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Clemens Hoch

11.09.2025 Sitzungen 18/93

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin Ihnen sehr dankbar für die konstruktive und nachhaltige Diskussion, die wir über dieses Gesetz geführt haben; denn wir erleben seit 42 Jahren große Veränderungen in der Gesellschaft, was den Willen von Verstorbenen angeht, was die Achtung der Würde nach dem Tod und vor allem was das sittliche Empfinden der Allgemeinheit angeht. Ich habe das als sehr fruchtbaren Diskussionsprozess und überhaupt gar keinen mit Eile verstanden. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Wir haben am 3. Dezember die Vorschläge nach dem ersten Kabinettsdurchgang unterbreitet, übrigens wie es sich gehört. Irgendwann muss man schließlich mit einem Vorschlag starten. Dann gab es eine Regierungsanhörung bis Mai, dann gab es noch eine Parlamentsanhörung. Jetzt, neun Monate später, entscheiden wir über ein Gesetz für Menschen, die sich mit ihrem eigenen Tod auseinandersetzen. Ich bin froh, dass wir diese Diskussion so führen, dass wir sehr viel mehr das in den Diskussionsprozess rücken, was am Ende des Lebens steht. Ich würde mich freuen, wenn in diesem Diskussionsprozess in den Familien Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und ein Testament – es würde ganz viele Streitigkeiten vermeiden, wenn das vorliegen würde – und dann vielleicht auch die Entscheidung für eine Organspende diskutiert würden. Wir geben den Menschen mit diesem Gesetz und mit diesen Möglichkeiten der neuen Bestattungsformen Halt und Würde, ohne irgendjemandem anderen vorzuschreiben, was für ihn würdevoll ist, vielleicht ein Grab mit Sarg oder auch die Urne unter einem Rasenfleck. Es gibt auch Friedhöfe, die heute schon Begräbniswälder, Wingerte, kleine Teichanlagen haben, in denen die Bestattung möglich ist. Das bleibt alles möglich. Ich habe ein großes Zutrauen in unsere kommunale Familie, dass Friedhöfe so umgestaltet werden, dass Menschen sie weiterhin als attraktiven Ort sehen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Gestatten Sie mir nur zwei Anmerkungen zu Teilen meiner Vorredner, weil manches dann doch auseinanderging. Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, sagt der Jurist, und das ist hier umso wesentlicher. Es werden keine Urnen auf Privatflächen vergraben, und es werden auch nicht irgendwo Ascheteile verstreut, schon gar nicht hier im Landtag. (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) Der ungeliebte Ehemann wird dann auch nicht einfach irgendwohin weggetan, sondern er muss es sich selbst vor seinem Ableben wünschen und kann mit all den Menschen, die ihm wichtig sind, besprechen, wie Trauer aussehen soll. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aha, einfach mal lesen vorher!) Herr Gensch, entweder geht es dann dabei um Einzelinteressen, um wenige Menschen, die das betrifft, dann brauchen wir uns alle miteinander doch wirklich keine Sorgen um den Bestand unserer Friedhöfe zu machen, oder es gibt viel mehr Menschen, denen es wichtig ist, selbst zu bestimmen, wie die Trauer mit ihren Angehörigen gestaltet werden soll. Dann aber ist es richtig, wenn sich auch Friedhofskultur wandelt; denn Pietät, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nichts Statisches, sondern etwas, das wir alle miteinander prägen. Jeder trauert dabei unterschiedlich, jeder braucht andere Formen des Halts. Es gibt sicher auch viele Menschen, die wissen, wenn ich dem letzten Wunsch eines Verstorbenen Genüge getan habe, dann hilft mir das auch über meine eigene Trauer hinweg. Mit der nun jedermann möglichen Form der Tuchbestattung – auch das haben wir als gleichberechtigte Form aufgenommen – ermöglichen wir das, was wir Ende letzten Jahres mit den Islamverbänden verabredet haben, zu sagen, wir wollen interkulturell auch das auf deutschen Friedhöfen ermöglichen, an das Menschen aus religiösen Gründen glauben. Auch damit, dass Menschen die Seebestattung wählen, jetzt auch eine Chance für die Flussbestattung haben und die Form wählen können, auch ein Erinnerungsstück aus Teilen der Asche zu pressen – es muss nicht nur der Diamant sein –, kann würdevolles Andenken ermöglicht werden. Ich habe gerade schon gesagt, es ist von drei Voraussetzungen abhängig. Man muss Rheinland-Pfälzerin und Rheinland-Pfälzer sein, um Bestattungstourismus zu verhindern. Man muss es vor dem Tod schriftlich niederlegen und mit jemandem besprochen haben, der dann für die Totenfürsorge Verantwortung übernimmt; denn es geht einfach darum, dass das am Lebensende würdevoll geschieht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dazu gehören auch die Wertschätzung der im Auslandseinsatz verstorbenen Soldatinnen und Soldaten sowie die Pietät und die Wertschätzung bei sogenannten Fehlgeburten oder, wie wir den Begriff geprägt haben, Sternenkindern. Dabei geht es um das E mpfinden der Eltern in furchtbar traurigen Situationen. Wir eröffnen die Möglichkeit, diese bestatten zu lassen, in den ganz tragischen Fällen auch gemeinsam mit einem mitverstorbenen Elternteil, meist der Mutter. Daneben nehmen wir in diesem Bestattungsgesetz noch viele ordnungsrechtliche Regelungen auf, die seit 42 Jahren unangefasst blieben. Dafür bin ich auch sehr dankbar, für die große Einigkeit, dass wir das angehen. Ich danke auch den regierungstragenden Fraktionen für die Änderungsvorschläge, insbesondere die Stärkung der Bestatterinnen und Bestatter in diesem Land. Das ermöglicht noch einmal mehr den würdevollen Umgang mit den Fragen rund um den Tod und stärkt vielleicht auch den Dialog der Menschen, die sich aktiv Gedanken darum machen, mit den Bestatterinnen und Bestatter; denn auch dort kann man niederlegen und regeln, wie man selbst seine Beerdigung planen möchte. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