Damian Lohr
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Tod ist kein einfaches Thema und schon gar keines, mit dem man sich gerne beschäftigt. Vor allem heute möchte ich mich eigentlich nur ungern mit diesem Thema auseinandersetzen, nachdem uns gestern am späten Abend die Nachricht von dem tödlichen Attentat auf den amerikanischen politischen Aktivisten Charlie Kirk erreichte, ein gerade einmal 31-jähriger Familienvater, der plötzlich aufgrund seiner Meinung aus dem Leben gerissen wurde. Es macht mich sehr betroffen, und jeder Demokrat sollte diese abscheuliche Tat aufs Schärfste verurteilen. Möge er in Frieden ruhen. (Beifall der AfD) Heute sind wir tagespolitisch gezwungen, in zweiter Lesung über das Bestattungsgesetz zu debattieren. Dabei stellen Fragen der Bestattung sogar nur einen überschaubaren Teilaspekt dieses vielschichtigen Themas dar. Nichtsdestotrotz weist bereits dieser Teilaspekt eine Vielzahl an Facetten auf, die Berücksichtigung verdienen. Fragen der Bestattung betreffen dabei in erster Linie den Verstorbenen und seine Angehörigen, aber auch Bestatter, Religionsgemeinschaften, öffentliche Interessen und die Allgemeinheit insgesamt. Jede dieser Gruppen hat einen eigenen Blickwinkel auf dieses Thema. Das fängt an bei finanziellen, rechtlichen und kulturellen Fragen und geht hin bis zu philosophischen, ethischen und religiösen Fragen. An dieser Stelle möchte ich noch einmal meinen ausdrücklichen Dank an alle Experten aussprechen, die uns im Rahmen der Anhörung diese ganzen Aspekte und Perspektiven nähergebracht haben. Wir als AfD-Fraktion befürworten diesen Gesetzentwurf. Ausschlaggebend im Rahmen der Gesamtabwägung war für uns letztlich, dass mit dem neuen Gesetz zusätzliche Möglichkeiten der Bestattung und somit mehr individuelle Freiheit geschaffen wird. Dadurch kann in Zukunft dem Willen eines Verstorbenen besser Rechnung getragen werden. Dieser Wille wiegt für uns schwerer als andere, natürlich auch berechtigte Interessen. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Unfassbar!) Auf der anderen Seite wird auch etwa durch die Abschaffung des Friedhofzwangs das Bisherige an sich nicht abgeschafft, lediglich der Zwang entfällt. Noch immer werden sich viele Menschen auf Friedhöfen bestatten lassen. Das Friedhofswesen als immaterielles Kulturerbe wird dadurch nicht gefährdet. Gläubige Menschen werden sich nach wie vor entsprechend der Glaubensvorstellungen ihrer Religionsgemeinschaft bestatten lassen. Ganz ausdrücklich möchte ich noch einmal die Neuregelung für die Bestattung von Sternenkindern von ganzem Herzen begrüßen. Es wurde schon angesprochen. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden viele gute Neuerungen eingeführt, und den verschiedenen Perspektiven der unterschiedlichen Betroffenen wird angemessen Rechnung getragen. Nichts hindert uns daran, zu einem späteren Zeitpunkt nachzubessern, sollten sich einzelne Regelungen als problematisch erweisen. Als AfD-Fraktion begrüßen wir es ebenfalls, dass die Verstreuung der Asche beispielsweise nur durch Fachpersonal erfolgen darf. Auch die Regelung, dass vor dem Ableben eine Willensbekundung abgegeben werden muss, sofern man eine bestimmte Form der Bestattung wünscht, halten wir für eine gute Regelung. Insoweit empfinden wir es als richtig, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Meine Damen und Herren, Freiheit und Selbstbestimmung enden nicht mit dem Tod. In erster Linie sollte der Wille des Verstorbenen zählen. Ich finde , ein jeder Bürger sollte das Recht haben zu entscheiden, ob er auf einem Friedhof ruhen möchte, als Asche verstreut werden will oder auch zu einem Diamanten gepresst werden möchte. Meine Damen und Herren, diese Freiheit sollte man jedem Menschen zugestehen. Es zählt letztendlich der Wille der verstorbenen Person. Ich möchte das noch einmal aus meiner Sicht und aus dem Umfeld meiner Bekannten sagen. Ich kenne sehr viele Menschen, die sich so etwas wünschten. Einer hat mir gesagt, er möchte als Asche auf seinem Fußballplatz bestattet werden. Ein anderer hat mir gesagt, er möchte zum Diamanten werden. Diese Wünsche sollte man berücksichtigen. Wer sich weiterhin auf einem Friedhof beerdigen lassen möchte, kann das weiterhin tun, aber am Ende stehen die Freiheit und die Selbstbestimmung ebenso über allem. Das sollte man respektieren, und dementsprechend wird die AfD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Danke schön.
