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Kathrin Anklam-Trapp

11.09.2025 Sitzungen 18/93

Für die Gruppe FREIE WÄHLER ist der nächste Redner Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Immer, wenn es um Änderungen im Landeswassergesetz geht, handelt es sich meist um Anpassungen infolge der Veränderung der Rechtslage auf EU- oder Bundesebene. Dieses Mal ist das nicht anders. Allerdings besteht dieses Mal auch aus Landessicht Änderungs- und Klarstellungsbedarf, allein mit Blick auf die furchtbaren Folgen der Flutkatastrophe an der Ahr. Fakt ist, dass in der Vergangenheit nicht immer so gebaut wurde, wie es aus nachhaltiger Sicht sinnvoll gewesen wäre. Vor allem wurde dort gebaut, wo man überhaupt nicht hätte bauen sollen. Deswegen begrüßen wir FREIE WÄHLER eine gesetzliche Festlegung von Gewässerrandstreifen und die Tatsache, dass Überschwemmungsgebiete kraft Gesetzes festgelegt werden können. Das mag dem einen oder anderen übertrieben vorkommen, doch sei daran erinnert, dass Immobilien in Flussnähe oder im Überschwemmungsgebiet ohne klare Regelungen nur lückenhaft versichert werden können oder gar keinen Versicherungsschutz bekommen können. Wir können lange kontrovers über den Klimawandel diskutieren, doch dürfte jedem klar sein, dass Starkregenereignisse in den vergangenen Jahren zugenommen haben. Plötzlich kann ein beschaulicher, romantischer Fluss zu einem reißenden Strom werden. Was wir tun können? Wir können uns auf die Veränderungen einstellen, etwa mit Regenrückhalteeinrichtungen. Je natürlicher gebaut werden kann, desto besser. Deswegen begrüßen wir es, dass die Gesetzesnovelle ausdrücklich naturnahe Rückhaltebecken im Wald und auf offener Flur berücksichtigt. Unbestritten ist auch, dass wir eine gute Datengrundlage brauchen, um die Präventionsarbeit zu verbessern. Die Erstellung einer Sturzflutgefahrenkart e ist deshalb nur konsequent. Dass die Umsetzung der genannten Punkte mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, liegt in der Natur der Sache, ebenso die Tatsache, dass personelle Kapazitäten geschaffen werden müssen. Was mir jedoch Bauchschmerzen bereitet, ist die geplante Erlaubnisfreiheit für die schadlose Einleitung von Niederschlagswasser in unser Grundwasser. An der Stelle sehe ich Diskussionsbedarf, wenngleich der neue Abs. 2 von § 22 sehr detailliert ist. Auch wenn es eine Meldepflicht der Einleitung bei der unteren Wasserbehörde gibt, stellt sich die Frage: Wie kann Missbrauch verhindert werden? Fazit: Ich denke, wir sind mit der Novelle auf einem guten Weg. Dennoch müssen wir noch über einige Punkte sprechen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