rheinland-Pfalz leider nicht konkurrenzfähig und damit wenig attraktiv für Studierende und Forscherinnen und Forscher aus anderen Bundesländern. Ja, auch dieses Argument wird sicherlich kommen, ein Blick auf die Neubauten, die wir hier im Land erleben. Das erkennen wir auch an, aber ein Blick auf die Neubauten darf natürlich nicht über den großen Sanierungsstau der Bestandsgebäude hinwegtäuschen. Wir erinnern uns an den roten Eimer an der JGU in Mainz. Wir brauchen endlich eine neue Baukultur an unseren Hochschulen. (Beifall bei der CDU) Die Probleme sind groß. Unser Antrag liefert ganz konkrete Antworten. Als Schlussbemerkung: Auch die Hochschulrektorenkonferenz und die Wissenschaftsministerkonferenz haben die Notwendigkeit erkannt, die wir im Bereich Sanierung und Bauen haben. Wir können nicht so weitermachen, wie wir es in der Vergangenheit getan haben. Ich darf Sie daher bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Wansch.

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Thomas Wansch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Antrag der CDU sprechen wir heute über das Thema Hochschulbau. Mit insgesamt acht Forderungen wollen Sie die Autonomie und die Effizienz im Hochschulbau stärken. Darüber kann und muss man natürlich reden. Das wurde auch bereits getan, beispielsweise mehrfach im Wissenschaftsausschuss, ich blicke in Richtung meiner Kollegin Dr. Rehak-Nitsche. Bereits dort wurde übrigens unter anderem klargestellt, dass die Ausführungen aus dem Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofs, auf die Sie in Ihrem aktuellen Antrag wieder so gerne Bezug nehmen, in Wahrheit sehr viel differenzierter ausfallen, als Sie vonseiten der CDU das gerne hätten, insbesondere, weil der Rechnungshof anmerkt, dass zu vielen seiner Forderungen bereits Folgerungen seitens des Landes gezogen oder eingeleitet worden sind. Das aber nur als Randbemerkung. Gravierender ist jedoch, dass Sie auch in diesem Antrag wieder auf ein allzu durchschaubares Stilmittel zurückgreifen. Sie fordern die Landesregierung zu Dingen auf, die sie bereits längst tut. Es bleibt dementsprechend rätselhaft, worin Sie diese neue Baukultur konkret sehen, die Sie in Ihrem Antrag einfordern. Schon jetzt werden Bauund Sanierungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Hochschulen gezielt und standortspezifisch geplant und durchgeführt. Die Hochschulen sind bereits in früher Phase in die Verfahren eingebunden, etwa bei der Bedarfsermittlung, bei Machbarkeitsstudien und Vorplanungen. Hier ist Rheinland-Pfalz auch im Bundesvergleich vorne mit dabei. Im Übrigen gibt es auch etliche Herausforderungen, die alles andere als Rheinland-Pfalz spezifisch sind, sondern bundesweit festzustellen sind: bauliche Herausforderungen, schwierig zu findendes Planungspersonal usw. Hinzuweisen ist ferner auf das grundsätzliche Spannungsfeld zwischen Flexibilität, Gründlichkeit und Effizienz. Hier gilt es immer, eine geeignete Balance zu finden. Wir haben heute bereits an anderer Stelle über die Thematik des vereinfachten beschleunigten Bauens gesprochen, nämlich im Rahmen des Gesetzentwurfs zur LBauO. Die Landesregierung von Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat die Zeichen der Zeit erkannt. So treibt Rheinland-Pfalz die Entbürokratisierung mit großer Entschlossenheit und Tatkraft voran in allen Bereichen, in denen es geboten erscheint, übrigens nicht zuletzt auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Diesen Weg gilt es weiterzugehen im Hochschulbau und in anderen Politikfeldern. Dabei werden uns auch die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bzw. aus dem Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur helfen, die unter anderem auch für die Stärkung der Wissenschaftsinfrastruktur vorgesehen sind. Natürlich ist es so, dass einige Hochschulstandorte einen erhöhten Sanierungsbedarf haben. Das bestreitet niemand. Gleichzeitig wurden aber in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen getätigt, die nun auch mithilfe des Sondervermögens noch einmal verstärkt werden. Das ist letztlich der Dreiklang, den wir brauchen: erstens ausreichend finanzielle Mittel, zweitens unbürokratische Verfahren und drittens die gemeinsame Umsetzung. Die Autonomie und die Expertise der Hochschulen sowie der kontinuierliche Austausch mit ihnen ist für uns dabei von besonders großem Wert. So kann es uns gelingen, unsere Hochschulen und ihre Gebäude auch in herausfordernden Zeiten zukunftsfähig zu machen. Weil der CDU-Antrag in dieser Hinsicht wenig Neues bietet, lehnen wir ihn als SPD-Fraktion ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP)

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Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Dr. Reuber das Wort.

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Dr. Matthias Reuber CDU

Herr Präsident! Herr Kollege Wansch, Sie haben zum Schluss noch einmal gesagt, dass der Antrag nur wenig Neues beinhaltet und wir auch im Prinzip nur Dinge gefordert haben, die das Land schon umgesetzt hat. Ich möchte noch einmal an die Punkte erinnern, die ich in meiner Rede genannt habe. Dann können wir mal schauen, was davon schon umgesetzt ist. Sind in den vergangenen Jahren Berufungsverfahren an rheinland-pfälzischen Hochschulen gescheitert, weil kleinere Baumaßnahmen nicht schnell genug umgesetzt werden konnten? Ja. Gibt es an allen Hochschulen Organisationseinheiten für Bau und Sanierung? Nein. Haben die Hochschulen ein festes Budget und Planungssicherheit, was die Sanierungsfahrpläne betrifft? Nein. Sind die Verfahren noch zu bürokratisch? Ja. Haben alle Hochschulen schon Globalhaushalte? Nein. Sie sehen also, der Antrag hat durchaus seine Berechtigung. Ein Satz noch zum Thema Sondervermögen. Sicherlich werden die Mittel des Sondervermögens helfen, Geld ist immer gut, aber wie gut könnten die Mittel helfen, wenn wir vorher noch die Verfahren beschleunigen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) wenn wir die Effizienz erhöhen, wenn wir die Strukturen vorher anpassen, wenn wir den Hochschulen zutrauen, selbst entscheiden zu können, welche Maßnahmen sie umsetzen müssen? Wenn wir Prozesse beschleunigen, Effizienz steigern, dann werden die Mittel helfen, ansonsten haben wir nachher ganz viel Geld, und wir haben heute schon in mehreren Reden gehört, wie schnell dieses viele Geld dann auch wieder verpuffen kann. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Wansch.

