Dr. Oliver Kusch
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin wirklich erstaunt. Ich finde es schon fast drollig, was Sie wieder für einen Popanz aufgebaut haben und sich von hinten durch die Brust schießen, Peinlichkeiten aufgezählt haben, die kein Mensch gesehen hat, um dann zu sagen, dass Sie unserem sehr sinnvollen Änderungsantrag zustimmen werden. (Heiterkeit des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das finde ich schon toll, dass Sie zu solchen Varianten und Ratschlägen innerhalb von vier Minuten fähig sind. Dazu kann ich Ihnen gratulieren, Herr Welling. Sie haben gelernt und das ganz schnell umgesetzt. Glückwunsch. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir befassen uns heute, wie schon besprochen, mit der Hebammenversorgung in Rheinland-Pfalz sowie dem Antrag der CDU und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der SPD, der Grünen und der FDP. Aktuell geht es hauptsächlich um die Beleghebammen. Das sind die Hebammen, die freiberuflich arbeiten und als Belegerinnen im Krankenhaus Geburten machen. Die Beleghebammen brauchen dringend jede Unterstützung und brauchen diese Unterstützung ganz schnell, da aus mir unerfindlichen Gründen in einem Schlichtungsverfahren ein Ergebnis gefunden wurde, das zu erheblichen Umsatzeinbußen bei dieser Berufsgruppe der Beleghebammen führen wird. Sie brauchen tatsächlich ganz schnell Hilfe, deshalb haben wir diesen Änderungsantrag gestellt, da die angedachte Evaluation von einem Jahr einfach zu lange dauert. Ab 1. November soll dieser Schiedsspruch wirksam werden, und viele Beleghebammen haben gesagt, sie stehen das einfach nicht durch, ein Jahr evaluiert zu werden, weil sie im Monat 26 % weniger Einnahmen generieren können, wenn dieser Schiedsspruch zur Anwendung kommt. Dann hat man in einem Jahr die Beleghebammen tot evaluiert. Ich weiß nicht, ob das sinnvoll und zielführend ist. Viele Beleghebammen werden diese Einbußen nicht verkraften können. Daher ist die schnelle Hilfe geboten und die Unterstützung darin, dass der sogenannte Hebammenhilfevertrag – ich weiß auch nicht, wie man auf solch einen Namen kommen konnte – zurückgenommen wird. Dies kann jetzt aber nur noch die Gesundheitsministerin der CDU machen. Frau Warken und die Spitzen der Hebammenverbände waren kürzlich zum Gespräch im Bundesgesundheitsministerium. Es ist nur zu hoffen, dass die geplanten Änderungen nicht zum 1. November in Kraft treten werden. Die von der CDU gewünschte Übertragung geburtshilflicher Versorgung auf die Kommunen oder sonstige Träger ist nicht zu befürworten, zumal durch die Landesregierung bereits sieben Hebammenkreißsäle eingeführt, mehrere Hebammenzentralen eröffnet und weitere in Planung sind. Das ist auch wieder solch eine komplette Negierung von Realitäten und ein Vorwerfen von Nichtstun. Wie gesagt, sieben Hebammenkreißsäle wurden letztes Jahr in Rheinland-Pfalz eingeführt. Im Moment haben wir sechs Hebammenzentralen und eine siebte ist in Planung. Durch diese Maßnahmen wird die Geburtshilfe nachhaltig gestärkt und die Hilfe für Schwangere und deren Familien vor Ort sehr gut und nachhaltig verbessert. Wie im Antrag aufgeführt, fordern wir alle dazu auf, auch Sie von der CDU, sich auf Bundesebene für Nachverhandlungen der Vergütungsregeln zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlage der freiberuflichen und Beleghebammen einzusetzen. Daher bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
