Stefan Thoma
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz unserer Heimat gegen Risiken ist für uns Freie Demokraten ein Kernanliegen. Zugleich müssen wir das aber mit der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in Einklang bringen. Da treten nun einmal zwangsweise gewisse Konflikte auf. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes stellt sich dieser Herausforderung. Er schafft verbindliche Standards, fördert vorsorgenden Hochwasserschutz und vereinfacht Verfahren für kleine Rückhalte- und Versickerungsmaßnahmen. Gleichzeitig bewahrt er die unternehmerische Handlungsfreiheit und entlastet Kommunen und Landwirtschaft. Besonders deutlich wird das bei den gesetzlich festgelegten Gewässerrandstreifen, über die wir eben schon Ausführliches gehört haben. Im Außenbereich und innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile ist eine 5 m breite Schutzzone vorgesehen. Dort dürfen keine Gegenstände abgelagert werden, die im Überflutungsfall weggeschwemmt werden und Brücken oder Ähnliches verstopfen könnten. Die Flutkatastrophe im Ahrtal ist uns immer noch präsent. Wir Freie Demokraten nehmen unsere Verantwortung wahr und ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass so etwas in der Form wieder passieren kann. Mit 5 m Gewässerrandstreifen beugen wir den schweren Konsequenzen von Hochwasser und Starkregenereignissen vor, ohne landwirtschaftliche Betriebe über Gebühr zu belasten. 5 m sind ein klar umsetzbarer Standard, der allen Beteiligten Planungssicherheit gibt und zugleich den Wasserabfluss gewährleisten kann. Die Ausnahmen für wasserwirtschaftlich untergeordnete Gräben oder Härtefälle gewährleisten, dass Eigentümer flexibel bleiben und wir bürokratische Hürden niedrig halten können. Damit zeigen wir: Wir vertrauen unseren Bäuerinnen und Bauern, statt sie in starre Verbote zu zwängen. Genauso begrüßen wir die Planungs-, Feststellungs- und Genehmigungsfreiheit für naturnahe Rückhaltemaßnahmen kleiner Gewässer. Kleine Mulden im Wald oder auf offener Flur, die Regenwasser zurückhalten und direkt versickern lassen, sind maßgebliche Bausteine einer resilienten Landschaftsentwässerung. Ohne langwierige Planungsverfahren können Gemeinden und Waldbesitzer jetzt schneller aktiv werden. Weil wir konsequent auf Subsidiarität setzen, darf die untere Wasserbehörde bei Bedarf eingreifen. Sonst aber gilt das Prinzip „einfach machen“. Ein weiterer Punkt ist die gesetzliche Festschreibung von Überschwemmungsgebieten, sofern ein Hochwasser statistisch ein Mal in 100 Jahren zu erwarten ist. Indem diese Gebiete kraft Gesetzes gelten, erhöhen wir die Rechtssicherheit für Kommunen und Grundstückseigentümer. Gleichzeitig bleibt das Verfahren transparent durch die öffentlichen Auslegungen der Karten, die Möglichkeit zur Stellungnahme und die verbindliche Erklärung durch die obere Wasserbehörde. So stärken wir den vorbeugenden Hochwasserschutz und halten die Bürgerbeteiligung hoch. Ergänzt wird das alles durch die Einführung regelmäßiger Sturzflutgefahrenkarten. Wo Starkregen zu blinder Wucht werden kann, brauchen wir solide Daten zur Fließgeschwindigkeit und Wassertiefe. Das Landesamt für Umwelt erstellt und aktualisiert diese Karten, und kommunale Gebietskörperschaften dürfen sie ergänzen und veröffentlichen. Damit kommen alle in den Genuss der neuesten Erkenntnisse. Weniger Bürokratie haben wir Freie Demokraten seit Jahren gefordert, und dies wird in der Änderung des Landeswassergesetzes in mehreren Punkten umgesetzt. Anzeigeverfahren für erlaubnisfreie Vorhaben werden vereinheitlicht, die Ausschussberatungen und Erörterungstermine auf das Notwendige beschränkt. Das spart Zeit und Verwaltungskosten und nutzt letztlich allen: den Kommunen, den Behörden und den Antragstellern. Sehr geehrte Damen und Herren, wir Freie Demokraten tragen Verantwortung, Verantwortung für Umwelt und Klimaschutz genauso wie Verantwortung für Freiheit und Selbstbestimmung. Dieses Gesetz zeigt, dass beides kein Widerspruch in sich ist; denn statt Landwirtschaft und Kommunen zu überregulieren, setzen wir auf klare Standards und schlanke Verfahren. Fairness gegenüber den Betroffenen und höchster Umweltanspruch gehen Hand in Hand, und: Auflage nur dort und in dem Umfang, wie sie wirklich nötig und sinnvoll ist. Wir Freie Demokraten stehen auch künftig für eine Politik, die Bürgern Freiräume lässt und zugleich innovative Lösungen für Umwelt- und Klimaschutz bietet. Wir freuen uns auf die kommenden Beratungen im Fachausschuss. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