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Thomas Wansch SPD

Lieber Kollege, wenn ich so zurückblicke in die letzten zwei, drei Jahre, dann erinnere ich mich an erhebliche Investitionen im Hochschulbau. So hat gerade die JGU in Mainz einiges an Mitteln erfahren. Ja, dort wurden neue Gebäude errichtet. Ja, dort wurden auch Sonderformen gefunden, um die Baumaßnahmen flott und zielgerichtet abzuwickeln. Wir waren gemeinsam in Kaiserslautern. Ich erinnere mich, dass wir in einem Gebäude getagt haben, das wenige Monate davor erst in Betrieb ging. Für einen hohen zweistelligen Millionenbetrag, ich glaube, das war das Land Rheinland-Pfalz, das das finanziert hat (Abg. Martin Haller, SPD: Was?) – zumindest gibt es die Position im Haushalt, das Geld kam von RheinlandPfalz, (Abg. Martin Haller, SPD: Dann wird es so gewesen sein!) war wohl so –, wurde dieses Gebäude erstellt. Dann blicken wir auf das Nachbargebäude. Dort stand nicht LASE, sondern Physik drüber. Auch das wurde vor wenigen Jahren mit viel Geld gebaut. Ja, es ist notwendig, dass das eine oder andere weiterentwickelt wird, aber so negativ, wie Sie es dargestellt haben, ist es bei Weitem nicht. (Beifall bei der SPD, bei der FDP sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Dr. Lea Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur zustimmen, wenn Sie im Antrag schreiben – Herr Kollege Reuber, Sie haben es am Ende noch einmal betont –, die bauliche Situation an unseren Hochschulen in Rheinland-Pfalz ist unterschiedlich. Manche Standorte, zum Beispiel die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Kaiserslautern, Ludwigshafen und Mainz, sind schon ziemlich weit bei der Modernisierung. Gerade erst wurde das neue Laborgebäude in Kaiserslautern eröffnet, bei dem ich nur sagen kann – wir waren gemeinsam dort –, Hut ab, was dort entstanden ist. Andere Standorte, Mainz oder Trier, haben noch einen Weg vor sich. Wir waren mit dem Wissenschaftsausschuss – auch das haben Sie erwähnt – unter Tage bei der Universität in Kaiserslautern, wo Strom, Wasserleitungen noch auf eine Erneuerung warten. Das Land ist aber, was die Hochschulen angeht, in reger Bautätigkeit. Das Laborgebäude in Kaiserslautern wurde genannt. Das Lab an der RPTU und das neue Rechenzentrum an der JGU in Mainz können sich sehen lassen. Trotzdem wünschen wir uns alle, dass es aus guten Gründen schneller geht, weil unsere Hochschulen nur dann stark in Forschung und Lehre sein können, wenn sie passende, wenn sie moderne Gebäude haben und weil wir mit guter Baupolitik auch unsere Klimaziele erreichen. Die spannende Frage ist also: Wie können wir Hochschulbau, wie können wir Sanierungen beschleunigen? Spoiler: Die Vorschläge der CDU helfen an dieser Stelle nur wenig. (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Antrag gibt es die Idee, dass Hochschulen selbst Bauherren sein sollen, also eigene Bauabteilungen aufbauen. Teilweise passiert das schon, wie man an der JGU in Mainz sieht, aber sind wir ehrlich, das lässt sich nicht auf jede Hochschulgröße und nicht auf jede Baumaßnahme übertragen; denn dafür braucht es Geld, dafür braucht es Strukturen und es braucht Fachkräfte. Genau hier liegt das Problem. Schon unser Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung findet zu wenig Architektinnen und Bauingenieure. Wo sollen dann plötzlich die Fachkräfte für die Hochschulen in den Bauabteilungen an den Hochschulen herkommen? (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Eine pauschale Lösung für alle Bau- und Sanierungsvorhaben ist das mit Sicherheit nicht. Die CDU schlägt auch feste Budgets für jede Hochschule vor. Klingt vernünftig, aber schauen wir auch hier genauer hin. Im Doppelhaushalt 2 025/2026 stehen insgesamt 1,2 Milliarden Euro für den Hochschulbau bereit. Dieses Geld muss dort eingesetzt werden, wo der Bedarf gerade am größten ist. Pate für den Vorschlag der CDU war möglichweise das Gutachten des HISHE zu Schnellbauverfahren im Hochschulbau, aber auch im Gutachten wird deutlich, dass eigene Baubudgets für alle Hochschulen nicht ohne Weiteres eingeführt werden können, weil Hochschulstandorte sehr verschieden sind. Ohne eine Einbettung in ein Gesamtkonzept droht diese Maßnahme einige Hochschulen zu bevorteilen, und andere haben finanziell das Nachsehen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wichtig für die detaillierte Planung ist deshalb ein Sanierungsfahrplan für alle Hochschulen; gute Idee, auch im Antrag. Deshalb gibt es das aber längst schon; denn in der Mittelfristplanung von Finanz- und Wissenschaftsministerium werden die Bau- und Sanierungsmaßnahmen seit Jahren festgehalten und auch nach Priorität abgearbeitet. Bleibt also noch das Thema Generalunternehmer. Ja, auch das kann helfen, Zeit zu sparen. Deshalb haben wir das Mittelstandsförderungsgesetz bereits angepasst. Aufträge an Generalunternehmer können jetzt schon leichter vergeben werden. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es ist klar, die Aufgabe im Hochschulbau ist groß. Wir haben viel geschafft, aber wir haben noch einiges vor uns. Das Geld aus dem Sondervermögen sollte entsprechend gezielt auch für einen Sanierungsschub an unseren Hochschulen im Land eingesetzt werden. Klar ist aber auch, der Antrag der CDU beschäftigt sich mit einem wichtigen Thema. Ein schlüssiges Gesamtkonzept sind die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen aber nicht. Genau das braucht es, ein klug abgestimmtes Konzept und passgenaue Lösungen für unsere Situation vor Ort. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD und vereinzelt bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion habe ich bisher keine Wortmeldung wahrgenommen. – Jetzt haben wir eine wahrgenommen. Es spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Die CDU hat die Problembeschreibung aus dem Bericht des Rechnungshofs übernommen und mit Scheinlösungen versehen. Deshalb ist dieser Antrag ein reiner Schaufensterantrag. Viele Hochschulgebäude sind baulich in einem schlechten Zustand. Die Landesregierung hat über Jahrzehnte zu wenig in den Erhalt investiert. Das wissen wir alle. Wir wissen alle, dass sich unter der Ampel nichts ändert und sich unter Schwarz-Rot auch nichts ändern wird. Laut Antrag sollen Hochschulen die Bauherreneigenschaft vom LBB übernehmen und eigene Planungsabteilungen vorhalten. Hört sich gut an, aber wenn man sich fragt, warum der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) die Bauunterhaltung nicht bewältigt, geht vielleicht sogar der CDU ein Licht auf. Dem LBB fehlt es an Planungspersonal. Damit steht der LBB nicht allein da. Kommunen haben dasselbe Problem. Hochschulen würden beim Planungspersonal auf dasselbe Arbeitskräfteangebot zurückgreifen wie der LBB und die Kommunen. Am Angebot ändert sich nichts. Wir gewinnen zu wenige Bauzeichner, Statiker, Bauingenieure und Architekten für die öffentliche Hand. Das ist Fakt. Die CDU fordert, „planerische und regulatorische Hemmnisse gemeinsam mit den Hochschulen zu identifizieren“. Ich stelle fest, die Baubürokratie muss für Hochschulen abgebaut werden, aber nicht nur für Hochschulen. Die Baubürokratie hemmt das Bauen überall beim Land, bei den Kommunen, in der freien Wirtschaft und beim Wohnungsbau. Ganzheitliches Denken ist wohl nicht die Stärke der CDU, aber Schlagwortpolitik können sie. Schließlich sollen noch Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) geprüft werden. Die wirtschaftswissenschaftliche Literatur sagt eindeutig aus, ÖPP sind nur dann für den öffentlichen Partner vorteilhaft, wenn die Vertragskosten bzw. Transaktionskosten niedrig sind. Die konkreten Gebäudeeigenschaften sind in der notwendigen Detailliertheit vertraglich sehr komplex festzuhalten. Wie beschreiben Sie die Qualität einer Hochschule im ÖPP-Vertrag? ÖPP sind nur dann vorteilhaft, wenn durch Bündelung von Bau und Betrieb Vorteile entstehen. Wie will ein privater Partner bei Hochschulen diese Vorteile für sich nutzen? Das könnte er nur, wenn er in die Hochschulautonomie eingreifen könnte. Will die CDU in die Hochschulautonomie eingreifen? Ich denke nicht. Lediglich bei der Unimedizin wäre an ÖPP zu denken, da der wirtschaftliche Betrieb einer Uniklinik wesentlich davon abhängt, ob die medizinische Dienstleistung effizient dargebracht werden kann. Private Partner sind darin gut im Planen, aber nicht bei Lehrgebäuden oder Forschungsgebäuden. Das mag jetzt für Sie zu ambitioniert sein. Informieren Sie sich, bevor Sie dazu etwas schreiben. Schließlich gibt die CDU eine letzte Scheinlösung an, dass Hochschulen kaufmännisch oder doppisch bilanzieren sollen und ihre Gebäude in die Bilanz aufnehmen sollen. Mehr als zehn Jahre doppische Buchführung bei den Kommunen mit Anlagevermögen in der Bilanz hat den Sanierungsstau nicht abgebaut. Bei den Hochschulen wäre es nach zehn Jahren auch nicht anders. Deshalb sehen wir den Vorstoß kritisch. Nein, mehr Finanzmittel wirken dem Sanierungsstau entgegen. Wir hätten dank Einsparungen im Landeshaushalt beispielsweise der TU Kaiserslautern mehr Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Das war unsere Initiative. Doch diese wirksame Lösung lehnte die CDU ab, wie sie heute unseren Änderungsantrag zur Landesbauordnung abgelehnt hat. Hätten Handwerksmeister die kleine Bauvorlageberechtigung erhalten, würden sich Architekten und Ingenieure nicht mehr großen Bauvorhaben wie der Hochschulsanierung widmen können. Echte Lösungen lehnt die CDU ab. Meine AfD zeigt Lösungen auf. