Josef Winkler
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute in zweiter Lesung über das neue Bestattungsgesetz sprechen, dann sprechen wir nicht nur über Paragrafen. Wir sprechen über Würde, über Respekt und über die Frage, ob wir Menschen am Ende ihres Lebens so verabschieden, wie sie es für sich verfügt haben. Herr Dr. Gensch, Ihre Rede war ein gutes Beispiel dafür, dass eine wüste Polemik auch mit gedämpfter Stimme vorgetragen werden kann. Die Fälle, die Sie hier auf die Tränendrüse drückend geschildert haben, dass wir quasi den Menschen ihre Grabstätten wegnähmen, ihnen eine Erdbestattung oder eine Urnenbestattung in der Erde oder in der Urnenwand verwehrten, wird es nicht geben und kann es gar nicht geben, weil der Normalfall nach dem Gesetz ist, wenn nicht selbst jemand etwas zu Lebzeiten verfügt hat, was davon abweicht, dann ist das der Normalfall und dann bleibt das der Normalfall. So ist es, und nicht anders. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Was wir tun, das hat Herr Dr. Kusch schon gesagt. Wir eröffnen lediglich zusätzliche Möglichkeiten für diejenigen, die davon Gebrauch machen wollen, die wir hier im Plenum schon hinreichend gehört und diskutiert haben. Das Gesetz bedeutet also mehr Freiheit für die, die davon Gebrauch machen wollen, und nicht weniger Tradition. Auch um die Friedhofskultur braucht sich niemand zu sorgen; denn diese war nie in Stein gemeißelt. Friedhöfe waren schon immer im Wandel. Früher dominierten klassische Sargbestattungen in großen Familiengräbern, heute sehen wir zunehmend Urnenfelder, gärtnerbetreute Anlagen, anonyme Rasengräber oder naturnahe Flächen neben anderen Sachen wie Wingerten und so etwas. All das sind Anpassungen an die Lebenswirklichkeit der Menschen und an ihre Wünsche. Es gibt kleinere Familien, es gibt mehr Mobilität, also nicht alle in der Familie sind immer auch dauerhaft vor Ort, und andere oder auch weniger religiöse Prägungen. Friedhöfe sind gerade keine Museen, sondern Orte, die immer schon neue Formen des Erinnerns aufnehmen mussten. Um es einmal klar zu sagen, so hat es auch die Deutsche UNESCO-Kommission bei der Aufnahme der Beerdigungskultur in die Liste des immateriellen Kulturerbes ausdrücklich festgehalten, dass es keine statische Sache ist, sondern die Friedhofskultur immer in Bewegung war und auch bleibt. Genau deshalb ist es auch jetzt wichtig, sie weiterzuentwickeln. Wenn wir wollen, dass Friedhöfe künftig Orte der Begegnung und der Erinnerung bleiben, dann brauchen wir kreative Ideen und neue Angebote für die Bevölkerungsteile, die sich diese wünschen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Dieses Gesetz eröffnet Wahlmöglichkeiten, ohne die Würde und den Charakter unserer Friedhöfe und damit die Bestattungskultur infrage zu stellen. Ich glaube, dass kaum jemand am Ende seines Lebens eine egoistische Entscheidung nur für sich trifft. Wer über seine eigene Bestattung nachdenkt, tut das fast immer im Gespräch mit den engsten Angehörigen bzw. Freunden. Diese Entscheidungen werden dann gemeinsam gefunden, getragen von der Familie und gegenseitigem Vertrauen. Deshalb halte ich die Befürchtung, die hier von der CDU-Fraktion gezielt geschürt wird, dass neue Bestattungsformen das Trauern der Hinterbliebenen erschweren könnten, für unbegründet. Am Ende des Lebens sollte man bei sich und seinen Nächsten sein dürfen und nicht die möglichen Gefühle der gesamten Gesellschaft schultern müssen und als Aufgabe mit ins Grab nehmen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ein Aspekt des Gesetzes erfuhr wiederum von allen Seiten direkte Zustimmung, was mich persönlich auch freut: die neue Regelung zu den sogenannten Sternenkindern, also umgangssprachlich bezeichnet Babys, die kurz vor, während oder kurz nach der Geburt sterben. Dass alle Eltern nun die Möglichkeit haben, wenn gewünscht, ihre Kinder würdevoll zu bestatten, ist ein wichtiger Schritt. Außerdem haben wir für den Fall, dass ich Ihnen trotzdem alle Ihre Sorgen bzw. die Sorgen, die Sie in die Bevölkerung tragen wollen, nicht nehmen konnte, in unserem Änderungsantrag eine Evaluationsklausel für das Gesetz eingeführt und wollen prüfen, wie sich die neuen Bestattungsformen in der Praxis bewähren. Das ist verantwortungsvoll und fair auch gegenüber den Skeptikern. Dieses Gesetz ist gerade kein Bruch mit der Tradition, sondern eine notwendige Erweiterung. Es ist ein Fortschritt. Es ist ein Gewinn für alle. Niemandem wird etwas weggenommen. Es gibt einfach nur mehr Möglichkeiten, und zwar nur für die, die es sich wünschen, ausdrücklich verfügt haben und auch eine Person benannt haben, die sich darum kümmern muss. Also stimmen wir heute diesem Gesetz zu: für die Beibehaltung von Würde und Pietät und zugleich für mehr Freiheit in Rheinland-Pfalz. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
