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Dr. Christoph Gensch

CDU 11.09.2025 Sitzungen 18/93

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Die Menschen, die von diesem Gesetz betroffen sind, begegnen mir jede Woche in der Praxis und im Pflegeheim. Es ist einmal der ältere Herr, der auf seinem Friedhof in seinem Dorf bestattet werden möchte, im Familiengrab bei seiner Frau, der sozialisiert ist vor Ort, im Sportverein, bei seiner Skatrunde, dessen Grab auch Begegnungsstätte für seine Mitmenschen und Zeitgenossen sein wird. Es ist die ältere Dame, die in den letzten Jahren ihres Lebens sehr gebrechlich geworden ist, die immer mehr Hilfe hat in Anspruch nehmen müssen, was ihr sehr unangenehm war, und deren führender Gedanke schon zu Lebzeiten ist: Ich möchte niemandem mehr zur Last fallen. Stellt mich, meine Urne irgendwohin. Ich will Euch nicht zur Last fallen. Genau für diese Menschen aus der Mitte der Gesellschaft ist diese Gesetzesnovelle eine Gefahr. Dieses Gesetz setzt dem Umgang mit Toten wenig bis keine Grenzen. Die Novelle beerdigt die Bestattungskultur in diesem Land. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos –

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