Michael Frisch
Sehr richtig!) Dieses Gesetz gefährdet den Fortbestand der Friedhöfe im Land. Dieses Gesetz wird würde- und pietätvolle Bestattungen auf dem Friedhof unerschwinglich teuer machen. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Herr Minister, wenn Sie diese Menschen der Mitte ernst- und wahrnehmen würden, dann hätten Sie sie über die entsprechenden Verbände, Institutionen und Kirchen in diesen Prozess mit eingebunden. Das haben Sie nicht getan. (Beifall bei der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Es hätte bei solch gravierenden Änderungen im Bestattungswesen statt eines unabgestimmten Verwaltungsentwurfs der Landesregierung eines breiten gesellschaftlichen Diskurses und Partizipationsprozesses im Vorfeld der Novelle bedurft. Meine Damen und Herren, wir reden hier über Urnen im Wohnzimmer, Verstorbene als Schmuckstück, über Beisetzungen in Rhein und Mosel, über zahlreiche neue Bestattungsformen, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau!) über Ascheteilungen, über drastische Verkürzungen von Ruhezeiten, über das anonyme Verstreuen der Asche, über den Wegfall der Sargpflicht und, und, und – (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) wahrlich keine kleinen Veränderungen. (Beifall bei der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Wir sehen aufgrund der Geschwindigkeit dieses Gesetzgebungsprozesses ohne die Möglichkeit, die öffentliche Meinungsbildung in den parlamentarischen Prozess vernünftig miteinzubeziehen, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ha!) das Risiko einer Beschädigung unserer gemeinsamen Trauerkultur. Herr Minister, bei diesem Gesetz geht es nicht um kurzfristige Zustimmung, hier geht es um langfristige Akzeptanz. Dafür muss Politik sorgen. Sie verwechseln bei Ihrer Novelle teilweise Moderne mit Zeitgeist. Politik muss nicht jedem Trend folgen (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) bzw. ihn gesetzgeberisch verstärken. Religiöse Rituale, festgelegte Orte der Bestattung sind keine unverhältnismäßige Einschränkung individueller Freiheitsrechte, sondern stabilisierende Leitplanken für die Menschen, die Halt geben und die die Zeit überdauernde Orte der Erinnerung an einen Menschen schaffen. Das, was Sie hier machen, geht uns zu weit. Sie verändern Trauerkultur in unserem Bundesland im Hauruckverfahren fundamental und missachten den Grundsatz, Pietät und Würde vor Zeitgeist und Individualismus. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Herr Minister, Sie schaffen mit diesem Gesetz mittel- bis langfristig die Friedhöfe in Rheinland-Pfalz ab. Der Arbeitskreis Kommunaler Friedhöfe schätzt, dass es in Rheinland-Pfalz einen Rückgang von 20 bis 30 % bei Sarg- und Urnenbeisetzungen in Friedhöfen geben wird. Auch der Gemeinde- und Städtebund rechnet mit einem signifikanten Rückgang. Das sind Zahlen, die Friedhöfe in existenzielle Nöte bringen, ein Rückgang, der Bestattungen teurer macht, der das immaterielle Weltkulturerbe deutsche Friedhofskultur gefährdet. Herr Minister, Sie sind der Totengräber unserer Friedhöfe. (Beifall bei der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Sie werden mir nun antworten: Na ja, wenn der Rückgang von 20 bis 30 % tatsächlich stattfindet, dann ist es die freie Entscheidung der Menschen, dann sind es weltanschauliche Gründe, kulturelle Gründe. – Die sind es nicht. Ich sage es Ihnen und bin damit auch im Einklang mit zahlreichen Experten, es werden monetäre Gründe sein. Finanzschwächere Menschen, Menschen, die ihren Angehörigen subjektiv zu Lebzeiten zur Last gefallen sind, werden auf eine Bestattung im Sarg oder im Urnengrab verzichten und die private Urnenaufbewahrung wählen. Sie verschwinden. Da hilft ihnen auch keine Totenfürsorgevollmacht, mit der die betroffenen Personen im Vorfeld selbst die Entscheidung treffen können. Keinen Satz – ich hatte es initial schon erwähnt – hören Sie in der Praxis häufiger als: Ich möchte keinem mehr zur Last fallen. (Abg. Markus Wolf, CDU: Ja!) Die geöffnete Tür zur privaten Aufbewahrung erzeugt einen gesellschaftlichen Druck, den Sie nicht sehen und billigend in Kauf nehmen. Ärmere Menschen verschwinden in Rheinland-Pfalz in Zukunft schneller aus dem Gedächtnis der Mitmenschen. Sie haben keinen Ort des Gedenkens mehr, der den Tod überdauert. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf eines fraktionslosen Abgeordneten: So ist das!) Wir als CDU fordern Sie auf: Nehmen Sie die Kirchen, die betroffenen Institutionen, die Verbände mit ins Boot. Führen Sie eine öffentliche Debatte unter Einbeziehung der Bevölkerung, und stellen Sie am Ende dieses Prozesses einen Gesetzentwurf vor, (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) über den wir weiterdiskutieren, der die Mitte der Bevölkerung ins Zentrum rückt. Berücksichtigen Sie hierbei die zentrale Rolle der Friedhöfe für die Trauerkultur der Menschen als Ort der Begegnung, als Ort des Abschiednehmens. Schließen Sie sich unserem Änderungsantrag an. Die Änderungen, die sofort greifen können, die wir für sinnvoll halten hinsichtlich der Bestattung beispielsweise von Sternenkinder in § 11 Abs. 2, die tragen wir sofort mit. Wir als CDU-Fraktion begrüßen auch die Schaffung von Ehrengräbern mit dauerhaftem Ruherecht für Angehörige der Bundeswehr, die ihr Leben im Auslandseinsatz verloren haben, die Sie in § 7 Abs. 1 regeln. Wir halten es allerdings für notwendig, diese Ehrengräber mit dauerhaftem Ruherecht in Rheinland-Pfalz auch für im Einsatz verstorbene Einsatzkräfte der Blaulichtfamilie zu schaffen, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Auch diese Berufsgruppen setzen in einem sehr exponierten Maß ihr Leben für unsere Sicherheit aufs Spiel. Das sollte gewürdigt werden. Respekt für Dich, Respekt für unsere Einsatzkräfte, gerade wenn sie das Wertvollste für die Allgemeinheit gegeben haben. Das sollten wir ihnen erweisen. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER)
