Dr. Jan Bollinger
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bauen muss günstiger werden. Die vorliegende Änderung der Landesbauordnung ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Mehr ist es nicht, doch auch einem kleinen Schritt in die richtige Richtung stimmen wir gerne zu. Zusätzlich bringen meine AfD-Fraktion und ich noch einen Änderungsantrag ein, damit aus dem kleinen Schritt ein großer Schritt wird. Die Landesregierung passt die rheinland-pfälzische Landesbauordnung ein Stück weit der Musterbauordnung an. Die ist allerdings nur ein kleiner gemeinsamer Nenner der Bundesländer. Aus unserer Sicht muss sich Rheinland-Pfalz an den Ländern orientieren, die stärker deregulieren und baurechtliche Freiheiten schaffen, als die Musterbauordnung das tut. Wir haben eine Anhörung gehabt, die sehr ergebnisreich war. Wir danken den Experten für ihre sachkundigen Vorschläge. Diese Anhörung hat ergeben, dass sich mehr ändern kann und mehr ändern muss, als die Landesregierung es vorsieht. Meine Fraktion hat den Experten aufmerksam zugehört und deren Vorschläge in einem Änderungsantrag eingebracht. Es geht uns darum, dass die Baukosten sinken. Es geht uns darum, dass landwirtschaftliche Betriebe sich nicht mehr mit Auflagen herumärgern müssen, die wohl niemand nachvollziehen kann. Insbesondere geht es uns darum, dass Bauhandwerksmeister aller Gewerke die kleine Bauvorlageberechtigung erhalten. Die kleine Bauvorlageberechtigung ermöglicht es Handwerksbetrieben, ihren Kunden eine Dienstleistung von Planung bis Umsetzung aus einer Hand zu bieten. Für die Handwerksmeister ist das vorteilhaft, weil sich ein neues Geschäftsfeld erschließt und sie neue Kunden gewinnen können. Für die Kunden ist es vorteilhaft, weil sie nur einen Ansprechpartner haben. Sie haben einen Verantwortlichen für alles, und geht mal etwas schief, dann kann niemand die Verantwortung abwälzen. Unser Änderungsantrag verbessert somit auch den Verbraucherschutz. Zudem sparen die Kunden bares Geld, wenn sie für bestimmte Umbauten nicht zusätzlich einen Architekten beauftragen müssen. Meiner AfD-Fraktion und mir ist der Punkt mit der kleinen Bauvorlageberechtigung besonders wichtig, da er sowohl dem Handwerk als auch dem Verbraucher nutzt. Meine AfD-Fraktion hatte schon im vergangenen Jahr vorgeschlagen, die kleine Bauvorlageberechtigung auf alle Baugewerke zu übertragen. Beispielsweise bauen Dachdecker nachträglich eine Gaube aufs Dach. Was spricht dagegen, dass der Dachdeckermeister – bei entsprechender Qualifikation – diese Dachgaube nicht nur baut, sondern auch plant? Kurzum: Der AfD-Änderungsantrag führt zu niedrigeren Baukosten und neuen Geschäftsfeldern für Handwerksbetriebe. Der AfD-Änderungsantrag stärkt den Verbraucherschutz und gibt Bauherren mehr Auswahl, ob sie Architekten oder Handwerksmeister beauftragen wollen. Ich bitte daher um Zustimmung zum Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Ralf Schönborn, AfD)
