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Katrin Eder

11.09.2025 Sitzungen 18/93

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorweg noch einmal deutlichmachen, der vorliegende Gesetzentwurf wurde entgegen dem, wie es an der einen oder anderen Stelle gestern diskutiert wurde, selbstverständlich mit den Verkehrsverbünden in RheinlandPfalz besprochen. Deren Anregungen wurden umfassend geprüft und zu einem wesentlichen Teil aufgegriffen. Das Gesetz wird von den Verbünden begrüßt und als fachlich gelungen bezeichnet. Zur Aufregung, die die letzte Woche und gestern herrschte, werde ich später noch etwas sagen. Jetzt zum Gesetz selbst: Das Gesetz dient der Umsetzung einer bundesrechtlichen Regelung des § 45a des Personenbeförderungsgesetzes in Landesrecht. Diese Norm regelt den Ausgleich von Preisermäßigungen im Ausbildungsverkehr. Bis Ende 2023 war in Rheinland-Pfalz bereits zehn Jahre lang ein Landesgesetz in Kraft, das bislang die Vorgaben für diesen Ausgleich festschrieb. Dieses Gesetz war auf zehn Jahre befristet und lief daher geplant aus. Eine Überarbeitung war aber nicht nur deswegen erforderlich geworden, sondern auch die Einführung des Deutschlandtickets machte eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen notwendig. Was ist jetzt neu im Vergleich zum bisherigen Landesgesetz? Die neue Ausgleichssystematik ist unabhängig von Tarifprodukten wie dem Deutschlandticket und deren Entwicklung. Es ist wirklich eine hochkomplexe Materie, weswegen es vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch einmal Aufregung gab. Durch die Einführung des Deutschlandtickets sinkt der Ausgleichsbetrag nach der bisherigen Systematik des Gesetzes alter Fassung; denn beim Deutschlandticket handelt es sich nicht um ein Tarifprodukt, das eine Vergünstigung gegenüber einem sogenannten Jedermannfahrausweis vorsieht, sondern kann von jeder Person, unabhängig davon, ob es sich um Schülerinnen oder Schüler, Studierende oder volljährige Erwerbstätige handelt, genutzt werden. Die kommunalen Aufgabenträger sind in diesem Gesetz an die Anknüpfung an das Nahverkehrsgesetz und dessen Systematik als künftige Anspruchsberechtigte festgelegt. Eine Besonderheit besteht im Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar, dessen Sonderstellung insbesondere aufgrund der Tätigkeit in drei Bundesländern zu einer eigenen Anspruchsberechtigung gegenüber dem Land führt. Die Abwicklung über die Kommunen geht Rheinland-Pfalz nicht als erstes oder einziges Bundesland an. Vielmehr haben bereits andere Bundesländer diesen Weg gewählt, wie etwa Bayern oder Niedersachsen. Die Ausgleichsleistungen für den eigentlichen Ausgleich von Preisermäßigungen im Ausbildungsverkehr an die Verkehrsunternehmen erfolgen dann durch die jeweiligen Aufgabenträger bzw. den Zweckverband des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar mit den vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln. Pro Haushaltsjahr stehen im den durch Sie beschlossenen Doppelhaushalt 2025/2026 jeweils Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für die Ausgleichsleistungen und die darüber hinausgehende Finanzierung des ÖPNV zur Verfügung. Für Verwaltungskosten und sonstige Ausgaben, die durch die Umstellung auf die Systematik des neuen Gesetzes bedingt sind, werden darüber hinaus weitere Mittel bereitgestellt. Wichtig für die nach dem Gesetz Anspruchsberechtigten, das heißt die Aufgabenträger, war und ist, dass das für die Ausbildungsverkehre bislang zur Verfügung gestellte Geld trotz Einführung des Deutschlandtickets auch für die entsprechende Erbringung von Verkehrsleistungen durch die Verbünde und Unternehmen im System bleibt, um die Qualität und Quantität des ÖPNV auch nach Einführung des Deutschlandtickets zu sichern. Wichtig ist, die vor Einführung des Deutschlandtickets gezahlten Summen sollen auch nach der Einführung zur Verfügung stehen, um die Gesamtfinanzierung des ÖPNV-Systems nicht zu beeinträchtigen. Diese Zusage, dass das Geld im System erhalten bleiben wird, hatten wir bereits in einem Schreiben an die Verkehrsunternehmen, Verbünde und Verbände vom 30. Juli 2024 mitgeteilt. Unterschiedliche Auffassungen gab es bis zuletzt über die Höhe der Zuweisung. Die Verbünde machten uns auf die Abweichung bei der Berechnung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr des ÖPNV für die Jahre 2025 und 2026 aufmerksam, die auf einer Abweichung – das möchte ich noch einmal betonen – zwischen Leistungsund Abrechnungszeitraum beruht. Wir hatten hier einen zeitlichen Verzug, naturgemäß. Das sind die Briefe, die Sie in der letzten Woche erhalten haben. Nach intensivem Austausch haben wir jetzt eine Lösung gefunden, die für alle Seiten zufriedenstellend ist. Zur Vermeidung unbilliger Härten für die nach dem Gesetz Anspruchsberechtigten werden wir die einmalige Pauschale für Verwaltungskosten und sonstige, mit dem Erlass des Gesetzes verbundene Kosten um 2,5 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026 erhöhen, um entsprechend der Gesetzesbegründung die Umstellung auf die Neustrukturierung der Finanzierung zu erleichtern. Wir stehen auch weiterhin klar zur Zusage, dem System ÖPNV wird so kein Geld verloren gehen. Zusammenfassend ermöglichen wir als Landesregierung mit dem Gesetzentwurf und dessen Systematik damit einerseits finanzielle Planbarkeit für Unternehmen und kommunale Aufgabenträger, andererseits werden wir, unabhängig von Tarifen wie etwa dem Deutschlandticket, einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Verbünde leisten können. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Protokoll ↗