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Februar 2 025 haben wir an dieser Stelle schon einmal über den Sanierungsstau im Land gesprochen, auch damals auf Antrag der CDU. Jetzt stehen wir wieder hier. Ich muss vielleicht eine ganz kleine Korrektur machen. Wenn ich von „wir“ spreche, meine ich meine Fraktionskollegen. Ich war damals noch nicht Teil dieses Hauses. Es ist unbestritten, der Jahresbericht des Rechnungshofs weist auf erhebliche bauliche Defizite an unseren Hochschulen hin. Niemand von uns stellt diese Probleme in Abrede. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Ebenso unbestritten ist aber, wir tun seit Jahren sehr viel, um die Situation Schritt für Schritt zu verbessern. Wer heute den Eindruck erweckt, die Landesregierung sei untätig geblieben, blendet bewusst aus, welche Investitionen in den Hochschulbau bereits geflossen sind. Allein in den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Neubauten realisiert, hochmoderne Gebäude, die beste Studien- und Forschungsbedingungen bieten. Zu erwähnen ist insbesondere die Baumasterplanung für die Universitätsmedizin, die in einem neuen Sondervermögen gebündelt wird. Bis 2040 soll die gesamte bauliche Infrastruktur auf dem Campus erneuert werden, wofür mindestens 2,2 Milliarden Euro benötigt werden. Diese Projekte sind kein Zufall, sondern das Ergebnis einer klaren Prioritätensetzung. Ich bin Kollegen Reuber dankbar für das Beispiel, das er gebracht hat. Wir waren gemeinsam an der RPTU Kaiserslautern vor Ort, haben uns dort die neuen Gebäude, aber auch die Defizite angeschaut, die dort zu finden waren. Als alter Student und Absolvent der TU Kaiserslautern kenne ich die Universität nur bestens und weiß sehr genau, wie sie vor 15 und 20 Jahren ausgesehen hat. Es ist nicht nur das Gebäude neu, in dem wir gewesen sind. Da ist auch ein Parkhaus neu, da sind andere Gebäude neu. Ich habe mir den Verantwortlichen vor Ort gesprochen, als wir durch die Gänge gingen. Ich weiß auch, wie viele Gebäude zwischenzeitlich saniert und renoviert worden sind, die in ganz erbärmlichem Zustand gewesen sind und heute deutlich besser aussehen. Das darf ich aus eigener Erfahrung sagen. Ja, es ist ein bisschen dieses zweischneidige Schwert. Wir gehen durch diese unterirdischen Katakomben und bekommen deutlich gesagt, was da noch für Defizite sind. Gleichzeitig sehen wir aber auch, was bereits alles in den letzten Jahren dort passiert ist und was investiert wurde. Das ist beides Teil der Wahrheit. Ja, es gibt diesen Sanierungsstau, aber entscheidend ist doch an der ganzen Sache, wir packen die Probleme an, wir verheimlichen nichts von den Problemen, sondern wir legen offen, wo wir stehen, und wir handeln bereits. Ich möchte auch daran erinnern, energetische Sanierungen, wie wir sie zum Beispiel an der RPTU Kaiserslautern finden, Modernisierungen beim Brandschutz und die Anpassung von Gebäuden an aktuelle Standards sind hochkomplexe Aufgaben. Sie kosten Zeit, sie erfordern Planungssicherheit und – das ist der entscheidende Punkt – sie brauchen erhebliche finanzielle Mittel. Genau hier haben wir gehandelt. Wir haben die Hochschulen kontinuierlich gestärkt und die Mittel für Bau- und Sanierungsvorhaben erhöht. Wer nun eine neue Baukultur fordert, so wie im Antrag, klingt, als hätten wir bisher planlos agiert. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben in den vergangenen Jahren bereits Verfahren modernisiert. Wir haben Hochschulen stärker eingebunden. Wir haben Projekte effizienter gemacht. Natürlich gibt es noch Verbesserungsbedarf – auch das bestreitet keiner –, aber pauschale Abwertungen oder Problembeschreibungen helfen hier nicht weiter. Wir brauchen vielmehr konstruktive Lösungen, nicht nur entsprechende Beschwerden und Schlagworte. Lassen Sie uns außerdem den Blick weiten. Rheinland-Pfalz steht im Wettbewerb um die besten Köpfe nicht schlechter da als viele andere Bundesländer. Sie haben ähnliche Probleme. Unsere Hochschulen sind attraktiv: nicht trotz, sondern wegen der Investitionen, die wir zwischenzeitlich bereits getätigt haben. Internationale Studierende und renommierte Wissenschaftler entscheiden sich bewusst für unsere Standorte, weil sie hier moderne Infrastruktur, innovative Forschungsumgebungen und eine hohe Lebensqualität im Land Rheinland-Pfalz finden. Sehr geehrte Damen und Herren, wer immer nur die Defizite in den Vordergrund stellt, schadet am Ende der Attraktivität unseres Standorts, weil wir ihn schlechtreden. Am Ende schadet das Ganze mehr, als es nützt. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Kritik ist immer sicherlich notwendig. Sie muss an der Stelle auch ehrlich sein. Wir dürfen die Probleme nicht verschweigen, und das tun wir auch nicht. Wir arbeiten an ihnen, aber das dauert. Es braucht Zeit, und es braucht Geld. Deshalb sage ich klar, es gibt Herausforderungen, aber nein, es gibt keinen Stillstand. Wir gehen den Weg der Erneuerung bereits Schritt für Schritt, verantwortungsbewusst und nachhaltig. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam fortsetzen, statt ständig so zu tun, als würde hier nichts passieren. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zielsetzung, Rahmenbedingungen unserer Hochschulen zu verbessern, ist eine Zielsetzung, die uns alle eint, glaube ich. Den Weg, den Sie uns hier mit Ihren acht Punkten allerdings vorlegen, empfinde ich, kurz gesagt, als schwierig. Lassen wir es einmal bei dem Wort „schwierig“. Wenn ich mir Punkt 1 – die Bauherreneigenschaft stärken, indem man bei kleineren Projekten außerhalb des LBB die Hochschule selbst in die Bauherrenschaft setzt – ansehe, dann frage ich mich: Was sollen denn kleinere Bauprojekte sein? Ein tropfender Wasserhahn wahrscheinlich nicht, sie werden irgendeinen Hausmeister haben, der kommt. Ist es dann das Pflastern der Einfahrt? Das erfordert schon wieder Ausschreibungen. Das kann man meines Erachtens in dieser Form politisch nicht fordern, weil letztlich unklar ist, was damit gemeint ist. Bei Punkt 2, eigenständige Organisationseinheiten für Baumaßnahmen an Hochschulen zu etablieren, wird es schon wirklich schwierig. Wir haben so schon für Forschung und Lehre eigentlich kein Geld. Das ist die Diskussion, die wir führen. Es heißt immer, wir brauchen eigentlich mehr Wissenschaftler an den Hochschulen. Diese können wir schon nicht bezahlen, und dann wollen Sie dort Organisationseinheiten für Baumaßnahmen aufbauen. Meine Damen und Herren, ich glaube, das Hauptproblem, das die CDU eigentlich adressieren wollte, aber an dieser Stelle falsch adressiert – das kommt ein bisschen aus Punkt 6 heraus, Beauftragung von Generalunternehmen –, ist eigentlich, dass der LBB von uns allen in den Fokus gerückt werden müsste. Das ist gar nicht negativ gemeint, aber wir wissen allesamt um die Problematik, dass dort Stellen nicht besetzt werden konnten, dort Rückstände sind, weil das Personal fehlt, und auch – da muss man der CDU recht geben – darüber gesprochen werden muss, dass der LBB in die Lage versetzt wird, bei größeren Projekten in Zukunft Generalunternehmer beauftragen zu können. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Thema dahin verorten, wo es hingehört, nämlich in die Diskussion um die Handlungsfähigkeit des LBB. Aber hören Sie damit auf, das im Kleinen zu lösen zu versuchen. Das ist ein Blick auf die Symptome, aber nicht die Ursachen. Wir werden den Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Bauministerin Ahnen.

