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Daniela Schmitt

11.09.2025 Sitzungen 18/93

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, mit der Anpassung des sogenannten LVFGKom stellt die Landesregierung eine Reihe von Regelungen klar, die sich aus der Aufteilung der Zuständigkeiten im Bereich Straßenbau und ÖPNV/SPNV auf das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und auf das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ergeben. Die Gesetzesanpassung dient der Klarstellung und Präzisierung der einzelnen Fördertatbestände, was in der Vergangenheit schon eine gut gelebte Praxis war. Wir ziehen das jetzt formal entsprechend nach. Entsprechend der Aufgabenverteilung zwischen den beiden Häusern ist unser Ministerium für die Förderung des Straßenbaus einschließlich der Mitfahrerparkplätze zuständig. Die Förderung von Vorhaben des ÖPNV und SPNV obliegt hingegen dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Dazu gehört auch die Förderung von Park and Ride bzw. Bike and Ride. Ich will abschließend sagen, für die Kommunen und alle, die sich hier auf den Weg machen, gilt grundsätzlich die Antragstellung beim LBM. Wie gesagt, das war gut gelebte Praxis. Jetzt ziehen wir formal nach. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