Ralf Schönborn
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Flut im Ahrtal hat unvorstellbares Leid gebracht. Über 130 Menschen verloren ihr Leben, Tausende ihr Zuhause und ganze Ortschaften ihre Zukunftsperspektive. Eine solche Katastrophe darf sich nicht wiederholen. Über die Fehler der Landesregierung und des Landrats ist viel debattiert worden. Jetzt heißt es, Hochwasserschutz hat oberste Priorität. Technische Maßnahmen zur Hochwasservorsorge sind in die Wege zu leiten, Rückhaltebecken zu sichern und unsere Infrastrukturen an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Meine Damen und Herren, diese Novelle des Landeswassergesetzes kommt aber reichlich spät. Als AfD-Fraktion erkennen wir an, dass sich die Landesregierung intensiv mit den Versäumnissen auseinandergesetzt hat, denn der wesentliche Inhalt des Entwurfs ist zu begrüßen. Besonders hervorheben möchte ich die Etablierung der Sturzflutgefahrenkarten, die unerlässliche Instrumente der Hochwassersicherheit sind. Eine landesweite Karte ist hier eine wichtige Neuerung, aber genauso müssen auch die Städte und Gemeinden eigene Karten für ihr Gebiet erstellen. Auch auf moderne Hochwassermeldesysteme – digital vernetzt und zuverlässig – müssen wir uns stärker konzentrieren. Das befürworten wir als AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren, ganz entscheidend wird außerdem die naturnahe Hochwasservorsorge sein. Ein verstärkter Wasserrückhalt in der Fläche und in den Wäldern wird vonseiten des Landes zu Recht als Ziel ausgegeben. Einige der Maßnahmen sind schon in der Umsetzung, andere dürfen gerne noch intensiviert werden. Hier sehen wir etwa den naturnahen Ausbau von Mulden in unseren Wäldern als einen Schritt an, den dieses Gesetz vereinfachen soll. Wir unterstützen auch die neue Regelung, dass in festgelegten Überschwemmungsgebieten keine Gegenstände mehr gelagert werden dürfen. Herr Wolf hat das eben ebenfalls angesprochen. Meine Damen und Herren, es gibt aber auch Zielkonflikte. Auf der einen Seite brauchen wir einen funktionierenden Hochwasserschutz. Auf der anderen Seite brauchen unsere Landwirte ihre Flächen. Ich spreche damit die Gewässerrandstreifen an. Wir als AfD-Fraktion sagen, es geht eben nur im Dialog mit den Landwirten und mit der Landwirtschaft. Insofern bin ich froh, dass sich die Landesregierung nach meiner Kleinen Anfrage in dem Kontext im März dieses Jahres bewegt hat. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Damals wollte die Landesregierung 10 m Randstreifen vorschreiben, jetzt sind es 5 m. Das ist eine pragmatische Anpassung und ein Signal an die Landwirtschaft. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Quatsch! Darauf sind wir schon selbst gekommen! Da brauchen wir Sie nicht!) Weiter brauchen wir Rückhaltebecken und Talsperren, die für einen wirksamen Hochwasserschutz unverzichtbar sind. Dadurch können wir zusätzlich Wasser für die Trinkwasserversorgung, die Landwirtschaft und als Löschwasser zur Brandbekämpfung speichern. Meine Damen und Herren, beim Thema Hochwasserschutz ist es entscheidend, Kompetenzen zu bündeln. Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände sind einzurichten und stärker in den gesamten Prozess einzubinden. Kritisch sehen wir vor allem die zusätzlichen Verwaltungs- und Personalkosten, die durch diesen Gesetzentwurf entstehen sollen. Zuletzt: Nur wenn wir all diese Dinge in funktionierende Maßnahmen umsetzen, verhindern wir, dass sich eine Katastrophe wie im Ahrtal jemals wiederholen kann. Die Sicherheit unserer Bürger verpflichtet uns, jetzt gemeinschaftlich, entschlossen und effektiv zu handeln. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