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Doris Ahnen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Halten wir erst einmal fest, wie die Dinge sind. Wir haben in den letzten Jahren massiv in die Hochschulen investiert. Das kann man auch in Zahlen ausdrücken: in den letzten zehn Jahren 732 Millionen Euro in den Ausbau unserer Hochschulen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Hört, hört!) Man kann es noch in eine andere Zahl fassen. Wir haben miteinander Ende letzten Jahres den Landeshaushalt verabschiedet, und darin stehen alleine jetzt an Bauvorhaben, Gesamtbaukosten für die großen und kleinen Baumaßnahmen der Hochschulen, 1,2 Milliarden Euro für die nächsten Jahre. Ich glaube, wer nicht anerkennt, dass wir hier einen eindeutigen Schwerpunkt setzen, der will es einfach auch nicht sehen. Ich muss das so sagen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich muss Ihnen auch sagen, Herr Reuber, wenn Sie – ich glaube, Sie haben gesagt, im Mai – an der Uni Mainz waren und da irgendwo einen roten Eimer gefunden haben, dann werden wir uns sicher morgen nach dem roten Eimer erkundigen. Mein letzter Besuch an der Universität Mainz ist noch nicht ganz so lange her. Der war mit dem Kollegen Hoch vor zwei Wochen. Da haben wir eines der nachhaltigsten und modernsten Rechenzentren an einer deutschen Hochschule mit Baukosten in Höhe von 31 Millionen Euro eingeweiht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es kommt auch ein bisschen darauf an, was man sehen will, wenn man durch die rheinland-pfälzische Hochschullandschaft geht. Zu dem, was Sie vorschlagen, würde es gehören, genau diesen differenzierten Blick zu werfen und zu sehen, was alles entstanden ist, aber natürlich auch zu sehen, was noch notwendig ist. Dazu gehört – auch das haben wir hier immer offen diskutiert – das neben dem Neubau. Wir haben ganze Hochschulstandorte in diesem Land, die neu gebaut worden sind. Das will ich jetzt auch mal sagen. Wir haben eine nagelneue Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Ludwigshafen. Wir haben eine nagelneue Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Kaiserslautern und werden demnächst eine in Mainz haben. Das muss man doch sehen. Da kann man doch nicht einfach sagen, hier wird alles vernachlässigt. Das Gegenteil ist der Fall. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das, was uns massiv beschäftigt – aber das entspricht auch unserer Strategie im Zusammenhang mit dem Klimaschutz –, ist, dass wir uns jetzt verstärkt auch den Sanierungen von Gebäuden aus den 70er-Jahren zuwenden müssen. Die sind eben alle ungefähr zur gleichen Zeit gebaut worden. Jetzt entsteht in diesen Gebäuden wie bundesweit auch bei anderen Hochschulen, die in dieser Zeit entstanden sind, ein Sanierungsbedarf. Dieser Sanierungsbedarf bedarf in der Tat spezieller Lösungen. Ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben, Herr Kollege Hoch und ich haben vor wenigen Wochen vorgestellt, dass an der Universität in Trier, abgestimmt mit der dortigen Universität, mit dem Wissenschaftsministerium, mit dem Landesbetrieb Bauen, innerhalb einer überschaubaren Zeit ein neues Verfügungsgebäude entsteht, damit danach die bestehenden Gebäude saniert werden können. Aber man muss ein ganz klein bisschen was vom Bau verstehen, um diese Zusammenhänge zu sehen. Wenn Sie eine große Sanierungskette auslösen wollen, brauchen Sie immer vorher Verfügungsraum; denn unsere Hochschulen sind während der Sanierung weiter in Betrieb. Genau diesen Weg gehen wir in enger Abstimmung mit unseren Hochschulen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dazu gehört übrigens auch – keine News in Ihrem Antrag –, dass wir uns, was die Bauherrenaufgaben angeht, natürlich mit den Hochschulen verständigen und die Hochschulen die Möglichkeit haben, Bauherrenaufgaben zu übernehmen. Dazu wird dann eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Natürlich muss die entsprechende Fachkunde vorliegen. Das schauen wir uns von Fall zu Fall an, stimmen uns ab, wer welche Aufgabe übernimmt. Auch dazu bedarf es nicht des Anstoßes durch einen CDU-Antrag. Last, but not least stellen Sie die Forderung auf, dass die Hochschulen alle mit einem Globalhaushalt auszustatten sind – dazu müsste jetzt der Kollege etwas sagen –, aber dass in diesem Zusammenhang auch die Übertragung der Liegenschaften in das Anlagevermögen erfolgen soll, „um nach kaufmännischen Gesichtspunkten die Entwicklung des Vermögens darzustellen“. Ich zitiere Sie. Ich darf nur erinnern, dass das der Ausgangspunkt für die Gründung des LBB war, nämlich dass die Hochschulen anschließend weitgehend in das Anlagevermögen des LBB übertragen wurden, genau mit diesem Zweck. Das war aber nicht vor ein paar Monaten, sondern es war vor ein paar Jahrzehnten. Als Resümee kann ich also zusammenfassend feststellen, man kann wirklich mit uns gut über dieses Thema reden, weil es auch aus unserer Sicht einen großen Handlungsbedarf gibt. Aber bevor man den Handlungsbedarf definiert, glaube ich, bedarf es der Bereitschaft zu sehen, wie die Dinge sind. Nur dann kann man am Ende gute Lösungen finden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion in der Sache. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12878 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Wir kommen damit zu Punkt 24 der Tagesordnung: Zwischenbilanz Kommunale Klimaoffensive in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksachen 18/12222/12535 – Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass diese Besprechung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität sta ttfinden soll. Ich sehe große Zustimmung, dass sie heute nicht erfolgt. Damit fi ndet die Besprechung im Ausschuss statt. (Vereinzelt Beifall im Hause) Damit kommen wir schon zu Punkt 25 der Tagesordnung: Lebendige Innenstädte als Orte der Kommunikation und der Begegnung erhalten und fördern Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12882 – Für die CDU-Fraktion spricht Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In gewisser Weise erinnert mich ein Blick ins Plenum auch an die eine oder andere Innenstadt in Rheinland-Pfalz, (Abg. Martin Haller, SPD: Was? – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) wenn ich so an Leerstand und Ähnliches denke. Innenstädte haben als Orte der Kommunikation und der Begegnung vor allem auch eine gesellschaftspolitische Relevanz, weil dort alltägliche Begegnungen stattfinden. Das zeigt und weist unter anderem der Artikel nach, den Sie alle gelesen haben; denn wir haben extra darauf in der Antragsbegründung hingewiesen. Auch DER SPIEGEL hat diesen Aspekt vor wenigen Tagen aufgegriffen. Dort können wir, etwas zusammengefasst, lesen: Deutsche Innenstädte haben ein Problem. – Das ist schlecht für die Wirtschaft, schlecht aber auch für die Demokratie, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Staatlichen Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung belebter Innenstädte kommt somit durchaus eine demokratiefördernde Bedeutung zu. Daher ist es richtig und angemessen, das Thema Innenstädte als Daueraufgabe zu bearbeiten. Dass auch die Landesregierung in diesem Kontext einiges auf den Weg gebracht hat, begrüßen wir vor diesem Hintergrund. (Beifall bei der FDP) Genauso begrüßen wir die tollen Initiativen, die vor Ort, oft sogar im Ehrenamt, Ideen zur Stärkung der Innenstädte umsetzen. Grund zum Ausruhen besteht aber keiner. Vielmehr müssen wir immer wieder überlegen, was darüber hinaus helfen könnte. Unser Antrag nennt dazu wichtige Aspekte und Forderungen; denn uns geht es ganz klar um Vielfalt statt Leerstand und um Aufenthaltsqualität statt Eintönigkeit, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Daher will ich auf einige unserer Vorschläge näher eingehen. Zunächst geht es um eine Gesetzesänderung, um an zwei Sonntagen im Jahr verkaufsoffene Sonntage rechtssicher durchführen zu können. Derzeit gibt es einen Flickenteppich, wo zum Beispiel, in manchen Gegenden heißt es so, Mantelsonntage durchgeführt werden können und wo nicht. Das hängt immer davon ab, ob es einen Kläger gibt; dort klappt es nicht. Wo es keinen Kläger gibt, da kann man es machen. Eine gesetzliche Klarstellung würde für alle Städte in Rheinland-Pfalz gleiche Bedingungen schaffen. Das ist überfällig und auch möglich, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Es geht weiterhin um den Abbau bestimmter bürokratischer Regulierungen. Dazu bringen wir nur Beispiele. Eins ist, wenn ein Einzelhändler vor seinem Geschäft eine jahreszeitlich passende Dekoration aufstellen will, dann plädieren wir da durchaus dafür, dass das in gewissen Maßen vom Genehmigungserfordernis nach einer Sondernutzung befreit wird. Das kam bei der fraktionsinternen Expertenanhörung auch noch einmal zur Sprache. Deswegen haben wir es ausdrücklich aufgegriffen. Kleine Schritte, große Wirkung, die helfen könnten. Aber nicht nur der Einzelhandel als wichtigster Frequenzbringer muss entlastet werden, sondern auch die Gastronomie, die für die Belebung der Innenstädte besonders wichtig ist. Dazu sollten zum Beispiel Betriebsübergänge erleichtert werden. Es ergibt wenig Sinn – auch das kam in der Expertenanhörung noch mal heraus –, wenn der neue Pächter im Rahmen des Genehmigungsantrags noch mal die gebäudebezogenen Unterlagen der schon seit Jahren betriebenen gastronomischen Einrichtung einreichen muss. Nächster Punkt: Um Events in den Innenstädten sicher durchführen zu können, verlangen die Sicherheitskonzepte in vielen Fällen den Schutz durch Überfahrbarrieren. Die kosten aber relativ viel Geld. Daher soll hierfür im Nachgang zu dem durchaus zu begrüßenden Modellprojekt, das es diesbezüglich gibt, nun ein Förderprogramm aufgelegt werden, damit alle Städte, die entsprechenden Bedarf haben, idealerweise, weil man das Ding nicht dauernd braucht, im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit in die Lage versetzt werden, Innenstadtevents sicher durchführen zu können. (Beifall der CDU) Nächster Punkt: Um auch Kunst und Kultur als Impulsgeber für die belebten Innenstädte anzuziehen, sollte zum Beispiel bei der Zwischennutzung von Leerständen unterstützt werden. Dann kann man wunderbar zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Das läuft schon. Wir müssen gemeinsam überlegen, wie kann man das noch mehr pushen? Schließlich geht es auch um eine Klarstellung, dass künftig nicht gewerbliche Flohmärkte und Basare in gewissen Grenzen auch sonntags zugelassen werden. Es sind solche, ich nenne sie einmal, einfach damit jeder weiß, was gemeint ist, Kita-Flohmärkte – Wintersachenbasar, Sommersachenbasar –, die gesellschaftlichen Zusammenhalt und Begegnung fördern. Deswegen dieser Appell. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Dr. Köbberling.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schade, dass wir über dieses wichtige Thema Innenstädte heute als letzten Tagesordnungspunkt debattieren, und schade, dass wir das auf dem bescheidenen Niveau eines so hastig zusammengebastelten Antrags machen müssen. (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Marcus Klein, CDU: Was?) Dabei fängt er ganz gut an. Die Analyse, dass Innenstädte soziale Knotenpunkte sind, deren Bedeutung weit über ihre wirtschaftliche Situation hinausgeht, teilen wir natürlich, auch, dass wir ein Zusammenwirken verschiedener Nutzungen wie Einzelhandel, Dienstleistungen, Kultur, Gastronomie und Freizeit sowie Gewerbe und Handwerk benötigen. Von Ihren Forderungen können wir allerdings keine teilen. Ich will sie mal nacheinander abarbeiten. Erstens: pro Kalenderhalbjahr einen, also insgesamt zwei verkaufsoffene Sonntage ohne Anlassbezug. Das verstößt gegen Artikel 140 unseres Grundgesetzes, in dem die Sonntagsruhe verfassungsmäßig geschützt wird. Dieser Schutz wird noch einmal – hören Sie zu, Herr Kollege Martin – durch Artikel 47 unserer Landesverfassung verstärkt, die die Sonntagsruhe um den Schutzzweck der religiösen Erbauung verstärkt. Wenn Sie die Landesverfassung ändern möchten, sagen Sie das. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Ausnahmen sind nur möglich, wenn sich Menschen wegen anderer Anlässe und Feste sowieso in den Innenstädten befinden. (Abg. Dr. Helmut Martin, CDU: Völlig überfordert, meine Güte!) Das ist der Anlassbezug. Wir wollen weiterhin vier verkaufsoffene Sonntage aufgrund dieses Anlassbezugs und dieser Ausnahmeregelung ermöglichen. Zweitens, da hilft auch kein Dialog mit Kirchen und Gewerkschaften; denn sie stehen nicht über dem Verfassungsgerichtshof. Drittens, zum LEAP-Gesetz, das wir vor nicht allzu langer Zeit gemeinsam reformiert haben, gibt es einen Evaluationsbericht aus dem Oktober letzten Jahres. Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren. Wenn Sie nicht zuhören, Herr Kollege Martin, dann werden Sie auch nicht klüger. (Heiterkeit bei der CDU und bei der AfD –

