Thomas Wansch
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bauen effizienter und einfacher gestalten, ist das grundsätzliche Ziel der aktuellen Novellierung der Landesbauordnung bzw., wie es konkret heißt, des Landesgesetzes zur Änderung baurechtlicher Vorschriften. Zudem sollen Regelungen der Musterbauordnung der Länder weiter vereinheitlicht werden. Das Ganze wurde im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Die Anhörung, die dort stattfand, hat zweierlei gezeigt. Zum einen: Die Sachverständigen haben den vorliegenden Gesetzentwurf nahezu einhellig begrüßt. Zum anderen: Nach der Novelle ist vor der Novelle. Der Prozess ist also nicht abgeschlossen, sondern geht kontinuierlich weiter. Einige Sachverständige hatten Vorschläge für die Weiterentwicklung der Landesbauordnung gemacht. Diese beiden Punkte werden auch seitens der Fraktionen im HuFa so gesehen, was letztlich auch sicher in einer einstimmigen Beschlussempfehlung für die Annahme des Gesetzentwurfs mündete. Im Wesentlichen betreffen die Erleichterungen, um die es jetzt geht, in diesem vorliegenden Gesetzentwurf folgende Bereiche: das Abstandsflächenrecht, den Brandschutz, Fragen notwendiger Stellplätze sowie zum Beispiel die weitere Digitalisierung bei Bauanträgen. Außerdem wird der Spielraum für Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen erweitert. All diese Punkte dienen dazu, schneller Wohnraum schaffen zu können, und zwar konkret durch den Um- und Ausbau im Gebäudebestand. Es geht zudem um die Etablierung einer neuen Bau- und Wohnungsform, den Gebäudetyp E – „E“ wie einfach, experimentell, effizient. Liebe Kolleginnen und Kollegen, während des Gesetzgebungsverfahrens und im Nachgang der Anhörung haben wir intensiv, auch fraktionsübergreifend, miteinander darüber diskutiert, inwieweit weitere Vereinfachungen in das Gesetz mit aufgenommen werden sollen. Als Regierungsfraktion sind wir zu der Ansicht gelangt, dass in einzelnen Punkten, die beispielsweise den Brandschutz betreffen, weitere Erleichterungen möglich und unkompliziert in den Gesetzentwurf integrierbar sind, ohne dass diese Erleichterungen zu Gefährdungen führen. Daher haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag mit einigen wenigen weiteren Änderungen eingebracht. Wir haben darüber hinaus aber auch die Stellungnahmen der Sachverständigen zum Anlass genommen, uns mögliche weitere Punkte für die nächste Novellierung sozusagen vorzumerken. Das gemeinsame Gespräch, das die Fachpolitiker mit den Fachleuten des Finanzministeriums geführt haben, zeigte ein Einverständnis für die weitere Novellierung, um dabei die Vorschläge aufeinander abzustimmen. Auch hier gilt für uns die Maßgabe, Vereinfachungen sind richtig und wichtig. Sie müssen aber immer auch praktikabel und zielführend sein. Gut gemeint ist nicht immer ganz gut gemacht. Das gilt auch für die Änderungsvorschläge der CDU, die sie in ihrem Antrag einbringt. Feststeht aber, der Weg wird weitergehen. Lassen Sie uns das Thema LBauO weiter miteinander diskutieren. Zunächst ist wichtig, diesen Gesetzentwurf heute zu beschließen, damit das alles in Kraft treten kann. Viele Menschen warten auf Erleichterungen. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung stimmen wir daher mit den von der Koalition eingebrachten Änderungen zu. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
