Doris Ahnen
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Steven Wink, FDP: Die noch da sind!) Dieser Gesetzentwurf hat Hand und Fuß, und das hat sich auch bei der Anhörung im Ausschuss und in den Ausschusssitzungen gezeigt. Er ist ein wichtiger Baustein, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das Bauen wird mit dem Gesetzentwurf – es ist darauf hingewiesen worden – an vielen Stellen leichter und flexibler. Der bürokratische Aufwand sinkt. Diese Erleichterungen sollten jetzt schnell kommen. Liebe Frau Wächter, es kann keine Rede davon sein, dass Rheinland-Pfalz eines der letzten Länder ist, das die Musterbauordnung umsetzt. Ich weiß nicht, wo Sie da nachgeschaut haben. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Irgendwo im Hunsrück!) Auf jeden Fall können die Fachleute das so keineswegs bestätigen, sondern wir haben uns sehr schnell danach an die Arbeit gemacht, weil wir diese Dinge in die Umsetzung bringen wollen. Wir nehmen im Prinzip drei Bereiche in den Blick. Erstens: den Umbau und den Ausbau. Es ist eben schon darauf hingewiesen worden. Es gibt keinen Zweifel daran, dass ein erhebliches Potenzial für mehr und neuen Wohnraum im Um- und Ausbau im Gebäudebestand besteht. Deswegen sehen wir an der Stelle erhebliche Erleichterungen bei dem Brandschutz, den Abstandsflächen und den Stellplätzen vor, im Übrigen auch im Verfahren. Dachgeschosse können zukünftig innerstädtisch ausgebaut werden, ohne auf eine Baugenehmigung warten zu müssen, (Beifall des Abg. Roger Lewentz, SPD) und es können auch ansonsten abweichende Lösungen gefunden werden, die den gleichen Schutz auf andere Weise bieten. Ich glaube, das ist ein echter Fortschritt und auch eine echte Beschleunigung. Beim Neubau setzen wir vor allen Dingen auf die Innovationen durch den Gebäudetyp E. Ich erwarte mir hiervon viel. Die einen sagen „einfach bauen“, ich sage lieber „experimentell bauen“. Die Wahrheit ist auch, wir brauchen neben dem bauordnungsrechtlichen Teil noch den vertragsrechtlichen Teil auf Bundesebene. Die Bundesregierung hat aber angekündigt, sich dieser Frage sehr schnell zuwenden zu wollen. Dann ist das wirklich eine Möglichkeit, neue Lösungen auszuprobieren, von bestehenden, anerkannten Regeln der Technik abzuweichen und neue, innovative Lösungen zu entwickeln. Ich glaube, dass das genau der richtige Weg ist, um eben auch Baukosten mindestens einmal begrenzen zu können. In dem Kontext mit dem Neubau haben wir bei den Stellplätzen weitere Erleichterungen vorgesehen, um zum Beispiel alternative Mobilitätskonzepte berücksichtigen zu können, wie beim Carsharing oder Ähnlichem. Wir haben neben dem Bauen im Bestand und dem Neubau vor allen Dingen auch noch einmal die Verfahren in den Blick genommen: mehr Bauvorhaben, die genehmigungsfrei sind, ein straffer Zeitrahmen für die Genehmigungsfiktion und weitere Schritte zur Digitalisierung. Das kann noch einmal zu einem zusätzlichen Schub in diesem Bereich führen. Ich will ganz klar sagen, es wird auch in Zukunft weiterer Anpassungen der Landesbauordnung bedürfen. Die Anhörung hat hierfür gute Punkte aufgezeigt. Die werden wir jetzt sehr schnell prüfen, aber wir werden, das sage ich auch, sie dann auch systematisch in die Landesbauordnung einpassen, sodass die Dinge kongruent bleiben. Wenn Sie das nicht machen, dann erschweren Sie eher das Bauen. Frau Wächter, bei allem guten Willen, da sind ein paar Sachen, die passen einfach so nicht hinein, wie Sie das vorgeschlagen haben. Wenn wir uns Ihre Vorschläge zum Brandschutz ansehen, dann habe ich den Eindruck, die Vorschläge der CDU-Fraktion verbessern nichts, ganz im Gegenteil. Auch mit Ihrem punktuellen Vorschlag bei der Landwirtschaft ist niemandem wirklich geholfen, glaube ich. Es gibt einen Strukturwandel in der Landwirtschaft, es gibt Veränderungen, und ja, auch dieser Frage sollte man sich in einer zukünftigen Novelle zuwenden. Ganz besonders deutlich wird es bei einem Vorschlag wie den bauaufsichtlichen Gebühren. Da sagen Sie, wir sollen die Gemeinden davon befreien. Wenn wir die Gemeinden davon befreien, belastet das auf der anderen Seite die Landkreise, die dann die Kosten übernehmen müssen. Im Übrigen würde das auch nicht hierhin gehören, sondern ins Landesgebührengesetz, in dem diese Dinge geregelt sind. Mir kommt das aber so ein bisschen vor wie „Schnell mal noch ein Stichwort aus der Anhörung aufgenommen und schauen, ob man das irgendwo noch hineinbekommt“. Ich glaube, das tut letztlich dem Bauordnungsrecht – dafür ist es zu komplex und zu kompliziert – nicht gut. Deswegen nehmen wir das inhaltlich an vielen Stellen sehr wohl auf, aber wir werden es in einem geregelten Verfahren dann auch im Bauordnungsrecht implementieren. Last, but not least, bei aller Geschwindigkeit und aller Innovation in Gesetzen: Dass die AfD jetzt vorschlägt, dass wir schon Gesetze aus dem vergangenen Winter verändern, finde ich dann doch im Hinblick darauf, dass das Parlament auch ein bisschen Verbindlichkeit, Verlässlichkeit ausstrahlen sollte, eher sehr verwunderlich. Insofern sehe ich keinerlei Notwendigkeit, auf die Vorschläge der AfD einzugehen. In Summe: Ich glaube, wir haben einen guten Gesetzentwurf. Wir alle wissen, das Bauordnungsrecht wird sich weiterentwickeln müssen. Es besteht große Bereitschaft, das gemeinsam mit Ihnen zu tun. Aber das hier ist ein ganz wichtiger Schritt, und auf den warten die Leute. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