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Dr. Helmut Martin CDU

Diese Bescheidenheit!) Aus diesem Evaluationsbericht, den Sie ganz offensichtlich nicht kennen, möchte ich Ihnen gerne etwas vorlesen. Seite 48: „Es besteht aus gutachterlicher Sicht kein Änderungsbedarf an den gesetzlichen Regelungen.“ „Die gesetzlichen Regelungen zur Bildung eines BID in Rheinland-Pfalz sind ausreichend.“ Das heißt nicht, dass dieses erfolgreiche Instrument nicht auch noch bekannter sein dürfte. Eine Öffentlichkeitskampagne fordern Sie aber nicht. Viertens, Sondernutzungserlaubnisse sind klassische Aufgaben der Kommunen. Fünftens, zu den Kommunalfinanzen haben wir gestern im Zuge des Nachtragshaushalts ausführlich diskutiert. Noch nie gab es ein größeres Unterstützungspaket für die Kommunen. Die Summe der Städtebaufördermittel, von denen über 200 Städte und Gemeinden in den letzten 15 Jahren profitiert haben, übersteigt die Summe von 1 Milliarde Euro. Sechstens, die Gastronomie profitiert in Kürze von deutlichen Steuersenkungen. Zu siebtens bis zehntens kann man es kurz machen. Die geforderten Programme und Maßnahmen gibt es alle bereits. Elftens, nicht gewerbliche Flohmärkte sind bereits heute auch an Sonntagen möglich. Zusammenfassung: Es bleibt keine einzige Forderung übrig, die man gemeinsam weiterverfolgen könnte. Daher müssen wir den Antrag ablehnen. Stattdessen hat diese Ampelkoalition im Rahmen ihres Schwerpunktthemas Innenstädte der Zukunft viele zielgerichtete, effektive und gut nachgefragte Programme und Maßnahmen aufgelegt: die Workshopreihe und Netzwerkveranstaltung Innenstadt-Impulse, bei der gute und tragfähige Ideen im Wege eines Best-Practice-Verfahrens vorgestellt werden und zum Nachmachen anregen, der Innenstadtpreis und Fußverkehrschecks für Kommunen. Im letzten Wirtschaftsausschuss haben wir über zwei Beratungsprogramme für den Handel gesprochen: den Digitalcoach für den Handel, mit dem Händlerinnen und Händler vor Ort dabei unterstützt werden, die Chancen der Digitalisierung noch mehr für sich zu nutzen, und den Ladencheck. Das ist ein professioneller Blick auf ein Geschäft mit einer fachkundigen Bewertung des gesamten Marketings, von Schaufenster, Ladeneinrichtung, Warenpräsentation, Onlinepräsenz oder Social-Media-Auftritt. Zudem gibt es in Koblenz und Diez und demnächst auch noch an anderen Orten erfolgreiche BID, also Business Improvement Districts, und weitere werden folgen. Von der Milliarde an Städtebaufördermitteln habe ich bereits gesprochen. Es gibt also ganz viel, mit dem wir die Kommunen jetzt schon unterstützen. Jetzt müssen die natürlich aus dem großen Instrumentenkasten vor Ort auch selbst auswählen, welches Instrument sie benutzen; denn die Kommunen und die Innenstädte variieren auch sehr stark in ihren Bedürfnissen. Es tut sich aber etwas in unseren Innenstädten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu später Stunde das wichtige Thema Zukunft unserer Innenstädte. Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal in unserer Partnerstadt Dijon waren. Wir waren dort kürzlich mit dem Ausschuss, und ich war wirklich beeindruckt, was sich da in den letzten Jahren entwickelt hat. Die haben wirklich zentrale Plätze autofrei gestaltet, mit Zufahrtsregulierung für ÖPNV und für Anwohner, (Beifall der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) mit Entsiegelungsprojekten und Begrünungsprojekten. Das Ergebnis ist, da ist in der Innenstadt die Hölle los. Da sind viele Leute unterwegs. Da erleben Sie keinen Leerstand. Da erleben Sie volle Gastronomie und volle Geschäfte. Ich glaube, das hat eine ganze Menge mit der Frage zu tun, wie Innenstädte der Zukunft aussehen. Innenstädte der Zukunft müssen für die Menschen gemacht sein. Sie müssen attraktiv sein, sie müssen kulturell attraktiv sein. Sie müssen Orte des Wohlfühlens und der Nachhaltigkeit sein. Das sollten unsere Leitbilder sein, auch in Rheinland-Pfalz. Da können wir von der einen oder anderen französischen Stadt durchaus noch etwas lernen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Die Kollegin hat schon viele Beispiele von Innenstadtförderprogrammen und Innenstadtevents, von denen auch viele mittlerweile vom Land mit Innenstadt-Impulsen und anderen gefördert und unterstützt werden, aufgezählt. Ich könnte eine Menge aus Mainz aufzählen. Der 0-Euro-Samstag ist ein ganz bekanntes Beispiel. Einmal im Monat ÖPNV-Nutzung für 0 Euro, um die Innenstadt zu beleben. Ich habe aber in der Vorbereitung – weil der Präsident gerade hinter mir sitzt – zum Beispiel die Hachenburger KulturZeit gesehen, Open-Air-Konzerte auf dem historischen Alten Markt. Ich glaube, das sind Zukunftsprojekte. Die Leute gehen nicht mehr einfach nur zum Einkaufen in die Innenstadt, das können Amazon und so besser, sondern die Leute gehen zum Erleben, zum kulturellen Erleben, um andere Menschen zu treffen. Das sind genau die richtigen Projekte und der richtige Weg, den es weiterzugehen und auszubauen gilt. Deswegen, ich kann in Ihrem Antrag nicht viel Neues entdecken. Ja, Sie loben noch mal unser Gesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte. Die Sondernutzungsrichtlinie für den Einzelhandel, für den öffentlichen Raum, ist eindeutig kommunale Angelegenheit. Ich bin mal gespannt, wie viele CDU-Kommunalpolitiker Sie in den Städten finden, die sagen, och, lasst doch die Sondernutzungsrichtlinie mal, kann dann alles kreuz und quer rumstehen, wie es will. Da bin ich mal gespannt. Ich bin da durchaus für mehr Offenheit, aber viel Freude bei der Diskussion in den kommunalen Räten. Gezielte Förderprogramme zur Begrünung und Aufwertung öffentlicher Aufenthaltsfläche. Ich sage mal, Programme wie KIPKI und Stadt- und Dorfgrün zum Beispiel aus dem Umweltministerium sind auf dem Weg und werden gemacht. Damit werden noch sehr gute Sachen vor Ort gemacht. Die Kommunen bzw. die kommunalen Finanzen so auszustatten, dass die vielfältigen Herausforderungen der Innenstadtentwicklung nachhaltig bewältigt werden können: Ich finde, das ist natürlich – auch wenn ich überlege, wo ich in ein paar Monaten bin – ein spannender Punkt, dass es in kommunalen Finanzen eine Sonderzuweisung für Innenstädte und Innenstadtentwicklung gibt. Da können wir im Gespräch bleiben. Da bin ich nur mal gespannt, was der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag dazu sagen. Ich fi nde aber, darüber kann man reden. Dann bleibt am Ende noch das Thema Sonntagsschutz, Sonntagsruhe. Das finde ich interessant, dass Sie heute Vormittag hier beim Bestattungsgesetz das Hohelied der Kirchen gesungen haben, fast schon ein Choral, und jetzt wieder mit dem Thema Öffnung an Sonntagen kommen. Ich sage einmal so – ich habe das schon oft gesagt –, es ist ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht. Es ist auch ein gesellschaftlich und kulturell sehr, sehr wichtiges Recht. Es gibt auch ein Recht auf Ruhe. Es ist nicht so, dass in den Kommunen unterschiedliche Bedingungen gelten. Das Ladenöffnungsgesetz gilt in allen Kommunen gleich. Es gibt nur unterschiedliche Konzepte und am Ende Kompetenzen zu der Frage, wie ich eine rechtssichere Sonntagsöffnung machen kann. Wir können das immer dann machen, wenn es einen Anlass gibt, der ohnehin schon entsprechende gewerbliche Tätigkeit induziert. Dann ist Sonntagsöffnung geregelt. Das kriegen wir in Mainz viermal im Jahr rechtssicher hin. Es ist mit allen vereinbart, mit allen besprochen, und das klappt. Warum andere das nicht so hinbekommen, weiß ich nicht. Ich weiß, da gibt es auch noch mal entsprechende Schreiben aus dem Ministerium an die Kommunen, wie man das hinbekommen kann. Dann am Schluss noch die Kinderflohmärkte. Na ja, also jede Pfarrei kann am Gemeindefest sonntags einen Kinderflohmarkt machen. Das ist überhaupt gar kein Problem. (Abg. Marcus Klein, CDU: Doch, leider schon! – Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Ich glaube, was Sie eigentlich meinen, ist, wenn sich zwischen den Flohmärkten, bei denen die Keller ausgeräumt werden, auf einmal noch der eine oder andere Gewerbliche platziert, weil er glaubt, er kann da auch noch mal etwas mitnehmen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Nein, das ist ein anderes Thema! Leider ist das nicht das Thema! – Weitere Zurufe von der CDU) Das geht natürlich so einfach nicht, weil klar definiert ist, (Glocke der Präsidentin) nicht gewerbliche Flohmärkte für einen gemeinnützigen Zweck an Sonntagen sind zulässig. (Abg. Marcus Klein, CDU: Leider nicht!) Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Nächster Redner in der Debatte ist von der AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Stuhlfauth. (Zuruf des Abg. Christof Reichert, CDU – Unruhe bei der CDU) – Eine Kurzintervention? Ich bitte um Entschuldigung. Herr Stuhlfauth, ich muss Sie vom Reden abhalten. Wir haben eine Kurzintervention. Die ist mir entgangen. Herr Reichert, ich habe Ihre Kurzintervention nicht gesehen. Es war der Wechsel im Präsidium. Bitte schön.

