Kathrin Anklam-Trapp
Wir fahren in der Redeliste fort. Abgeordneter Wefelscheid von der Gruppe FREIE WÄHLER ist nächster Redner in der Debatte. – Bitte schön. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! So schwierig ich auch den letzten Antrag fand, so gut finde ich diesen hier; denn ich fi nde mich selbst in ganz vielen Punkten wieder. Das sind die Themen, die wir hier in den letzten vier Jahren durchdekliniert haben. Ich bin Vorredner Dr. Martin für die Rechtsausführungen sehr dankbar; denn das ist etwas, das ich in den letzten vier Jahren in Rheinland-Pfalz gespürt habe, nämlich dass vielfach der Mut fehlt, auch einmal an brenzlige Dinge heranzugehen. Man hat eine gewisse Angst vor Verwaltungsgerichtsrechtsprechung. Dabei kann Verwaltungsgerichtsrechtsprechung nur entstehen, wenn man die Verfassung atmen lässt und an den Zeitgeist anpasst. Wenn man nun einmal die Problematik sieht, wie Herr Dr. Martin sie auch geschildert hat, dass eben dort, wo sich ein Kläger findet, Probleme entstehen können – an anderen Orten gibt es keinen Kläger; die können dann eben am Sonntag verkaufsoffen haben –, dann haben wir hier ein Problem, das der Landtag durchaus in einer mutigen Entscheidung auch mit einer Gesetzesänderung oder Klarstellung angehen könnte. Seien Sie mutig, lassen Sie uns den Schritt gehen. Dann will ich sehen, was ein Verfassungsgericht im Jahr 2025 sagt, wenn man sozusagen die Klarstellung und Gesetze an die Realität des Jahres 2025 anpasst. Ein Punkt, der in dem Antrag Erwähnung findet, der aus meiner Sicht eine hohe Bedeutung hat, aber bisher noch nicht angesprochen wurde, ist, Herr Dr. Martin, dass Sie den Denkmalschutz in den Blick nehmen. Ich kann aus Koblenz berichten, wenn ich mir das Münzmeisterhaus anschaue, wie schwierig es ist, solch ein Objekt von historischer Bedeutung unter den denkmalschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln, die aktuell existieren, weil eben die Wirtschaftlichkeit nicht im Vordergrund steht. Das führt dann dazu, dass wir Bauruinen erhalten. Es gibt Häuser, die mit der Kneifzange nicht angefasst werden, weil sie wirtschaftlich nicht zu entwickeln sind. Das ist ein Petitum, das ich auch im Stadtrat immer wieder gesagt habe: Der Gesetzgeber ist gefordert. Den Denkmalschutz muss man sich explizit anschauen. Was den Punkt betrifft, das Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage bezüglich Flohmärkten anzugehen: Es ist ein Thema, genau wie Herr Reichert gesagt hat, das landauf, landab das Problem ist. Ich weiß es von meiner besseren Hälfte, die Verbandsbürgermeisterin für Rhein-Mosel ist. Diese Verfügung der ADD ist überall aufgeploppt. Es hat zu Unsicherheiten geführt, weil den Ortsgemeinden nicht klar war, wie man damit umgehen soll. Ich habe dann eine Kleine Anfrage gestellt. Die Antwort der Landesregierung war eigentlich noch dramatischer, weil bei kleinen Flohmärkten zusätzlich zu dem gemeinschaftsförderlichen Charakter auch noch darauf abgestellt wird, ob es sich um kleine Gegenstände handelt, die man veräußert, oder größere, wo man sich dann die Frage stellen kann, was klein und was groß ist. Zählt ein Kinderrad zu einem kleinen Gegenstand, oder ist es schon ein großer? Meine Damen und Herren, Sie sehen allein an diesem Beispiel, hier besteht Handlungsbedarf. (Glocke der Präsidentin) Insofern werden wir diesem Antrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und der CDU)
