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Steven Wink

FDP 11.09.2025 Sitzungen 18/93

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Schlussabstimmung zur Modernisierung und zur Anpassung individueller Wege in der Gesellschaft. Die Anhörung zeigte, dass das Gesetz nach 40 Jahren angepackt und reformiert werden muss, dass kulturelle Vielfalt und der persönliche Wille in einer solchen Reform einzubinden sind. Wir sprachen auch kontrovers, aber dem Thema angemessen, was ich heute stellenweise nicht feststellen kann. Wir als FDP begrüßen das Gesetz. Wir schließen keine traditionellen Bestattungsformen aus. Es wird nichts abgeschafft, es wird nichts verboten. Das schwingt immer so unterschwellig mit. Es wird in seinen Bestattungsformen erweitert. Eine Erweiterung ist kein Verbot alter Bestattungsformen. Die Anhörung zeigte auch – das ist teilweise leider Realitätsverweigerung, wenn man das nicht anerkennt –, dass gut 20 % der Menschen, weil sie hier die Möglichkeit nicht haben, ihre Lösung im Ausland suchen und weggehen, um dort ihre Möglichkeiten zu finden. Das war die Aussage der Bestatter zum Beispiel, die uns das in der Anhörung dargelegt haben. Künftig können sie in Rheinland-Pfalz zwischen mehreren Bestattungsformen wählen. Es wurde die Tuchbestattung genannt, Flussbestattung, Erdbestattung, Aufbewahrung und Ausbringung der Asche, aber auch immer durch Bestatter. Also, das Bild, das gezeichnet wird, ich bekomme die Asche und schütte sie wohin, ist falsch. Das machen Fachleute, ausgewiesene Fachleute. Eine Bestattungsform muss auch niemandem im Einzelnen gefallen, aber die Politik ist nun einmal auch nicht da, um nur Politik zu machen, die einem persönlich gefällt, sondern sie muss sich um die Gesellschaft kümmern, den Willen der Gesellschaft anerkennen und Wandel in der Gesellschaft auch in Gesetzesform niedergießen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Wir respektieren in Summe doch jetzt Folgendes: kulturelle, religiöse, individuelle Wünsche, und wir wahren die Würde der Verstorbenen. Wir wahren den letzten Willen, die Selbstbestimmung, indem wir ein Stück weit den gesellschaftlichen Wandel aufnehmen und respektieren. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Auch uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Neuregelung für Sternenkinder, dass verstorbene Kinder würdevoll bestattet werden können, auch mit einem verstorbenen Elternteil, sowie die dauerhafte Ehrung von Soldatinnen und Soldaten, welche in Einsätzen ihr Leben ließen. Wichtige Veränderungen sind auch diese beiden Punkte. Zum Antrag der CDU kann ich sagen, man kann sicher sagen – an Ihrer Stelle ist das legitim –, das Alte war doch gut, lassen Sie uns einen dreijährigen Prozess machen. – Wenn ich aber Ihre Rede so höre, dann ist der dreijährige Prozess nicht dafür da – so kommt es bei uns an –, wirklich Lösungen zu finden, sondern sie zu verhindern. Dann verhindern Sie den letzten Willen. Wenn man sich Ihre Redeinhalte anschaut, sind Sie bei diesem Punkt sehr widersprüchlich. Wir bleiben auf der Linie – ich habe es in der Auswertung im Ausschuss schon gesagt –, der Staat ist nicht dafür da, den Menschen zu sagen, wann, wo und mit wem er zu trauern hat. Das ist eigenes Entscheiden, Wille des Verstorbenen und Wille der Angehörigen. Auch punktuelle Änderungen reichen nicht aus. Menschen erfüllen ihre Wünsche. Wir respektieren das. Wenn wir es nicht hier tun, machen sie es woanders – ich habe es vorhin erwähnt –, ob es uns gefällt oder nicht. Eine Würde des Menschen hängt auch nicht am Material des Sargs, sondern es fällt auch im Umgang mit den Verstorbenen und den angehörigen Personen. Ich teile ebenfalls nicht die Befürchtung des Untergangs der Friedhofskultur. Diese Befürchtung teilen wir nicht. Der Friedhof ist in der Gesellschaft verankert. Er ist immer noch ein zentraler Ort. Ich bin sicher, die Evaluierung wird zeigen, dass er auch ein zentraler Ort für Trauer und Erinnerung bleibt. Daran glaube auch ich weiterhin. (Die Sirenen zum bundesweiten Warntag ertönen)

Alle Reden von Steven Wink Protokoll ↗