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Christof Reichert CDU

Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Köbler, was diese Kinderbasare angeht, da ist bei uns zum Beispiel in der Südwestpfalz schon Aufruhr, weil die ADD durch eine Verfügung vom 2. Dezember letzten Jahres verfügt hat, dass im Prinzip auch die Sonntagsruhe gestört ist. Ich zitiere aus dieser Verfügung: „Dies trifft insbesondere auf marktmäßig organisierte Veranstaltungen mit Verkauf von Privat zu Privat zu.“ Also die typischen Kinderbasare, die bei uns von Kitafördervereinen gemacht werden. Da heißt es: „Nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und der Gewinnerzielungsabsicht sind derartige Veranstaltungen als gewerbliche Betätigungen einzustufen, die typischerweise werktags stattfinden.“ Deshalb sind sie sonntags nicht erlaubt. Jetzt sind die kommunalen Verwaltungen bei uns im Anzeigeverfahren darauf hingewiesen worden, diese zu untersagen, und haben es auch untersagt. Das ist mehrfach im SWR und in der Presse gekommen. Um die geht es. Es geht nicht um irgendwelche Gewerblichen, es geht um die typischen Flohmärkte, bei denen im Prinzip von Privat zu Privat verkauft wird. Das ist an Sonntagen nicht mehr möglich. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Ich glaube, es ist keine Erwiderung gewünscht. – Herr Stuhlfauth, dann haben Sie das Wort.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lebendige Innenstädte als Orte der Kommunikation und der Begegnung. Vor 20 Jahren war das noch normal. Heute ist es eine Utopie. Der Verfall unserer Innenstädte hat aber viele Ursachen. Natürlich ist ein großer Teil des Einzelhandelsumsatzes in den Onlinehandel abgewandert. Das werden wir auch nicht zurückdrehen können. Da müssen wir realistisch sein. Es geht aber auch um den Verlust an Gemeinschaftsgefühl und Zusammengehörigkeitsgefühl. Das wird augenfällig an den zahlreichen Müll- und Dreckecken, die wir mittlerweile in jeder Innenstadt finden. Das wird besonders augenfällig am Verlust des Sicherheitsgefühls, weil Gewaltdelikte im öffentlichen Raum häufiger geworden sind, siehe etwa die Zunahme der Messerlagen oder die Zunahme der Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum. Im Koalitionsvertrag 2021 versprach uns die Ampel gleich in der Präambel florierende Innenstädte. Die FDP wollte die Federführung übernehmen und Innenstädte der Zukunft schaffen. Was dann aber kam, war enttäuschend. Ich will jetzt gar nicht in die Detaildebatte über das eine oder andere Förderprogramm einsteigen. Da gab es sicherlich ein paar nette Aktionen, aber es fehlte das große Aufbruchsignal für die Innenstädte, das nach der Pandemie hätte kommen müssen. Somit gab es auch keine Trendumkehr hin zu den Innenstädten der Zukunft. Dieses Fazit kann man nach gut vier Jahren Ampelregierung bereits heute ziehen. Lassen Sie mich nun zum CDU-Antrag kommen. Der Antrag hat viele gute Punkte, die meistens auch bereits so oder so ähnlich in Anträgen unserer Fraktion enthalten waren. Der entscheidende Punkt von den elf CDU-Forderungen ist dabei Punkt 5. Wir müssen die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden so weit verbessern, dass sie wieder in der Lage sind, in ihre Innenstädte zu investieren, und das am besten ohne neue Schulden. Vor Ort in den Kommunen gibt es viele gute Ideen für die Innenstädte, für die aber derzeit kein Geld vorhanden ist. Aus Zeitgründen kann ich jetzt nicht auf alle Punkte des CDU-Antrags eingehen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Gott sein Dank!) Darum hoffe ich, dass die Debatte im zuständigen Ausschuss weitergeht. Lassen Sie mich aber wenigstens noch drei, vier Punkte kommentieren. Eine Erleichterung, um verkaufsoffene Sonntage zu veranstalten, hatten wir bereits in einem Antrag 2021 gefordert. Es ist nun allein aus Marketinggründen sinnvoll, einen verkaufsoffenen Sonntag mit einer weiteren Veranstaltung im Innenstadtbereich zu koppeln. Trotzdem müssen wir neue Regelungen finden, die es peniblen Richtern erschweren, verkaufsoffene Sonntage zu verbieten. Mit in diesen Fragenkomplex gehört dann auch die ausdrückliche Erlaubnis für nicht gewerbliche Flohmärkte am Sonntag. Die bessere Förderung von LEAPs, lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsprojekten, war bereits Bestandteil eines AfD-Antrags im Jahr 2021. Bisher gibt es nur zwei funktionierende LEAPs in Rheinland-Pfalz. Dabei zeigen uns Beispiele aus anderen Bundesländern, aber auch aus dem Ausland, dass LEAPs ein wichtiges Instrument sein können, um private Mittel für die Aufwertung öffentlicher Räume zu mobilisieren. Ein großes Thema ist die Gastronomie, schließlich haben wir erst unlängst im Plenum dank eines CDU-Antrags darüber diskutiert, den wir auch unterstützt haben. Leider konnte sich die Ampel nicht zu einem systematischen Bürokratieabbau durchringen. Ich glaube, Herr Braun hat es in der damaligen Debatte so verstanden, dass es der CDU nur darauf ankomme, noch schnell auf dem Verordnungsweg irgendeine Bürokratieentlastung für die Gastronomie zu machen, damit man im Landtagswahlkampf nicht mit leeren Händen dasteht. Die Ampel hat dagegengestimmt. So wird leider Politik in Rheinland-Pfalz gemacht. Der Ausschussüberweisung stimmen wir auf jeden Fall zu. Danke. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten verbliebenen Kolleginnen und Kollegen! (Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es steht außer Frage, dass unsere Innenstädte gestärkt, modernisiert und als Orte der Begegnung bewahrt werden müssen. Ich danke tatsächlich der CDU-Fraktion ausdrücklich für die Thematisierung dieses wichtigen Themas. Doch bei nüchterner Betrachtung ist Folgendes festzustellen: Der vorliegende Antrag ist in zentralen Punkten realitätsfern, rechtlich bedenklich und dem Anspruch einer landesweiten und nachhaltigen Innenstadtförderung nicht gewachsen. Ich möchte drei Punkte aus den vielfältigen Punkten herausnehmen, die im Antrag formuliert sind. Erstens: Die Einführung eines anlasslosen verkaufsoffenen Sonntags ist nach geltendem Verfassungsrecht nicht zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargestellt, dass jede Sonntagsöffnung einen prägenden Anlass haben muss. Die vorgeschlagenen Änderungen würden juristisch Unsicherheiten, langwierige Verfahren und neue Rechtskonflikte zulasten von Kommunen, Handel und Beschäftigten auslösen. Die Landesregierung arbeitet längst im engen Dialog mit beteiligten Akteuren daran, die rechtlichen Spielräume zu nutzen, aber eine Nichtbeachtung des Verfassungsgebots ist der falsche Weg. Zweitens: Der Antrag schlägt vor, Sondernutzungserlaubnisse im Einzelhandel pauschal landesgesetzlich zu regeln und damit den Gemeinden die Möglichkeit zu nehmen, flexibel und situationsgerecht vor Ort zu steuern. Dabei sehen das Landesstraßengesetz und die kommunalen Satzungen schon heute alle Instrumente vor, um unkomplizierte Genehmigungen zu ermöglichen. Die wirkliche Vereinfachung kommt nicht durch die landesweiten Pauschalvorgaben, sondern durch den Ausbau digitaler Antragsverfahren und eine gezielte Entbürokratisierung. Drittens: Die im Antrag geforderten Innenstadtförderungen sind vielfach bereits Teil des Regierungshandelns unter dem Leitbild „Innenstädte der Zukunft“. Innovative Instrumente wie der CityBoost und BID sind gestartet, breit evaluiert und bundesweit beispielhaft. Die Gesetzgebung ist praxistauglich, wie die Evaluation 2024 bestätigt hat. Es braucht gezielte Unterstützung, keine neuen gesetzlichen Standardlösungen; denn jeder Ort ist unterschiedlich und bedarf individueller Lösungen. Auch bei der Stadtbegrünung und Aufenthaltsqualität sind wir in RheinlandPfalz mit dem KIPKI-Wettbewerb deutschlandweit Vorreiter. Kommunen werden bei Projekten von der klimaresilienten Umgestaltung bis zu Mehrgenerationenplätzen mit Millionen gefördert. Der Antrag verlangt also Klarstellungen, die überflüssig sind, riskiert bestehende flexible Möglichkeiten unnötig und schränkt diese ein. Wir brauchen keine Scheinlösung, sondern intelligente Weiterentwicklungen und die konsequente Nutzung bestehender Programme, die auf Innovation, kommunale Eigenverantwortung und rechtssichere Praxis setzen. Sollte die CDU – ich nehme Bezug auf den letzten Ausschuss – jemals eine Fee treffen, die ihre drei Wünsche erfüllt, Herr Dr. Martin, hoffe ich, dass einer davon die Erkenntnis ist, dass gute Politik keine Zauberei braucht, sondern handfeste Konzepte und realistische Lösungen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es liegt eine Kurzintervention von Dr. Martin von der CDU-Fraktion vor. – Bitte schön, Sie haben das Wort. (Zuruf aus dem Hause: Wir wollen alle nicht nach Hause!)

