Clemens Hoch
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Geburtshilfe und Hebammenversorgung sind unverzichtbar für unsere Familien. Sie sollen verlässlich, flächendeckend und zukunftsfähig gesichert sein. In Rheinland-Pfalz haben wir deshalb sechs Hebammenkreißsäle mit jeweils 30.000 Euro gefördert. Sie sind wichtiger Bestandteil einer selbstbestimmten Geburt. Familien erhalten dort die Möglichkeit, gemeinsam mit einer Hebamme die Geburt individuell nach ihren Wünschen zu gestalten. Bei Komplikationen steht das Umfeld einer Geburtsklinik bereit, um gleichermaßen die Sicherheit der werdenden Mutter und des Neugeborenen zu gewährleisten. Ein weiterer Baustein ist der Ausbau der Hebammenzentralen. Diese erleichtern nicht nur werdenden Eltern das Leben, sondern ermöglichen auch den Hebammen, sich stärker auf ihre eigentliche Tätigkeit zu konzentrieren, etwa durch die Vermittlung von Terminen zur Vor- und Nachsorge. Durch ihre koordinierende Funktion können die Hebammenzentralen insbesondere in den Sommermonaten Termine gezielt steuern, wenn viele freiberuflich tätige Hebammen auch Urlaub haben. Neben den etablierten Hebammenzentralen in Kirchen, Hachenburg, der Vulkaneifel, dem Landkreis Trier-Saarburg und dem Landkreis Mainz-Bingen ist zum August auch die Hebammenzentrale am Diakonie-Krankenhaus in Simmern gestartet. Nicht zuletzt wird die Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz mit 5,8 Millionen Euro gefördert. Alle 27 Geburtskliniken sehen wir als bedarfsnotwendig an und werden daher in die Förderung einbezogen. Zehn dieser 27 Geburtskliniken wurden in besonderer Weise berücksichtigt. Sie erhalten jeweils einen zusätzlichen Anteil der Gesamtsumme der finanziellen Förderung in Höhe von jeweils 250.000 Euro. Unter diesen besonders geförderten Kliniken befinden sich auch drei Einrichtungen, die im Beleghebammensystem arbeiten, nämlich Dernbach, Pirmasens und Wittlich. Sie wurden für das Jahr 2025 mit einem erhöhten Anteil der Fördersumme bedacht. Unser Fokus bei der Verteilung der finanziellen Mittel liegt klar auf den kleinen Geburtskliniken im ländlichen Raum. Ziel ist es, gerade hier die Versorgungssicherheit in der Fläche zu stärken. Ich möchte dabei nochmals betonen, die geburtshilfliche Versorgung ist und bleibt uns ein wichtiges Anliegen mit gezielten Maßnahmen, die wir ergreifen. Nicht zuletzt auch in der Förderung der Hebammenausbildung und den Studienangeboten, die wir etabliert haben, setzen wir klare Zeichen dafür, dass wir uns dieser Verantwortung sehr bewusst sind. Bezüglich des Hebammenhilfevertrags, der ab 1. November in Kraft tritt, liegt die Zuständigkeit jedoch bei Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Das Thema und die Selbstverwaltung werden auf Landesebene nicht umgesetzt. Unsere Einflussmöglichkeiten sind daher entsprechend begrenzt. Es haben bereits Gespräche mit den Hebammenverbänden auf Bundesebene stattgefunden. Ich weiß jetzt auch, wieso Sie heute Morgen dachten, neun Monate sind eine sehr kurze Beratungszeit. Es hat übrigens nicht mit der Zeit bis zur Geburt zu tun, sondern wenn es die Bundesministerin in fünf Monaten nur nötig hat, ein einziges Gespräch anzubieten und das noch ergebnislos endet, dann weiß ich, wo Ihr Maßstab herkommt, was zwei Anhörungen für ein Gesetz heute Morgen angeht. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Wir hoffen jetzt nämlich sehr, dass im Bund endlich die zuständigen Stellen die notwendigen Schritte einleiten. Zum Abschluss möchte ich deshalb noch einmal betonen, inhaltlich bestehen keine Differenzen zwischen den Fraktionen hier im Landtag. Alle erkennen auch die zentrale Bedeutung einer gut funktionierenden Geburtshilfe gleichermaßen an. Es ist aber nicht an uns, die Probleme, die woanders geschaffen werden, hier zu lösen. Wir nutzen das mit unseren Mitteln. Wir stärken die geburtshilfliche Versorgung im Land. Ich versichere Ihnen, wir werden den Weg entschlossen weitergehen, um die Geburtshilfe zukunftssicher zu gestalten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
