Dr. Helmut Martin
Wenn Herr Kollege Weber jetzt zum wiederholten Mal die Fee anspricht, geht bei mir fast das Kopfkino los, was ihn da so sehr bewegt an dem Sprachbild. Ich will aber eigentlich aufgreifen, Kollege Weber, was zuvor schon Kollegin Köbberling an verfassungsrechtlichen Ausführungen gemacht hat. Ich bin immer offen, wenn sich jemand besser auskennt als ich. Ich lerne auch gerne, zumal gerade auch Kollegin Köbberling mich extra aufgefordert hat, zuzuhören, damit ich etwas lerne. Das finde ich spannend. Das finde ich auch ganz schön ambitioniert. (Heiterkeit im Hause) Ich will nur unsere Überlegung darstellen. Fakt ist, das Gesetz ist ziemlich eindeutig und schreibt, vier Sonntage sind möglich. Dort steht nichts davon, dass da ein Anlassbezug ist. Dann haben wir eine verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung. Die hat das bei der Überprüfung von kommunalem Recht zugrunde gelegt und entwickelt – Verwaltungsgericht. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Das heißt, wir müssen auch schauen, was denn das Verfassungsgericht sagt und wie die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung aussieht. (Beifall des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Wenn Sie sich die ansehen, steht dort nirgendwo etwas von einem zwingenden Anlassbezug, sondern das ist sehr viel großzügiger in dem Sinne, dass das Bundesverfassungsgericht – – – (Zuruf der Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD) Schauen Sie sich zum Beispiel die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Adventssonntagen an. Die sagen, es muss der Ausnahmecharakter klar sein. Deswegen sagen wir, zwei im Jahr, das ist Ausnahme. (Zuruf der Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD) Dann sagen die, es muss ein gleichwertiges Rechtsgut betroffen und geschützt oder gefördert sein – deswegen die Herleitung der Demokratierelevanz. Wir sind doch nicht blöd. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Sie haben aber nicht ganz kapiert, worum es hier geht. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) Deswegen müssen wir das im Gesetz regeln. Deswegen müssen wir das Gesetz so präzise machen, dass es letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht oder vor dem Verfassungsgericht entschieden wird und nicht mehr vor dem Verwaltungsgericht, auf das Sie immer abstellen. Das wollte ich nur noch einmal klarstellen; (Glocke der Präsidentin –
