Markus Wolf
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wasser ist Leben. Wie schnell das aber auch ins Gegenteil umschlagen kann, haben wir schmerzlich in der Ahrtalkatastrophe miterleben müssen. Wir müssen daraus Konsequenzen ziehen. Das Landeswassergesetz setzt dafür den Rahmen. Gerade in der Enquete-Kommission wurden wichtige Impulse gemeinsam erarbeitet. Ich will auch an dieser Stelle einmal ganz deutlich sagen, daran sieht man, Politik handelt. Politik redet nicht nur, Politik setzt sich nicht nur in Kommissionen zusammen, sondern was dort gemeinsam erarbeitet wird, wird dann auch in konkrete Politik umgesetzt. Dafür ist dieses Gesetz ein Beispiel. (Beifall des Abg. Johannes Zehfuß, CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ausfluss der Enquete-Kommission, aber auch verschiedener anderer Punkte ist dieses Landeswassergesetz. Wir müssen gleichzeitig neben dem, was wir in der Enquete-Kommission sehen, umsetzen, was sich auf Bundesebene verändert hat, Bundesrecht umsetzen und europäische Verpflichtungen anerkennen. Gleichzeitig müssen wir – das haben wir auch gehört – auf das reagieren, was wir einerseits durch schmerzliche Erfahrungen erfahren haben, dass Totholz und Holz, das abgelagert ist, an Fließgewässern zu Treibholz und dann zu Verklausungen führen können. Wir haben zudem gesehen, dass wir eine ökologische Aufwertung unserer Fließgewässer brauchen. Da haben wir eine Verantwortung, die wir für die Sicherheit haben, aber eben auch für die Ökologie. Gleichzeitig will ich sagen, das ist die eine Seite der Medaille. Wir müssen aber auch die Belange der Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen, der Landnutzerinnen und Landnutzer im Blick behalten und immer einen gerechten Ausgleich finden und deswegen auch das Thema rechtssicherer Bestandsschutz im Blick behalten. Gewässerrandstreifen sind natürlich ein Eingriff in das Eigentum der einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Das will wohl abgewogen sein. Trotzdem erscheint es als und ist der richtige Weg. Wir müssen über Rückhaltemaßnahmen im Wald sprechen, weil wir auch dort den Forst so aufstellen müssen, dass er für die Zukunft gerüstet ist. Hochwasserkarten und Sturzflutkarten wurden angesprochen. Auch das sind sinnvolle Maßnahmen. Gleichzeitig höre ich aber, dass die IT, die dafür notwendig ist, noch nicht so funktioniert, wie es sein müsste, noch zu viele Fehler produziert und zu langwierig in der Bedienung ist. Darauf müssen wir gleich ein genauso großes Augenmerk richten, denn das eine ist der rechtliche Rahmen, den wir setzen. Das andere ist dann die praktische Umsetzung dessen, was wir tun. Auch dort müssen wir schneller werden. Ich kann für unsere Fraktion sagen, wir werden diese genaue Bewertung der einzelnen Vorschläge in der weiteren Beratung intensiv prüfen: Ist alles dabei, was wir in der Enquete-Kommission auf den Weg gebracht haben, oder müssen wir dort etwas nachsteuern? Ist die Abwägung zwischen den notwendigen ökologischen und der Sicherheit unserer Bevölkerung dienenden Maßnahmen und der Praktikabilität und der Landnutzung sachgerecht erfolgt? Wir werden das mit einem wachen Auge, aber konstruktiv begleiten; denn wir brauchen auch dort aus der Erfahrung der Ahrflut heraus und um dem Klimawandel zu begegnen die richtigen Maßnahmen. Die Diskussionsgrundlage dieses Gesetzes führt in die richtige Richtung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
