Eugen Ziegler
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Rückblickend kann man sagen, dass in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause fraktionsübergreifend Einigkeit dahin gehend bestand, dass die Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz ein ganz wichtiges Thema ist. Es bestand auch Einigkeit darüber, dass dieses Thema allerdings unserer Aufmerksamkeit bedarf, um auch künftig eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Es bestand Einigkeit darüber, dass der gegenständliche Schiedsspruch für die Gruppe der Beleghebammen in dieser Form nicht tragbar ist. Es bestand weiterhin Einigkeit darüber, dass die Beleghebammen in Rheinland-Pfalz zumindest regional von ganz erheblicher Bedeutung für die Sicherstellung der Versorgung sind, und es bestand Einigkeit darüber, dass hier Handlungsbedarf besteht. So viel Einigkeit über Fraktions- und man muss auch sagen Ländergrenzen hinweg, besteht selten; denn die Gesundheitsministerkonferenz hat, wie der Minister berichtete, die Bundesministerin für Gesundheit aufgefordert, tätig zu werden. Das alles macht noch einmal deutlich, wie wichtig die im vorliegenden Antrag aufgegriffene Thematik für unser Land ist. Problem erkannt, ja, Problem gebannt, nein. Der Minister hat zwar bereits im Rahmen der letzten Plenarsitzung festgestellt, der Antrag sei bereits weitestgehend erfüllt und die Zuständigkeit liege jetzt bei seiner Kollegin auf Bundesebene, aber die Gegenstände, die Probleme bestehen nach wie vor. Der Minister hat zudem selbst angesprochen, dass auch die Handlungsmöglichkeiten der Bundesministerin für Gesundheit in dieser Sache beschränkt sind. Insoweit denke ich, dass der vorliegende Antrag weiterhin seine Berechtigung hat. Die Auswirkungen der neuen Vertragsbedingungen auf die Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz näher zu beleuchten, stellt einen wichtigen Beitrag dazu dar, den Forderungen nach einer Nachbesserung Substanz und Gewicht zu verleihen. Es kann sicherlich auch nicht verkehrt sein, sich für den Fall, dass keine Nachbesserung des Hebammenhilfevertrags erreicht werden sollte, frühzeitig damit auseinanderzusetzen, inwieweit die bestehenden Landesprogramme zur Förderung der Hebammenversorgung weiterentwickelt werden müssen und wie unter den veränderten Rahmenbedingungen Versorgungslücken vermieden werden können. Meine Fraktion wird daher dem vorliegenden Antrag der CDU zustimmen. Bei dem Alternativantrag der SPD werden wir uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
