Dr. Herbert Drumm
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Bestattungsgesetz enthält eine ganze Reihe sinnvoller Punkte, zum Beispiel die Tuchbestattung, die wir in Bad Kreuznach schon lange praktizieren. Andere Punkte – ich denke insbesondere an den Umgang mit der Asche Verstorbener – sind nicht ausgegoren und widersprechen der Empfindung des allergrößten Teils unserer Bevölkerung. (Zuruf von der SPD: Nein, das stimmt nicht!) Was ist zum Beispiel, wenn eine Urne im Garten vergraben und ein Jahr später das Haus verkauft wird? Muss das dem Käufer mitgeteilt werden? Muss die Urne ausgegraben werden? Nichts ist geregelt. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Da haben Sie Teile nicht verstanden!) – Das kann gut sein. (Heiterkeit im Hause) Das passiert mir bei Ihren Gesetzen des Öfteren, und ich glaube nicht, dass es an mir liegt. Was passiert also zum Beispiel unter Umständen mit der Asche eines ungeliebten Ehemanns? (Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Was ist, wenn ein Abgeordneter meint, seine Asche sollte später hier im Plenarsaal verteilt werden? Ich sage also kurz und knapp, ich teile voll und ganz die Reden der CDU und meines Vorgängers und werde dem Gesetz nicht zustimmen. Danke. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