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Dr. Helmut Martin CDU

Wenn der – – – (Unruhe im Hause)

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Kathrin Anklam-Trapp

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir Herrn Dr. Martin seine Redezeit für die Kurzintervention. Nur noch ein bisschen. – Danke schön.

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Dr. Helmut Martin CDU

Wenn Herr Kollege Weber jetzt zum wiederholten Mal die Fee anspricht, geht bei mir fast das Kopfkino los, was ihn da so sehr bewegt an dem Sprachbild. Ich will aber eigentlich aufgreifen, Kollege Weber, was zuvor schon Kollegin Köbberling an verfassungsrechtlichen Ausführungen gemacht hat. Ich bin immer offen, wenn sich jemand besser auskennt als ich. Ich lerne auch gerne, zumal gerade auch Kollegin Köbberling mich extra aufgefordert hat, zuzuhören, damit ich etwas lerne. Das finde ich spannend. Das finde ich auch ganz schön ambitioniert. (Heiterkeit im Hause) Ich will nur unsere Überlegung darstellen. Fakt ist, das Gesetz ist ziemlich eindeutig und schreibt, vier Sonntage sind möglich. Dort steht nichts davon, dass da ein Anlassbezug ist. Dann haben wir eine verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung. Die hat das bei der Überprüfung von kommunalem Recht zugrunde gelegt und entwickelt – Verwaltungsgericht. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Das heißt, wir müssen auch schauen, was denn das Verfassungsgericht sagt und wie die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung aussieht. (Beifall des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Wenn Sie sich die ansehen, steht dort nirgendwo etwas von einem zwingenden Anlassbezug, sondern das ist sehr viel großzügiger in dem Sinne, dass das Bundesverfassungsgericht – – – (Zuruf der Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD) Schauen Sie sich zum Beispiel die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Adventssonntagen an. Die sagen, es muss der Ausnahmecharakter klar sein. Deswegen sagen wir, zwei im Jahr, das ist Ausnahme. (Zuruf der Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD) Dann sagen die, es muss ein gleichwertiges Rechtsgut betroffen und geschützt oder gefördert sein – deswegen die Herleitung der Demokratierelevanz. Wir sind doch nicht blöd. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Sie haben aber nicht ganz kapiert, worum es hier geht. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) Deswegen müssen wir das im Gesetz regeln. Deswegen müssen wir das Gesetz so präzise machen, dass es letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht oder vor dem Verfassungsgericht entschieden wird und nicht mehr vor dem Verwaltungsgericht, auf das Sie immer abstellen. Das wollte ich nur noch einmal klarstellen; (Glocke der Präsidentin –

