Daniel Köbler
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu später Stunde das wichtige Thema Zukunft unserer Innenstädte. Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal in unserer Partnerstadt Dijon waren. Wir waren dort kürzlich mit dem Ausschuss, und ich war wirklich beeindruckt, was sich da in den letzten Jahren entwickelt hat. Die haben wirklich zentrale Plätze autofrei gestaltet, mit Zufahrtsregulierung für ÖPNV und für Anwohner, (Beifall der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) mit Entsiegelungsprojekten und Begrünungsprojekten. Das Ergebnis ist, da ist in der Innenstadt die Hölle los. Da sind viele Leute unterwegs. Da erleben Sie keinen Leerstand. Da erleben Sie volle Gastronomie und volle Geschäfte. Ich glaube, das hat eine ganze Menge mit der Frage zu tun, wie Innenstädte der Zukunft aussehen. Innenstädte der Zukunft müssen für die Menschen gemacht sein. Sie müssen attraktiv sein, sie müssen kulturell attraktiv sein. Sie müssen Orte des Wohlfühlens und der Nachhaltigkeit sein. Das sollten unsere Leitbilder sein, auch in Rheinland-Pfalz. Da können wir von der einen oder anderen französischen Stadt durchaus noch etwas lernen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Die Kollegin hat schon viele Beispiele von Innenstadtförderprogrammen und Innenstadtevents, von denen auch viele mittlerweile vom Land mit Innenstadt-Impulsen und anderen gefördert und unterstützt werden, aufgezählt. Ich könnte eine Menge aus Mainz aufzählen. Der 0-Euro-Samstag ist ein ganz bekanntes Beispiel. Einmal im Monat ÖPNV-Nutzung für 0 Euro, um die Innenstadt zu beleben. Ich habe aber in der Vorbereitung – weil der Präsident gerade hinter mir sitzt – zum Beispiel die Hachenburger KulturZeit gesehen, Open-Air-Konzerte auf dem historischen Alten Markt. Ich glaube, das sind Zukunftsprojekte. Die Leute gehen nicht mehr einfach nur zum Einkaufen in die Innenstadt, das können Amazon und so besser, sondern die Leute gehen zum Erleben, zum kulturellen Erleben, um andere Menschen zu treffen. Das sind genau die richtigen Projekte und der richtige Weg, den es weiterzugehen und auszubauen gilt. Deswegen, ich kann in Ihrem Antrag nicht viel Neues entdecken. Ja, Sie loben noch mal unser Gesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte. Die Sondernutzungsrichtlinie für den Einzelhandel, für den öffentlichen Raum, ist eindeutig kommunale Angelegenheit. Ich bin mal gespannt, wie viele CDU-Kommunalpolitiker Sie in den Städten finden, die sagen, och, lasst doch die Sondernutzungsrichtlinie mal, kann dann alles kreuz und quer rumstehen, wie es will. Da bin ich mal gespannt. Ich bin da durchaus für mehr Offenheit, aber viel Freude bei der Diskussion in den kommunalen Räten. Gezielte Förderprogramme zur Begrünung und Aufwertung öffentlicher Aufenthaltsfläche. Ich sage mal, Programme wie KIPKI und Stadt- und Dorfgrün zum Beispiel aus dem Umweltministerium sind auf dem Weg und werden gemacht. Damit werden noch sehr gute Sachen vor Ort gemacht. Die Kommunen bzw. die kommunalen Finanzen so auszustatten, dass die vielfältigen Herausforderungen der Innenstadtentwicklung nachhaltig bewältigt werden können: Ich finde, das ist natürlich – auch wenn ich überlege, wo ich in ein paar Monaten bin – ein spannender Punkt, dass es in kommunalen Finanzen eine Sonderzuweisung für Innenstädte und Innenstadtentwicklung gibt. Da können wir im Gespräch bleiben. Da bin ich nur mal gespannt, was der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag dazu sagen. Ich fi nde aber, darüber kann man reden. Dann bleibt am Ende noch das Thema Sonntagsschutz, Sonntagsruhe. Das finde ich interessant, dass Sie heute Vormittag hier beim Bestattungsgesetz das Hohelied der Kirchen gesungen haben, fast schon ein Choral, und jetzt wieder mit dem Thema Öffnung an Sonntagen kommen. Ich sage einmal so – ich habe das schon oft gesagt –, es ist ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht. Es ist auch ein gesellschaftlich und kulturell sehr, sehr wichtiges Recht. Es gibt auch ein Recht auf Ruhe. Es ist nicht so, dass in den Kommunen unterschiedliche Bedingungen gelten. Das Ladenöffnungsgesetz gilt in allen Kommunen gleich. Es gibt nur unterschiedliche Konzepte und am Ende Kompetenzen zu der Frage, wie ich eine rechtssichere Sonntagsöffnung machen kann. Wir können das immer dann machen, wenn es einen Anlass gibt, der ohnehin schon entsprechende gewerbliche Tätigkeit induziert. Dann ist Sonntagsöffnung geregelt. Das kriegen wir in Mainz viermal im Jahr rechtssicher hin. Es ist mit allen vereinbart, mit allen besprochen, und das klappt. Warum andere das nicht so hinbekommen, weiß ich nicht. Ich weiß, da gibt es auch noch mal entsprechende Schreiben aus dem Ministerium an die Kommunen, wie man das hinbekommen kann. Dann am Schluss noch die Kinderflohmärkte. Na ja, also jede Pfarrei kann am Gemeindefest sonntags einen Kinderflohmarkt machen. Das ist überhaupt gar kein Problem. (Abg. Marcus Klein, CDU: Doch, leider schon! – Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Ich glaube, was Sie eigentlich meinen, ist, wenn sich zwischen den Flohmärkten, bei denen die Keller ausgeräumt werden, auf einmal noch der eine oder andere Gewerbliche platziert, weil er glaubt, er kann da auch noch mal etwas mitnehmen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Nein, das ist ein anderes Thema! Leider ist das nicht das Thema! – Weitere Zurufe von der CDU) Das geht natürlich so einfach nicht, weil klar definiert ist, (Glocke der Präsidentin) nicht gewerbliche Flohmärkte für einen gemeinnützigen Zweck an Sonntagen sind zulässig. (Abg. Marcus Klein, CDU: Leider nicht!) Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
