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Marco Weber

FDP 11.09.2025 Sitzungen 18/93

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten verbliebenen Kolleginnen und Kollegen! (Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es steht außer Frage, dass unsere Innenstädte gestärkt, modernisiert und als Orte der Begegnung bewahrt werden müssen. Ich danke tatsächlich der CDU-Fraktion ausdrücklich für die Thematisierung dieses wichtigen Themas. Doch bei nüchterner Betrachtung ist Folgendes festzustellen: Der vorliegende Antrag ist in zentralen Punkten realitätsfern, rechtlich bedenklich und dem Anspruch einer landesweiten und nachhaltigen Innenstadtförderung nicht gewachsen. Ich möchte drei Punkte aus den vielfältigen Punkten herausnehmen, die im Antrag formuliert sind. Erstens: Die Einführung eines anlasslosen verkaufsoffenen Sonntags ist nach geltendem Verfassungsrecht nicht zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargestellt, dass jede Sonntagsöffnung einen prägenden Anlass haben muss. Die vorgeschlagenen Änderungen würden juristisch Unsicherheiten, langwierige Verfahren und neue Rechtskonflikte zulasten von Kommunen, Handel und Beschäftigten auslösen. Die Landesregierung arbeitet längst im engen Dialog mit beteiligten Akteuren daran, die rechtlichen Spielräume zu nutzen, aber eine Nichtbeachtung des Verfassungsgebots ist der falsche Weg. Zweitens: Der Antrag schlägt vor, Sondernutzungserlaubnisse im Einzelhandel pauschal landesgesetzlich zu regeln und damit den Gemeinden die Möglichkeit zu nehmen, flexibel und situationsgerecht vor Ort zu steuern. Dabei sehen das Landesstraßengesetz und die kommunalen Satzungen schon heute alle Instrumente vor, um unkomplizierte Genehmigungen zu ermöglichen. Die wirkliche Vereinfachung kommt nicht durch die landesweiten Pauschalvorgaben, sondern durch den Ausbau digitaler Antragsverfahren und eine gezielte Entbürokratisierung. Drittens: Die im Antrag geforderten Innenstadtförderungen sind vielfach bereits Teil des Regierungshandelns unter dem Leitbild „Innenstädte der Zukunft“. Innovative Instrumente wie der CityBoost und BID sind gestartet, breit evaluiert und bundesweit beispielhaft. Die Gesetzgebung ist praxistauglich, wie die Evaluation 2024 bestätigt hat. Es braucht gezielte Unterstützung, keine neuen gesetzlichen Standardlösungen; denn jeder Ort ist unterschiedlich und bedarf individueller Lösungen. Auch bei der Stadtbegrünung und Aufenthaltsqualität sind wir in RheinlandPfalz mit dem KIPKI-Wettbewerb deutschlandweit Vorreiter. Kommunen werden bei Projekten von der klimaresilienten Umgestaltung bis zu Mehrgenerationenplätzen mit Millionen gefördert. Der Antrag verlangt also Klarstellungen, die überflüssig sind, riskiert bestehende flexible Möglichkeiten unnötig und schränkt diese ein. Wir brauchen keine Scheinlösung, sondern intelligente Weiterentwicklungen und die konsequente Nutzung bestehender Programme, die auf Innovation, kommunale Eigenverantwortung und rechtssichere Praxis setzen. Sollte die CDU – ich nehme Bezug auf den letzten Ausschuss – jemals eine Fee treffen, die ihre drei Wünsche erfüllt, Herr Dr. Martin, hoffe ich, dass einer davon die Erkenntnis ist, dass gute Politik keine Zauberei braucht, sondern handfeste Konzepte und realistische Lösungen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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