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Marcus Klein CDU

Sehr gut!) denn das tut richtig weh, wenn man hört, wie Sie hier argumentieren. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir fahren in der Redeliste fort. Abgeordneter Wefelscheid von der Gruppe FREIE WÄHLER ist nächster Redner in der Debatte. – Bitte schön. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! So schwierig ich auch den letzten Antrag fand, so gut finde ich diesen hier; denn ich fi nde mich selbst in ganz vielen Punkten wieder. Das sind die Themen, die wir hier in den letzten vier Jahren durchdekliniert haben. Ich bin Vorredner Dr. Martin für die Rechtsausführungen sehr dankbar; denn das ist etwas, das ich in den letzten vier Jahren in Rheinland-Pfalz gespürt habe, nämlich dass vielfach der Mut fehlt, auch einmal an brenzlige Dinge heranzugehen. Man hat eine gewisse Angst vor Verwaltungsgerichtsrechtsprechung. Dabei kann Verwaltungsgerichtsrechtsprechung nur entstehen, wenn man die Verfassung atmen lässt und an den Zeitgeist anpasst. Wenn man nun einmal die Problematik sieht, wie Herr Dr. Martin sie auch geschildert hat, dass eben dort, wo sich ein Kläger findet, Probleme entstehen können – an anderen Orten gibt es keinen Kläger; die können dann eben am Sonntag verkaufsoffen haben –, dann haben wir hier ein Problem, das der Landtag durchaus in einer mutigen Entscheidung auch mit einer Gesetzesänderung oder Klarstellung angehen könnte. Seien Sie mutig, lassen Sie uns den Schritt gehen. Dann will ich sehen, was ein Verfassungsgericht im Jahr 2025 sagt, wenn man sozusagen die Klarstellung und Gesetze an die Realität des Jahres 2025 anpasst. Ein Punkt, der in dem Antrag Erwähnung findet, der aus meiner Sicht eine hohe Bedeutung hat, aber bisher noch nicht angesprochen wurde, ist, Herr Dr. Martin, dass Sie den Denkmalschutz in den Blick nehmen. Ich kann aus Koblenz berichten, wenn ich mir das Münzmeisterhaus anschaue, wie schwierig es ist, solch ein Objekt von historischer Bedeutung unter den denkmalschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln, die aktuell existieren, weil eben die Wirtschaftlichkeit nicht im Vordergrund steht. Das führt dann dazu, dass wir Bauruinen erhalten. Es gibt Häuser, die mit der Kneifzange nicht angefasst werden, weil sie wirtschaftlich nicht zu entwickeln sind. Das ist ein Petitum, das ich auch im Stadtrat immer wieder gesagt habe: Der Gesetzgeber ist gefordert. Den Denkmalschutz muss man sich explizit anschauen. Was den Punkt betrifft, das Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage bezüglich Flohmärkten anzugehen: Es ist ein Thema, genau wie Herr Reichert gesagt hat, das landauf, landab das Problem ist. Ich weiß es von meiner besseren Hälfte, die Verbandsbürgermeisterin für Rhein-Mosel ist. Diese Verfügung der ADD ist überall aufgeploppt. Es hat zu Unsicherheiten geführt, weil den Ortsgemeinden nicht klar war, wie man damit umgehen soll. Ich habe dann eine Kleine Anfrage gestellt. Die Antwort der Landesregierung war eigentlich noch dramatischer, weil bei kleinen Flohmärkten zusätzlich zu dem gemeinschaftsförderlichen Charakter auch noch darauf abgestellt wird, ob es sich um kleine Gegenstände handelt, die man veräußert, oder größere, wo man sich dann die Frage stellen kann, was klein und was groß ist. Zählt ein Kinderrad zu einem kleinen Gegenstand, oder ist es schon ein großer? Meine Damen und Herren, Sie sehen allein an diesem Beispiel, hier besteht Handlungsbedarf. (Glocke der Präsidentin) Insofern werden wir diesem Antrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Daniela Schmitt.

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Daniela Schmitt

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst den Ministerpräsidenten zitieren, der eben sagte, wenn man zu später Stunde über die Entwicklung unserer Innenstädte spricht, dann gehört eigentlich ein gutes Glas rheinland-pfälzischer Wein dazu. (Beifall bei der FDP, vereinzelt bei der SPD, bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER – Heiterkeit bei der CDU) Ich will dem Ministerpräsidenten ausdrücklich zustimmen. (Zuruf aus dem Hause: Sehr gut! – Weiterer Zuruf aus dem Hause) – Okay, das machen wir später. Ich will aber auch in aller Deutlichkeit sagen, wenn wir über die Entwicklung unserer Städte sprechen, gehört in der Ernsthaftigkeit dazu, regionale Erzeugnisse, den Wein und andere Produkte, über die gestern intensiv debattiert wurde, mitzudenken. Das zeigt die Kreativität, die durchaus vielleicht durch ein gutes Glas Wein angeregt wird, meine Damen und Herren. Ich will auf den Antrag und die Analyse der CDU eingehen. Ich glaube, wir sind in der Einschätzung gar nicht weit auseinander. Wir haben das auch in den letzten Tagen und Wochen bei vielen Anlässen formuliert. Ich sage immer, uns allen, die wir Verantwortung übernehmen, ob in der Landespolitik, ob in der Kommunalpolitik, kann die Zukunft der Innenstädte nicht egal sein. Wir müssen Verantwortung übernehmen und die Innenstädte gestalten. Wir brauchen auch eine Antwort auf die Frage, welche Rolle denn die Innenstädte in Zukunft spielen sollen. Deswegen ist es gut, dass wir so intensiv debattieren und an dem Thema arbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen die Innenstädte als Orte der Begegnung erhalten. Sie sollen wirtschaftliche, kulturelle, aber auch kommunikative Zentren sein. Wir wollen online und offline verbinden. Wir wollen uns auch klarmachen, Innenstädte sind nicht nur ein Ort des Handels, sondern sie sind so viel mehr. Deswegen kann ich das nur aufgreifen. Wir wollen Vielfalt statt Leerstand und Aufenthaltsqualität statt Eintönigkeit. Da sind wir sehr nah beieinander. Ich will es in aller Deutlichkeit sagen: Was wir in den letzten vier Jahren gemeinsam mit unseren Kommunen und Städten auf den Weg gebracht haben, lässt sich durchaus sehen. Wir haben mit Workshops die Initiative geweckt; denn es gibt nicht das eine Konzept „Innenstadt der Zukunft“, sondern wir wollen die Vielfalt, wir wollen die Regionalität, wir wollen die Identität. Genau das haben wir geweckt und haben darüber hinaus einen breiten Instrumentenkasten mit unterschiedlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, Netzwerktreffen und allem Möglichen auf den Weg gebracht. Ich will auch da noch einmal mit Blick zum Innenministerium sagen, auch mit den Innenstadtimpulsen ist das wirklich ein breites Spektrum, das wir den Städten zur Verfügung stellen. Ich will an der Stelle auch noch einmal die Innenstadtkonferenz letzte Woche ansprechen. Ich glaube, alle, die dabei waren, können bestätigen, dass unsere Preisträger, die Innenstadtpreis-Gewinner, gezeigt haben, dass es eben so viel mehr ist als nur der Einzelhandel, sondern eben Vielfalt, Kultur, Belebung – genau das, was uns wichtig ist. Dafür will ich Danke sagen, dass sich unsere Städte auf den Weg machen und wirklich kreativ Zukunft gestalten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir haben in der Tat einen Schwerpunkt gesetzt bei dem Thema der Förderung von privaten Initiativen. Die BID wurden angesprochen. Einige haben sich auf den Weg gemacht, und auch das finanzieren und fördern wir mit dem CityBoost I und II, und es wird weiter vorangehen. Ich glaube, es spricht nichts dagegen, die Dinge noch einmal neu zu gestalten, ganz im Gegenteil. Wir wollen weiter auch private Initiativen wecken und an der Stelle hinschauen. Herr Martin, Sie haben in Ihrem Antrag zudem Begrünung und Verschattung von öffentlichen Flächen genannt. Ich glaube, wenn man sieht, was mit KIPKI alles mobilisiert, motiviert und angestoßen wurde: Wir wissen, am Schluss ist es die Aufenthaltsqualität, die auch darüber entscheidet, ob man in die Stadt geht. Wenn ich über Aufenthaltsqualität spreche, will ich selbstverständlich noch einmal unsere Gastronomie ansprechen, und auch da ist es mir wichtig, gerade noch einmal das Thema Bürokratieabbau – Praxischeck, bei dem wir mit dem Bundesministerium engagiert mitarbeiten – anzusprechen, aber auch die so dringend notwendige Unternehmensnachfolge. Wir haben in Rheinland-Pfalz in den kommenden zehn Jahren 4.000 Betriebe, die zur Nachfolge anstehen. Warum aber wollen denn junge Menschen nicht mehr in die Nachfolge? Daran müssen wir doch arbeiten, motivieren, Rahmenbedingungen verbessern, damit man sich dafür entsprechend einstellt. Ich will eines noch einmal ansprechen, das Thema der Sonntage. Herr Dr. Martin, bei all Ihren Rechtsausführungen, ich will es einmal auf eine andere Ebene ziehen. Ich will sagen, dass wir diese Sonntage in Verbindung mit Anlässen konzipieren, ist doch genau die Begründung, damit wir sagen: Die Innenstadt ist mehr als nur der Handel. Sie ist doch Erlebnis, Begegnung, kulturelle Vielfalt. Deswegen: Wir haben in diesem Haus schon öfter darüber diskutiert. Ich beobachte, dass es in einigen Regionen sehr, sehr gut in einem guten Miteinander klappt, woanders nicht. Ich finde das sehr, sehr schade, aber ich glaube, die Anlässe sind schon etwas, was uns in der Sache total wichtig ist, (Zuruf des Abg. Dr. Helmut Martin, CDU) um den Bürgern klar zu sagen: Es ist mehr als das reine Einkaufen. Es ist wirklich Begegnung, Vielfalt, Genuss und alles, was dazugehört. In diesem Sinne: Lassen Sie uns weiter an diesen Punkten arbeiten und die Innenstädte der Zukunft gut gestalten und gut in eine Zukunft führen. Danke schön. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es liegt ein Antrag auf Ausschussüberweisung vor. Dann würden wir darüber zuerst abstimmen. Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12882 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? – Für Enthaltung ist kein Raum. (Unruhe bei der CDU) Damit ist die Ausschussüberweisung mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, noch einen ganz kleinen Moment. Lassen Sie uns noch über den Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12882 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie einladen für die nächste Plenarsitzung am Mittwoch, 8. Oktober. Ich wünsche allen einen guten Weg durch den Abend und schließe hiermit die Sitzung. Ende der Sitzung: 19.50 Uhr

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