Heike Raab
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass ich heute für die Landesregierung das Landesgesetz zum Achten Medienänderungsstaatsvertrag einbringen darf; denn dieser Staatsvertrag reiht sich in den Reformprozess rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein, rundet ihn eigentlich ab und ist somit von großer politischer Bedeutung. Er wird aber auch vielfach diskutiert. Mit diesem Staatsvertrag wird zum einen das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags vereinfacht und zum anderen aber auch die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs umgesetzt – zeitlich verzögert, also zwei Jahre später. Unser Ziel war es, im Länderverbund das Verfahren einfacher, nachvollziehbar und zugleich planungssicherer zu machen. Dabei war es uns sehr, sehr wichtig, dass die Beteiligung aller 16 Länderparlamente unbedingt gewährleistet bleibt. Ich will bewusst und persönlich hinzufügen, dass ich selbst zehn Jahre als Abgeordnete diesem Hohen Haus angehören durfte. Kern der Reform ist die Einführung eines Widerspruchsverfahrens. Künftige Beitragsanpassungen, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, der KEF, vorgeschlagen werden, treten automatisch in Kraft, sofern kein Widerspruch durch Landesparlamente erfolgt. Auf diese Weise wird das sehr, sehr aufwendige Staatsvertragsverfahren zur Umsetzung der KEF-Empfehlung nicht jedes Mal nötig. Die Landtage bleiben aber weiterhin Herren des Verfahrens. Die vorgesehene Regelung sieht eine Abstufung vor. Sie belegt nämlich genau was ich ausführte. Liegt die empfohlene Beitragssteigerung bei höchstens 2 %, ist der Widerspruch von drei Ländern notwendig. Bei einer Erhöhung von mehr als 2 %, aber höchstens 3,5 % sind zwei Länder erforderlich. Bei einer Erhöhung von mehr als 3,5 % reicht das Votum eines Landes aus, um das bisherige Verfahren mit allen 16 Landtagen erneut anzuwenden. Liegt die vorgeschlagene Steigerung höher, nämlich über 5 %, sind wir wieder beim bisherigen Staatsvertragsverfahren, das die vollständige Zustimmung aller 16 Landesparlamente benötigen würde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Schwellenwerte orientieren sich an der Beitragsentwicklung der letzten 25 Jahre. Ein Beispiel: Es würde bedeuten, dass bei der aktuell empfohlenen Beitragshöhe zwei Länder notwendig wären. Ich will aber auch ausführen, dass wir mit dieser Neuregelung einen Mehrwert erreichen können, nämlich Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung. Wir erhalten dabei auch die demokratische Legitimation, weil die Landtage weiterhin eingreifen können. Ich sage aber bewusst, wir können es erreichen; denn ich bin nicht ganz sicher, ob sich alle Landtage mit dem Achten Medienänderungsstaatsvertrag beschäftigen. Ich habe eben gehört, heute hat die Hansestadt Bremen in der Bürgerschaft den Achten Medienänderungsstaatsvertrag ratifiziert, aber zwei Landtage haben angekündigt, sich möglicherweise nicht damit zu befassen. An diese appelliere ich; denn es wäre wichtig, dass alle 16 Länder nicht nur unterzeichnen, sondern trotz einer abgegebenen Protokollnotiz diesen Staatsvertrag auch diskutieren, beraten und am Ende abstimmen, weil dadurch die Demokratie siegt. Das ist auch ein Gewinn für die Landtage. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
