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Martin Louis Schmidt

fraktionslos 11.09.2025 Sitzungen 18/93

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Seit der Debatte zum Thema Bestattungsgesetz im Mai hat sich leider an dem Gesetzesvorhaben nichts Wesentliches verändert, und das trotz vehementer Kritik von verschiedener Seite, nicht zuletzt von den beiden schon längst nicht mehr einflussre ichen christlichen Amtskirchen. Sowohl die Vertretung der evangelischen Kirchen und Diakonischen Werke in Rheinland-Pfalz als auch das katholische Büro in der Landeshauptstadt haben in dieser für sie zentralen Angelegenheit im Rahmen des Anhörverfahrens für den Gesundheitsausschuss umfassende, inhaltlich schwerwiegende Stellungnahmen abgegeben – erfolglos. Meine Kritik stimmt in den Kernpunkten mit jener der Kirchen, des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge sowie auch der CDU-Fraktion überein. An dieser Stelle ein ausdrückliches Lob für die Rede des Kollegen Gensch, vielen Dank. Ich habe meine eigene Kritik hier am 14. Mai am Rednerpult ausführlicher vorgetragen und möchte dies heute nur stichwortartig tun. Es wäre deplatziert, so hatte ich betont, in Bezug auf das geplante Gesetz lediglich von einer notwendigen Anpassung der Bestattungs- und Trauerkultur an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu sprechen. Statt mit Behutsamkeit und sittlichem Feingefühl vorzugehen, wollen die Verantwortlichen entscheidende gesetzliche Schranken für eine sich immer stärker individualisierende Begräbniskultur einreißen. Sie planen generell, den Friedhofszwang für Aschen verstorbener Personen aufzuheben und nicht nur anonyme Bestattungen in Rhein, Mosel, Saar oder Lahn zu ermöglichen, sondern auch die Herausgabe der Asche zur Aufbewahrung zu Hause zu erlauben. Selbst die Teilungsmöglichkeit der Asche für Erinnerungsstücke, etwa in Form von Broschen oder Amuletten, ist kein Tabu mehr, jedenfalls sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten eine entsprechende Totenfürsorgeverfügung getroffen hat. Dabei waren Friedhöfe als identitätsstiftende Kulturräume immer auch feste Orte eines würdevollen gemeinschaftlichen Erinnerns an unsere Toten und sollten das in veränderter Form bleiben, aus Gründen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Traditionswahrung, aber selbstverständlich auch aus religiösen und ethischen Motiven. Die geplante totale Privatisierung des Umgangs mit unseren Toten ist in vielerlei Hinsicht hochproblematisch. So teile ich die unter anderem von der katholischen Kirche vorgebrachte Befürchtung, dass künftig Kostenaspekte den Ausschlag bei der Wahl einer Bestattungsform geben könnten, was nicht zuletzt der Totenwürde widerspräche. Das geplante Bestattungsgesetz ist Ausdruck eines tiefgreifenden Verlusts ethischer Wertmaßstäbe und religiöser Bindungen bzw. einer an dieser Stelle viel zu weit gehenden Individualisierung. Es ist überdies das Produkt einer politischen Klasse, die in Teilen gemeinschaftliches Totengedenken an öffentlichen Orten und gewachsene Traditionen allgemein ganz offensichtlich gering schätzt. Dass die AfD diesem Gesetz zustimmt, finde ich ebenfalls bezeichnend und zeigt, dass diese Partei nicht wertkonservativ ist. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Die Gruppe „Drei Farben – mehr Freiheit!“ lehnt diesen skandalösen Gesetzentwurf jedenfalls in aller Deutlichkeit ab. Wir hoffen, dass auch hier nach den Wahlen im nächsten Frühjahr die Bahn frei wird für eine grundlegende Verbesserung. Danke sehr. (Beifall des Abg. Michael Frisch, fraktionslos)

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