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Joachim Paul

AfD 11.09.2025 Sitzungen 18/93

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Die CDU hat die Problembeschreibung aus dem Bericht des Rechnungshofs übernommen und mit Scheinlösungen versehen. Deshalb ist dieser Antrag ein reiner Schaufensterantrag. Viele Hochschulgebäude sind baulich in einem schlechten Zustand. Die Landesregierung hat über Jahrzehnte zu wenig in den Erhalt investiert. Das wissen wir alle. Wir wissen alle, dass sich unter der Ampel nichts ändert und sich unter Schwarz-Rot auch nichts ändern wird. Laut Antrag sollen Hochschulen die Bauherreneigenschaft vom LBB übernehmen und eigene Planungsabteilungen vorhalten. Hört sich gut an, aber wenn man sich fragt, warum der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) die Bauunterhaltung nicht bewältigt, geht vielleicht sogar der CDU ein Licht auf. Dem LBB fehlt es an Planungspersonal. Damit steht der LBB nicht allein da. Kommunen haben dasselbe Problem. Hochschulen würden beim Planungspersonal auf dasselbe Arbeitskräfteangebot zurückgreifen wie der LBB und die Kommunen. Am Angebot ändert sich nichts. Wir gewinnen zu wenige Bauzeichner, Statiker, Bauingenieure und Architekten für die öffentliche Hand. Das ist Fakt. Die CDU fordert, „planerische und regulatorische Hemmnisse gemeinsam mit den Hochschulen zu identifizieren“. Ich stelle fest, die Baubürokratie muss für Hochschulen abgebaut werden, aber nicht nur für Hochschulen. Die Baubürokratie hemmt das Bauen überall beim Land, bei den Kommunen, in der freien Wirtschaft und beim Wohnungsbau. Ganzheitliches Denken ist wohl nicht die Stärke der CDU, aber Schlagwortpolitik können sie. Schließlich sollen noch Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) geprüft werden. Die wirtschaftswissenschaftliche Literatur sagt eindeutig aus, ÖPP sind nur dann für den öffentlichen Partner vorteilhaft, wenn die Vertragskosten bzw. Transaktionskosten niedrig sind. Die konkreten Gebäudeeigenschaften sind in der notwendigen Detailliertheit vertraglich sehr komplex festzuhalten. Wie beschreiben Sie die Qualität einer Hochschule im ÖPP-Vertrag? ÖPP sind nur dann vorteilhaft, wenn durch Bündelung von Bau und Betrieb Vorteile entstehen. Wie will ein privater Partner bei Hochschulen diese Vorteile für sich nutzen? Das könnte er nur, wenn er in die Hochschulautonomie eingreifen könnte. Will die CDU in die Hochschulautonomie eingreifen? Ich denke nicht. Lediglich bei der Unimedizin wäre an ÖPP zu denken, da der wirtschaftliche Betrieb einer Uniklinik wesentlich davon abhängt, ob die medizinische Dienstleistung effizient dargebracht werden kann. Private Partner sind darin gut im Planen, aber nicht bei Lehrgebäuden oder Forschungsgebäuden. Das mag jetzt für Sie zu ambitioniert sein. Informieren Sie sich, bevor Sie dazu etwas schreiben. Schließlich gibt die CDU eine letzte Scheinlösung an, dass Hochschulen kaufmännisch oder doppisch bilanzieren sollen und ihre Gebäude in die Bilanz aufnehmen sollen. Mehr als zehn Jahre doppische Buchführung bei den Kommunen mit Anlagevermögen in der Bilanz hat den Sanierungsstau nicht abgebaut. Bei den Hochschulen wäre es nach zehn Jahren auch nicht anders. Deshalb sehen wir den Vorstoß kritisch. Nein, mehr Finanzmittel wirken dem Sanierungsstau entgegen. Wir hätten dank Einsparungen im Landeshaushalt beispielsweise der TU Kaiserslautern mehr Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Das war unsere Initiative. Doch diese wirksame Lösung lehnte die CDU ab, wie sie heute unseren Änderungsantrag zur Landesbauordnung abgelehnt hat. Hätten Handwerksmeister die kleine Bauvorlageberechtigung erhalten, würden sich Architekten und Ingenieure nicht mehr großen Bauvorhaben wie der Hochschulsanierung widmen können. Echte Lösungen lehnt die CDU ab. Meine AfD zeigt Lösungen auf. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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